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Die Verfassung der Italienischen Republik italienisch Costituzione della Repubblica Italiana ist die geltende Verfassung der Italienischen Republik Sie bestimmt die rechtliche und politische Grundordnung Italiens als Republik und reprasentativer Demokratie mit parlamentarischem Regierungssystem und bildet die Grundsatze ihrer Rechtsordnung Eines der drei Originale der Verfassung der Italienischen Republik aufbewahrt im historischen Archiv der Prasidentschaft der RepublikAusfertigung der Verfassung am 27 Dezember 1947 im Palazzo GiustinianiSie ist die erste wirkliche Verfassung des italienischen Staates in dem Sinne als dass sie nun eine allen anderen Rechtsquellen ubergeordnete Rangstufe bildet Rechtsquellen auf dieser Ebene werden in der italienischen Rechtslehre welche dieses Konzept erst seit 1948 innehat als superprimare Quelle italienisch fonte superprimaria bezeichnet Niederrangige Normen konnen nur insoweit bestehen als sie mit ihr im Einklang stehen Durch die Wahl der Verfassungsgebenden Versammlung italienisch Assemblea costituente im Jahr 1946 und dem gleichzeitigen Referendum zu Italiens Staatsform ist sie umfassend demokratisch legitimiert Der zentrale Verfassungstext wurde von der Verfassunggebenden Versammlung wahrend des Jahres 1947 ausgearbeitet Die Beratungen standen unter dem Eindruck der vorhergehenden mehr als zwanzigjahrigen faschistischen Diktatur sowie des gerade beendeten Zweiten Weltkrieges welcher auch in Italien grossere Verwustungen erzeugt hatte Das Ergebnis ein Kompromiss zwischen den in der Versammlung vertretenen widerstreitenden politischen Bewegungen wurde am 22 Dezember 1947 verabschiedet und am folgenden 27 Dezember ausgefertigt und verkundet Sie trat am 1 Januar 1948 in Kraft und bildet die Verfassung im engeren Sinn also jenes Dokument welche die Bezeichnung Verfassung innehat und welches mit der Bezeichnung Verfassung gemeint ist Zur Feststellung des geltenden Verfassungsrechts genugt die Lekture der Verfassung alleine jedoch nicht sie wird durch verschiedene Verfassungsgesetze erganzt mit denen sie die Verfassung im weiteren Sinne also die Gesamtheit aller Bestimmungen im Verfassungsrang bildet Die in diesem Artikel verwendete Terminologie entspricht jener welche in der Autonomen Provinz Bozen fur die deutschsprachige Beschreibung der italienischen Rechtsordnung verwendet wird Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Gliederung und Inhalt 2 1 Grundlegende Rechtssatze 2 2 Erster Teil Rechte und Pflichten der Staatsburger Art 13 54 2 2 1 Titel II Gesellschaftliche Beziehungen Rapporti etico sociali 2 2 2 Titel III Wirtschaftliche Beziehungen Rapporti economici 2 2 3 Titel IV Politische Beziehungen Rapporti politici 2 3 Zweiter Teil Aufbau der Republik Art 55 139 2 3 1 Titel I Das Parlament Il Parlamento 2 3 2 Titel II Der Prasident der Republik Il Presidente della Repubblica 2 3 3 Titel III Die Regierung Il Governo 2 3 4 Titel IV Das Gerichtswesen La Magistratura 2 3 5 Titel V Die Regionen die Provinzen und die Gemeinden Le Regioni le Province i Communi 2 3 6 Titel VI Verfassungsgarantien Garanzie costituzionali 2 4 Ubergangs und Schlussbestimmungen 3 Verfassungsgesetze 4 Entwicklung der Verfassung seit 1948 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 LiteraturEntstehungsgeschichte BearbeitenVorganger der Verfassung der Italienischen Republik war das Statuto Albertino eine im Marz 1848 im Konigreich Sardinien Piemont oktroyierte Verfassung die 1861 im Zuge der Einigung Italiens die Verfassung des aus Sardinien Piemont hervorgegangenen Konigreichs Italien wurde Nach der Machtubernahme der Faschisten wurde das Statuto Albertino ab 1925 schrittweise in weiten Teilen de facto ausgehohlt oder ganz ausser Kraft gesetzt Mit dem Sturz Mussolinis begann am 25 Juli 1943 eine Ubergangszeit in der das Statuto Albertino zwar formal seine Gultigkeit behielt mangels gewahlter Volksvertreter jedoch weiterhin in fundamentalen Bereichen ausser Kraft blieb Konig und Regierung erliessen verschiedene Gesetze und Dekrete die grundlegende staatliche Befugnisse und Funktionen vorubergehend regelten Diese erste Ubergangsphase dauerte bis zum 2 Juni 1946 als in einem Referendum uber die zukunftige Staatsform abgestimmt wurde und gleichzeitig Wahlen zu einer Verfassunggebenden Versammlung stattfanden In der zweiten Ubergangsphase bis zum Inkrafttreten der neuen republikanischen Verfassung richtete man sich nach den Grundsatzen des Statuto Albertino und an der fruheren liberalen parlamentarischen Tradition aus Innerhalb der 556 Abgeordnete zahlenden Assemblea Costituente wurde der sogenannte Ausschuss der 75 gebildet der den Verfassungsentwurf bis zum 1 Februar 1947 ausarbeitete Danach beriet das Plenum der Verfassunggebenden Versammlung den Entwurf etliche Monate und verabschiedete die neue republikanische Verfassung am 22 Dezember 1947 Am folgenden 27 Dezember wurde sie in der Bibliothek des Palazzo Giustiniani in Rom vom vorlaufigen Staatsoberhaupt Enrico De Nicola unterschrieben und vom Prasidenten der Verfassunggebenden Versammlung Umberto Terracini von Ministerprasident Alcide De Gasperi und vom Justizminister Giuseppe Grassi gegengezeichnet Die Verfassung wurde noch am selben Tag verkundet hierzu wurde eine Sonderausgabe des Amtsblatts der Republik herausgegeben Die am 1 Januar 1948 in Kraft getretene Verfassung der Italienischen Republik ist gepragt durch einen Kompromisscharakter der aus der unmittelbaren Nachkriegsgeschichte herruhrt Aus der Erfahrung des gemeinsamen Widerstandskampfes gegen den Faschismus Resistenza entschlossen sich die im Nationalen Befreiungskomitee zusammengeschlossenen antifaschistischen liberale sozialistische kommunistische und katholisch gepragte Parteien gemeinsam die neue Verfassung auszuarbeiten Daher finden sich im Verfassungstext einzelne Elemente die mehr oder weniger klar den jeweiligen politischen Gruppierungen zuzuordnen sind Besonderheiten der italienischen Verfassung sind die zentrale Rolle die dem Parlament mit seinem symmetrischen Zweikammersystem zugestanden wird die vergleichsweise geringen formalen Einflussmoglichkeiten des Ministerprasidenten die starke Betonung plebiszitarer Elemente Verfassungsanderungen mussen eventuell durch Referendum bestatigt werden ausserdem besteht fur die Burger die Moglichkeit von Volksabstimmungen und Gesetzesinitiative Gebrauch zu machen der machtige Verfassungsgerichtshof und die Dezentralisierung im Zuge spaterer Reformen Gliederung und Inhalt BearbeitenDie Verfassung besteht aus den grundlegenden Rechtssatzen dem Ersten Teil welcher im Wesentlichen Rechte und Pflichten der Burger enthalt den zweiten Teil der sich dem Staatsaufbau widmet sowie den Ubergangs und Schlussbestimmungen welche zur Zeit der Verfassungsgebung aufgeworfene Lucken schliessen sollte Sie enthalt insgesamt 139 Artikeln von denen funf ersatzlos abgeschafft worden sind namlich die Artikel 115 124 128 129 und 130 Der erste und der zweite Teil werden weiter in Titel untergliedert Im zweiten Teil werden die Titel ob des Umfangs der Regelungen weiter in Abschnitte gegliedert Die Artikel der Ubergangs und Schlussbestimmungen werden nicht durch arabische sondern romische Ziffern gelistet um den Unterschied zu den restlichen Verfassungsbestimmungen zu verdeutlichen Grundlegende Rechtssatze Bearbeiten Die ersten 12 Artikel der Verfassung legen grundsatzliche Prinzipien der staatlichen Ordnung fest Die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes haben ergeben dass auch durch Verfassungsanderungen der Wesenskern nucleo essenziale dieser Prinzipien nicht eingerissen werden durfe die hier zu Grunde gelegten Prinzipien stellen einen essenziellen Teil des Gesamtkonzeptes der Verfassung dar so dass diese auch nur ohne eines dieser Prinzipien ihre Legitimation und Bedeutung verlieren wurde Eine Praambel fehlt allerdings lasst sich Artikel 1 welcher in einem feierlichen Ton gehalten ist als solche verstehen L Italia e una Repubblica democratica fondata sul lavoro La sovranita appartiene al popolo che la esercita nelle forme e nei limiti della Costituzione Italien ist eine demokratische auf die Arbeit gegrundete Republik Die oberste Staatsgewalt steht dem Volke zu das sie in den Formen und innerhalb der Grenzen der Verfassung ausubt Diese Rechtssatze am Anfang lassen sich abgesehen von Artikel 12 welcher lediglich die Gestalt der Flagge der Republik festlegt als leges generales begreifen alle in der Verfassung folgenden Bestimmungen lassen sich durch mehr oder weniger extensive Interpretation als leges speciales von diesen Rechtssatzen ableiten weswegen erstere bei Auslegung der Verfassung und Erzeugung neuer Rechtsnormen umfassend zu beachten sind Genannter Artikel 1 sieht das demokratische Prinzip vor die Souveranitat gehore dem Volke allerdings sei es in ihrer Ausubung an die Verfassung als gemeinsame Regeln gebunden was u a ein Bekenntnis zur reprasentativen Demokratie erganzt durch vereinzelte Elemente direkter Demokratie ist Ebenfalls wird hier die Staatsform der Republik festgelegt fur welche sich die Italiener in einem Referendum 1946 entschieden hatten Das steht in enger Verbindung mit Artikel 139 der vorsieht dass innerhalb der bestehenden Verfassungsordnung die Staatsform nicht geandert werden darf Das Prinzip der auf die Arbeit gegrundeten Republik italienisch Repubblica fondata sul lavoro ist eindeutig eine Formulierung welche sich auf die in der Verfassungsgebenden Versammlung vertretenen sozialistischen und kommunistischen Parteien zuruckfuhren lasst Trotz der eindeutigen Natur ist es lediglich ein Kompromiss mit der konservativen Democrazia Cristiana wollten einige Krafte doch eine Republik der Werktatigen italienisch Repubblica degli operai ausrufen Artikel 2 erkennt die unverausserlichen Menschenrechte an Das betrifft sowohl die Rechte der Einzelperson als auch von Gruppen von Personen u U auch juristische Personen Gleichwohl werden politische wirtschaftliche und soziale Solidaritat eingefordert Gemass Rechtslehre lassen sich aus diesem Artikel zwei Prinzipien ableiten das liberale Prinzip ist folgendermassen zu verstehen als dass dem Staat bei seinem Handeln Grenzen in Form der Grundrechte gesetzt sind gleichzeitig hat die Republik die Aufgabe Verletzungen der Menschenrechte nicht nur zu unterlassen sondern sie auch zu verhindern das pluralistische Prinzip sieht Schutz und Anerkennung der verschiedenen Gemeinschaften und Gruppierungen vor die das soziale Leben gestalten allerdings haben Personenvereinigungen den verfassungsmassig festgelegten Formen zu entsprechen das Prinzip der Solidaritat ist lex generalis fur einige im weiteren Verlauf festgelegte verfassungsmassige Pflichten so die Pflicht der Eltern ihre Kinder zu erziehen die Pflicht der Staatsburger treu zur Rechtsordnung zu stehen sowie als klarerweise weitaus profanere Pflicht durch Steuern zum Erhalt des Gemeinwesens beizutragen In Artikel 3 wird das Gleichheitsprinzip festgelegt Es sei zu beachten dass im Artikel zwar von Staatsburgern italienisch cittadini die Rede ist aber durch Erkenntnisse festgestellt wurde dass diese Bestimmungen nicht auf sie beschrankt werden konnen und auch Fremde und Staatenlose unter den Begriff fallen In den zwei Absatzen werden die verschiedenen Dimensionen der Gleichheit behandelt Absatz 1 sieht sie formelle oder juristische Gleichheit vor Alle Staatsburger sind vor dem Gesetz gleich unbeachtet jedweder Unterschiede Dieser Grundsatz entspricht dem klassischen liberalen und rechtsstaatlichen Gedankengut nach dem Stand Religion Volkszugehorigkeit Geschlecht usw keine Auswirkungen auf die Behandlung durch die offentliche Gewalt haben sollen Hier zugrunde gelegt ist also das Prinzip des Rechtsstaats Absatz 2 ist in Zusammenhang mit der Industrialisierung zu sehen welche Europa ab Ende des 18 Jahrhunderts und Italien leicht verspatet erfasste Die Bemuhungen der Arbeiterbewegung hatten offenkundig gemacht dass formelle Gleichheit zwar ein wichtiger Schritt ist jedoch an Bedeutung verliert wenn in der Realitat Unterschiede zwischen den Menschen bestehen welche von den z B wirtschaftlich physisch oder psychisch unterlegenen Akteuren so vorgefunden werden und von ihnen ohne begunstigende Umstande nicht wettgemacht werden konnen Fur die Verwirklichung der materiellen bzw tatsachlichen Gleichheit soll die Republik alle Schranken einreissen welche die volle Entfaltung der menschlichen Person und die wirksame Teilhabe aller Arbeiter auch hier sind de facto alle Menschen gemeint verhindern Dies ist das Prinzip des sozialen Wohlfahrts und Interventionsstaates Artikel 4 erganzt die Bestimmung zur auf die Arbeit gegrundeten Republik des Artikel 1 und verankert das Recht auf Arbeit Das ist eine programmatische Bestimmung fur die Innehaber der Staatsgewalt wirtschaftliche Entwicklung und Vollbeschaftigung zu fordern Die Pflicht zur Arbeit in dessen Absatz 2 ist eher als Soll Bestimmung zu sehen Arbeitszwang wurde im Gegensatz zu allen anderen liberalen Prinzipien stehen Artikel 5 geht in das Staatsorganisationsrecht uber Italien ist demnach ein republikanischer Einheitsstaat eine Teilung des Staates oder Sezession von Gebieten ist verfassungsrechtlich verboten Ob eine eventuelle Umwandlung Italiens in einen Bundesstaat was seit Jahrzehnten diskutiert aber kaum in Aussicht ist lediglich eine Anderung dieses Artikels oder eine komplett neue Verfassung erfordern wurde ist umstritten Jedenfalls wird neben dem Prinzip der Einheit gleichzeitig das der Verschiedenheit festgelegt Lokale Gebietskorperschaften sollen umfassend begunstigt werden alle Verwaltung welche dem Staat angehort soll dezentralisiert werden Auf dem Gebiet der Republik leben nicht nur die Italiener als Angehorige des Staatsvolkes genau betrachtet ist sogar dieses eine Fiktion neben den italienischen Dialekten von denen manche nicht zu Unrecht die Anerkennung als eigene Sprache fordern werden in Italien Sprachen gesprochen welche die Sprecher zweifellos von der Mehrheitsbevolkerung abgrenzen Es sind das die bairischen Dialekte und das Ladinische in Sudtirol und dem Trentino das Slowenische in der Region Friaul Julisch Venetien das Franzosische im Aostatal und das Katalanische auf Sardinien Artikel 6 nach verdienen diese Minderheiten Schutz durch besondere Bestimmungen wenn auch im weiteren Verlauf der Verfassung undefiniert bleibt wie solch ein Schutz auszusehen habe Jedenfalls sind zumindest die hier erwahnten Sprachminderheiten in den Genuss der weitreichenden Selbstverwaltung gekommen indem ihre Regionen Sonderstatut erhalten haben welche besondere Selbstverwaltungs und Entscheidungsmoglichkeiten vorsehen und durch ihren Verfassungsrang besondere Bestandskraft besitzen Von dem her bildet Artikel 6 die lex generalis fur die Sonderstatute Bekannteste Form der Autonomie ist im deutschsprachigen Raum freilich die Sudtiroler Autonomie Artikel 7 behandelt die Beziehungen zur romisch katholischen Kirche welcher 1948 und auch heute noch der Grossteil der Italiener gleich welcher Ethnie angehort Sie wurden durch die vom faschistischen Regime abgeschlossenen Lateranvertrage 1929 normalisiert und in der Zeit der Republik nicht revidiert sondern in den Bestand der Vertrage aufgenommen und durch Artikel 7 verfassungsrechtlich festgeschrieben Sie stehen allerdings explizit nicht im Verfassungsrang Weiter wird dem Staat sowie der katholischen Kirche zuerkannt in ihrem jeweils eigenen Ordnungsbereich unabhangig und souveran zu sein die Verfassungsordnung ist trotzdem durch die Kirche zu beachten Dies ist ein Bekenntnis zur Trennung von Kirche und Staat Genau betrachtet privilegiert die Bestimmung die katholische Kirche da sie als einzige Religionsgemeinschaft ja sogar als einzige freiwillige Gemeinschaft uberhaupt explizit in den grundlegenden Rechtssatzen der Verfassung erwahnt wird Allerdings ist das ob der noch starkeren Bedeutung des Katholizismus welcher dieser 1948 noch innehatte mehr als verstandlich Artikel 8 revidiert jeden Anschein von Privilegierung der katholischen Kirche Er stellt alle religiosen Bekenntnisse gleich und gibt auch den nicht katholischen Religionsgemeinschaften das Recht ihren Aufbau selbst zu regeln soweit er nicht der Verfassung zuwider ist Die Republik habe ausserdem die Aufgabe ihre Beziehungen zu den Gemeinschaften durch Gesetz unter der Beteiligung von legitimen Vertretern zu regeln Artikel 9 widmet sich dem Schutz von Wissenschaft und Kultur im ersten Absatz Die Verfassung geht im I Teil noch ausfuhrlicher darauf ein Beachtung verdient die Bestimmung im zweiten Absatz dass auch die Landschaft zu schutzen sei Besonders in jungerer Zeit in der Umweltbelastungen in den Fokus von Offentlichkeit und Rechtslehre rucken hat der Verfassungsgerichtshof der Bestimmung einen weitumfassenden Wert zugestanden weshalb der Schutz der Umwelt nun im Verfassungsrang steht Dadurch wird auch das kunstlerische und historische Vermogen der Republik erwahnt das ist fur Italien besonders relevant da es uber Jahrtausende gesamteuropaisches Zentrum von Kunst und Kultur ist und somit die Bewahrung der vergangenen Errungenschaften wesentlich fur die Identitat des Staates ist Artikel 10 hebt nach dem desastrosen Zweiten Weltkrieg sowie der brutalen faschistischen Diktatur das Volkergewohnheitsrecht in den Verfassungsrang Die Verfassungsgebende Versammlung hatte das umfassende Bekenntnis zum modernen Volkerrecht zum Frieden und der internationalen Kooperation im Sinne Die italienische Verfassung musste sich entsprechend anzupassen vorbehaltlich der Grundprinzipien der Verfassungsordnung Sind die Volkergewohnheitsrechtsnormen nicht unmittelbar anwendbar sind sie von der Republik umzusetzen Ebenfalls werden die Auslander geschutzt indem ihre Rechtsstellung in Gemeinschaft mit anderen Staaten und nicht unilateral geregelt wird Der dritte Absatz sieht ein Asylrecht fur jene Auslander vor welche in ihrem Heimatland in der Ausubung jener Rechte behindert werden welche die italienische Verfassung fur ihre Burger vorsieht Auslieferung durfen nicht wegen politischen Verbrechen geschehen ausgenommen Volkermord Artikel 11 gibt im ersten Halbsatz ein feierliches Bekenntnis ab das Angriffskriegsverbot der UN Charta zu beachten und internationale Streitigkeiten nicht durch Gewalt zu losen Der zweite Halbsatz enthalt eine Bestimmung welche fur die weitere Entwicklung der italienischen Rechtsordnung ausserordentlich relevant ist namlich wird der Republik die verfassungsrechtliche Moglichkeit eingeraumt gewisse Teile ihrer Hoheitsrechte abzugeben und einer Organisation anzuvertrauen welche den Frieden sowie die Gerechtigkeit unter den Volkern fordert ausserdem solle die Republik diese Organisationen umfassend fordern War dieser Artikel fur eine beschrankte Abgabe von Souveranitat an die UNO gedacht vielleicht sahen manche Mitglieder der Verfassungsgebenden Versammlung in ihr eine zukunftige Weltregierung hat er im Hinblick auf die europaische Integration fast prophetischen Inhalt sie wurde durch eine extensive Auslegung dieses Artikels legitimiert Wie in der Bundesrepublik Deutschland welche erst 1992 anlasslich des Vertrages von Maastricht die Europaische Union im Grundgesetz erwahnte hat es auch in Italien lange Zeit gedauert bis die lex generalis in Artikel 11 endlich entlastet werden konnte Das geschah durch die Neufassung des Artikels 117 welcher nun gemeinsam mit anderen Bestimmungen die Europaische Union bzw die Europaischen Gemeinschaften ausdrucklich erwahnt Artikel 12 hebt die Gestalt der Flagge der Republik in Verfassungsrang La bandiera della Repubblica e il tricolore italiano verde bianco e rosso a tre bande verticalidi eguali dimensioni Die Flagge der Republik ist die italienische Trikolore grun weiss und rot in drei senkrechten Streifen von gleichem Ausmass Erster Teil Rechte und Pflichten der Staatsburger Art 13 54 Bearbeiten Hauptartikel Grundrechte Italien Der Erste Teil enthalt die liberalen politischen und sozialen Grundrechte sowie die Pflichten der Burger italienisch diritti e doveri dei cittadini Titel II Gesellschaftliche Beziehungen Rapporti etico sociali Bearbeiten Die Artikel 29 bis 34 Titel II umfassen den Schutz von Ehe und Familie der Gesundheit der Kunst der Wissenschaften und die Grundsatze des Bildungswesens Titel III Wirtschaftliche Beziehungen Rapporti economici Bearbeiten Die Artikel 35 bis 47 Titel III regelt die Bereiche der wirtschaftlichen Aktivitat Es ist bemerkenswert welcher geringe Stellenwert dem privaten Unternehmertum geschenkt wird Wahrend zuerst Regelungen uber den Schutz der Arbeitnehmer der arbeitenden Frauen und der Arbeitsunfahigen sowie der gewerkschaftlichen Aktivitaten und des Streikrechts aufgefuhrt werden werden die privaten Unternehmen lediglich im Artikel 41 mit den Worten Die Privatinitiative in der Wirtschaft ist frei erwahnt Das Privateigentum unterliegt wie in Deutschland der Sozialpflichtigkeit Es folgen Regelungen uber Enteignungen die Forderung des Genossenschaftswesens die betriebliche Mitbestimmung sowie die private Vermogensbildung und das Kreditwesen Titel IV Politische Beziehungen Rapporti politici Bearbeiten Die Artikel 48 bis 54 Titel IV definieren die grundsatzlichen politischen Rechte und Pflichten der Burger darunter das Wahlrecht das Petitionsrecht etc Erwahnenswert sind die Bestimmungen zur die Wehrpflicht welche dem Staatsburger die Verteidigung des Vaterlandes als heilige Pflicht uberantworten Weiter erwahnt werden die Steuerpflicht mit der Pflicht der Einfuhrung der progressiven Besteuerung sowie die grundsatzliche Treuepflicht der Staatsburger gegenuber der Republik ihrer Verfassung und ihrer Gesetze Zweiter Teil Aufbau der Republik Art 55 139 Bearbeiten Die Bestimmungen uber den Aufbau der Republik Ordinamento della Repubblica sind sowohl in der Anzahl ihrer Artikel als auch in textlicher Hinsicht wesentlich umfangreicher als der Erste Teil In ihr finden sich zum einen Regelungen zur Trennung der Staatsgewalt zum Aufbau und den Aufgaben der Verfassungsorgane welche diese ubernehmen sowie zu den eventuellen Hilfsorganen horizontale Gewaltenteilung zum anderen wird die Untergliederung der Republik in Gebietskorperschaften sowie deren Zustandigkeiten und ihre wechselseitigen Beziehungen definiert vertikale Gewaltenteilung Am Schluss finden sich Bestimmungen zur Verfassung und ihrer Bestandskraft selbst Titel I Das Parlament Il Parlamento Bearbeiten Der Titel I Artikel 55 bis 82 definiert das Parlament bestehend aus Abgeordnetenkammer und Senat sowie die Grundsatze deren Zusammensetzung Wahl Funktionsweise und das Gesetzgebungsverfahren einschliesslich Volksabstimmungen Das von der Verfassung vorgesehene Zweikammersystem mit der absoluten Gleichberechtigung der beiden Parlamentskammern stand mehrmals im Mittelpunkt von Verfassungsreformversuchen zuletzt 2016 Titel II Der Prasident der Republik Il Presidente della Repubblica Bearbeiten Der Titel II Artikel 83 bis 91 regelt die Wahl des Prasidenten der Republik und legt dessen Rechte und Pflichten fest Er ist das Oberhaupt des Staates bzw der Republik und verkorpert dessen Einheit Er gehort somit keiner der Gewalten an er besitzt in der Tat Zustandigkeiten in der Exekutive Ernennung der Regierung Legislative Verkundung der Gesetze suspensives Veto Auflosung der Kammern sowie Judikative Begnadigung und Strafumwandlung und soll als vermittelndes Organ dienen Titel III Die Regierung Il Governo Bearbeiten Der Titel III mit den Artikeln 92 bis 100 umfasst die vom Prasidenten der Republik ernannte und vom Vertrauen der beiden Parlamentskammern abhangige Regierung die Rechte und Pflichten des Ministerratsprasidenten der Minister und des Ministerrats die Grundsatze der offentlichen Verwaltung sowie die Definition und die Aufgaben der sogenannten Hilfsorgane der Republik des Nationalen Wirtschafts und Arbeitsrat des Staatsrates und des Rechnungshofs Die Regelungen zur Regierung sind relativ durr dies lasst sich auf eine tiefe Kontroverse in der verfassungsgebenden Versammlung was z B die Stellung des Ministerprasidenten angeht zuruckfuhren Titel IV Das Gerichtswesen La Magistratura Bearbeiten Der Titel IV Artikel 101 bis 113 legt die Grundsatze der Judikative fest insbesondere die Aufgaben des Obersten Gerichtsrates Consiglio superiore della Magistratura als Selbstverwaltungsorgan der ordentlichen Gerichtsbarkeit Kennzeichen der italienischen Rechtsordnung ist die grosse Unabhangigkeit welche der Gerichtsbarkeit zugestanden wird und dass die Staatsanwalte dieser unabhangigen Gewalt angehoren sie sind also nicht weisungsgebunden wie etwa in Deutschland Titel V Die Regionen die Provinzen und die Gemeinden Le Regioni le Province i Communi Bearbeiten Der Titel V Artikel 114 bis 133 ist spatestens seit der Umgestaltung durch das Verfassungsgesetz 3 2001 der an Text umfangreichste Teil der Verfassung Die Verfassungsreform hatte den Anspruch foderalistische bundesstaatliche und Elemente des Subsidiaritatsprinzips in die Verfassungsordnung zu tragen nachdem einerseits die italienische Verfassung seit Erlass in diesem Bereich keiner Reform mehr unterzogen wurde und andererseits die Rufe nach weitgehender Autonomie besonders im reichen Norden Italiens lauter wurden Anzeichen dafur sind das sog Enumerationsprinzip bei der Aufteilung der Gesetzgebungsbefugnis es werden die Befugnisse des Staates aufgelistet alles andere fallt den Regionen anheim Art 117 Abs 4 sowie die theoretisch starke Rolle der Gemeinden welchen prinzipiell alle Verwaltungsbefugnisse zustehen Art 118 Abs 1 Halbsatz 1 Es wird die Unterteilung der Republik in Gebietskorperschaften festgelegt welche nach Art 114 aus den Gemeinden den Provinzen den Metropolitanstadten 2001 eingefuhrt den Regionen sowie dem Staat besteht Regionen und Provinzen sind also keine Verwaltungsstufen des Staates mehr sondern bilden mit ihm gemeinsam die Republik Die folgenden Bestimmung widmen sich der Auflistung aller Regionen sowie der Teilung der Befugnis der Gesetzgebung zwischen Staat und Regionen in Artikel 117 Als Neuerung wird im Titel V die Europaische Union sowie die Schranken welche diese den Gebietskorperschaften auferlegt umfangreich erwahnt Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keine Verfassungsbestimmung welche die Zugehorigkeit Italiens zur EU bzw den Europaischen Gemeinschaften explizit geregelt hatte vielmehr stutzte sich diese auf eine extensive Interpretation des zweiten Halbsatzes des Artikels 11 Detaillierter definiert werden die Rechte der Regionen deren Organe und deren Funktionsweise ebenfalls die Verfahrensweise zur Zusammenlegung bestehender oder der Bildung neuer Gemeinden Provinzen oder Regionen Titel VI Verfassungsgarantien Garanzie costituzionali Bearbeiten Der Titel VI Artikel 134 bis 139 definiert in seinem Abschnitt I die Aufgaben und die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts Dieser ist hauptsachlich fur die abstrakte und konkrete Normenkontrolle sowie Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen und Gebietskorperschaften Befugniskonflikt zustandig Abschnitt II bestimmt die Moglichkeiten die Verfassung zu andern Es gibt zwei Wege die Verfassung zu andern Einmal durch jeweils eine Abstimmung in Kammer und Senat mit Zwei Drittel Mehrheit Damit ist die Verfassungsanderung rechtsgultig Es gibt dann keine Einspruchsmoglichkeit Zweitens durch Mehrheitsentscheidungen im Parlament mit Einspruchsmoglichkeit Antrag auf Volksentscheid und nachfolgender Volksabstimmung Bei dieser zweiten Moglichkeit mussen Kammer und Senat jeweils zweimal abstimmen Zum Ersten muss die Verfassungsanderung mit relativer Mehrheit in beiden Kammern angenommen werden Zum Zweiten muss die Verfassungsanderung nach fruhestens drei Monaten noch einmal von beiden Kammern mit absoluter Mehrheit bestatigt werden Wenn dann ein Funftel der Abgeordneten oder Senatoren oder 500 000 Wahlberechtigte oder funf Regionalparlamente es verlangen wird eine Volksabstimmung erforderlich In diesem Plebiszit ist die Verfassungsanderung dann bestatigt wenn die Mehrheit der gultigen Stimmen zustimmt Andernfalls wird sie verworfen Artikel 139 legt Verfassungsanderungen eine explizite Schranke auf die Anderung der Staatsform Republik kann nicht Gegenstand hierfur sein Da sich die Burger Italiens in einem Referendum 1946 mehrheitlich gegen die Beibehaltung der Monarchie entschieden hatten wurde die Legitimation der Staatsform als so ausreichend angesehen dass sie uberhaupt nicht mehr abgeandert werden durfe Artikel 139 ist in Zusammenhang mit den Ubergangsbestimmung XIII und XIV zu sehen Ubergangs und Schlussbestimmungen Bearbeiten Die 18 Ubergangs und Schlussbestimmungen sind heute weitgehend bedeutungslos Sie betrafen unter anderem Titel und Wahl des Staatsprasidenten die Zusammensetzung des Senats die Regionen das Verbot der Wiedergrundung der faschistischen Partei die Enteignung des Konigshauses Savoyen und die Aufhebung der Adelstitel Im Jahr 2002 wurde eine Bestimmung aufgehoben die den Mitgliedern des Hauses Savoyen das Wahlrecht und die Ubernahme offentlicher Amter verwehrte und den ehemaligen Monarchen und ihren mannlichen Nachkommen die Ruckkehr nach Italien untersagte Verfassungsgesetze BearbeitenVerfassungsgesetze dienen nicht nur der Anderung sondern auch der Erganzung oder Ausfuhrung der Verfassung Es besteht also kein Inkorporierungsgebot wie in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz kann nur durch Gesetze geandert werden welche den Wortlaut desselben andern oder erganzen Alle Bestimmungen im Verfassungsrang des Bundes finden sich somit im Grundgesetz wieder Allerdings hat das Fehlen dieses Gebots nicht zu einer solchen Zersplitterung gefuhrt wie im osterreichischen Verfassungsrecht Verfassungsanderungsgesetze andern den Textes der Verfassung selbst Die ersten erganzenden Gesetze wurden teilweise schon von der Verfassungsgebenden Versammlung im Jahre 1948 erlassen ein Beispiel dafur sind die Sonderstatute welche einige Regionen ob verschiedener Grunde besitzen Ansonsten kann das Parlament zum Mittel des Verfassungsgesetzes greifen wenn es eine Materie fur aussergewohnlich bedeutend halt und daher die oben genannten erschwerten Bedingungen fur eine Verfassungsanderung gelten sollen Ausfuhrende Verfassungsgesetze fullen einen Verfassungsgesetzvorbehalt aus welcher in der Verfassung vorgesehen ist So konnen wichtige Angelegenheiten die die Rechtsprechung und Stellung der Richter am Verfassungsgerichtshof betreffen nur durch Verfassungsgesetze geregelt werden Art 137 Abs 1 Die Verfassung sowie die erganzenden und ausfuhrenden Verfassungsgesetze bilden somit die gesamte formelle Verfassung der Italienischen Republik Entwicklung der Verfassung seit 1948 Bearbeiten1963 Feste Anzahl von 630 Abgeordneten und 315 Senatoren statt variable Zahl der Sitze Legislaturperiode fur beide Kammern einheitlich auf funf Jahre festgelegt Region Molise in der Verfassung verankert 1967 Amtszeit der Verfassungsrichter von zwolf auf neun Jahre verringert kleinere Anderungen betreffend das Verfassungsgericht 1989 Ministeranklage nach Parlamentsgenehmigung vor ordentlicher Gerichtsbarkeit 1991 Parlamentsauflosungsrecht des Staatsprasidenten gegen Ende seiner Amtszeit sog weisses Semester 1992 Erschwertes Verfahren fur Amnestie und Gnadenbefugnis 1993 Begrenzung der parlamentarischen Immunitat 1999 Mogliche Direktwahl der Prasidenten der Regionen Rechte der Regionen Prozessrecht 2000 Wahlrecht fur Auslandsitaliener 2001 Parlamentarische Vertretung der Auslandsitaliener Rechte der Regionen 2002 Aufhebung des Savoyerverbotes 2003 Forderung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau 2007 Abschaffung der nur in Kriegszeiten vorgesehenen Todesstrafe 2012 Haushaltsausgleich Schuldenbremse 2020 Reduzierung der Anzahl der Abgeordneten und Senatoren um 37 Im Laufe der Zeit wurden auch Verfassungsgesetze geandert in einigen Fallen im Zug oben genannter Verfassungsanderungen Siehe auch BearbeitenPolitisches System ItaliensWeblinks BearbeitenVerfassung der Italienischen Republik in deutschem Wortlaut auf verfassungen eu Aktuelle Fassung der Italienischen Verfassung in deutschem Wortlaut auf der Webseite des Sudtiroler Landtags Italienische Verfassung in italienischem und deutschem Wortlaut PDF 429 kB auf den Webseiten der Region Trentino Sudtirol Verfassungstext PDF auf den Webseiten des italienischen Staatsprasidenten italienisch Verfassungstext PDF auf den Webseiten des italienischen Staatsprasidenten englisch Literatur BearbeitenLutz Bergner Der italienische Regionalismus Ein Rechtsvergleich mit dezentralen und foderalen Systemen insbesondere mit dem deutschen foderativen System Verlag Dr Kovac Hamburg 2008 ISBN 978 3 8300 3997 6 Stefan Koppl Das politische System Italiens Eine Einfuhrung Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2007 ISBN 978 3 531 14068 1Verfassungen der Staaten Europas Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und VatikanstadtAlbanien Andorra Belarus Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Danemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kasachstan 1 Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Moldau Monaco Montenegro Niederlande Nordmazedonien Norwegen Osterreich Polen Portugal Rumanien Russland 1 San Marino Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Turkei 1 Ukraine Ungarn Vatikanstadt Vereinigtes KonigreichUmstrittene GebieteKosovo Transnistrien1 Liegt grosstenteils in Asien Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassung der Italienischen Republik amp oldid 237317156