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Verhetzung bezeichnet im osterreichischen Strafrecht einen Straftatbestand nach 283 Strafgesetzbuch StGB Inhaltsverzeichnis 1 Tatbestand 1 1 Bis Ende 2015 1 2 Ab Janner 2016 1 3 Abgrenzung zum Verbotsgesetz 2 Beispiele aus der Rechtsprechung 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseTatbestand BearbeitenBis Ende 2015 Bearbeiten In 283 StGB in der bis 31 Dezember 2015 geltenden Fassung ist der Tatbestand der Verhetzung wie folgt definiert 1 Wer offentlich auf eine Weise die geeignet ist die offentliche Ordnung zu gefahrden oder wer fur eine breite Offentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse der Hautfarbe der Sprache der Religion oder Weltanschauung der Staatsangehorigkeit der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft des Geschlechts einer Behinderung des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrucklich wegen dessen Zugehorigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen 2 Ebenso ist zu bestrafen wer fur eine breite Offentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwurde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verachtlich zu machen sucht Eine strafwurdige Verhetzung richtet sich demnach in allen Fallen gegen bestimmte Personengruppen die der Tater als Angehorige einer bestimmten Rasse Ethnie Staatsburgerschaft oder im Inland bestehender Kirchen und Religionsgesellschaften definiert Nach Absatz 1 muss der Tater dabei offentlich das heisst bisher fur mindestens 150 Personen wahrnehmbar zu Gewalt gegen die betroffene Gruppe auffordern oder aufreizen und damit die offentliche Ordnung gefahrden Nach Absatz 2 kann man das Delikt durch direkte Aufrufe zu Hass und Verachtung gegen eine Bevolkerungsgruppe begehen die uber einfaches Herabsetzen und Beleidigen hinausgehen oder durch Ausserungen die die Betroffenen als minderwertige Wesen Untermenschen hinstellen und damit in ihrer Menschenwurde beeintrachtigen Die Verhetzung aufgrund des Geschlechts der Hautfarbe des Alters der sexuellen Ausrichtung z B Homosexualitat einer eventuell vorhandenen Behinderung oder einer bestimmten Weltanschauung wurde mit 1 Janner 2012 als Straftatbestand in den Absatz 1 aufgenommen 1 Weiterhin nicht umfasst der Tatbestand die aufenthalts wirtschafts und arbeitsrechtliche Diskriminierung von Auslandern die Forderung nach strengeren aufenthalts oder arbeitsrechtlichen Massnahmen gegenuber bestimmten Auslandergruppen und Hetze gegen Auslander die keinem bestimmten Staat zugeordnet werden konnen Ab Janner 2016 Bearbeiten Mit dem im Juli 2015 beschlossenen Strafrechtsanderungsgesetz 2015 das mit 1 Janner 2016 in Kraft tritt sind insbesondere umfangreiche Anderungen des Strafgesetzbuches verbunden 2 Unter anderen wird damit auch der Tatbestand der Verhetzung geandert der ab 2016 eine Neufassung und Erweiterung erfahrt siehe 283 StGB neu 3 1 Wer offentlich auf eine Weise dass es vielen Menschen zuganglich wird zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse der Hautfarbe der Sprache der Religion oder Weltanschauung der Staatsangehorigkeit der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft des Geschlechts einer korperlichen oder geistigen Behinderung des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrucklich wegen der Zugehorigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt oder in der Absicht die Menschenwurde anderer zu verletzen eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft die geeignet ist diese Gruppe in der offentlichen Meinung verachtlich zu machen oder herabzusetzen oder Verbrechen im Sinne der 321 bis 321f 4 die von einem inlandischen oder einem internationalen Gericht rechtskraftig festgestellt wurden billigt leugnet groblich verharmlost oder rechtfertigt wobei die Handlung gegen eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrucklich wegen der Zugehorigkeit zu dieser Gruppe gerichtet ist und in einer Weise begangen wird die geeignet ist zu Gewalt oder Hass gegen solch eine Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe aufzustacheln ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen 2 Wer die Tat nach Abs 1 in einem Druckwerk im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht wodurch die in Abs 1 bezeichneten Handlungen einer breiten Offentlichkeit zuganglich werden ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen 3 Wer durch eine Tat nach Abs 1 oder 2 bewirkt dass andere Personen gegen eine in Abs 1 Z 1 bezeichnete Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehorigkeit zu dieser Gruppe Gewalt ausuben ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren zu bestrafen 4 Wer wenn er nicht als an einer Handlung nach den Abs 1 bis 3 Beteiligter 12 mit strengerer Strafe bedroht ist schriftliches Material Bilder oder andere Darstellungen von Ideen oder Theorien die Hass oder Gewalt gegen eine in Abs 1 Z 1 bezeichnete Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehorigkeit zu dieser Gruppe befurworten fordern oder dazu aufstacheln in einem Druckwerk im Rundfunk oder sonst auf eine Weise wodurch diese einer breiten Offentlichkeit zuganglich werden in gutheissender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig offentlich verfugbar macht ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessatzen zu bestrafen In den Erlauterungen zur Regierungsvorlage zum Strafrechtsanderungsgesetz 2015 wird die Neufassung des 283 u a begrundet mit 3 Im Bereich der geschutzten Gruppen soll in Folge von in der Praxis zu Tage getretenen Fragestellungen und uber Anregungen im Begutachtungsverfahren durch Einfugung der Wortfolge vorhandenen oder fehlenden in Abs 1 Z 1 nunmehr ausdrucklich festgelegt werden dass die geschutzte Gruppe sowohl positiv als auch negativ definiert werden kann In diesem Sinne soll nunmehr auch die Hetze gegen Auslander oder Unglaubige dem Anwendungsbereich des 283 StGB unterliegen Zur Offentlichkeitsschwelle Hinsichtlich der geforderten Offentlichkeit sah 283 StGB bisher zwei Varianten vor namlich i offentlich auf eine Weise die geeignet ist die offentliche Ordnung zu gefahrden 1 Alternative des 283 Abs 1 StGB und ii fur eine breite Offentlichkeit wahrnehmbar 2 Alternative des 283 Abs 1 StGB sowie beide Tatbestandsvarianten des 283 Abs 2 StGB Weiterhin erfolgt mit der Neufassung eine signifikanten Absenkung der Offentlichkeit fur die die Beschimpfung wahrnehmbar sein muss von der bisher breiten Offentlichkeit ca 150 Personen auf viele Menschen ca 30 Personen Mit dieser Einfuhrung einer qualifizierten Vorsatzkomponente namlich beschimpfen in der Absicht die Menschenwurde anderer zu verletzen soll ein Korrektiv geschaffen werden Ausnahme der sogenannten Stammtischdiskussion Nur Beschimpfungen bei denen es dem Tater auch darauf ankommt die Menschenwurde anderer zu verletzen sollen gemass Abs 1 Z 2 strafbar sein Dies zielt unter anderem auch auf die Hetze in den Neuen Medien ab Die Aufnahme des ganzlich neuen Tatbestands der Verbrechen im Sinne der 321 bis 321f 4 im Absatz 1 Ziffer 3 erfolgt in Umsetzung internationaler Vorgaben Abgrenzung zum Verbotsgesetz Bearbeiten Bei einer Verhetzung nach 3g oder 3h Verbotsgesetz 1947 nationalsozialistische Betatigung beziehungsweise Leugnung oder Rechtfertigung des Holocaust tritt 283 StGB zuruck 5 Beispiele aus der Rechtsprechung BearbeitenHetze ist nach der Rechtsprechung ein in einem Appell an Gefuhle und Leidenschaften bestehende tendenziose Aufreizung zum Hass und zur Verachtung Das Bespruhen eines Bauwerks mit Hakenkreuzen mit den Worten HASS und Turken Raus erfullt die Tathandlung Hetzen OGH 28 Janner 1999 15 Os 203 98 Die Ausserung Scheiss Zigeuner ihr gehort alle weggeraumt bestreitet das Lebensrecht einer Gruppe als gleichwertige Burger stellt sie als minderwertigen oder wertlosen Teil der Gesellschaft dar und trifft sie damit im unverzichtbaren Kernbereich ihrer Personlichkeit OLG Wien 10 Juni 1991 22 Bs 181 91 Die Ausserung man habe nichts gegen Neger jeder sollte sich einen halten ist Verhetzung OLG Graz 9 Bs 462 96 Der Eintrag Warum gibt s in da Turkei koane Samenspender weil di ganzen Wixxa bei uns sein auf einer Facebook Seite ist noch keine die Menschenwurde verletzende Beschimpfung Aus der Begrundung Breite Offentlichkeit liegt erst ab 150 Personen vor Massgeblich ist die Wahrnehmbarkeit Im konkreten Fall mangelte es nach Ansicht des Gerichtes bereits an einer Beschimpfung in einer die Menschenwurde verletzenden Weise OLG Innsbruck 30 April 2013 11 Bs 110 13h Siehe auch BearbeitenVolksverhetzung analoger Tatbestand im deutschen Strafgesetzbuch Rassismus Strafnorm analoger Tatbestand im schweizerischen Strafgesetzbuch Anstiftung zu Rassenhass analoger Tatbestand im franzosischen Strafrecht Gesetze gegen Holocaustleugnung Hasskriminalitat Hate crime Einzelnachweise Bearbeiten Vgl 283 StGB in der Fassung vom 1 Marz 1997 bis zum 31 Dezember 2011 Bundesgesetz mit dem das Strafgesetzbuch geandert werden Strafrechtsanderungsgesetz 2015 BGBl I Nr 112 2015 S 15 a b Gesetzgebungsverfahren zum Strafrechtsanderungsgesetz 2015 689 d B auf der Website des osterreichischen Parlaments Hier 689 der Beilagen XXV GP Regierungsvorlage Erlauterungen PDF S 41f Zu Z 193 283 StGB Mit der vorgeschlagenen Neuformulierung des 283 StGB soll einerseits internationalen Verpflichtungen Osterreichs entsprochen andererseits aufgrund aktueller Ereignisse zu Tage getretenen Defiziten des Tatbestandes des 283 begegnet werden a b 312 bis 321f im 25 Abschnitt StGB sind jeweils in der aktuell gultigen Fassung vom 1 Janner 2015 321 Volkermord 321a Verbrechen gegen die Menschlichkeit 321b Kriegsverbrechen gegen Personen 321c Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte 321d Kriegsverbrechen gegen internationale Missionen und Missbrauch von Schutz und Nationalitatszeichen 321e Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsfuhrung 321f Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsfuhrung Bertel Schwaighofer Osterreichisches Strafrecht Band II 6 Auflage Wien 2005 S 189f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verhetzung amp oldid 208514029