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Die Rechtshangigkeit oder auch Litispendenz bezeichnet im Prozessrecht einen bestimmten prozessualen Zustand eines Rechtsverhaltnisses Der Beginn und die Folgen der Rechtshangigkeit unterscheiden sich in den verschiedenen Rechtsgebieten Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1 1 Strafrecht 1 2 Zivilrecht 1 3 Verwaltungsrecht 1 4 Sozialrecht 2 Rechtslage in Osterreich 3 Rechtslage in der SchweizRechtslage in Deutschland BearbeitenStrafrecht Bearbeiten Im Strafrecht beginnt die Rechtshangigkeit erst mit der Zulassung der Anklage durch den Eroffnungsbeschluss 207 Abs 1 StPO bzw bei anderen Verfahrensarten mit dem Ereignis das der Zulassung der Anklage entspricht nicht schon mit dem Einreichen der Anklageschrift weil erst ab diesem Zeitpunkt die offentliche Klage nicht mehr von der Staatsanwaltschaft zuruckgenommen werden kann 156 StPO Die Wirkung der Rechtshangigkeit ist dass die Staatsanwaltschaft die Dispositionsbefugnis uber den Verfahrensgegenstand verliert Es entsteht ein Verfahrenshindernis fur die Verfolgung der Tat im Sinne des prozessualen Tatbegriffs in einem anderen Verfahren Zivilrecht Bearbeiten Im Zivilprozessrecht beginnt die Rechtshangigkeit mit Zustellung der Klage an den Beklagten Sie ist in 261 ZPO geregelt Die Rechtshangigkeit ist abzugrenzen von der Anhangigkeit die schon mit Eingang der Klage bei Gericht eintritt Prozessual bewirkt die Rechtshangigkeit dass der streitgegenstandliche Anspruch bei keinem anderen Gericht mehr geltend gemacht werden kann und die einmal begrundete Zustandigkeit des Gerichts durch nachtragliche Veranderungen zum Beispiel Beklagter verlegt seinen Wohnsitz nicht beruhrt wird Grundsatz der perpetuatio fori Die Rechtshangigkeit hat materiell rechtlich Bedeutung fur Nebenanspruche insbesondere Zinsen und die Verjahrung bzw Hemmung von Anspruchen Fruher war die Rechtshangigkeit die einzige Moglichkeit den Lauf der Verjahrungsfrist zu unterbrechen Erst ab Rechtshangigkeit besteht zwischen den Parteien ein sogenanntes Prozessrechtsverhaltnis erst ab diesem Zeitpunkt kann uberhaupt eine Entscheidung durch das Gericht ergehen Die Rechtshangigkeit endet mit der formell rechtskraftigen Entscheidung bei Klagerucknahme 269 ZPO oder mit einer beiderseitigen Erledigungserklarung 91a ZPO Verwaltungsrecht Bearbeiten Im Unterschied zur ZPO beginnt die Rechtshangigkeit im Verwaltungsprozess durch die Erhebung der Klage bei dem Gericht 90 Abs 1 VwGO Anders als im Zivilprozess bedarf es einer Zustellung an den Beklagten zur Erhebung der Klage in diesem Sinne nicht Sozialrecht Bearbeiten Wie im Verwaltungsrecht beginnt im Sozialrecht die Rechtshangigkeit ebenfalls mit der Erhebung der Klage 94 SGG In Verfahren nach dem Siebzehnten Titel des GVG wegen eines uberlangen Gerichtsverfahrens wird die Streitsache erst mit Zustellung der Klage an den Beklagten rechtshangig Rechtslage in Osterreich BearbeitenIn der osterreichischen Rechtsordnung ist die Rechtshangigkeit fur das Zivilverfahrensrecht in 232 ZPO geregelt Das Gesetz nennt dies auch die Streitanhangigkeit sie wird durch Zustellung der Klage begrundet Rechtslage in der Schweiz BearbeitenIn der Schweiz ist der Eintritt der Rechtshangigkeit in Art 62 Zivilprozessordnung geregelt Weiter sieht etwa Art 9 Abs 2 des Bundesgesetzes uber das Internationale Privatrecht IPRG eine einheitliche Regelung vor Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4177225 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtshangigkeit amp oldid 193356733