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Das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen abgekurzt Olympiaschutzgesetz OlympSchG genannt wurde nach funfmonatiger Beratung am 23 Januar 2004 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat nach der Zustimmung des Bundesrates 13 Februar 2004 zum 1 Juli 2004 in Kraft Die Verordnungsermachtigung der Landesregierungen nach 9 Abs 2 OlympSchG trat bereits am 7 April 2004 in Kraft BasisdatenTitel Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen BezeichnungenAbkurzung OlympSchGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Gewerblicher RechtsschutzFundstellennachweis 423 7Erlassen am 31 Marz 2004 BGBl I S 479 Inkrafttreten am 7 April bzw 1 Juli 2004Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Gegenstand des so genannten Olympiaschutzgesetzes ist der Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland Das OlympSchG ist Teil des Privatrechts genauer des Markenrechts Es wurde erlassen um die sonst nicht als Marke schutzfahigen olympischen Bezeichnungen und das olympische Emblem im geschaftlichen Verkehr unter die alleinige Verfugungsgewalt des IOC bzw des NOK zu stellen Ziel war es die Voraussetzungen fur Olympische Spiele in Deutschland zu schaffen da das IOC nur noch Lander berucksichtigt die dem IOC die exklusiven Rechte fur diese Marken einraumen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtlicher Hintergrund 2 Kritik 3 Weblinks 4 Literatur 5 EinzelnachweiseRechtlicher Hintergrund BearbeitenDa Olympia Bestandteil zahlreicher bestehender Marken ist 98 Stuck Stand 4 Januar 2007 1 hatten einer Markeneintragung absolute Schutzhindernisse entgegengestanden 8 Abs 2 MarkenG Kritik BearbeitenKritiker bezeichnen das OlympSchG als verfassungswidrig weil es sich um ein Einzelfallgesetz handele das gegen das Rechtsstaatsprinzip verstosse Ausserdem wurden einseitig die kommerziellen Interessen des Internationalen Olympischen Komitees bzw des Nationalen Olympischen Komitees bevorzugt 2 3 In einem Urteil vom 22 November 2005 ausserte das Landgericht Darmstadt Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmassigkeit des Olympiaschutzgesetzes Aktenzeichen 14 O 744 04 4 Anstatt das Gesetz im Wege der sogenannten Konkreten Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht zur Uberprufung vorzulegen entschied sich das Gericht aber lediglich fur eine einschrankende verfassungskonforme Auslegung Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskraftig allerdings uber den konkreten Rechtsstreit hinaus fur andere Gerichte nicht verbindlich 5 Einer Petition gegen das OlympSchG beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wurde nicht entsprochen 6 7 In einem weiteren Urteil vom 21 Juni 2012 hatte das Landgericht Kiel auf eine vom DOSB eingereichte Klage entschieden dass die Werbung mit Olympischen Preisen und einem Olympia Rabatt nicht gegen 3 des OlympSchG verstosst Nach Auffassung des Gerichts konnen die olympischen Bezeichnungen nicht per se gegen jede werbliche Verwendung geschutzt werden In Verbindung mit den Worten Rabatt und Preise vermittle die Bezugnahme auf die olympischen Bezeichnungen nur dass es sich um sehr gute Angebote handele und aufgrund welchen aktuellen Anlasses diese Reduzierungen angeboten werden Aktenzeichen 15 O 158 11 8 Das Oberlandesgericht Schleswig hat die Entscheidung des Landgericht Kiel mit Urteil vom 26 Juni 2013 Aktenzeichen 6 U 31 12 9 aufgehoben und die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgericht Schleswig mit Urteil vom 15 Mai 2014 Aktenzeichen I ZR 131 13 aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Schleswig zuruckverwiesen 10 Das Urteil des Oberlandesgericht Schleswig vom 15 Mai 2014 ist mittlerweile rechtskraftig da der DOSB seine Klage zuruckgenommen hat Nach Presseinformationen wollte DOSB Generaldirektor Michael Vesper Anfang 2010 gegen das Emblem der Radkampagne in Nurnberg Nurnberg steigt auf vorgehen weil dort Fahrrader abgebildet sind deren Rader mit den olympischen Ringen verwechselt werden konnten 11 Weblinks BearbeitenText des Gesetzes Sportrecht Funf Ringe zum Geldverdienen Artikel von Christian Spiller in der Zeit 7 April 2011Literatur BearbeitenChristoph Degenhart Olympia und der Gesetzgeber Ist ein sondergesetzlicher Schutz gerechtfertigt in AfP Zeitschrift fur Medien und Kommunikationsrecht 2006 S 103 110 Peter W Heermann Wann verstosst die Verwendung olympischer Bezeichnungen gegen 3 II OlympSchG in GRUR 2014 S 233 241 Einzelnachweise Bearbeiten DPMAregister Registerauskunft des Deutschen Patent und Markenamtes DPMA Abgerufen am 30 Juli 2018 1 Kommentar zum OlympSchG Degenhart AfP 2 2006 Urteil LG Darmstadt abgerufen am 1 Marz 2010 PDF 156 kB 322 ZPO Archivlink Memento vom 5 Januar 2007 im Internet Archive Petition gegen das OlympSchG Christian Spiller Sportrecht Funf Ringe zum Geldverdienen In Zeit Online 7 April 2011 abgerufen am 14 August 2012 Urteil des Landgerichts Kiel vom 26 Juni 2012 Aktenzeichen 15 O 158 11 Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 26 Juni 2013 Aktenzeichen 6 U 31 12 Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15 Mai 2014 Aktenzeichen I ZR 131 13 Logo Streit Olympia Bosse ermahnen die Stadt nordbayern de vom 12 Februar 2010 abgerufen am 13 April 2018 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen amp oldid 213869297