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Ein Einzelfallgesetz oder Individualgesetz ist eine Rechtsnorm die nicht generell abstrakt sondern nur auf eine Person oder einen einzigen Sachverhalt im Einzelfall anwendbar ist 1 Inhaltsverzeichnis 1 Verfassungsrechtliche Beurteilung 2 Definition und Abgrenzung 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseVerfassungsrechtliche Beurteilung BearbeitenEinzelfallgesetze die ein Grundrecht einschranken sind gem Art 19 Abs 1 Satz 1 GG unzulassig Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz folgt insoweit ein absolutes Diskriminierungs und Privilegierungsverbot Verbot des Einzelfallgesetzes 2 3 Im ubrigen konnen Einzelfallgesetze als sachlich gerechtfertigte Sonderregelung Singulargesetze zulassig sein wenn es nur einen zu regelnden Fall gibt und die Regelung dieses Sachverhalts von sachlichen Grunden getragen wird 4 5 Beispiele sind die sog Platow Amnestie mit dem Straffreiheitsgesetz von 1954 6 oder die Investitionsmassnahmegesetze im Zusammenhang mit den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit Definition und Abgrenzung BearbeitenArt 19 Abs 1 Satz 1 GG verbietet grundrechtseinschrankende Gesetze die nicht allgemein sind sondern nur fur den Einzelfall gelten Ein Gesetz ist allgemein wenn sich wegen der abstrakten Fassung der gesetzlichen Tatbestande nicht absehen lasst auf wie viele und welche Falle das Gesetz Anwendung findet 7 wenn also nicht nur ein einmaliger Eintritt der vorgesehenen Rechtsfolgen moglich ist 8 Dass der Gesetzgeber eine Anzahl konkreter Falle vor Augen hat die er zum Anlass seiner Regelung nimmt verleiht dieser nicht den Charakter eines Einzelfallgesetzes wenn sie nach der Art der in Betracht kommenden Sachverhalte geeignet ist unbestimmt viele weitere Falle zu regeln 9 Die abstrakt generelle Formulierung darf jedoch nicht zur Verschleierung einer einzelfallbezogenen Regelung dienen 10 Gesetze zu deren Erlass ein Einzelfall Anlass gibt durfen sich auf in der Vergangenheit abgeschlossene Vorgange beziehen und lediglich einen sachlich und personlich eng beschrankten Bereich erfassen Diese sog Anlass oder Massnahmegesetze sind nach dem Grundgesetz nicht unzulassig 11 12 13 14 15 Sie unterliegen keiner strengeren verfassungsrechtlichen Prufung als andere Gesetze Der Begriff des Massnahmegesetzes ist insoweit verfassungsrechtlich irrelevant 16 Enteignungsgesetze sind keine grundrechtseinschrankenden Einzelfallgesetze im Sinne des Art 19 Abs 1 GG ein sondern in Art 14 Abs 3 Satz 2 GG speziell geregelt Die Enteignung durch Gesetz Legalenteignung ist jedoch gegenuber der Administrativenteignung nur in eng begrenzten Fallen zulassig 17 Literatur BearbeitenUlrich Hufeld Ausnahmerecht In Paul Kirchhof Reinhard Mussgnug Ekkehart Reimer Hanno Kube Hrsg Gepragte Freiheit in Forschung und Lehre 50 Jahre Institut fur Finanz und Steuerrecht 2016 S 231 236 Gregor Kirchhof Die Allgemeinheit des Gesetzes Uber einen notwendigen Garanten der Freiheit der Gleichheit und der Demokratie Mohr Siebeck 2009 ISBN 978 3 16 150149 4 Weblinks BearbeitenEinzelfallgesetz Rechtslexikon net abgerufen am 2 Juni 2017Einzelnachweise Bearbeiten Christoph Degenhart Staatsorganisationsrecht 32 Auflage 2016 Rn 127 vgl fur die Besteuerungsgleichheit BVerfG Urteil vom 19 Marz 1991 2 BvR 1493 89 Paul Kirchhoff in Maunz Durig GG Art 3 Abs 1 Stand September 2015 Rdnr 121 BVerfG Urteil vom 7 Mai 1969 2 BvL 15 67 Steffi Menzenbach Heiko Wenzel Einzelfallgesetze Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Nr 25 09 18 Marz 2009 BVerfG Beschluss vom 15 Dezember 1959 1 BvL 10 55 Rdnr 34 ff BVerfGE 10 234 242 st Rspr BVerfGE 25 371 396 BVerfGE 10 234 243 f BVerfGE 24 33 52 BVerfG Urteil vom 25 Juni 1968 2 BvR 251 63 Rdnr 60 BVerfGE 15 126 146 f Jorg Kinzig Nur fur Eingeweihte in glucklichen Stunden verstandlich LTO 9 August 2013 zum Therapieunterbringungsgesetz BGH Urteil vom 15 Mai 2014 I ZR 131 13 Rdnr 12 ff zum Olympiaschutzgesetz Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15 Januar 2007 Vf 11 VII 05 Memento vom 20 Januar 2014 im Internet Archive V 1 a zu Art 59 Abs 2 Satz 3 BayEUG Tragen eines Kopftuchs im Unterricht durch muslimische Lehrerinnen BVerfG Urteil vom 7 Mai 1969 2 BvL 15 67 Rdnr 86 BVerfG Urteil vom 18 Dezember 1968 1 BvR 638 673 64 und 200 238 249 65 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4161541 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einzelfallgesetz amp oldid 225193663