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Das Konigliche Statut von 1834 Estatuto Real war eine Rumpfverfassung fur Spanien die nur aus einem organisatorischen Teil bestand Diese Verfassung wurde im April 1834 von der Regentin Maria Christina im Namen ihrer Tochter Isabella II als Konigliches Gesetz erlassen um die rechtliche und organisatorische Grundlage fur ein Zweikammerparlament nach britischem Vorbild zu schaffen Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Geltungsdauer 3 Inhalt 4 QuellenVorgeschichte BearbeitenNach dem Einmarsch der 100 000 Sohne des Heiligen Ludwig einer franzosischen Armee im Auftrag der Heiligen Allianz konnte Ferdinand VII wieder ohne Verfassung regieren Nach einigem Hin und her schuf er vor seinem Tod die rechtlichen Voraussetzungen dafur dass seine alteste Tochter Isabella II unter der Regentschaft ihrer Mutter Maria Christina seine Nachfolge antreten konnte Maria Christina hatte bereits wahrend einer schweren Krankheit Ferdinands von Oktober 1832 bis Januar 1833 die Regentschaft ubernommen Wahrend dieser Zeit berief sie ein neues Kabinett unter Aussenminister Francisco Cea Bermudez einem gemassigten Absolutisten Wahrend der Regentschaft wurde am 15 Oktober 1832 eine Teilamnestie erlassen die es Tausenden von Liberalen im Exil ermoglichte wieder nach Spanien zuruckzukehren In der Zeit zwischen Januar und September 1833 in der Ferdinand die Herrschaft wieder selbst ubernahm wechselte er die Minister nicht aus Nach dem Tod Ferdinands VII beanspruchte Carlos Maria Isidro de Borbon die Nachfolge seines Bruders Er wurde darin von den konservativen Absolutisten unterstutzt Dieser Erbstreit fuhrte zu den Carlistenkriegen Fur die Thronanspruche ihrer Tochter Isabella II konnte Maria Christina nur von den Liberalen Unterstutzung erwarten Daher berief sie am 15 Januar 1834 ein Kabinett mit Ministerprasident Francisco Martinez de la Rosa an der Spitze Bei ihm handelte es sich um ein fruheres Mitglied der Cortes von Cadiz Wahrend des Trienio Liberal war er Cortesabgeordneter fur Granada gewesen vom 28 Februar bis zum 5 August 1822 hatte er als Aussenminister ein moderat liberales Kabinett geleitet Von ihm stammt vermutlich der Entwurf des Koniglichen Statuts durch das auch der bis 1939 beibehaltene Titel Prasident des Ministerrats Presidente del Consejo dei Ministros fur den Regierungschef geschaffen wurde Ein Ruckgriff auf die Verfassung von Cadiz kam einerseits aufgrund der auch aussenpolitischen Bedeutung einer solchen Massnahme andererseits aber auch wegen der Ansichten sowohl der Regentin als auch des Kabinetts nicht in Frage Die Verfassung von Cadiz wurde im ersten Artikel des Koniglichen Statuts der eine Art Praambel darstellt nicht genannt Stattdessen wird zur Legitimation auf den Text einer traditionellen Gesetzessammlung der Nueva Recopilacion hingewiesen Geltungsdauer BearbeitenDas Konigliche Statut wurde am 10 April 1834 von der Regentin Maria Christina im Namen ihrer Tochter Isabella II in Kraft gesetzt Eine wie auch immer geartete demokratische Legitimierung fur diese Massnahme lag nicht vor Im Juni 1834 wurden zum ersten Mal die Cortes nach den Bestimmungen des Koniglichen Statuts gewahlt Nach Ablauf der Sitzungsperioden 1834 1835 und 1835 1836 wurde das Parlament aufgelost und im Februar 1836 eine Neuwahl durchgefuhrt Das neue Parlament trat im Marz zusammen wurde aber am 23 Mai 1836 durch koniglichen Erlass aufgelost Am 13 August 1836 setzte die Regentin Maria Christina nach Unruhen und der Meuterei der Leibwache die Verfassung von Cadiz wieder in Kraft Damit wurde das Konigliche Statut ausser Kraft gesetzt Inhalt BearbeitenDas Konigliche Statut bestand abgesehen von dem ersten Artikel der als eine Art Praambel angesehen werden kann nur aus einem organisatorischen Teil Es regelte die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Cortes Besonders auffallig dabei ist dass die Cortes zum ersten Mal in der spanischen Geschichte aus zwei getrennten Kammern bestanden Der Estamento de Proceres del Reino Stand der angesehenen Personlichkeiten stellte eine Parlamentskammer ahnlich dem damaligen englischen House of Lords dar Die Parlamentarier dieser Kammer besassen ihre lebenslange Mitgliedschaft entweder durch ihre Funktion in der Kirchenhierarchie durch die Zugehorigkeit zum Hochadel oder dadurch dass sie als reiche Grundbesitzer Geschaftsleute oder Wissenschaftler durch den Konig ernannt wurden Die Abgeordneten des dem englischen House of Commons entsprechenden Estamento de Procuradores del Reino Stand der Fursprecher des Konigreiches wurden auf drei Jahre gewahlt Das Konigliche Statut sah vor dass die Kandidaten ein bestimmtes Mindesteinkommen nachweisen mussten Die Wahlgesetze die als Ausfuhrungsgesetze zu dem Koniglichen Statut erlassen wurden sahen einen Einkommens bzw Bildungszensus vor der dazu fuhrte dass weniger als 0 15 der Bevolkerung wahlberechtigt waren Dem Konig stand es frei das Parlament einzuberufen oder aufzulosen Der Konig bestimmte den Vorsitzenden des Estamento de Proceres del Reino Der Vorsitzende des Estamento de Procuradores del Reino wurde vom Konig aus einer Vorschlagsliste des Parlaments ausgewahlt Die Cortes hatten kein Initiativrecht Der Konig war nicht verpflichtet Gesetze der Cortes zu verkunden auch dann nicht wenn sie von beiden Kammern beschlossen worden waren Das Konigliche Statut enthalt weder Rechtsgarantien noch Regelungen welche die Exekutive die Judikative oder das Militar betreffen Auch Angaben zur Staatsreligion sind im Koniglichen Statut nicht enthalten Quellen BearbeitenKonigliches Statut von 1834 s es Estatuto Real de 1834 Wahlgesetz vom 27 Mai 1834 http www ih csic es paginas jrug leyes 18340527 doc Rosa Ana Gutierrez Lloret Los Borbones Isabel II 1833 1868 http www cervantesvirtual com historia monarquia isabel2 shtmlSpanische Verfassungen Statut von Bayona 1808 Verfassung von Cadiz 1812 Konigliches Statut Spaniens von 1834 Spanische Verfassung von 1837 Spanische Verfassung von 1845 Spanische Verfassung von 1869 Projekt der foderalen spanischen Verfassung von 1873 Spanische Verfassung von 1876 Verfassung der Spanischen Republik von 1931 Spanische Verfassungsgesetze 1938 bis 1977 Verfassung des Konigreichs Spanien 1978 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konigliches Statut Spaniens von 1834 amp oldid 177546940