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Holocaustleugnung ist in 18 europaischen Staaten illegal darunter allen deutschsprachigen Viele Staaten haben erweiterte Gesetze die Holocaustleugnung als Verleumdung als Rassismus oder zusammen mit der Leugnung von weiteren Volkermorden verbieten 1 Lander mit Gesetzen gegen die Leugnung des Holocaust Inhaltsverzeichnis 1 Volkerrecht 2 Liste nach Landern 3 Beschlusse des deutschen Bundesverfassungsgerichtes 3 1 Beschluss des BVerfG vom 13 April 1994 3 2 Beschluss des BVerfG vom 22 Juni 2018 4 Kritik und Debatte 5 Urteil des EGMR von 2013 6 Weiterfuhrende Informationen 6 1 Siehe auch 6 2 Literatur 6 3 Weblinks 6 4 EinzelnachweiseVolkerrechtDer Europarat verabschiedete 2003 das Additional Protocol to the Convention on Cyber Crime 2 betreffs der Kriminalisierung von Handlungen rassistischer oder auslanderfeindlicher Art mittels Computersystemen Darin befasst sich Artikel 6 mit Leugnung grober Verharmlosung Zustimmung oder Rechtfertigung von Genoziden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit Das Protokoll hat keinen Gesetzesstatus Seit 2008 sind die EU Mitgliedslander per Rahmenbeschluss verpflichtet das offentliche Billigen Leugnen oder grobliche Verharmlosen von Volkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafandrohung zu stellen wenn diese Verbrechen nach den Kriterien der Rasse Hautfarbe Religion Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft begangen wurden 3 Im Zuge der internationalen Budapester Konvention 2001 gegen Internetkriminalitat wurden entsprechende Inhalte auf Wunsch der Vereinigten Staaten die auf Meinungsfreiheit verwiesen explizit ausgespart Liste nach LandernGesetze gegen Holocaustleugnung Land GesetzestextArgentinien Gesetz in Vorbereitung 2009 In Argentinien wird seit 25 Februar 2009 ein Gesetz vorbereitet das die Leugnung des Holocaust des Volkermordes an den Armeniern und der von der argentinischen Militardiktatur begangenen Verbrechen unter Strafe stellen soll 4 Belgien Negationismus Gesetz 1995 erganzt 1999 Loi tendant a reprimer la negation la minimisation la justification ou l approbation du genocide commis par le regime national socialiste allemand pendant la seconde guerre mondiale Wet tot bestraffing van het ontkennen minimaliseren rechtvaardigen of goedkeuren van de genocide die tijdens de tweede wereldoorlog door het Duitse nationaal socialistische regime is gepleegdArtikel 1 Wer entsprechend Art 444 des Strafgesetzbuches den Genozid begangen durch das deutsche Nationalsozialistische Regime wahrend des Zweiten Weltkrieges leugnet grob verharmlost rechtfertigt oder billigt soll mit Gefangnis von acht Tagen bis zu 1 Jahr und Geldstrafe von 26 bis 5000 Francs bestraft werden Fur die Anwendung des gelten die Bestimmungen des Art 2 der UN Konvention uber die Verhutung und Bestrafung des Volkermordes vom 9 Dezember 1948 Im Wiederholungsfall konnen dem Schuldigen die Burgerrechte entsprechend Art 33 des Strafgesetzbuches aberkannt werden Art 2 Im Fall der Verurteilung nach diesem Gesetz kann angeordnet werden dass die Bestrafung in Ganze oder in Teilen in einer oder mehreren Zeitungen auf Kosten des Verurteilten publiziert wird Art 3 Kapitel VII des 1 Buches des Strafgesetzbuches sowie Art 58 desselben sind auf dieses Gesetz ebenso anwendbar Art 4 Das Zentrum fur Chancengleichheit und gegen Rassismus sowie jede Organisation die zum Zeitpunkt der Tat funf Jahre existiert und welche aufgrund ihrer Statuten das Ziel hat die moralischen Interessen und die Ehre des Widerstandes oder der Deportierten zu verteidigen kann in allen Rechtsfragen die sich aus der Anwendung des Gesetzes ergeben das Rechtsgeschaft verrichten Deutschland 130 Strafgesetzbuch Volksverhetzung Erganzungen 1994 2005 2015 und 2022 1 Wer in einer Weise die geeignet ist den offentlichen Frieden zu storen 1 gegen eine nationale rassische religiose oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe gegen Teile der Bevolkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehorigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevolkerung zum Hass aufstachelt zu Gewalt oder Willkurmassnahmen auffordert oder2 die Menschenwurde anderer dadurch angreift dass er eine vorbezeichnete Gruppe Teile der Bevolkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehorigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevolkerung beschimpft boswillig verachtlich macht oder verleumdet wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren bestraft 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in 6 Abs 1 des Volkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise die geeignet ist den offentlichen Frieden zu storen offentlich oder in einer Versammlung billigt leugnet oder verharmlost 4 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer offentlich oder in einer Versammlung den offentlichen Frieden in einer die Wurde der Opfer verletzenden Weise dadurch stort dass er die nationalsozialistische Gewalt und Willkurherrschaft billigt verherrlicht oder rechtfertigt 5 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer eine Handlung der in den 6 bis 12 des Volkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehorigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten offentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt leugnet oder groblich verharmlost die geeignet ist zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den offentlichen Frieden zu storen 189 Strafgesetzbuch Verunglimpfung des Andenkens VerstorbenerWer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 194 Strafgesetzbuch Strafantrag 1 Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt Ist die Tat durch Verbreiten oder offentliches Zuganglichmachen einer Schrift 11 Abs 3 in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen so ist ein Antrag nicht erforderlich wenn der Verletzte als Angehoriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt und Willkurherrschaft verfolgt wurde diese Gruppe Teil der Bevolkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhangt Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden wenn der Verletzte widerspricht Der Widerspruch kann nicht zuruckgenommen werden Stirbt der Verletzte so gehen das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht auf die in 77 Abs 2 bezeichneten Angehorigen uber 2 Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft so steht das Antragsrecht den in 77 Abs 2 bezeichneten Angehorigen zu Ist die Tat durch Verbreiten oder offentliches Zuganglichmachen einer Schrift 11 Abs 3 in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen so ist ein Antrag nicht erforderlich wenn der Verstorbene sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt und Willkurherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit zusammenhangt Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden wenn ein Antragsberechtigter der Verfolgung widerspricht Der Widerspruch kann nicht zuruckgenommen werden Europaische Union EU Richtlinie zur Bekampfung von Rassismus und Auslanderfeindlichkeit 2007 CNS 2001 0270Das folgende vorsatzliche Handeln wird demnachst in allen EU Mitgliedstaaten straffahig Offentliche Aufreizung zu Gewalt und Hass auch durch Verbreitung und Vertrieb von Traktaten Bildern oder anderem Material der sich gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer solchen Gruppe definiert durch Rasse Hautfarbe Religion Abstammung oder nationale oder ethnische Zugehorigkeit richtet offentliche Duldung Leugnung oder massive Trivialisierung von Genozid Verbrechen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wie sie im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes Artikel 6 7 und 8 festgelegt sind und welche sich gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer solchen Gruppe definiert durch Rasse Hautfarbe Religion Abstammung oder nationale oder ethnische Zugehorigkeit richtet sowie Verbrechen definiert vom Nurnberger Gerichtshof Art 6 der Charta des Internationalen Militartribunals Londoner Abkommen 1945 welche sich gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer solchen Gruppe definiert durch Rasse Hautfarbe Religion Abstammung oder nationale oder ethnische Zugehorigkeit richtet Die Mitgliedstaaten durfen wahlen ob das Verhalten im Sinne einer Storung der offentlichen Ordnung einer Bedrohung eines Missbrauchs oder einer Beleidigung zu bestrafen ist Der Bezug zu Religion ist abzudecken mindestens aber ein Verhalten welches als Vorlage fur Leittaten gegen eine Gruppe von Personen oder ein Mitglied einer solchen Gruppe definiert durch Rasse Hautfarbe Religion Abstammung oder nationale oder ethnische Zugehorigkeit ist Die Mitgliedstaaten stellen sicher dass diese Handlungen mit maximal 1 bis 3 Jahren Gefangnis strafbar sind Frankreich Gesetz No 90 615 zur Verhinderung von rassistischen antisemitischen und auslanderfeindlichen Taten 1990 Loi Gayssot franzosisch siehe auch Loi Gayssot Modifikation des Gesetzes vom 29 Juli 1881 uber die Freiheit der PresseArt 8 Artikel 24 des Gesetzes vom 29 Juli 1881 uber die Freiheit der Presse wird folgendermassen erganzt Im Falle einer Strafverfolgung einer der Tatbestande des genannten Unterparagrafen kann das Gericht zudem beschliessen Besonders wenn sich die Verantwortlichkeit des Autors der Rechtsverletzung auf Art 42 und den ersten Unterpragraphen des Art 43 dieses Gesetzes oder die ersten drei Unterparagraphen des Art 93 3 des Gesetzes No 82 652 vom 29 Juli 1982 uber Audio visuelle Kommunikation erstreckt den Entzug der Rechte unter 20 und 30 des Art 42 Strafgesetzbuch mit Inhaftierung von maximal 5 Jahren Art 9 Als Erganzung zu Artikel 24 des Gesetzes vom 29 Juli 1881 uber die Freiheit der Presse Art 24 c heisst es lt lt Art 24 a Wer die Existenz eines oder mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Frage stellt definiert in Art 6 des Statuts des Internationalen Militartribunals festgehalten im Londoner Abkommen vom 8 August 1945 und welche von Mitgliedern einer als kriminell unter Art 9 des genannten Statuts genannten Organisation oder einer Person die unter franzosischer oder internationaler Gesetzgebung solcher Verbrechen schuldig befunden wurde ausgefuhrt wird soll von einem Monat bis zu einem Jahr Gefangnis oder Bussgeld bestraft werden Art 13 Eingefugt nach Art 48 1 des Gesetzes vom 29 Juli 1881 uber die Freiheit der Presse sagt Art 48 2 lt lt Art 48 2 Veroffentlichung oder offentlich propagierte Meinung die jene an die es gerichtet ist ermutigt einem positiven moralischen Urteil uber ein oder mehrere Verbrechen gegen die Menschlichkeit auszuweichen und dazu neigt diese Verbrechen einschliesslich Kollaboration zu rechtfertigen oder deren Tater zu rechtfertigen soll mit einem Monat bis zu einem Jahr Gefangnis oder Bussgeld bestraft werden Israel Gesetz zur Leugnung des Holocaust Verbot 1986 Gesetz 5746Definition 1 In diesem Gesetz haben Verbrechen gegen judische Menschen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dieselbe Bedeutung wie im Nazis und Nazi Kollaborateurs Gesetz 5710 1950 Verbot der Leugnung des Holocaust 2 Eine Person die schriftlich oder durch das gesprochene Wort irgendeine Aussage die die Taten die in der Zeit des Nationalsozialismus begangen wurden leugnet oder seinen Umfang relativiert und welche Verbrechen gegen die judischen Menschen oder die Menschlichkeit mit dem Ziel die Tater zu verteidigen Sympathie auszudrucken oder sich mit ihnen zu identifizieren veroffentlicht soll mit Inhaftierung fur die Zeit von funf Jahren dafur verantwortlich gemacht werden Verbot der Publikation von Sympathien fur Naziverbrechen 3 Eine Person die schriftlich oder durch das gesprochene Wort irgendeine Aussage des Lobes der Sympathie oder der Identifizierung mit Taten die in der Zeit des Nationalsozialismus begangen wurden welche Verbrechen gegen judische Menschen oder die Menschlichkeit betreffen veroffentlicht soll mit Inhaftierung fur die Zeit von funf Jahren dafur verantwortlich gemacht werden Erlaubte Publikation 4 Die Veroffentlichung eines genauen und fairen Berichts uber eine durch dieses Gesetz verbotene Publikation soll nicht als entsprechendes Vergehen erfasst werden solange es nicht zum Ziel hat Sympathie oder Identifikation mit den Tatern von Verbrechen gegen judische Menschen oder gegen Menschlichkeit auszudrucken Ausfuhrung 5 Eine Anklage fur Vergehen unter diesem Gesetz wird nur mit Einwilligung des Generalstaatsanwalts erhoben Liechtenstein 283 Abs 1 2000 RassendiskriminierungMit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen wer 1 offentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufreizt 5 offentlich durch Wort Schrift Bild uber elektronische Medien ubermittelte Zeichen Gebarden Tatlichkeiten oder in anderer Weise Volkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet groblich verharmlost oder zu rechtfertigen versucht Luxemburg Article 457 3 1997 Leugnung und RevisionismusJeder der Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie definiert im Statut des Internationalen Militartribunals vom 8 August 1945 oder die Existenz eines Genozids wie definiert im Gesetz vom 8 August 1985 bezweifelt relativiert rechtfertigt oder leugnet wird mit Gefangnis zwischen 8 Tagen und 6 Monaten oder Geldbusse bestraft Um zur Verhandlung zu kommen muss die betroffene Person oder Organisation Anzeige gegen den Tater erstatten Osterreich Verbotsgesetz 1947 Die aktuelle Fassung von 1992 lautet Verbotsgesetz 3g Wer sich auf andere als die in den 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betatigt Wiederbetatigung oder Identifizierung mit der NSDAP Anm wird sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bei besonderer Gefahrlichkeit des Taters oder der Betatigung bis zu 20 Jahren bestraft 3h Nach 3g wird auch bestraft wer in einem Druckwerk im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst offentlich auf eine Weise dass es vielen Menschen zuganglich wird den nationalsozialistischen Volkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet groblich verharmlost gutheisst oder zu rechtfertigen sucht Polen Gesetz uber das Institut des Nationalen Gedenkens Kommission fur die Verfolgung von Verbrechen gegen das Polnische Volk vom 18 Dezember 1998 Dz U 1998 nr 155 poz 1016 Artikel 55 Wer offentlich und entgegen den Fakten die Verbrechen genannt in Art 1 a bestreitet wird mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bestraft Das Urteil wird veroffentlicht Artikel 1 Das Gesetz erstreckt sich auf 1 die Registrierung Sammlung den Zugang die Verwaltung und die Benutzung von Dokumenten der Organe der Staatssicherheit zwischen dem 22 Juli 1944 und dem 31 Dezember 1989 sowie die Dokumente des Dritten Reiches und der Sowjetunion betreffend a Verbrechen ausgefuhrt gegen Personen polnischer Nationalitat sowie polnische Burger anderer Ethnien und Nationalitaten in der Zeit vom 1 September 1939 bis zum 31 Dezember 1989 Naziverbrechen kommunistische Verbrechen Verbrechen gegen den Frieden die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen dd b andere politisch motivierte repressive Handlungen ausgefuhrt von Funktionaren polnischer Strafverfolgungsbehorden der Justiz oder von ihnen beauftragte Personen entsprechend dem Gesetz vom 23 Februar 1991 zur Bestatigung der Null und Nichtigentscheidungen fur Personen verfolgt wegen Aktivitaten im Sinne eines unabhangigen polnischen Staates Gesetzblatt 1993 No 34 Art 149 von 1995 No 36 Art 159 No 28 Art 143 und 1998 No 97 Art 604 2 die Durchfuhrungsbestimmungen betreffs der Verfolgung von Verbrechen spezifiziert in Pkt 1 a 3 den Schutz der Personendaten verfolgter und 4 die Aktivitaten zur offentlichen Bildung 5 Portugal Rassendiskriminierungsgesetz 240 2 Wer in offentlichem Treffen schriftlich zwecks Verbreitung oder auf jede andere Art sozialer Kommunikation Individuen oder Gruppen von Individuen aufgrund ihrer Rasse Hautfarbe oder ethnischen nationalen oder religiosen Herkunft mit dem Ziel der Aufreizung oder Ermutigung rassischer oder religioser Diskriminierung diffamiert oder beleidigt wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren oder Geldbusse bestraft Rumanien Notfallgesetz No 31 2002 ratifiziert Mai 2005 Holocaustleugnungsgesetz 3 Beforderung des Kultes von Personen die Verbrechen gegen Frieden und Menschlichkeit schuldig sind oder die Beforderung faschistischer rassistischer oder auslanderfeindlicher Ideologien mittels Propaganda jeglicher Art in der Offentlichkeit wird mit Gefangnis von 6 Monaten bis 5 Jahren und dem Verlust der burgerlichen Ehrenrechte bestraft 4 Offentliche Leugnung des Holocaust oder seiner Folgen wird mit Gefangnis von 6 Monaten bis 5 Jahren und dem Verlust der burgerlichen Ehrenrechte bestraft Es ist verboten offentliche Platze zu unterhalten oder Standbilder Standbildgruppen oder Erinnerungstafeln zu errichten die Personen wurdigen welche Verbrechen gegen Frieden und Humanitat schuldig befunden wurden und ebenso Strassen Boulevards Platze Parks oder anderen offentlichen Raum nach solchen Personen zu benennen Schweiz 261bis Rassendiskriminierung 1995 Rassismus StrafnormWer offentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse Ethnie Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder Diskriminierung aufruft wer offentlich Ideologien verbreitet die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehorigen einer solchen Gruppe gerichtet sind wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert fordert oder daran teilnimmt wer offentlich durch Wort Schrift Bild Gebarden Tatlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse Ethnie Religion oder der sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwurde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Grunde Volkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet groblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht wer eine von ihm angebotene Leistung die fur die Allgemeinheit bestimmt ist einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse Ethnie Religion oder sexuellen Orientierung verweigert wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft Spanien Anti Genozid Gesetz 1971 erganzt 1995 Delitos de genocidioArt 607 2 Die Verbreitung jeder Art von Ideen oder Doktrinen welche Verbrechen im Sinne der vorherigen Ziffer dieses Artikels leugnen oder rechtfertigen der Versuch der Wiedererrichtung von Regimen oder Institutionen welche diese schutzen oder gewahren lassen wird mit Gefangnis von einem bis zwei Jahren bestraft Die Einfugung der Worte leugnen oder wurde vom spanischen Verfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 7 November 2007 fur verfassungswidrig und nichtig erklart 1 Tschechien Gesetz gegen die Unterstutzung und Forderung von Bewegungen die Menschenrechte und freiheiten unterdrucken 2001 Strafe fur Holocaustleugnung 260 1 Die Person welche Bewegungen unterstutzt oder fordert die die Menschenrechte und freiheiten unterdrucken oder die nationalen rassischen religiosen oder Klassenhass oder Hass gegen andere Personengruppen verbreiten wird mit Gefangnis von 1 bis 5 Jahren bestraft 2 Die Person wird fur 3 bis 8 Jahre inhaftiert wenn a Er Sie die in Paragraph 1 genannte Tat mittels Druck Film Radio Fernsehen oder auf andere ahnlich effektive Art begeht b Er Sie die Tat als Mitglied einer organisierten Gruppe begeht c Er Sie die Tat im Falle eines nationalen Notstandes oder im Kriegszustand begeht 261 Die Person die offentlich Sympathie mit einer in 260 genannten Gruppe zeigt wird mit Gefangnis von 6 Monaten bis 3 Jahren bestraft 261a Die Person die den Nazi oder kommunistischen Genozid offentlich verneint in Zweifel zieht billigt oder zu rechtfertigen sucht oder ebenso andere Verbrechen der Nazis oder Kommunisten wird mit Gefangnis von 6 Monaten bis 3 Jahren bestraft Vereinigte Staaten Holocaustleugnung nicht strafbar aber im Zivilrecht unter Umstanden schadensersatzpflichtig Die Faktizitat des Holocaust wurde im Jahr 1981 gerichtlich festgestellt 6 Urteil des Superior Court of California No C 356 542 vom 22 Juli 1985 im Rechtsstreit Mel Mermelstein vs Institute for Historical Review et al 7 Beschlusse des deutschen Bundesverfassungsgerichtes Hauptartikel Volksverhetzung Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit Beschluss des BVerfG vom 13 April 1994 Am 13 April 1994 entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht dass das Leugnen des Holocausts fur sich genommen nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz fallt 8 Dabei handele es sich vielmehr um eine Tatsachenbehauptung die nach ungezahlten Augenzeugenberichten und Dokumenten den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist Fur sich genommen geniesst eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit Beschluss des BVerfG vom 22 Juni 2018 Zu berucksichtigen ist hierbei dass eine Einschrankung der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz grundsatzlich nur aufgrund allgemeiner nicht jedoch spezifischer Gesetze moglich ist Eingriffe in die Meinungsfreiheit mussen formell auf ein allgemeines nicht gegen eine bestimmte Meinung gerichtetes Gesetz gestutzt sein 9 Gleichwohl erkennt das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich dieses formellen Erfordernisses der Allgemeinheit eine Ausnahme fur Gesetze an die auf die Verhinderung einer propagandistischen Affirmation der nationalsozialistischen Gewalt und Willkurherrschaft zwischen den Jahren 1933 und 1945 zielen Es tragt damit der identitatspragenden Bedeutung der deutschen Geschichte Rechnung und lasst diese in das Verstandnis des Grundgesetzes einfliessen vgl BVerfGE 124 300 lt 328 ff gt 10 Kritik und DebatteUnter Juristen sind die Gesetze zur Strafbarkeit der Holocaustleugnung umstritten Der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann Riem befand Ich wurde als Gesetzgeber die Holocaust Leugnung nicht unter Strafe stellen 11 Der Zentralrat der Juden in Deutschland verurteilte die Ausserung Hoffmann Riems 12 Winfried Hassemer Strafrechtswissenschaftler und ehemaliger Vizeprasident des Bundesverfassungsgerichts stimmte ihm dagegen ausdrucklich zu 13 Auch der Historiker Eberhard Jackel sprach sich gegen Gesetze zur Holocaustleugnung aus mit der Begrundung dass ein Verbot eines bestimmten Geschichtsbildes einer freien Gesellschaft nicht wurdig sei 14 Urteil des EGMR von 2013Der Menschengerichtshof in Strassburg entschied 2013 dass die Verurteilung eines Genozid Leugners in der Schweiz die Meinungsausserungsfreiheit verletzt habe 15 Bei dem Fall ging es um den Volkermord an den Armeniern ab 1915 Die hier genannten Gesetze sind vom Urteil betroffen sofern sie sich nicht ausdrucklich auf den Holocaust beziehen sondern die Leugnung von Genoziden generell unter Strafe stellen Weiterfuhrende InformationenSiehe auch Leugnung des Volkermords an den Armeniern Armenier Gesetz Frankreich Literatur Gregory S Gordon Atrocity Speech Law Foundation Fragmentation Fruition Oxford University Press 2017 ISBN 0 19 061268 1 Alex Brown Hate Speech Law A Philosophical Examination Routledge London 2015 ISBN 0 415 88547 7 Milosz Matuschek Erinnerungsstrafrecht eine Neubegrundung des Verbots der Holocaustleugnung auf rechtsvergleichender und sozialphilosophischer Grundlage Duncker amp Humblot 2012 ISBN 3 428 53733 5 Ludovic Hennebel Thomas Hochmann Genocide Denials and the Law Oxford University Press New York 2011 ISBN 978 0 19 973892 2 Michael Whine Expanding holocaust Denial and Legislation against it Jewish Political Studies Review Vol 20 No 1 2 Spring 2008 S 57 77 Robert Kahn Holocaust Denial and the Law A Comparative Study Palgrave Macmillan 2004 ISBN 1 4039 6476 9 Thomas Wandres Die Strafbarkeit des Auschwitz Leugnens Duncker amp Humblot 2000 ISBN 3 428 10055 7 Weblinks Jonathan D Josephs Holocaust Denial Legislation A Justifiable Infringement of Freedom of Expression Serie des Working Papers du Centre Perelman de philosophie du droit 2008 3 Michael J Bazyler Holocaust Denial Laws and Other Legislation Criminalizing Promotion of Nazism Daniel Emery The rise of Hate 2 0 BBC 22 Juni 2009Einzelnachweise Colin Tatz Winton Higgins The Magnitude of Genocide ABC Clio 2016 ISBN 978 1 4408 3160 7 S 154 Fn 1 Additional Protocol to the Convention on Cyber Crime Karl Peter Schwarz Identitat in der Wertegemeinschaft in Frankfurter Allgemeine vom 30 Dezember 2010 Presseerklarung des argentinischen Justizministeriums vom 25 Februar 2009 1 2 Vorlage Toter Link www inadi gov ar Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Spanisch Act of 18 December 1998 on the Institute of National Remembrance Commission for Prosecution of Crimes against the Polish Nation Memento des Originals vom 30 September 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ipn gov pl Ustawa o Instytucie Pamieci Narodowej Komisji Scigania Zbrodni przeciwko Narodowi Polskiemu Dz U nr 155 poz 1016 18 Dezember 1998 abgerufen am 25 Marz 2023 polnisch Link des Gesetzes Tekst ujednolicony California Judge Rules Holocaust Did Happen The New York Times 10 Oktober 1981 Abruf am 1 Februar 2021 Wortlaut des Urteils Memento des Originals vom 17 Juli 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www nizkor org bei Nizkor Project 6 Mai 1995 BVerfG Beschluss vom 13 April 1994 Az 1 BvR 23 94 Randnummer 34 BVerfGE 90 241 BVerfG Beschluss vom 22 Juni 2018 Az 1 BvR 673 18 Randnummer 22 BVerfG Beschluss vom 22 Juni 2018 Az 1 BvR 673 18 Randnummer 23 AFP Ex Verfassungsrichter Ich wurde die Holocaust Leugnung nicht unter Strafe stellen In Focus Online 9 Juli 2008 abgerufen am 14 Oktober 2018 http www tagesspiegel de politik deutschland Holocaust art122 2568827 Schuldig bei Vergleich In Tagesspiegel 11 Juli 2008 Online http www deutschlandfunkkultur de historiker jaeckel holocaust leugner mit ignoranz strafen 945 de html dram article id 132449 Urteil in Strassburg Die Meinungsfreiheit geht vorBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetze gegen Holocaustleugnung amp oldid 232173330