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Anhangigkeit bezeichnet im Prozessrecht den Zeitpunkt in dem die Klage bei Gericht eingegangen ist Die Anhangigkeit ist von der Rechtshangigkeit also dem Zeitpunkt der Klageerhebung im Zivilprozess ist dies gem 253 Abs 1 ZPO der Zeitpunkt der Zustellung der Klage zu unterscheiden Grundsatzlich liegt die Anhangigkeit vor der Rechtshangigkeit Im Finanz Verwaltungs 90 VwGO und Sozialgerichtsverfahren 94 SGG fallen allerdings die Zeitpunkte der Anhangigkeit und der Rechtshangigkeit zusammen In bestimmten Fallen z B im Verlauf eines Mahnverfahrens kann Rechtshangigkeit im Beispiel mit Zustellung eines Mahnbescheids vor Anhangigkeit im Beispiel mit Ubergabe der Akten an das zustandige Prozessgericht erst nach Widerspruch zum Mahnbescheid liegen Die Anhangigkeit ist Voraussetzung fur einen Beitritt bei der Nebenintervention 66 ZPO die Hauptintervention 64 ZPO und die Prozessverbindung 147 ZPO Im Strafprozess bestimmt sich der Zeitpunkt der Anhangigkeit nach dem Zeitpunkt der Erhebung der offentlichen Klage Dies ist gleichzeitig der Ubergang vom Vorverfahren zum Zwischenverfahren Rechtshangigkeit tritt in dem Zeitpunkt ein in dem die Eroffnung der Hauptverhandlung beschlossen wird Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anhangigkeit amp oldid 220078790