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Die Cortes Generales sind das Parlament in Spanien Das Verfassungsorgan besteht aus zwei Kammern dem Congreso de los Diputados Abgeordnetenhaus und dem Senado Senat Sie uben die gesetzgebende Gewalt im Staat aus bewilligen den Staatshaushalt kontrollieren die Tatigkeit der Regierung und fuhren alle weiteren Aufgaben aus die ihnen die Verfassung zuweist Niemand kann gleichzeitig Mitglied in beiden Kammern sein Es existiert kein imperatives Mandat Zur Wahl und zur Kandidatur berechtigt sind alle spanischen Burger ab 18 Jahren die im Vollbesitz ihrer politischen Rechte sind Der Name der Cortes Generales leitet sich aus den mittelalterlichen Standeversammlungen ab Inhaltsverzeichnis 1 Abgeordnetenhaus Deputiertenkongress 2 Senat 3 Stellung der Kammern im Verfassungssystem 3 1 Regierungsbildung und Verantwortlichkeit der Regierung 3 2 Gesetzgebung 3 3 Verfassungsanderung 3 4 Vermittlungsverfahren 3 5 Cortes Generales als einheitliches Beschlussorgan 3 6 Kontrolle der Exekutive 3 7 Besonderheiten im Hinblick auf die Autonomen Gemeinschaften 3 8 Legislaturperiode Auflosung der Kammern 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAbgeordnetenhaus Deputiertenkongress Bearbeiten nbsp Das Abgeordnetenhaus in MadridNach Artikel 68 der spanischen Verfassung besteht das Abgeordnetenhaus aus 300 bis 400 Abgeordneten die in allgemeiner freier gleicher unmittelbarer und geheimer Wahl gewahlt werden Die Verfassung enthalt folgende weitere Regelungen Wahlkreise circunscripciones sind die 50 Provinzen und die zwei Exklaven Ceuta und Melilla in Nordafrika Insgesamt bestehen also 52 Wahlkreise Art 68 2 Die Wahl erfolgt in den einzelnen Wahlkreisen nach Verhaltniswahlrecht Art 68 3 Das Nahere regelt das Wahlgesetz Ley Organica del Regimen Electoral General LOREG 1 Die Vorschriften zum Wahlsystem also wie die abgegebenen Stimmen in Sitze umgesetzt werden finden sich dort in Titel II Kapitel III Es werden 350 Abgeordnete gewahlt Art 162 1 LOREG Die Verteilung auf die einzelnen Wahlkreise regelt sich wie folgt Ceuta und Melilla stellen jeweils einen Abgeordneten ausserdem erhalt jede Provinz vorab zwei Sitze Art 162 2 LOREG Damit sind also 102 Sitze bereits verteilt Die restlichen 248 werden auf die Provinzen im Verhaltnis der Bevolkerungszahl verteilt und zwar nach dem Hare Niemeyer Verfahren Art 162 3 LOREG Beispiel Die Provinz Granada hat 884 099 Einwohner Spanien gesamt 45 200 737 Stand 1 Januar 2007 2 884 099 45 200 737 248 4 85 also gerundet 5 2 Basismandate ergibt 7 Abgeordnete Da die Bevolkerungszahlen der Provinzen sehr unterschiedlich sind kleinste Soria mit 94 000 grosste Madrid mit 6 1 Mio 3 ergibt sich durch das System der 2 Basismandate eine gewisse Uberreprasentation kleiner Provinzen faktisch handelt es sich um eine degressive Proportionalitat So wahlt Soria in der Wahl vom 9 Marz 2008 zwei Abgeordnete Madrid 35 4 D h Soria stellt einen Abgeordneten je 47 000 Einwohner bei Madrid ist es einer auf ca 147 000 In jedem Wahlkreis werden die Sitze nach dem D Hondt Verfahren auf die Parteien verteilt wobei Wahlvorschlage die im jeweiligen Wahlkreis weniger als 3 der Stimmen erhalten haben nicht berucksichtigt werden Art 163 LOREG Zum Wahlsystem zum Deutschen Bundestag besteht ein wesentlicher Unterschied In Deutschland wird im ersten Schritt das nationale Wahlergebnis nach dem Verhaltnis der erzielten Stimmen auf die Parteien verteilt Damit wird sieht man von der 5 Hurde und Uberhangmandaten ab eine verhaltnisgetreue Sitzverteilung auf die Parteien erreicht Im spanischen Wahlsystem dagegen findet die Sitzverteilung ausschliesslich auf der Ebene der Wahlkreise statt die von der Grosse her sehr unterschiedlich sind und es insbesondere viele kleine Wahlkreise gibt Wahl 2008 2 mit einem 1 mit zwei 8 mit drei 9 mit vier 7 mit funf 8 mit sechs 4 mit sieben 5 mit acht 1 mit neun 2 mit zehn 2 mit zwolf Valencia mit 16 Barcelona mit 31 und Madrid mit 35 Abgeordneten 5 Die durchschnittliche Wahlkreisgrosse betragt 6 7 Abgeordnete Dies hat zwei Effekte die zu einer Abweichung von einer rein proportionalen Verteilung fuhren 1 Bevorzugung grosser Parteien gegenuber kleinen In den kleinen Wahlkreisen besteht faktisch eine viel hohere Prozenthurde als die im Gesetz normierten 3 So sind etwa noch bei einem schon relativ grossen Wahlkreis mit 10 Abgeordneten rechnerisch etwa 9 1 der Stimmen notig um ein Mandat zu erringen Kleine Parteien haben praktisch also nur in den grossten Provinzen uberhaupt eine Aussicht ein Mandat zu erringen Wohl auch aufgrund dieses Wahlsystems gab es auf nationaler Ebene nur drei relevante Parteien namlich die Grossen PSOE sozialdemokratisch und PP konservativ und die kleine IU linkssozialistisch So konnte die IU bei den Wahlen vom 14 Marz 2004 Abgeordnete nur in den drei grossten Wahlkreisen Madrid Barcelona und Valencia stellen 6 Seit den Wahlen vom 20 Dezember 2015 sind mit Podemos und den Ciudadanos zwei weitere grosse Parteien im Parlament vertreten welche das bis dato herrschende unvollkommene Zweiparteiensystem beendet haben Dies hatte bei den Wahlen 2004 folgende Auswirkung Partei Stimmen SitzePSOE 42 6 46 9PP 37 7 42 3IU 5 0 1 4Hiermit ist auch ein mehrheitsbildender Effekt verbunden In den sieben Wahlen seit 1982 hat sich funf Mal eine absolute Mehrheit fur die starkste Partei im Congreso ergeben 1982 1986 und 1989 PSOE 2000 und 2011 PP ohne dass diese auch in den Wahlen die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hatte Dies bestatigt am Beispiel Spaniens die Lehre 7 dass sich die Verhaltniswahl in Wahlkreisen im Ergebnis umso mehr der Mehrheitswahl annahert je kleiner die Wahlkreise von der Zahl der zu wahlenden Abgeordneten her sind 2 Bevorzugung regionaler Parteien gegenuber kleinen gesamtspanischen In Spanien gibt es eine Reihe von Regionalparteien die nur in ihrer jeweiligen Region antreten dort aber relativ hohe Stimmenanteile erzielen Dies fuhrt zum einen zu einer Bevorzugung solcher Parteien gegenuber kleinen gesamtspanischen z Z nur noch die IU 2008 2015 auch UPYD zum anderen dazu dass im Congreso Parteien vertreten sind die auf nationaler Ebene nur einen verschwindend geringen Anteil der Stimmen erzielt haben Am Beispiel des Wahlergebnisses von 2004 8 Partei Region Stimmen in der Region Stimmen Gesamtspanien SitzeConvergencia i Unio CiU Katalonien 20 8 3 2 10Esquerra Republicana de Catalunya ERC Katalonien 16 0 2 5 8Partido Nacionalista Vasco PNV Baskenland 33 7 1 6 7Izquierda Unida IU Gesamtspanien 5 0 5Coalicion Canaria CC Kanaren 23 5 0 9 3Bloque Nacionalista Galego BNG Galicien 11 8 0 8 2Chunta Aragonesista CHA Aragon 12 1 0 4 1Eusko Alkartasuna EA Baskenland 6 5 0 3 1Nafarroa Bai Na Bai Navarra 18 0 0 2 1Hierdurch stieg zur Zeit der Dominanz von PP und PSOE die Wahrscheinlichkeit dass gerade diesen Regionalparteien die Rolle des Zungleins an der Waage zukam wenn weder der PSOE noch der PP eine absolute Mehrheit der Sitze erreichen konnten Da der PSOE eher bereit war Kompetenzen an die Regionen abzugeben stehen die Regionalparteien insoweit diesem naher Andererseits handelt es sich insbesondere bei der katalanischen CDC und dem baskischen PNV um burgerliche Parteien die ideologisch dem PP naher stehen Es war also eine Unterstutzung beider Lager durch Regionalparteien moglich und beides ist auch schon vorgekommen So verhalfen Regionalparteien in den sieben Legislaturperioden seit 1982 zweimal dem PSOE 1993 2004 und einmal dem PP 1996 zur Regierung Senat BearbeitenDer Senat ist die Kammer der territorialen Reprasentation in etwa vergleichbar mit dem Bundesrat in Deutschland nicht direkt gewahlt dem Bundesrat in Osterreich nicht direkt gewahlt und dem Standerat in der Schweiz direkt gewahlt Der Senat hat momentan 259 Mitglieder wovon 208 nach folgendem Modus in allgemeiner freier gleicher unmittelbarer und geheimer Wahl gewahlt werden Jede Provinz wahlt vier Senatoren unabhangig von der Bevolkerungszahl Die grossen Inseln Gran Canaria Mallorca und Teneriffa wahlen je drei Senatoren Die kleineren Inseln Ibiza Formentera Menorca Fuerteventura Gomera Hierro Lanzarote und La Palma wahlen je einen Senator Die afrikanischen Exklaven Ceuta und Melilla wahlen je 2 Senatoren Zusatzlich benennen die Regionalparlamente der Autonomen Gemeinschaften Spaniens je einen Senator sowie einen weiteren je einer Million Einwohner in der jeweiligen Gemeinschaft Die Zahl der so bestellten Senatoren wird bei jeder Neuwahl an die Bevolkerungsentwicklung angepasst und ist daher variabel Insgesamt sind es derzeit seit 2011 58 Senatoren die durch indirekte Wahl in den Senat entsandt werden Auch der Senat wird auf vier Jahre gewahlt Stellung der Kammern im Verfassungssystem BearbeitenEs handelt sich um ein Zweikammersystem Der Congreso ist die eigentliche Volksvertretung der Senado die Kammer der territorialen Reprasentation Art 69 der Verfassung Letzteres erklart auch warum im Senado jede Provinz unabhangig von der Bevolkerungszahl vier Senatoren stellt In der Zusammenschau ergibt sich ein starkes politisches Ubergewicht des Congreso gegenuber der anderen Kammer Regierungsbildung und Verantwortlichkeit der Regierung Bearbeiten Die Wahl des Ministerprasidenten obliegt allein dem Congreso Art 99 der Verfassung Die Regierung ist fur ihre Politik nur dem Congreso gegenuber verantwortlich Art 108 Uber eine Vertrauensfrage des Ministerprasidenten oder ein Misstrauensvotum entscheidet ebenfalls allein der Congreso Art 112 u 113 Nach einer Neuwahl des Congreso schlagt der Konig nach Konsultation der im Parlament vertretenen Parteien einen Kandidaten fur das Amt des Ministerprasidenten vor Spricht der Congreso dem Vorgeschlagenen mit absoluter Mehrheit das Vertrauen aus ist er gewahlt Kommt diese nicht zustande genugt in einer weiteren 48 Stunden spater stattfindenden Abstimmung die einfache Mehrheit Wird auch diese nicht erreicht werden weitere Vorschlage nach demselben Verfahren behandelt bis ein Ministerprasident gewahlt ist Gelingt dies nicht binnen einer Frist von zwei Monaten von der Abstimmung uber den ersten Vorschlag ab gerechnet werden beide Kammern aufgelost und es kommt zu Neuwahlen Art 99 Stellt der Ministerprasident die Vertrauensfrage entscheidet hieruber der Congreso Fur die Aussprache des Vertrauens reicht die einfache Mehrheit Art 112 Wird diese nicht erreicht so muss der Ministerprasident und mit ihm die Regierung zurucktreten Sodann wird nach dem Verfahren des Art 99 s o ein neuer Ministerprasident gewahlt Art 114 Auf Antrag eines Zehntels der Abgeordneten kann der Congreso der Regierung das Vertrauen entziehen wofur die absolute Mehrheit notwendig ist Art 113 Im Antrag muss ein Kandidat fur das Amt des Ministerprasidenten benannt werden konstruktives Misstrauensvotum Zwischen dem Antrag und der Abstimmung mussen funf Tage liegen In den ersten beiden Tagen konnen noch weitere Kandidaten benannt werden Ist das Misstrauensvotum erfolgreich tritt der Ministerprasident zuruck und der Kandidat wird vom Konig zum neuen Regierungschef ernannt Art 114 Gesetzgebung Bearbeiten Das Initiativrecht steht neben der Regierung beiden Kammern gleichermassen zu Art 87 der Verfassung Gesetzesvorlagen werden zunachst vom Congreso beschlossen und dann dem Senado zugeleitet Dieser kann binnen zwei Monaten entweder mit absoluter Mehrheit ein Veto einlegen oder mit einfacher Mehrheit Anderungsvorschlage machen worauf der Congreso erneut befasst wird Ein Veto kann dieser mit absoluter Mehrheit uberstimmen nach Ablauf von zwei Monaten nach Einlegung genugt hierfur auch die einfache Mehrheit Anderungsvorschlage des Senado konnen mit einfacher Mehrheit angenommen oder abgelehnt werden Damit ist das Gesetz zustande gekommen eine erneute Befassung des Senado findet nicht statt Art 90 Besonderheiten gelten fur Verfassungsanderungen s u und die Organgesetze Verfassungsanderung Bearbeiten Die spanische Verfassung unterscheidet zwischen einer einfachen Verfassungsanderung Art 167 der Verfassung und der Totalrevision worunter auch Anderungen im Grundrechtsteil oder der Bestimmungen uber die Krone Art 56 65 fallen Art 168 Fur die einfache Verfassungsanderung ist eine Mehrheit von 3 5 in beiden Kammern notwendig Kommen die Kammern nicht uberein versucht ein paritatisch besetzter Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zu erarbeiten der dann wieder beiden Kammern zur Abstimmung vorgelegt wird Kommt ein solcher Kompromiss nicht zustande oder scheitert er in einer der Kammern ist eine 2 3 Mehrheit im Congreso ausreichend soweit der Senado zumindest mit absoluter Mehrheit zugestimmt hat Fur die Totalrevision ist eine 2 3 Mehrheit in beiden Kammern notwendig Ist dies der Fall werden beide Kammern sofort aufgelost und es finden Neuwahlen statt Die neugewahlten Kammern beraten erneut den Vorschlag und mussen ebenfalls beide mit 2 3 Mehrheit zustimmen Damit die Totalrevision zustande kommt bedarf es dann noch der Zustimmung in einer Volksabstimmung In letzter Zeit wurde in der offentlichen Meinung Spaniens stark die Abschaffung des Vorrangs der mannlichen Nachkommen vor den weiblichen in der Thronfolge diskutiert wie er in Art 57 der Verfassung vorgesehen ist Allerdings befindet sich diese Vorschrift in den Bestimmungen uber die Krone und eine Anderung konnte nur nach den rigiden Vorschriften des Art 168 erfolgen 9 Vermittlungsverfahren Bearbeiten Ein Vermittlungsverfahren zwischen den beiden Kammern sieht Art 74 Abs 2 der Verfassung ausser im Falle der Verfassungsanderung s o nur fur folgende Bereiche vor die Zustimmung der Cortes Generales zu volkerrechtlichen Vertragen Art 94 die Genehmigung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Autonomen Gemeinschaften Regionen nach Art 145 und die Aufteilung der Mittel des Ausgleichsfonds fur Investitionsausgaben auf die Autonomen Gemeinschaften Art 158 Besteht in diesen Bereichen Uneinigkeit zwischen den Kammern wird ein paritatisch besetzter Vermittlungsausschuss mit der Erarbeitung eines Kompromissvorschlags befasst Stimmen diesem im Anschluss an das Vermittlungsverfahren nicht beide Kammern zu entscheidet der Congreso mit absoluter Mehrheit Cortes Generales als einheitliches Beschlussorgan Bearbeiten Grundsatzlich tagen die beiden Kammern getrennt und treffen eigene Entscheidungen Die Cortes Generales als einheitliches Beschlussorgan also in gemeinsamer Sitzung aller Abgeordneten und Senatoren kennt die Verfassung nach Art 74 nur fur Entscheidungen die sie nach Art 56 bis 65 im Hinblick auf die Krone zu treffen haben wie etwa der Bestimmung eines Thronfolgers im Falle des Aussterbens aller erbberechtigten Linien Art 57 oder der Bestimmung der Regentschaft fur einen minderjahrigen oder amtsunfahigen Konig wenn die nach der Verfassung hierzu berufenen Personen nicht vorhanden sind Art 59 Dies ist bislang noch nicht vorgekommen Weiter treten die Cortes Generales als Ganzes aber ohne Beschlusse zu fassen jeweils zur feierlichen Eroffnung der Legislaturperiode solemne sesion de apertura de la legislatura sowie zur Proklamation und Eidesleistung des Konigs und des Erbprinzen Art 61 zusammen Kontrolle der Exekutive Bearbeiten Beiden Kammern stehen jeweils die klassischen Mittel der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive zu das Recht die Anwesenheit von Mitgliedern der Regierung in den Kammern und ihren Ausschussen zu verlangen Zitierungsrecht dem spiegelbildlich das Anwesenheits und Rederecht der Regierungsmitglieder in den Kammern und Ausschussen entspricht Art 110 das Interpellationsrecht Art 111 und die Moglichkeit der Einrichtung von Untersuchungsausschussen Art 76 wobei mit Zustimmung beider Kammern auch ein gemeinsamer Untersuchungsausschuss eingerichtet werden kann was mit dem gemeinsamen Untersuchungsausschuss zum spanischen Speiseolskandal von 1981 bislang einmal geschah Daruber hinaus raumt Art 109 beiden Kammern und ihren Ausschussen das Recht ein von der Regierung ihren Ressorts sowie allen anderen Behorden des Staats und der Autonomen Gemeinschaften die erforderlichen Informationen und Hilfen zu verlangen Besonderheiten im Hinblick auf die Autonomen Gemeinschaften Bearbeiten Art 150 ermoglicht es zum einen dem Staat Kompetenzen auf die Autonomen Gemeinschaften zu ubertragen Zum anderen kann der Staat per Gesetz Grundsatze fur die Harmonisierung der normativen Bestimmungen der Autonomen Gemeinschaften auch in Bereichen die in deren ausschliessliche Zustandigkeit fallen festlegen soweit das allgemeine Interesse dies erfordert Diese Notwendigkeit muss von beiden Kammern mit absoluter Mehrheit festgestellt werden Wenn eine Autonome Gemeinschaft die ihr nach der Verfassung oder anderen Gesetzen obliegenden Verpflichtungen nicht erfullt oder sonst in schwerwiegender Weise gegen das allgemeine Interesse Spaniens verstosst kann die Regierung sie mittels Staatszwang hierzu anhalten Hierzu bedarf die Regierung der Zustimmung des Senado mit absoluter Mehrheit Art 155 Dieser Artikel kam bislang nur 2017 in der Katalonien Krise zur Anwendung Auffallig ist dass dies die einzige Verfassungsvorschrift ist die dem Senado eine starkere Stellung einraumt als dem Congreso der hier sogar gar nicht beteiligt wird Dies erklart sich daraus dass Art 155 der spanischen Verfassung dem Art 37 Grundgesetz Bundeszwang nachgebildet ist und dieser auch nur die Zustimmung des Bundesrats ohne Beteiligung des Bundestags vorsieht 10 Legislaturperiode Auflosung der Kammern Bearbeiten Die Legislaturperiode betragt fur beide Kammern vier Jahre Art 68 und 69 der Verfassung Beide Kammern werden per Gesetz in folgenden drei Fallen aufgelost nach einer Neuwahl kommt die Wahl eines Ministerprasidenten nicht zustande Art 99 nachdem auf die Vertrauensfrage des Ministerprasidenten der Regierung das Vertrauen entzogen wurde kommt die Wahl eines neuen Ministerprasidenten nicht zustande Art 114 oder bei Annahme eines Vorschlags zur Totalrevision der Verfassung Art 168 s o Nach Anhorung der Regierung kann der Ministerprasident dem Konig jederzeit und ohne dass besondere Voraussetzungen vorliegen mussen die Auflosung einer oder beider Kammern vorschlagen Art 115 Der Konig muss dem Gesuch nachkommen und die Auflosung verfugen ein Entscheidungsspielraum steht ihm nicht zu Die Auflosung nach dieser Vorschrift kann nicht erfolgen wenn ein Misstrauensantrag lauft Innerhalb eines Jahres kann keine erneute Auflosung nach Art 115 erfolgen Theoretisch ist auf diesem Wege die Auflosung nur einer der beiden Kammern und damit ein Auseinanderfallen ihrer Legislaturperioden moglich was aber noch nicht vorgekommen ist Ein Selbstauflosungsrecht der Kammern besteht nicht Anders als etwa im Falle des Deutschen Bundestages dessen Mandat erst mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages endet Art 39 GG endet das Mandat der Kammern der Cortes Generales unmittelbar mit dem Ende der Legislaturperiode von vier Jahren gerechnet vom Tag der Wahl an bzw mit der Auflosung In der Zwischenzeit bis zur Konstituierung der neugewahlten Kammern fungieren jeweils aus der Mitte der beiden Kammern gebildete Diputaciones Permanentes als Notparlamente Art 78 Siehe auch BearbeitenWahlsystem in Spanien Politische Organe der Autonomen Gemeinschaften SpaniensWeblinks BearbeitenDie Verfassung des Konigreichs Spanien von 1978 PDF 2 0 MB deutsche Ubersetzung Quelle Congreso de los Diputados Spanisches Abgeordnetenhaus spanisch englisch Spanischer SenatEinzelnachweise Bearbeiten Ley Organica 5 1985 de 19 de junio del Regimen Electoral General LOREG ine es Memento des Originals vom 29 Februar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ine es ine es Memento des Originals vom 29 Februar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ine es noticias juridicas 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Griechenland Parlament Irland Oireachtas Dail Senat Island Althing Italien Parlament Abgeordnetenkammer Senat Kroatien Versammlung Lettland Saeima Liechtenstein Landtag Litauen Seimas Luxemburg Abgeordnetenkammer Malta Reprasentantenhaus Moldau Parlament Monaco Nationalrat Montenegro Parlament Niederlande Generalstaaten Erste Kammer Zweite Kammer Nordmazedonien Parlament Norwegen Grossversammlung Osterreich Parlament Nationalrat Bundesrat Polen Sejm Senat Portugal Versammlung der Republik Rumanien Parlament Abgeordnetenkammer Senat Russland Foderationsversammlung Duma Foderationsrat San Marino Grosser und Allgemeiner Rat Schweden Reichstag Schweiz Bundesversammlung Nationalrat Standerat Serbien Nationalversammlung Slowakei Nationalrat Slowenien Nationalversammlung Nationalrat Spanien Cortes Generales Abgeordnetenhaus Senat Tschechien Abgeordnetenhaus Senat Ukraine Oberster Rat Ungarn Parlament Vatikan Vereinigtes Konigreich Parlament Unterhaus Oberhaus Zypern ReprasentantenhausSonstige 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