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Der Grundsatz der perpetuatio fori lat Fortbestehen des Gerichtsstands bestimmt dass ein einmal ortlich oder sachlich zustandiges Gericht zustandig bleibt auch wenn sich spater die zustandigkeitsbegrundenden Tatsachen so andern dass jetzt ein anderes Gericht zustandig ware Massgeblicher Zeitpunkt fur die Frage der gerichtlichen Zustandigkeit ist die Rechtshangigkeit Vor Eintritt der Rechtshangigkeit greift der Grundsatz der perpetuatio fori nicht Sinn des Grundsatzes ist die Rationalisierung des Prozesses Es soll vermieden werden dass ein anderes Gericht sich aufgrund nachtraglicher Anderungen erneut in den Fall einarbeiten muss und der Prozess verzogert wird Damit verbleibt es auch bei einer Zustandigkeit des bisher eingeschlagenen Rechtsweges wenn sich die sachliche Zustandigkeit z B Streitgegenstand ist im offentlichen Recht statt im Zivilrecht zu finden andert Auch eine gesetzliche Anderung hat dann keine Auswirkungen auf die Zustandigkeit des Gerichts Die perpetuatio fori entfallt wenn sich durch eine Klageanderung der Streitgegenstand andert Die Zustandigkeit fur die geanderte Klage ist dann neu zu beurteilen und kann zu einer Verweisung des Rechtsstreits fuhren Regelung in verschiedenen Verfahrensarten BearbeitenIm deutschen Prozessrecht gilt der Grundsatz der perpetuatio fori in samtlichen Zweige der Gerichtsbarkeit Fur die ordentlichen Gerichte ist dies in 17 Abs 1 S 1 GVG 261 Abs 3 Nr 2 ZPO geregelt Vom Grundsatz der perpetuatio fori kann auf Antrag einer Partei abgewichen werden wenn ein ursprunglich zustandiges Amtsgericht unzustandig wird 506 Abs 1 ZPO Es hat dann ein Beschluss zu ergehen der den Rechtsstreit an das zustandige Landgericht verweist Umstritten ist ob der Grundsatz der perpetuatio fori auf Verfahren mit internationalem Bezug anwendbar ist Die Anwendbarkeit wird weitgehend bejaht so auch z B nach der EuGVVO Fur Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Geltung des Grundsatzes gesetzlich bestimmt 2 Abs 2 FamFG Verwaltungsverfahren Bearbeiten Bei Anderung der die ortliche Zustandigkeit begrundenden Umstande kann die bisher zustandige Behorde ein Verwaltungsverfahren fortfuhren wenn dies der einfachen und zweckmassigen Durchfuhrung des Verfahrens dient und die nunmehr zustandige Behorde zustimmt Andernfalls muss sie das Verfahren an die nunmehr zustandige Behorde abgeben 3 Abs 3 VwVfG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Perpetuatio fori amp oldid 215855829