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Das Selbstbefassungsrecht beschreibt das Recht eines Parlamentarischen Ausschusses sich innerhalb des jeweiligen Zustandigkeitsbereiches aus eigener Initiative mit einem Sachverhalt zu beschaftigen und dem Parlament die erarbeiteten Vorschlage zu unterbreiten Das Selbstbefassungsrecht der parlamentarischen Ausschusse ist im 62 Absatz 1 der Geschaftsordnung des Deutschen Bundestages verankert Darin heisst es Die Ausschusse sind zu baldiger Erledigung der ihnen uberwiesenen Aufgaben verpflichtet Als vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages haben sie die Pflicht dem Bundestag bestimmte Beschlusse zu empfehlen die sich nur auf die ihnen uberwiesenen Vorlagen oder mit diesen in unmittelbarem Sachzusammenhang stehenden Fragen beziehen durfen Sie konnen sich jedoch mit anderen Fragen aus ihrem Geschaftsbereich befassen mit Angelegenheiten der Europaischen Union die ihre Zustandigkeit betreffen sollen sie sich auch unabhangig von Uberweisungen zeitnah befassen 1 Einzelnachweise Bearbeiten Deutscher Bundestag Referat Offentlichkeitsarbeit Platz der Republik 1 11011 Berlin Berlin 2013 Seite 47 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Selbstbefassungsrecht amp oldid 203960996