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Dieser Artikel bezeichnet die aktuell gultige Verfassung fur verschiedene historische Verfassungen siehe Spanische Verfassung Die aktuell gultige Verfassung des Konigreichs Spanien trat am 29 Dezember 1978 in Kraft Erste Seite der Verfassung des Konigreichs Spanien 1978 Der Text lautet CONSTITUCIoN ESPANOLA Don Juan Carlos I Rey de Espana A todos los que la presente vieren y entendieren Sabed que las cortes generales han aprobado y el pueblo espanol ratificado la siguiente Constitucion Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Gliederung 2 1 Dogmatischer Teil 2 2 Organischer Teil 3 Vorlaufer 4 Bilder 5 Literatur 6 Weblinks 7 AnmerkungenHintergrund BearbeitenDie Verfassung entstand in der so genannten Transition also der Epoche des friedlichen Ubergangs von der Franco Diktatur zu einem demokratischen Staat westlichen Musters Sie folgte den bis dahin geltenden spanischen Verfassungsgesetzen die als so genannte Franco Verfassung bezeichnet werden und eine Gesetzessammlung mit Verfassungscharakter darstellten Vorganger der Verfassungsgesetze war die Verfassung der Spanischen Republik vom 9 Dezember 1931 Die Verfassung des Konigreiches Spanien ist am 31 Oktober 1978 vom spanischen Abgeordnetenhaus Congreso de los Diputados und dem Senat verabschiedet und am 6 Dezember 1978 in einem Referendum vom spanischen Volk ratifiziert worden Sieben Politiker waren zuvor als padres de la constitucion mit der Ausarbeitung der neuen demokratischen Verfassung betraut worden vier davon stammen aus dem fruheren franquistischen Lager unter ihnen auch ein ehemaliger Minister in der Diktatur Francos Manuel Fraga Iribarne Konig Juan Carlos I hat die Verfassung daraufhin am 27 Dezember 1978 unterzeichnet Seit dem Inkrafttreten ist die Verfassung lediglich zweimal geandert worden Durch Gesetz vom 27 August 1992 wurde im Zusammenhang mit der Ratifizierung des EU Vertrags im Artikel 13 Absatz 2 der Verfassung ein Wort ersetzt aktives Wahlrecht durch aktives und passives Wahlrecht Im September 2011 wurde eine Schuldenbremse in Artikel 135 eingefugt Gliederung BearbeitenDie spanische Verfassung gliedert sich in zwei Hauptteile den Dogmatischen Teil mit den burgerlichen Rechten und Pflichten und den Organischen Teil mit den Rechtsrahmen der staatlichen Organe Fur eine spanische Version der Verfassung auf Wikisource siehe am Ende dieses Artikels Dogmatischer Teil Bearbeiten Hier werden die fundamentalen Rechte und Pflichten der spanischen Burger und der Einwohner Spaniens festgelegt Er besteht aus folgenden Abschnitten Praambel Vortitel Titulo Preliminar Artikel 1 bis 9 Spanien ist ein Sozialstaat und demokratischer Rechtsstaat das Volk ist der Souveran und die Staatsform ist die parlamentarische Monarchie Festlegung der Amtssprache Flagge Hauptstadt und des politischen Pluralismus Titel I Die Grundrechte und pflichten Artikel 10 bis 55 Kapitel I Spanier und Auslander Artikel 11 bis 13 Kapitel II Rechte und Freiheiten Artikel 14 bis 38 Abschnitt I Die Grundrechte und die offentlichen Freiheiten Artikel 15 bis 29 Abschnitt II Die Burgerrechte und pflichten Artikel 30 bis 38 Kapitel III Die Leitprinzipien der Sozial und Wirtschaftspolitik Artikel 39 bis 52 Kapitel IV Die Garantien der Grundfreiheiten und rechte Artikel 53 bis 54 Kapitel V Die Aussetzung der Rechte und Freiheiten Artikel 55Organischer Teil Bearbeiten Im organischen Teil ist die staatliche Struktur und der Rahmen der staatlichen Organe die die Staatsgewalt ausuben festgelegt Titel II Die Krone Artikel 56 bis 65 Titel III Die Cortes Generales Artikel 66 bis 96 Die Cortes Generales sind die beiden Kammern des spanischen Parlamentes das Oberhaus camara alta Senat Senado und das Unterhaus camara baja Abgeordnetenkongress Congreso de los Diputados Kapitel I Die Kammern Artikel 66 bis 80 Kapitel II Die Ausarbeitung der Gesetze Artikel 81 bis 92 Kapitel II Die internationalen Vertrage Artikel 93 bis 96 Titel IV Die Regierung und die Verwaltung Artikel 97 bis 107 Titel V Die Beziehungen zwischen der Regierung und den Cortes Generales Artikel 108 bis 116 Titel VI Die rechtsprechende Gewalt Artikel 117 bis 127 Titel VII Wirtschaft und das Finanzwesen Artikel 128 bis 136 Titel VIII Die territoriale Gliederung des Staates Artikel 137 bis 158 Kapitel I Allgemeine Grundsatze Artikel 137 bis 139 Kapitel II Die Lokalverwaltung Artikel 140 bis 142 Kapitel III Die Autonomen Gemeinschaften Artikel 143 bis 158 Titel IX Das Verfassungsgericht Artikel 159 bis 165 Titel X Die Verfassungsreform Artikel 166 bis 169 Einfache Verfassungsanderungen benotigen jeweils 60 Zustimmung in beiden Kammern bzw eine absolute Mehrheit im Senat und eine Zweidrittelmehrheit im Kongress auf Antrag von 10 der Mitglieder des Abgeordnetenhauses oder des Senats wird die Verfassungsanderung einer Volksabstimmung unterworfen Anderungen von Titel I Kapitel II Sektion I Artikel 15 bis 29 also der Grundrechte sowie von Titel II also die Krone betreffend bedurfen einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern die anschliessend aufgelost werden nach der Neuwahl muss das neue Parlament wieder mit Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern zustimmen Gleiches gilt fur eine Gesamtrevision der Verfassung Solche wesentliche Verfassungsanderungen mussen anschliessend in einer Volksabstimmung gebilligt werden um in Kraft zu treten Zusatzbestimmungen vier Vorschriften u a Anerkennung und Schutz der Gewohnheitsrechte fueros Ubergangsbestimmungen neun Vorschriften Aufhebungsbestimmung hebt Vorgangerverfassungen und Vorgangergesetze mit Verfassungsrang auf Schlussbestimmung Veroffentlichung und Inkrafttreten Die spanische Verfassung wurde am 29 Dezember 1978 im Gesetzblatt Boletin Oficial del Estado in der offiziellen Version auf Spanisch und ausserdem auch auf Katalanisch Galicisch Valencianisch Baskisch und Balearisch Anmerkung 1 veroffentlicht und trat damit in Kraft Vorlaufer BearbeitenStatut von Bayona von 1808 Politische Verfassung der spanischen Monarchie von 1812 Verfassung von Cadiz Konigliches Statut Spaniens von 1834 Spanische Verfassung von 1837 Spanische Verfassung von 1845 Verfassungsprojekt von 1852 Nicht proklamierte Verfassung von 1856 Spanische Verfassung von 1869 Projekt der foderalen spanischen Verfassung von 1873 Spanische Verfassung von 1876 Spanische Verfassung von 1931 Verfassungsgesetze des Konigreiches Leyes Fundamentales del Reino die sog Franco Verfassung 1938 1977 Heutige Verfassung seit 1978Bilder Bearbeiten Ein Exemplar der Constitucion espanola de 1978 aus dem Kongress Denkmal der spanischen Verfassung von 1978 in Madrid Einband der spanischen Verfassung von 1931 Denkmal Cortes de Cadiz 1812 in Erinnerung an die erste spanische VerfassungLiteratur BearbeitenFrancisco Balaguer Callejon Das System der Rechtsquellen in der spanischen Verfassungsrechtsordnung In Jahrbuch des offentlichen Rechts der Gegenwart Neue Folge Bd 49 2001 S 413 442 Manuel Medina Guerrero Grundlagen und Grundzuge staatlichen Verfassungsrechts Spanien In Armin von Bogdandy Pedro Cruz Villalon Peter M Huber Hrsg Handbuch Ius Publicum Europaeum IPE C F Muller Verlag Heidelberg 2007 Bd I S 625 685 Mariano Garcia Pechuan Wissenschaft vom Verfassungsrecht Spanien In Armin von Bogdandy Pedro Cruz Villalon Peter M Huber Hrsg Handbuch Ius Publicum Europaeum IPE C F Muller Verlag Heidelberg 2008 Bd II S 747 776 Birgit Aschmann Christian Waldhoff Hrsg Die Spanische Verfassung von 1978 Entstehung Praxis Krise Aschendorff Munster 2020 ISBN 978 3 402 14872 3 Weblinks Bearbeiten Commons Spanische Verfassung von 1978 Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wikisource Constitucion espanola de 1978 Quellen und Volltexte spanisch Wikisource Spanish Constitution of 1978 annotated Quellen und Volltexte englisch Offizielle Seite des spanischen Abgeordnetenhauses PDF 448 kB Verfassung des Konigreiches Spanien vom 29 Dezember 1978 geandert durch Gesetz vom 27 August 1992 Art 13 Abs 2 deutsche Ubersetzung webmaster verfassungen de abgerufen am 3 Juni 2014Anmerkungen Bearbeiten Hierbei steht Balearisch nicht fur eine abgegrenzte Sprache sondern die Bezeichnung steht als reiner Sammelbegriff fur die balearischen Dialekte aber eben keine kodifizierten Sprache und schon gar nicht Amtssprache Die Amtssprache der Balearen ist neben Kastilisch Spanisch das Katalanische bzw eine Dialektform der Letzteren Sprachen in Spanien Spanische Verfassungen Statut von Bayona 1808 Verfassung von Cadiz 1812 Konigliches Statut Spaniens von 1834 Spanische Verfassung von 1837 Spanische Verfassung von 1845 Spanische Verfassung von 1869 Projekt der foderalen spanischen Verfassung von 1873 Spanische Verfassung von 1876 Verfassung der Spanischen Republik von 1931 Spanische Verfassungsgesetze 1938 bis 1977 Verfassung des Konigreichs Spanien 1978 Verfassungen der Staaten Europas Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und VatikanstadtAlbanien Andorra Belarus Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Danemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kasachstan 1 Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Moldau Monaco Montenegro Niederlande Nordmazedonien Norwegen Osterreich Polen Portugal Rumanien Russland 1 San Marino Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Turkei 1 Ukraine Ungarn Vatikanstadt Vereinigtes KonigreichUmstrittene GebieteKosovo Transnistrien1 Liegt grosstenteils in Asien Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassung des Konigreichs Spanien amp oldid 230379011