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Folgende Teile scheinen seit 2017 nicht mehr aktuell zu sein vier neue Richter Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Das spanische Verfassungsgericht spanisch Tribunal Constitucional steht ausserhalb der Hierarchie der spanischen Fachgerichte und entscheidet spezifisch uber die Frage der Vereinbarkeit von Akten der offentlichen Gewalt mit den Vorgaben der spanischen Verfassung Mit diesem Auftrag geht die ausschliesslich dem Verfassungsgericht zustehende Kompetenz einher Gesetze im formellen Sinn als verfassungswidrig zu verwerfen und fur nichtig zu erklaren Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts haben Gesetzeskraft und werden im spanischen Gesetzesblatt dem Boletin Oficial del Estado BOE veroffentlicht Spanisches Verfassungsgericht in Madrid Die einer Entscheidung durch das Verfassungsgericht zuganglichen Rechtsfragen sind in dem Zustandigkeitskatalog des Organgesetzes Ley Organica 2 1979 de 3 de octubre del Tribunal Constitucional abgekurzt LOTC das zugleich den rechtlichen Rahmen fur die Organisation und Tatigkeit des Verfassungsgerichts setzt aufgefuhrt siehe hierzu IV Zuletzt wurde das spanische Verfassungsgerichtsgesetz mit Organgesetz vom 24 Mai 2007 geandert Ley Organica 6 2007 Seinen Sitz hat das spanische Verfassungsgericht in Madrid Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Zusammensetzung 2 1 Wahlverfahren und Amtszeit 3 Organisation 4 Zustandigkeit 4 1 Abstrakte und konkrete Normenkontrolle 4 2 Verfassungsbeschwerde Recurso de amparo 4 3 Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staat und autonomen Regionen 4 4 Organstreitverfahren 4 5 Kommunalverfassungsbeschwerde 4 6 Internationale Vertrage 4 7 Ernennung der Mitglieder 5 Zitierweise der Entscheidungen 6 Literatur 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer spanische Oberste Gerichtshof Tribunal Supremo steht an der Spitze der spanischen Fachgerichtsbarkeit und entscheidet letztinstanzlich in allen Verfahren Die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes konnen nur durch das spanische Verfassungsgericht im Rahmen einer der gesetzlich bestimmten Verfahrensarten aufgrund der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts fur unwirksam erklart werden Die Unterschiede zwischen Verfassungsgericht und Oberstem Gerichtshof sind damit nicht hierarchischer sondern kompetenzrechtlicher Natur Mit der Anderung des Verfassungsgerichtsgesetzes vom 24 Mai 2007 ist das Verfassungsgericht angesichts der mitunter umstrittenen Kompetenzverteilung insbesondere im Verhaltnis zum Obersten Gerichtshof insoweit gestarkt worden als ausschliesslich das Verfassungsgericht uber seine Gerichtsbarkeit im Rahmen des Zustandigkeitskataloges befindet und die vom Verfassungsgericht einmal angenommene Zustandigkeit durch kein anderes Gericht beansprucht werden kann Zur Vermeidung von Konflikten infolge der Zustandigkeit des Obersten Gerichtshofes fur zivilrechtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit Amtshandlungen der Richter des Verfassungsgerichts sollte letzteren durch eine Gesetzesinitiative aus dem Jahr 2005 Immunitat gewahrt werden Hintergrund war die Verurteilung von Richtern des Verfassungsgerichts zu Schadensersatzzahlungen durch den Obersten Gerichtshof Die Initiative wurde jedoch nicht umgesetzt lediglich einzelne schon 2005 vorgeschlagene Neuregelungen sind nunmehr mit dem oben genannten Anderungsgesetz vom 24 Mai 2007 in Kraft getreten Zusammensetzung BearbeitenWahlverfahren und Amtszeit Bearbeiten Das spanische Verfassungsgericht besteht aus zwolf Mitgliedern den Magistrados Diese werden per Dekret Real Decreto vom spanischen Konig ernannt Die Ernennung von jeweils vier Richtern erfolgt auf Vorschlag der beiden Kammern der Cortes Generales Kongress und Senat Jeweils zwei weitere Richter werden durch die Regierung und dem Generalrat der rechtsprechenden Gewalt Consejo General del Poder Judicial vorgeschlagen Bei der Abstimmung in den Cortes Generales muss sich eine qualifizierte Mehrheit von drei Funfteln der Mitglieder der jeweiligen Kammer fur einen Kandidaten aussprechen Die Ernennung der Richter erfolgt fur einen Zeitraum von neun Jahren Alle drei Jahre wird ein Drittel der Richter nach Ablauf ihrer Amtszeit durch neue Richter ersetzt Personliche Voraussetzung fur die Berufung zum Verfassungsgericht ist neben der spanischen Staatsangehorigkeit die durch mehr als 15 Jahre Berufserfahrung belegte und allgemein anerkannte Kompetenz des zur Wahl stehenden Juristen Dieser kann beispielsweise als Staatsanwalt Richter Universitatsprofessor Beamter im offentlichen Dienst oder als Rechtsanwalt tatig sein Die dem Verfassungsgericht angehorenden Richter sind unabhangig und unabsetzbar Wahrend ihrer Amtszeit ist es ihnen untersagt politische Amter Mandate oder leitende Funktionen in einer Partei oder Gewerkschaft zu ubernehmen sowie eine andere berufliche Tatigkeit auszuuben In der offentlichen Wahrnehmung werden die Mitglieder des Verfassungsgerichts entweder dem progressiven d h PSOE nahen oder dem konservativen PP nahen Lager zugeordnet Da fur die Besetzung der vom Kongress bzw dem Senat zu besetzenden Richterstellen eine 3 5 Mehrheit notwendig ist ergibt sich insoweit de facto die Notwendigkeit einer Einigung zwischen den beiden grossen Parteien PSOE und PP In den Jahren 2007 bis 2012 kam es zu einer Blockade bei der Neubesetzung der Richterposten da sich die beiden grossen Parteien nicht verstandigen konnten Fur die eigentlich Ende 2007 vom Senat zu besetzenden vier Richterposten kam es erst Ende 2010 zu einer Einigung also mit einer Verspatung von drei Jahren Die eigentlich Ende 2010 zur Neubesetzung durch den Kongress anstehenden vier Richterposten wurden aufgrund derselben Probleme erst Mitte 2012 neu besetzt also mit einer Verspatung von eineinhalb Jahren In der Zwischenzeit blieben die bisherigen Richter weiter im Amt Durch diese Blockade bei der eigentlich langst falligen Neubesetzung geriet das Gericht in eine tiefe institutionelle Krise die auch die offentliche Akzeptanz seiner Entscheidungen beruhrte So wurde etwa in der Kritik am Urteil des Gerichts vom 28 Juni 2010 zum Autonomiestatut von Katalonien haufig angefuhrt dass dieses von einem Verfassungsgericht in nicht regularer Besetzung gefallt worden sei Zur letzten Neubesetzung kam es im Juni 2013 diesmal ohne Verspatung Dieses Mal betraf es die zwei von der Regierung und die zwei vom Consejo General del Poder Judicial zu besetzenden Richterstellen Seitdem besteht eine 7 5 Mehrheit des konservativen Lagers Name Funktion Lager vorgeschlagen von regulares Ende der AmtszeitRicardo Enriquez Sancho konservativ Senat Dezember 2016 1 Adela Asua Batarrita Vizeprasidentin progressiv Senat Dezember 2016 1 Luis Ignacio Ortega Alvarez progressiv Senat Dezember 2016 1 Francisco Perez de los Cobos Orihuel konservativ Senat Dezember 2016 1 Juan Jose Gonzalez Rivas Prasident konservativ Kongress Juli 2021 2 Andres Ollero Tassara konservativ Kongress November 2019 2 Encarnacion Roca Trias progressiv Kongress November 2019 2 Fernando Valdes Dal Re progressiv Kongress November 2019 2 Juan Antonio Xiol Rios progressiv Consejo General del Poder Judicial Juni 2022Santiago Martinez Vares Garcia konservativ Consejo General del Poder Judicial Juni 2022Antonio Narvaez Rodriguez konservativ Regierung Juni 2022Pedro Jose Gonzalez Trevijano Sanchez konservativ Regierung Juni 2022Organisation BearbeitenDer Sitz des Verfassungsgerichts ist Madrid Die zwolf Richter des Gerichts bilden das so genannte Plenum pleno welches sich in zwei Senaten salas zu jeweils sechs Richtern teilt In weiteren Untergliederungen den so genannten Abteilungen secciones entscheiden jeweils drei Richter uber die Zulassigkeit und damit die Annahme von Antragen zur Entscheidung durch das Verfassungsgericht Mit Ausnahme der Verfassungsbeschwerden die ausschliesslich der Senat behandelt entscheidet das Verfassungsgericht stets in der Besetzung des Plenums Das Plenum wahlt in geheimer Wahl aus seinen Reihen einen Prasidenten der daraufhin dem Konig zur Ernennung vorgeschlagen wird Die Amtszeit des Prasidenten betragt drei Jahre Nach diesem Verfahren vollzieht sich auch die Ernennung des Vizeprasidenten Prasident und Vizeprasident ubernehmen jeweils den Vorsitz des ersten und zweiten Senats des Verfassungsgerichts Die bisherige Ubung nach der sich die Amtszeit des Prasidenten bis zum Ablauf seiner Angehorigkeit zum Verfassungsgericht als Richter verlangerte wurde mit dem oben genannten Anderungsgesetz vom 24 Mai 2007 nunmehr gesetzlich festgeschrieben Zustandigkeit BearbeitenFolgende Verfahrensarten bzw Rechtsfragen sind dem Verfassungsgericht zur Entscheidung zugewiesen Abstrakte und konkrete Normenkontrolle Bearbeiten Prufungsgegenstand konnen dabei sowohl Gesetze im formellen als auch im materiellen Sinn so z B decretos leyes und decretos legislativos sein wahrend Rechtssetzungsakte der Exekutive z B reglamentos der Prufungs und Verwerfungskompetenz der Fachgerichte unterliegen Stellt das Gericht die Verfassungswidrigkeit und damit die Nichtigkeit einer Norm fest so erstreckt sich die Nichtigkeitsfolge lediglich auf die betreffende Vorschrift wenn das Gesetz im Ubrigen einer Anwendung zuganglich bleibt Der Normenkontrolle unterliegen als Organgesetze auch die Statuten der autonomen Regionen Spaniens Verfassungsbeschwerde Recurso de amparo Bearbeiten Prufungsgegenstand ist ein Akt der offentlichen Gewalt durch den ein Grundrechtstrager behauptet in seinen verfassungsmassig garantierten Rechten verletzt zu sein Voraussetzung fur die Anrufung des Verfassungsgerichts ist die Erschopfung des Rechtswegs Angesichts der hohen Zahl von zumeist unzulassigen Verfassungsbeschwerden sind mit der Anderung des Verfassungsgerichtsgesetzes vom 24 Mai 2007 die Anforderungen an die Darlegung und Begrundung einer Verfassungsbeschwerde erhoht worden Auch die Grundsatze der Rechtswegerschopfung und der Subsidiaritat der Verfassungsbeschwerde sind deutlicher als in der bisher geltenden Fassung des Verfassungsgerichtsgesetzes hervorgehoben Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staat und autonomen Regionen Bearbeiten Besteht zwischen dem spanischen Staat Estado und den autonomen Regionen Comunidades Autonomas oder aber zwischen letzteren ein Streit uber die der jeweiligen Gebietskorperschaft zugewiesenen Kompetenzen und deren Ausubung so konnen der Staat oder die betroffenen Regionen das Verfassungsgericht anrufen Organstreitverfahren Bearbeiten Das Verfassungsgericht entscheidet uber Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen hinsichtlich der sie betreffenden Rechte Sieht ein Verfassungsorgan sich in seinen verfassungsmassig vorgesehenen Rechten durch einen Akt eines anderen Organs verletzt oder hierin einen unzulassigen Eingriff in die dem Organ zugewiesenen Kompetenzen so kann es die Klarung der Frage durch das Verfassungsgericht beantragen Kommunalverfassungsbeschwerde Bearbeiten In diesem Verfahren konnen die Kommunen Eingriffe in die ihnen zugewiesenen Rechte namentlich auf dem Gebiet der Selbstverwaltung durch den Staat oder die autonomen Regionen abwehren Internationale Vertrage Bearbeiten Vor dem Inkrafttreten und damit der Erlangung von Gesetzesrang konnen internationale Vertrage bei Zweifeln hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit spanischen Verfassungsrecht dem Verfassungsgericht zur Prufung vorgelegt werden Ernennung der Mitglieder Bearbeiten Das Verfassungsgericht entscheidet uber die Rechtmassigkeit der Ernennung der dem Gericht angehorenden Richter Weitere Entscheidungskompetenzen sind bzw konnen dem Verfassungsgericht durch Organgesetze Leyes Organicas zugewiesen werden Der Ausspruch eines Parteiverbots ist im Gegensatz zur deutschen Zustandigkeitsregelung dem spanischen Obersten Gerichtshof vorbehalten Zitierweise der Entscheidungen BearbeitenUrteile werden mit STC Sentencia del Tribunal Constitucional abgekurzt Beschlusse mit ATC Auto del Tribunal Constitucional Es folgt die laufende Nummer der jeweiligen Entscheidung in dem Kalenderjahr Mit STC 103 2008 z B ist also das 103 Urteil aus dem Jahr 2008 gemeint Die Urteile gliedern sich in eine Sachverhaltsdarstellung antecedentes und die Entscheidungsgrunde fundamentos juridicos abgekurzt FJ auf die abschliessend der Tenor fallo folgt Mit der Angabe STC 103 2008 FJ 4 z B wird auf Punkt 4 der Entscheidungsgrunde des Urteils 103 2008 Bezug genommen Die Entscheidungen sind samtlich auf der Internetseite des Gerichts abrufbar Literatur BearbeitenFrancisco Rubio Llorente Die Verfassungsgerichtsbarkeit in Spanien In Christian Starck Albrecht Weber Hrsg Verfassungsgerichtsbarkeit in Westeuropa Teilband I 2 Auflage Nomos Baden Baden 2007 ISBN 978 3 8329 2640 3 Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit Band 30 I S 165 198 Siehe auch BearbeitenVerfassungsgerichtsbarkeitWeblinks BearbeitenOffizielle Webseite des Spanischen Verfassungsgerichtes spanisch englisch Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Nach Art 16 5 des Ley Organica del Tribunal Constitucional endet die Amtszeit der mit Verspatung gewahlten Richter zu dem Zeitpunkt zu dem sie bei regularer Neuernennung geendet hatte Den im Januar 2011 mit einer Verspatung von gut drei Jahren ernannten Richtern verbleibt damit nur noch eine Amtszeit von knapp sechs Jahren a b c d Nach Art 16 5 des Ley Organica del Tribunal Constitucional endet die Amtszeit der mit Verspatung gewahlten Richter zu dem Zeitpunkt zu dem sie bei regularer Neuernennung geendet hatte Den im Juli 2012 mit einer Verspatung von fast zwei Jahren ernannten Richtern verbleibt damit nur noch eine Amtszeit von gut sieben Jahren 40 441533333333 3 7176111111111 Koordinaten 40 26 29 5 N 3 43 3 4 W Normdaten Korperschaft GND 221654 1 lobid OGND AKS LCCN n80118113 VIAF 280920464 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Spanisches Verfassungsgericht amp oldid 215671182