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Die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist eine Straftat die in Deutschland in 189 StGB normiert ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird Gemass 194 Absatz 2 StGB handelt es sich bei dem Vergehen um ein Antragsdelikt das Antragsrecht steht den in 77 Abs 2 StGB genannten Angehorigen zu Rechtsgut BearbeitenDa in einem rationalen Strafrechtssystem ein Verstorbener keine aktualisierbare Ehre haben kann die durch eine Sanktion zu schutzen ware ist es nicht einfach das Rechtsgut der Vorschrift zu bestimmen 1 Dem Wortlaut entsprechend wird nicht die Ehre des Toten sondern sein Andenken geschutzt was fur eine Bewertung unter Lebenden spricht Nach herrschender Meinung schutzt die Norm das Pietatsgefuhl der Angehorigen und die Menschenwurde des Verstorbenen die als postmortales Personlichkeitsrecht uber seinen Tod hinaus fortwirkt 2 Die Familienehre wird uberwiegend nicht zu den geschutzten Rechtsgutern gezahlt 3 Eine Minderheitsauffassung hingegen leitet aus dem Zusammenhang mit der Storung der Totenruhe gem 168 StGB und dem Strafantragserfordernis ab dass auch die Ehre der Hinterbliebenen in ihrer Verbindung mit dem Verstorbenen geschutzt sei 4 Tathandlung BearbeitenDer Tatbestand setzt den Tod des Verunglimpften voraus bevor es zu einer Beleidigung kam Der auch bedingt mogliche Vorsatz des Taters muss sich hierauf erstrecken Eine Verunglimpfung liegt nur bei einer groben und schwerwiegenden Herabsetzung vor Der erforderliche Schweregrad ist dann gegeben wenn es sich um eine nach Form Inhalt oder Motiv besonders schwere Krankung handelt die auch tatlich an dem Leichnam selbst begangen werden kann 5 Die schwere Herabsetzung wird bei einer Verleumdung stets bei einer ublen Nachrede hingegen dann angenommen wenn sie einiges Gewicht hat 6 Ob eine Beleidigung nach 185 StGB den Tatbestand erfullt hangt von den Begleitumstanden ab Auch unter einer Kollektivbezeichnung ist eine Verunglimpfung moglich und kann Menschen betreffen die gerade durch die Umstande ihres Todes verbunden sind 7 Dies wurde bei der Holocaustleugnung bejaht etwa bei Veranstaltungen in deren Verlauf der Leuchter Report oder das Rudolf Gutachten propagiert worden waren so dass neben der Volksverhetzung auch der Tatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener tateinheitlich erfullt war Einzelnachweise Bearbeiten Thomas Fischer 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener Rn 2 in Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2012 S 1277 Thomas Fischer 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener Rn 2 in Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2012 S 1277 189 Rn 1 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in Strafgesetzbuch mit Erlauterungen Lackner Kuhl C H Beck Munchen 1997 S 861 Thomas Fischer 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener Rn 2 in Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2012 S 1277 189 Rn 3 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in Strafgesetzbuch mit Erlauterungen Lackner Kuhl C H Beck Munchen 1997 S 861 Thomas Fischer 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener Rn 3 in Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2012 S 1277 Thomas Fischer 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener Rn 3 in Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2012 S 1278Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener amp oldid 218548744