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Das Wahlsystem fur das aus zwei Kammern bestehende spanische Parlament die Cortes Generales ist in den Artikeln 68 und 69 der Verfassung und im Ley Organica 5 1985 de 19 de junio del Regimen Electoral General LOREG 1 geregelt Eingang des spanischen AbgeordnetenhausesDie beiden Kammern des Parlaments sind das Abgeordnetenhaus und der Senat Die Wahl zum Abgeordnetenhaus erfolgt nach einem Verhaltniswahlsystem in Wahlkreisen unterschiedlicher Grosse die Wahl des Senats ist eine Mehrheitswahl in Mehrmannwahlkreisen Das Wahlsystem fur beide Kammern ist seit den ersten demokratischen Wahlen 1977 nach dem Ende des Franco Regimes im Wesentlichen unverandert geblieben Ebenfalls im LOREG ist das Wahlsystem fur die Wahl der Europaabgeordneten der Gemeinderate der Burgermeister der Inselrate auf den Kanaren und der Provinzialrate mit Ausnahme der baskischen Provinzen geregelt Die Regelungen zum Wahlsystem fur die Wahlen zu den Parlamenten der Regionen Autonomen Gemeinschaften finden sich jedoch uberwiegend in eigenen Regionalgesetzen Inhaltsverzeichnis 1 Congreso 1 1 Einteilung des Wahlgebiets 1 2 Stimmenverrechnung 1 3 Auswirkungen des Wahlsystems 2 Senat 2 1 Direktwahl 2 1 1 Einteilung des Wahlgebiets 2 1 2 Stimmenverrechnung 2 1 3 Auswirkungen des Wahlsystems 2 2 Senatoren der Regionen 2 2 1 Anzahl und Verteilung 2 2 2 Wahlverfahren 3 Europaparlament 4 Parlamente der Autonomen Gemeinschaften 4 1 Andalusien 4 2 Aragonien 4 3 Asturien 4 4 Balearen 4 5 Baskenland 4 6 Extremadura 4 7 Galicien 4 8 Kanaren 4 9 Kantabrien 4 10 Kastilien La Mancha 4 11 Kastilien Leon 4 12 Katalonien 4 13 La Rioja 4 14 Madrid 4 15 Murcia 4 16 Navarra 4 17 Valencia 5 Gemeinderate und Burgermeister 6 Inselrate 7 Provinzialrate 8 Literatur 9 EinzelnachweiseCongreso BearbeitenEinteilung des Wahlgebiets Bearbeiten nbsp Die spanischen Provinzen bilden die Grundlage fur die WahlkreiseinteilungDas Wahlgebiet ist in 52 Wahlkreise unterteilt Dabei handelt es sich um die 50 Provinzen sowie um die beiden Autonomen Stadte Ceuta und Melilla Die Sitzverteilung auf die Wahlkreise wird jeweils vor der Wahl festgelegt 248 Sitze werden nach der Bevolkerungszahl verteilt nach dem Hare Niemeyer Verfahren hinzu kommen je zwei Grundmandate fur jede Provinz Die beiden Autonomen Stadte sind durch je einen Abgeordneten vertreten so dass sich eine Gesamtzahl von 350 Sitzen ergibt Art 68 Abs 2 der Verfassung Art 162 LOREG Durch die Grundmandate werden Provinzen mit wenigen Einwohnern bevorzugt Bei der Parlamentswahl 2008 kamen in der Provinz Teruel rechnerisch 38 070 Wahlberechtigte auf ein Abgeordnetenmandat in der Provinz Madrid hingegen 128 286 Wahlberechtigte auf ein Mandat 2 Weiter ist charakteristisch dass die Wahlkreise von der Grosse her sehr unterschiedlich sind und es insbesondere viele kleine Wahlkreise gibt Wahl 2008 2 mit einem 1 mit zwei 8 mit drei 9 mit vier 7 mit funf 8 mit sechs 4 mit sieben 5 mit acht 1 mit neun 2 mit zehn 2 mit zwolf Valencia mit 16 Barcelona mit 31 und Madrid mit 35 Abgeordneten 3 Die durchschnittliche Wahlkreisgrosse betragt 6 7 Abgeordnete Stimmenverrechnung Bearbeiten Die Parteien stellen in jedem Wahlkreis eigene Kandidatenlisten auf Die Wahler konnen nur fur eine Liste stimmen personalisierte Komponenten existieren nicht Die Sitze werden innerhalb der Wahlkreise nach dem D Hondt Verfahren das grosse Parteien begunstigt auf die Listen verteilt Art 163 LOREG Zudem existiert eine Sperrklausel in Hohe von 3 auf Wahlkreisebene Art 163 Abs 1a LOREG die allerdings nur in den beiden grossten Wahlkreisen von Bedeutung ist in den ubrigen sind ohnehin mehr als 3 der Stimmen erforderlich um einen Sitz zu erhalten Die Stimmen werden zwischen den Wahlkreisen nicht verrechnet damit gehen die Stimmen verloren die auf Parteien abgegeben werden die im betreffenden Wahlkreis keinen Sitz erzielen konnten 4 Auswirkungen des Wahlsystems Bearbeiten Das Wahlsystem benachteiligt in hohem Masse kleinere landesweit tatige Parteien da diese in den zahlreichen kleinen Wahlkreisen in denen nur eine einstellige Zahl von Mandaten zu vergeben ist kaum eine Chance auf einen Parlamentssitz haben Sie konnen nur in den wenigen grossen Wahlkreisen uberhaupt auf Mandate hoffen in den ubrigen Wahlkreisen auf sie abgegebene Stimmen werden fur die Sitzverteilung nicht berucksichtigt Von diesem Effekt weniger betroffen sind hingegen Regionalparteien mit klaren Hochburgen Ihre Stimmen konzentrieren sich auf wenige Wahlkreise in denen sie gute Chancen auf Parlamentssitze haben in den ubrigen Wahlkreisen treten sie meist gar nicht an So erlangte Izquierda Unida die drittgrosste landesweit tatige Partei bei der Wahl 2008 mit 969 871 Stimmen nur zwei Mandate die nur im Katalonien angetretene Regionalpartei Convergencia i Unio CiU hingegen mit 779 425 Stimmen zehn Sitze 2 Von dieser Benachteiligung der kleinen profitieren vor allem die grossen Parteien Bei der Wahl 1989 fuhrte das dazu dass die regierenden Sozialisten mit 39 6 der Stimmen 50 0 der Mandate erhielten 5 Die Erwartung der Wahler dass vor allem in kleineren Wahlkreisen nur Stimmen fur eine der grossen Parteien einen Unterschied im Wahlergebnis machen beeinflusst auch die Wahlentscheidungen Als Schlagwort fur dieses Phanomen das zu hoheren Stimmenanteilen fur die grossen Parteien fuhrt hat sich der Ausdruck voto util nutzliche Stimme etabliert Eine Benachteiligung kleinerer Parteien kann sich auch daraus ergeben dass fur die Sitzverteilung in den Wahlkreisen das D Hondt Verfahren zur Anwendung gelangt das tendenziell grossere Parteien bevorteilt Da dieses Verfahren in funfzig einzelnen Wahlkreisen zur Anwendung kommt kann dies dazu fuhren dass der letzte zu verteilende Sitz gleich in mehreren Wahlkreisen an eine grossere Partei geht und nicht an eine kleinere an die er bei einem anderen Sitzzuteilungsverfahren gegangen ware Bei der Wahl 2016 z B ware es nach dem Hare Niemeyer Verfahren in 20 Wahlkreisen zu einer anderen Sitzverteilung gekommen Dabei hatten Ciudadanos 9 Mandate Podemos 6 Mandate und EH Bildu ein Mandat mehr gewonnen als nach der D Hondt Verteilung Die PP ware auf 11 die PSOE auf 3 und PNV und CDC auf jeweils 1 Mandat weniger gekommen Bei der Wahl 2015 erhielt die landesweit drittstarkste Partei Podemos 20 der Mandate bei einem Stimmenanteil von 21 Auf die viertstarkste Kraft Ciudadanos entfielen 11 der Mandate bei einem Stimmenanteil von 14 Damit hielten sich die nachteiligen Effekte des Wahlsystems fur die kleineren Parteien bei dieser Wahl in Grenzen was darauf zuruckzufuhren ist dass sie anders als die kleineren Parteien bei vorangegangenen Wahlen relativ hohe Stimmenanteile erzielen konnten Bei der Wahl 2016 war Unidos Podemos drittstarkste Kraft Stimmenanteil 21 Mandatsanteil 20 von den Effekten wieder kaum betroffen Ciudadanos viertstarkste Kraft Stimmenanteil 13 Mandatsanteil 9 hingegen schon Bei der Wahl 2023 wiederum erhielten die landesweit drittstarkste bzw viertstarkste Partei VOX und Sumar bei 12 39 bzw 12 31 der Stimmen lediglich 9 4 bzw 8 9 der Sitze Senat BearbeitenDer Senado setzt sich nach Art 69 der Verfassung zusammen aus 208 direkt vom Volk gewahlten Mitgliedern und weiteren Senatoren derzeit 58 die von den Parlamenten der einzelnen Regionen span Comunidades Autonomas bestimmt werden Direktwahl Bearbeiten Einteilung des Wahlgebiets Bearbeiten Das Wahlgebiet ist in 59 Wahlkreise unterteilt Dabei handelt es sich um die 47 Festlandprovinzen mit jeweils unabhangig von der Bevolkerungszahl vier Senatoren die Inselwahlkreise Gran Canaria Mallorca und Teneriffa je drei Ibiza Formentera Menorca Fuerteventura Gomera Hierro Lanzarote und La Palma je ein Senator sowie die beiden Autonomen Stadte Ceuta und Melilla je zwei so dass sich eine Gesamtzahl von 208 direkt gewahlten Senatoren ergibt Art 165 LOREG Durch diese Mandatsverteilung werden Wahlkreise mit wenigen Einwohnern noch wesentlich starker bevorzugt als bei den Wahlen zum Congreso Bei der Parlamentswahl 2008 kamen rechnerisch im Inselwahlkreis Hierro je 9 551 Wahlberechtigte auf einen Senator in der Provinz Soria 19 342 und in der Provinz Madrid 1 122 510 Wahlberechtigte 6 Dies erklart sich jedoch aus der verfassungsrechtlichen Position des Senats Dieser ist nicht die Volksvertretung sondern die Kammer der territorialen Reprasentation Art 69 Abs 1 der Verfassung Stimmenverrechnung Bearbeiten Es handelt sich um eine Personenwahl Der Wahler kann in den Viermann Wahlkreisen fur bis zu drei in den Drei und Zweimannwahlkreisen fur bis zu zwei und in den Einmannwahlkreisen fur einen Kandidaten stimmen und zwar auch verteilt auf mehrere Wahlvorschlage Panaschieren Gewahlt sind die Kandidaten mit den hochsten Stimmenzahlen Art 166 LOREG Auswirkungen des Wahlsystems Bearbeiten Die Parteien stellen in den Wahlkreisen nur die Anzahl an Kandidaten auf die der Anzahl der Stimmen uber die der Wahler verfugt entspricht in Viermannwahlkreisen also drei um eine Zersplitterung des Wahlerpotentials zu verhindern Dies und der Umstand dass die meisten Wahler ihre Stimmen geschlossen den Kandidaten der von ihnen praferierten Partei geben fuhrt dazu dass das Verhaltnis der von der starksten Partei errungenen Sitze zu denen der zweitstarksten Partei in der ganz uberwiegenden Zahl der Falle in den Viermannwahlkreisen 3 1 in den Dreimannwahlkreisen 2 1 und in den Zweimannwahlkreisen 2 0 ist Zu einem hiervon abweichenden Ergebnis kam es in den funf Wahlen von 1993 bis 2008 nur in funf Fallen von insgesamt 354 einzelnen Wahlen in den Wahlkreisen 1993 teilten sich PSOE und PP zu gleichen Teilen die Sitze in Valencia und Melilla 2004 in Toledo und Teruel 2008 in Ciudad Real 2011 teilten sich CiU und PSC zu gleichen Teilen die Sitze der Provinz Tarragona 6 Das Wahlsystem ist daher im Ergebnis als Mehrheitswahl einzustufen Senatoren der Regionen Bearbeiten Anzahl und Verteilung Bearbeiten Die Zahl der von den Regionen entsandten Senatoren richtet sich nach der Bevolkerungszahl der jeweiligen Region einer plus ein weiterer je eine Mio Einwohner Art 69 Abs 5 der Verfassung In der von Dezember 2011 bis 2015 laufenden X Legislatur waren dies insgesamt 58 Andalusien 9 Aragonien 2 Asturien 2 Balearische Inseln 2 Baskenland 3 Extremadura 2 Galicien 3 Kanarische Inseln 3 Kantabrien 1 Kastilien La Mancha 3 Kastilien Leon 3 Katalonien 8 La Rioja 1 Madrid 7 Murcia 2 Navarra 1 Valencia 6 7 Wahlverfahren Bearbeiten Die Benennung der entsandten Senatoren erfolgt durch die Regionalparlamente nach den Bestimmungen der jeweiligen Autonomiestatuten der Regionen wobei der Proporz zu beachten ist Art 69 Abs 5 der Verfassung Art 165 Abs 4 LOREG Europaparlament BearbeitenAuch das Wahlsystem fur die Wahl der spanischen Europaabgeordneten ist im LOREG geregelt Art 214 217 Das ganze Staatsgebiet bildet einen einzigen Wahlkreis Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschlage erfolgt nach dem D Hondt Verfahren eine Sperrklausel existiert nicht Parlamente der Autonomen Gemeinschaften BearbeitenDas Wahlsystem fur die Wahl zu den Parlamenten der Autonomen Gemeinschaften ist nicht in der Verfassung und dem LOREG geregelt sondern in den Autonomiestatuten welche die innere Verfassung der Autonomen Gemeinschaften regeln und in den auf ihrer Grundlage ergangenen Wahlgesetzen der Autonomen Gemeinschaften Die sind in der Auswahl des Wahlsystems jedoch eingeschrankt Nach Art 152 1 der Spanischen Verfassung sind die Regionalparlamente nach Verhaltniswahlgrundsatzen zu wahlen Allerdings gilt diese Verfassungsbestimmung ihrem Wortlaut nach nur fur die Autonomen Gemeinschaften des sog schnellen Wegs Baskenland Katalonien Galicien Andalusien Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist sie jedoch auch auf die restlichen Autonomen Gemeinschaften anzuwenden sodass es diesen generell verwehrt ist fur die Wahl ihrer Parlamente ein Mehrheitswahlrecht vorzusehen Das Wahlsystem entspricht daher in allen Autonomen Gemeinschaften im Wesentlichen demjenigen wie es bei der Wahl zum Congreso Anwendung findet In den Autonomen Gemeinschaften die aus mehreren Provinzen bestehen bilden diese die Wahlkreise bis auf die Kanaren wo es die einzelnen Inseln sind Die Autonomen Gemeinschaften die nur aus einer Provinz bestehen Asturien Kantabrien Navarra La Rioja Madrid Balearen Murcia bilden entweder nur einen einzigen Wahlkreis oder sind in mehrere Wahlkreise aufgeteilt In allen Autonomen Gemeinschaften findet ebenso wie bei der Wahl zum Congreso die Sitzzuteilung nur auf der Ebene der Wahlkreise nach dem D Hondt Verfahren statt Lediglich bei der Hohe der Sperrklausel und bei dem Modus der Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise insbesondere fur die Anzahl der Grundmandate je Wahlkreis bestehen nennenswerte Abweichungen Im Einzelnen Andalusien Bearbeiten Nach Art 101 1 des Autonomiestatuts besteht das Parlament aus mindestens 109 Abgeordneten Weiter schreibt das Autonomiestatut vor dass Wahlkreis die Provinz ist dass keine Provinz mehr als das Doppelte an Abgeordneten einer anderen stellen darf Art 104 1 und die Wahl nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl erfolgt Art 104 2 Das andalusische Wahlgesetz legt die Zahl der Abgeordneten auf 109 fest Jeder Wahlkreis Provinz erhalt acht Grundmandate die restlichen 45 Mandate werden auf die Provinzen nach dem Verhaltnis der Bevolkerungszahl verteilt was bei der Wahl vom 9 Marz 2008 folgende Verteilung ergab Almeria 12 Cadiz 15 Cordoba 12 Granada 13 Huelva 11 Jaen 12 Malaga 16 Sevilla 18 Die durchschnittliche Wahlkreisgrosse betragt damit 13 6 Abgeordnete Auch hier fuhrt das System der Grundmandate zu einer Bevorzugung der Provinzen mit wenigen Einwohnern so kamen bei der Wahl von 2008 rechnerisch in der Provinz Huelva 34 813 Wahlberechtigte auf ein Abgeordnetenmandat in Sevilla waren es 81 625 Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen 3 Prozent Hurde in jedem Wahlkreis Sitzverteilung im Wahlkreis nach d Hondt keine Verrechnung zwischen den Wahlkreisen Aragonien Bearbeiten Nach Art 36 des Autonomiestatuts besteht das Parlament aus mindestens 65 und hochstens 80 Abgeordneten Art 36 Weiter schreibt das Autonomiestatut vor dass Wahlkreis die Provinz ist Art 37 4 und die Wahl nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl erfolgt Art 37 3 Weiter ist festgelegt dass die Zahl der Einwohner je Mandat der bevolkerungsreichsten Provinz hochstens das 2 75 Fache der Zahl der Einwohner je Mandat der bevolkerungsarmsten Provinz betragen darf Art 36 Das Wahlgesetz der Autonomen Gemeinschaft Aragonien legt die Zahl der Abgeordneten auf 67 fest Jeder Wahlkreis Provinz erhalt 13 Grundmandate die restlichen 28 Mandate werden auf die Provinzen nach dem Verhaltnis der Bevolkerungszahl verteilt Wird dadurch die Vorgabe des Autonomiestatuts 2 75 Regelung nicht eingehalten erhalt die bevolkerungsreichste Provinz auf Kosten der bevolkerungsarmsten Provinz so viele Abgeordnete bis das erforderliche Verhaltnis hergestellt ist Dies ergab fur die Wahlen vom 22 Mai 2011 folgende Verteilung Huesca 18 Teruel 14 Saragossa 35 Die durchschnittliche Wahlkreisgrosse betragt damit 22 3 Abgeordnete Auch hier fuhrt das System der Grundmandate zu einer Bevorzugung der Provinzen mit wenigen Einwohnern so kamen bei der Wahl 2011 rechnerisch in der Provinz Teruel 10 377 Einwohner auf ein Abgeordnetenmandat in Saragossa sind es 27 807 Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen 3 Prozent Hurde in jedem Wahlkreis Sitzverteilung im Wahlkreis nach d Hondt keine Verrechnung zwischen den Wahlkreisen Asturien Bearbeiten Das Autonomiestatut enthalt hinsichtlich des Wahlsystems lediglich die Bestimmung dass die Wahl nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl zu erfolgen hat Art 25 1 Das asturische Wahlgesetz legt die Zahl der Abgeordneten auf 45 fest Die Wahl erfolgt in drei Wahlkreisen West Mitte Ost deren Zuschnitt im Wahlgesetz festgelegt ist nach Gemeinden Asturien besteht nur aus einer Provinz Jeder Wahlkreis erhalt 2 Grundmandate die restlichen 39 Mandate werden auf die Wahlkreise nach dem Verhaltnis der Bevolkerungszahl verteilt was bei der Wahl vom 27 Mai 2007 folgende Verteilung ergab Mitte 34 West 6 Ost 5 Die durchschnittliche Wahlkreisgrosse betragt damit 15 Abgeordnete Auch hier fuhrt das System der Grundmandate zu einer Bevorzugung der Wahlkreise mit wenigen Einwohnern da die Grundmandate aber nur 13 aller Sitze ausmachen nicht so ausgepragt so kamen bei der Wahl von 2007 rechnerisch im Wahlkreis Ost 15 859 Wahlberechtigte auf ein Abgeordnetenmandat im Wahlkreis Mitte waren es 22 866 Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen 3 Prozent Hurde in jedem Wahlkreis Sitzverteilung im Wahlkreis nach d Hondt keine Verrechnung zwischen den Wahlkreisen Balearen Bearbeiten Nach Art 41 des Autonomiestatuts erfolgt die Wahl in den Wahlkreisen Mallorca Menorca Ibiza und Formentera nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl Das Wahlgesetz der Balearen legt fest dass von den insgesamt 59 Abgeordneten 33 im Wahlkreis Mallorca 13 im Wahlkreis Menorca 12 im Wahlkreis Ibiza und einer im Wahlkreis Formentera gewahlt werden Die durchschnittliche Wahlkreisgrosse betragt damit 14 8 Abgeordnete Durch diese im Wahlgesetz festgelegte Anzahl der Mandate je Wahlkreis lag die Anzahl der Wahlberechtigten je Abgeordnetem bei der Wahl vom 27 Mai 2007 zwischen 4 845 Menorca und 16 809 Mallorca Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen Sitzverteilung im Wahlkreis nach d Hondt keine Verrechnung zwischen den Wahlkreisen mit der einzigen Ausnahme dass die Sperrklausel in den Wahlkreisen nicht 3 sondern 5 betragt Baskenland Bearbeiten Nach Art 26 des Autonomiestatuts erfolgt die Wahl zum Parlament in den Provinzen als Wahlkreisen nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl wobei in jeder Provinz gleich viele Abgeordnete gewahlt werden Das baskische Wahlgesetz legt die Zahl der in jedem Wahlkreis zu wahlenden Abgeordneten auf 25 fest womit sich ein Gesamtzahl von 75 Sitzen ergibt Durch die Zuteilung einer gleichen Anzahl von Abgeordneten auf jede Provinz trotz erheblicher Unterschiede in der Bevolkerungszahl ergeben sich erhebliche Ungleichgewichte so kamen bei der Wahl vom 1 Marz 2009 rechnerisch in der Provinz Alava 9 929 Wahlberechtigte auf ein Abgeordnetenmandat in Vizcaya waren es 37 328 und in Guipuzcoa 23 000 Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen 3 Prozent Hurde in jedem Wahlkreis Sitzverteilung im Wahlkreis nach d Hondt keine Verrechnung zwischen den Wahlkreisen Extremadura Bearbeiten Nach Art 21 1 des Autonomiestatuts besteht das Parlament aus hochstens 65 Abgeordneten die nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl gewahlt werden Weiter schreibt das Autonomiestatut vor dass Wahlkreis die Provinz ist und das Wahlgesetz fur jede Provinz eine Anzahl von Grundmandaten zu bestimmen hat wahrend die restlichen Sitze nach dem Verhaltnis der Bevolkerungszahl auf die Provinzen zu verteilen sind Art 21 2 Das Wahlgesetz der Autonomen Gemeinschaft Extremadura legt die Zahl der Abgeordneten auf 65 fest Jeder Wahlkreis Provinz erhalt 20 Grundmandate die restlichen 25 Mandate werden auf die Provinzen nach dem Verhaltnis der Bevolkerungszahl verteilt was bei der Wahl vom 22 Mai 2011 folgende Verteilung ergab Badajoz 36 Caceres 29 Die durchschnittliche Wahlkreisgrosse betragt damit 32 5 Abgeordnete Bei der Wahl im Mai 2011 kamen damit rechnerisch in der Provinz Caceres 14 313 Einwohner auf ein Abgeordnetenmandat in Badajoz sind es 19 226 Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen Sitzverteilung im Wahlkreis nach d Hondt keine Verrechnung zwischen den Wahlkreisen Allerdings besteht bei der Sperrklausel eine Besonderheit Bei der Sitzverteilung im Wahlkreis werden neben den Parteien die dort mindestens 5 der Stimmen erhalten haben auch die berucksichtigt bei denen dies zwar nicht der Fall ist die aber auch im anderen Wahlkreis angetreten sind und bezogen auf das Gesamtergebnis mindestens 5 der Stimmen erzielt haben Galicien Bearbeiten Nach Art 11 5 des Autonomiestatuts besteht das Parlament aus mindestens 60 und hochstens 80 Abgeordneten Weiter schreibt das Autonomiestatut vor dass Wahlkreis die Provinz ist Art 11 4 und die Wahl nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl erfolgt Art 11 2 Das galicische Wahlgesetz legt die Zahl der Abgeordneten auf 75 fest Jeder Wahlkreis Provinz erhalt zehn Grundmandate die restlichen 35 Mandate werden auf die Provinzen nach dem Verhaltnis der Bevolkerungszahl verteilt was bei der Wahl vom 1 Marz 2009 folgende Verteilung ergab La Coruna 24 Lugo 15 Orense 14 Pontevedra 22 Die durchschnittliche Wahlkreisgrosse betragt damit 18 8 Abgeordnete Auch hier fuhrt das System der Grundmandate zu einer Bevorzugung der Provinzen mit wenigen Einwohnern so kamen bei der Wahl von 2009 rechnerisch in der Provinz Lugo 23 080 Wahlberechtigte auf ein Abgeordnetenmandat in La Coruna waren es 44 662 Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen Sitzverteilung im Wahlkreis nach d Hondt keine Verrechnung zwischen den Wahlkreisen mit der einzigen Ausnahme dass die Sperrklausel in den Wahlkreisen nicht 3 sondern 5 betragt Kanaren Bearbeiten Nach Art 39 Abs 2 des Autonomiestatuts von 2018 8 besteht das Parlament aus mindestens 50 und hochstens 75 Abgeordneten Die Wahl erfolgt nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl in den Wahlkreisen El Hierro Fuerteventura Gran Canaria La Gomera Lanzarote La Palma und Teneriffa sowie zusatzlich in einem Wahlkreis der die gesamte Autonome Gemeinschaft umfasst Weitere Vorschriften enthalt die erste Ubergangsbestimmung spanisch disposicion transitoria primera des Autonomiestatuts In dieser wird die Zahl der Abgeordneten auf 70 festgelegt von denen je 15 in den Wahlkreisen Gran Canaria und Teneriffa je acht in den Wahlkreisen La Palma Lanzarote und Fuerteventura vier in La Gomera und drei in El Hierro zu wahlen sind Weitere neun Abgeordnete werden im Wahlkreis des gesamten Gebietes der Autonomen Gemeinschaft der Kanaren gewahlt Zur Sperrklausel enthalt die Ubergangsbestimmung die Vorschrift dass bei der Sitzverteilung im Wahlkreis der Wahlvorschlag berucksichtigt wird auf den im Wahlkreis die meisten Stimmen entfallen sind und ausserdem die Wahlvorschlage die im Wahlkreis mindestens 15 der Stimmen errungen haben und diejenigen Parteien auf die nach dem Gesamtwahlergebnis der ganzen Autonomen Gemeinschaft mindestens 4 der Stimmen entfallen sind Die Vorschriften der Ubergangsbestimmung gelten solange bis durch Gesetz eine andere Regelung getroffen wird Kantabrien Bearbeiten Nach Art 10 4 des Autonomiestatuts besteht das Parlament aus mindestens 35 und hochstens 45 Abgeordneten Weiter schreibt das Autonomiestatut vor dass die gesamte Autonome Gemeinschaft die nur aus einer Provinz besteht einen einheitlichen Wahlkreis bildet Art 10 2 und die Wahl nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl erfolgt Art 10 1 Das kantabrische Wahlgesetz legt die Zahl der Abgeordneten auf 39 fest Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen Sitzverteilung im Wahlkreis nach d Hondt mit der einzigen Ausnahme dass die Sperrklausel nicht 3 sondern 5 betragt Kastilien La Mancha Bearbeiten Nach Art 10 2 des Autonomiestatuts besteht das Parlament aus mindestens 47 und hochstens 59 Abgeordneten Weiter schreibt das Autonomiestatut vor dass Wahlkreis die Provinz ist wobei in der Provinz Albacete mindestens zehn in der Provinz Ciudad Real mindestens elf in der Provinz Cuenca mindestens acht in der Provinz Guadalajara mindestens sieben und in der Provinz Toledo mindestens elf Abgeordnete zu wahlen sind und die Wahl nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl erfolgt Art 10 2 Das Wahlgesetz der Autonomen Gemeinschaft legt die Zahl der Abgeordneten auf 49 fest von denen zehn in der Provinz Albacete elf in Ciudad Real acht in Cuenca acht in Guadalajara und zwolf in Toledo gewahlt werden Die durchschnittliche Wahlkreisgrosse betragt damit 9 8 Abgeordnete Durch diese im Wahlgesetz festgelegte Anzahl der Mandate je Wahlkreis lag die Anzahl der Einwohner je Abgeordnetem bei der Wahl vom 22 Mai 2011 zwischen 27 215 Cuenca und 58 163 Toledo Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen 3 Prozent Hurde in jedem Wahlkreis Sitzverteilung im Wahlkreis nach d Hondt keine Verrechnung zwischen den Wahlkreisen Kastilien Leon Bearbeiten Nach Art 21 2 des Autonomiestatuts ist Wahlkreis die Provinz wobei jeder Provinz drei Grundmandate zustehen Ausserdem erhalt jede Provinz einen Abgeordneten je 45 000 Einwohner und einen weiteren wenn bei dieser Aufteilung ein Rest von mehr als 22 500 Einwohnern verbleibt Die Verteilung der Mandate nach dieser Vorschrift ergab fur die Wahl vom 22 Mai 2011 folgendes Ergebnis Avila 7 Burgos 11 Leon 14 Palencia 7 Salamanca 11 Segovia 7 Soria 5 Valladolid 15 und Zamora 7 insgesamt also 84 Auch hier fuhrt das System der Grundmandate zu einer Bevorzugung der Provinzen mit wenigen Einwohnern so kamen bei der Wahl von 2011 rechnerisch in der Provinz Soria 19 052 Einwohner auf ein Abgeordnetenmandat in Leon sind es 35 663 Weiter bestimmt das Autonomiestatut dass die Wahl nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl erfolgt Art 21 1 Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt gemass dem Wahlgesetz der Autonomen Gemeinschaft nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen 3 Prozent Hurde in jedem Wahlkreis Sitzverteilung im Wahlkreis nach d Hondt keine Verrechnung zwischen den Wahlkreisen Katalonien Bearbeiten Nach Art 56 des Autonomiestatuts besteht das Parlament aus mindestens 100 und hochstens 150 Abgeordneten die nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl gewahlt werden Katalonien hat als einzige der 17 Autonomen Gemeinschaften bislang kein eigenes Wahlgesetz verabschiedet Weitere Elemente des Wahlsystems ergeben sich aus der vierten Ubergangsbestimmung disposicion transitoria cuarta des Autonomiestatuts von 1979 die nach der zweiten Ubergangsbestimmung disposicion transitoria segunda des neuen Autonomiestatuts von 2006 bis zur Verabschiedung eines Wahlgesetzes weiter in Kraft bleibt Danach sind Wahlkreise die vier Provinzen wobei in der Provinz Barcelona 85 in der Provinz Girona 17 in der Provinz Lleida 15 und in der Provinz Tarragona 18 Abgeordnete gewahlt werden sodass das Parlament insgesamt aus 135 Abgeordneten besteht Die durchschnittliche Wahlkreisgrosse betragt somit 33 8 Abgeordnete Durch die in der Ubergangsbestimmung des Autonomiestatuts festgelegte Anzahl der Mandate je Wahlkreis lag die Anzahl der Wahlberechtigten je Abgeordnetem bei der Wahl vom 28 November 2010 zwischen 20 079 Lleida und 45 892 Barcelona Im Ubrigen verweist die Ubergangsbestimmung des Autonomiestatuts auf das LOREG Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt daher nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen 3 Prozent Hurde in jedem Wahlkreis Sitzverteilung im Wahlkreis nach d Hondt keine Verrechnung zwischen den Wahlkreisen La Rioja Bearbeiten Nach Art 17 2 des Autonomiestatuts besteht das Parlament aus mindestens 32 und hochstens 40 Abgeordneten Weiter schreibt das Autonomiestatut vor dass die gesamte Autonome Gemeinschaft die nur aus einer Provinz besteht einen einheitlichen Wahlkreis bildet Art 17 3 und die Wahl nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl erfolgt Art 17 1 Das Wahlgesetz der Autonomen Gemeinschaft legt die Zahl der Abgeordneten auf 33 fest Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen Sitzverteilung nach d Hondt mit der einzigen Ausnahme dass die Sperrklausel nicht 3 sondern 5 betragt Madrid Bearbeiten Nach Art 10 2 des Autonomiestatuts besteht das Parlament aus einem Abgeordneten je 50 000 Einwohnern bzw einem weiteren wenn dabei ein Rest von mehr als 25 000 Einwohnern verbleibt Weiter schreibt das Autonomiestatut vor dass die gesamte Autonome Gemeinschaft die nur aus einer Provinz besteht einen einheitlichen Wahlkreis bildet Art 10 5 die Sperrklausel 5 betragt Art 10 6 und die Wahl nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl erfolgt Art 10 1 Nach dem Wahlgesetz der Autonomen Gemeinschaft erfolgt die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen Sitzverteilung nach d Hondt mit der einzigen Ausnahme dass die Sperrklausel 5 betragt Murcia Bearbeiten Nach Art 24 2 des Autonomiestatuts besteht das Parlament aus mindestens 45 und hochsten 55 Abgeordneten die nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl gewahlt werden Art 24 1 Das Wahlgesetz der Region Murcia legt die Zahl der Abgeordneten auf 45 fest Die Wahl erfolgt in funf Wahlkreisen deren Zuschnitt im Wahlgesetz festgelegt ist nach Gemeinden Murcia besteht nur aus einer Provinz Jeder Wahlkreis erhalt ein Grundmandat die restlichen 40 Mandate werden auf die Wahlkreise nach dem Verhaltnis der Bevolkerungszahl verteilt Die durchschnittliche Wahlkreisgrosse betragt damit 9 Abgeordnete Auch hier fuhrt das System der Grundmandate zu einer Bevorzugung der Wahlkreise mit wenigen Einwohnern so kamen bei der Wahl von 2007 rechnerisch im Wahlkreis 5 13 311 Wahlberechtigte auf ein Abgeordnetenmandat im Wahlkreis 3 waren es 24 227 Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen Sitzverteilung im Wahlkreis nach d Hondt keine Verrechnung zwischen den Wahlkreisen mit der einzigen Ausnahme dass die Sperrklausel in den Wahlkreisen nicht 3 sondern 5 betragt Navarra Bearbeiten Nach Art 15 2 des Autonomiestatuts besteht das Parlament aus mindestens 40 und hochstens 60 Abgeordneten die nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl gewahlt werden Das Wahlgesetz Navarras legt die Zahl der Abgeordneten auf 50 fest Die gesamte Autonome Gemeinschaft die nur aus einer Provinz besteht bildet einen einheitlichen Wahlkreis Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen 3 Prozent Hurde Sitzverteilung nach d Hondt Valencia Bearbeiten Nach Art 23 1 des Autonomiestatuts aus dem Jahre 2006 besteht das Parlament aus mindestens 99 Abgeordneten die nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl gewahlt werden Weiter schreibt das Autonomiestatut vor dass Wahlkreis die Provinz ist wobei jeder Provinz 20 Grundmandate zustehen und die verbleibenden Sitze auf die Provinzen nach dem Verhaltnis der Bevolkerungszahl verteilt werden Weiter ist festgelegt dass die Zahl der Einwohner je Mandat in einer Provinz hochstens das Dreifache der Zahl der Einwohner je Mandat in einer anderen Provinz betragen darf Art 24 Das Wahlgesetz der Autonomen Gemeinschaft legt die Zahl der Abgeordneten auf 89 fest was Art 23 1 des Autonomiestatutes widerspricht Mindestzahl 99 Dies ist darauf zuruckzufuhren dass das Wahlgesetz noch aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Autonomiestatuts von 2006 stammt und diesem noch nicht angepasst wurde Da es sich bei dem Autonomiestatut um die hoherrangige Norm handelt wurden bei der Wahl vom 22 Mai 2011 insgesamt 99 Abgeordnete gewahlt Die nach Berucksichtigung der 20 Grundmandate je Provinz noch verbleibende Zahl von Abgeordneten wird unter Anwendung des d Hondt Verfahrens auf die Provinzen nach ihrer Bevolkerungszahl verteilt Wird dabei die Vorgabe des Autonomiestatuts Zahl der Einwohner je Mandat hochstens das Dreifache einer anderen Provinz nicht eingehalten ist das Verteilungsergebnis entsprechend zu korrigieren Dies ergab bei der Wahl 2011 fur die Provinz Alicante 35 fur Castellon 24 und fur Valencia 40 Sitze Die durchschnittliche Wahlkreisgrosse betragt damit 33 Abgeordnete Auch hier fuhrt die hohe Zahl der Grundmandate zu einer Bevorzugung der Provinzen mit wenigen Einwohnern so kamen bei der Wahl von 2011 rechnerisch in der Provinz Castellon 25 178 Einwohner auf ein Abgeordnetenmandat in Valencia sind es 64 529 Die Umsetzung des Wahlergebnisses in Sitze erfolgt nach denselben Regeln wie bei der Wahl zum Congreso starre Listen Sitzverteilung im Wahlkreis nach d Hondt keine Verrechnung zwischen den Wahlkreisen mit der einzigen Ausnahme dass eine Sperrklausel in Hohe von 5 besteht aber nicht bezogen auf das Ergebnis im Wahlkreis sondern auf das im gesamten Wahlgebiet Gemeinderate und Burgermeister BearbeitenAuch das Wahlsystem fur die Wahl der Gemeinderate ist im LOREG geregelt Art 179 184 Die Zahl der zu wahlenden Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Bevolkerungszahl jede Gemeinde bildet einen einzigen Wahlkreis Art 179 Auch hier bestehen starre Listen und die Zuteilung der Mandate erfolgt nach dem D Hondt Verfahren wobei die Sperrklausel allerdings 5 betragt Art 180 Der Burgermeister alcalde wird in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats gewahlt Kandidieren konnen nur die Spitzenkandidaten der jeweiligen Listen fur die Wahl zum Gemeinderat Erhalt in diesem Wahlgang einer der Bewerber die absolute Mehrheit ist dieser zum Burgermeister gewahlt was die Moglichkeit zur Bildung von Koalitionen eroffnet wird diese Mehrheit nicht erreicht wird der Spitzenkandidat derjenigen Liste Burgermeister die bei der Wahl zum Gemeinderat die meisten Stimmen erhalten hatte Eine Besonderheit besteht in den Gemeinden mit nicht mehr als 250 Einwohnern Dort werden funf Gemeinderatsmitglieder gewahlt Jeder Wahlvorschlag kann bis zu funf Namen enthalten Es besteht Personenwahl Der Wahler hat vier Stimmen die er frei auf die aufgestellten Bewerber verteilen kann also auch panaschieren Die funf Bewerber mit den meisten Stimmen bilden den Gemeinderat Art 184 Auch hier erfolgt die Wahl des Burgermeisters in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats wobei aber jedes Gemeinderatsmitglied kandidieren kann Erhalt in diesem Wahlgang einer der Bewerber die absolute Mehrheit ist dieser zum Burgermeister gewahlt was die Moglichkeit zur Bildung von Koalitionen eroffnet wird diese Mehrheit nicht erreicht wird das Gemeinderatsmitglied Burgermeister das bei der Wahl zum Gemeinderat die meisten Stimmen erhalten hatte Eine Ausnahme bilden die Gemeinden die nach dem System des concejo abierto organisiert sind dies sind solche in denen dieses System traditionell Anwendung findet In ihnen wird lediglich der Burgermeister direkt von den Wahlberechtigten gewahlt Art 179 2 die Funktion des Gemeinderats ubernimmt eine Versammlung aller wahlberechtigten Burger asamblea vecinal Inselrate BearbeitenAuch das Wahlsystem fur die Wahl der auf den Kanaren fur jede Insel bestehenden Inselrate Cabildos Insulares ist im LOREG geregelt Art 201 Jede Insel bildet einen einzigen Wahlkreis ansonsten gelten die Regeln fur die Wahl der Gemeinderate entsprechend Prasident des Inselrats wird der Spitzenkandidat der Liste auf welche die meisten Stimmen entfielen Auch auf den Balearen besteht fur jede der vier Inseln Mallorca Menorca Ibiza Formentera ein Inselrat Consejo Insular Das Wahlsystem fur die Wahl der Inselrate ist in einem Regionalgesetz der Autonomen Gemeinschaft der Balearen 9 geregelt Die Insel Formentera besteht jedoch nur aus einer Gemeinde sodass dort der Inselrat gleichzeitig Gemeinderat ist und nach den fur Gemeinderate geltenden Regeln gewahlt wird Der Inselrat fur Mallorca besteht aus 33 Mitgliedern die fur Menorca und Ibiza aus jeweils 13 Die Inseln bilden jeweils einen einzigen Wahlkreis Es besteht eine 5 Prozent Sperrklausel Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem D Hondt Verfahren Provinzialrate BearbeitenIn den Autonomen Gemeinschaften die aus mehreren Provinzen bestehen ist das Selbstverwaltungsorgan auf Provinzebene der Provinzialrat Diputacion Provincial in denjenigen die nur aus einer Provinz bestehen werden dessen Funktionen vom Parlament der Autonomen Gemeinschaft wahrgenommen Auch das Wahlsystem fur die Wahl der Diputaciones Provinciales ist im LOREG geregelt Art 204 209 Die Diputacion besteht aus 25 bis 500 000 Einwohner 27 bis 1 Million Einwohner 31 bis 3 5 Millionen Einwohner oder 51 uber 3 5 Millionen Einwohner Mitgliedern Art 204 1 die in indirekter Wahl gewahlt werden Zunachst werden die Sitze auf die in der Provinz bestehenden Gerichtsbezirke partidos judiciales nach dem Verhaltnis der Bevolkerungszahl verteilt wobei jeder Gerichtsbezirk mindestens einen Sitz erhalt und kein Gerichtsbezirk mehr als drei Funftel der insgesamt zu verteilenden Sitze Art 204 2 Sodann wird auf Ebene der Gerichtsbezirke ermittelt wie viele Stimmen jede Partei bei den Wahlen zu den Gemeinderaten errungen hat wobei nur Parteien berucksichtigt werden die zumindest in einem der Gemeinderate einen Sitz errungen haben Die Gesamtzahl der im Gerichtsbezirk zu verteilenden Sitze wird auf die Parteien nach dem D Hondt Verfahren verteilt Art 205 Nach der Konstituierung der Gemeinderate kommen alle im Gerichtsbezirk gewahlten Gemeinderatsmitglieder getrennt nach Parteien zusammen und wahlen die ihrer Partei zustehende Anzahl von Mitgliedern in der Diputacion Provincial Art 206 In der konstituierenden Sitzung der Diputacion Provincial wahlt diese aus ihrer Mitte ihren Prasidenten wobei im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit notwendig ist Wird diese nicht erreicht kommt es zu einem zweiten Wahlgang in dem gewahlt ist wer die meisten Stimmen erzielt Eine Besonderheit gilt fur die Provinzialrate der drei baskischen Provinzen Alava Vizcaya und Guipuzcoa die die Bezeichnung Juntas Generales fuhren Fur diese ist das Wahlsystem in einem baskischen Regionalgesetz geregelt 10 Die jeweils 51 Abgeordneten werden in direkter Wahl gewahlt Das Wahlsystem entspricht weitestgehend dem wie es auch bei Wahl zum Congreso Anwendung findet Die Provinzen sind in Wahlkreise eingeteilt in Alava drei in Vizcaya und in Guipuzcoa jeweils vier Die Sitze werden auf die Wahlkreise nach dem Verhaltnis der Bevolkerungszahl verteilt Es bestehen starre Listen Im Wahlkreis werden die Sitze gemass dem Wahlergebnis nach dem D Hondt Verfahren auf die Listen verteilt wobei eine Sperrklausel von 3 im jeweiligen Wahlkreis existiert Eine Verrechnung der Stimmen zwischen den Wahlkreisen findet nicht statt Literatur BearbeitenJonathan Hopkin Spain Proportional Representation with Majoritarian Outcomes In Michael Gallagher Paul Mitchell Hrsg The Politics of Electoral Systems Oxford University Press Oxford u a 2005 S 375 394 M L Marquez V Ramirez The Spanish electoral system Proportionality and governability In Annals of Operations Research Bd 84 1998 S 45 59 PDF Zugang erforderlich Einzelnachweise Bearbeiten Ley Organica 5 1985 de 19 de junio del Regimen Electoral General Abgerufen am 25 Juni 2011 spanisch a b Junta Electoral Central Veroffentlichung des Wahlergebnis im Boletin Oficial del Estado 93 2008 S 20322ff PDF 451 kB Abgerufen am 16 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