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Was unter Widerstand gegen die Staatsgewalt zu verstehen ist richtet sich nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung Das deutsche Strafgesetzbuch fasst in einem Abschnitt den einem Amtstrager im Sinne des 11 Abs 1 Nr 2 StGB und seiner Hilfsperson oder einem Soldaten der Bundeswehr bei der rechtmassigen Amtsausubung durch Gewalt oder Drohung geleisteten Widerstand sowie den gegen ihn verubten tatlichen Angriff zusammen Die einzelnen Tatbestande schutzen die Durchsetzung des staatlichen Vollstreckungsinteresses und Gewaltmonopols Im Recht Osterreichs und der Schweiz sind darunter jeweils einzelne Strafnormen zu verstehen Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Schweiz 4 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenIn Deutschland umfasst der Widerstand gegen die Staatsgewalt die Tatbestande Offentliche Aufforderung zu Straftaten 111 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 113 StGB Tatlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte 114 StGB Widerstand gegen oder tatlicher Angriff auf Personen die Vollstreckungsbeamten gleichstehen 115 StGB Gefangenenbefreiung 120 StGB und Gefangenenmeuterei 121 StGB Strafbare Widerstandshandlungen sind abzugrenzen von dem Widerstandsrecht aus Art 20 Abs 4 GG wonach alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden haben der es unternimmt die verfassungsmassige Ordnung die Art 20 GG festlegt zu beseitigen Osterreich BearbeitenIn Osterreich gilt jede Hinderung einer Behorde oder eines Beamten an einer rechtmassigen Amtshandlung sowie die Notigung zu einer Amtshandlung durch Drohung oder Gewalt als Widerstand gegen die Staatsgewalt Hier konnen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren in besonders schweren Fallen bis zu funf Jahren die Folge sein 269 StGB Als Widerstand gegen die Staatsgewalt wird bei uno actu erfolgter Hinderung mehrerer amtshandelnder Beamter die ein gemeinsames Ziel verfolgen beispielsweise die Amtshandlung der Festnahme und Fixierung des Angeklagten am Boden nur ein Mal verwirklicht 1 Schweiz BearbeitenIn der Schweiz wird der Widerstand gegen die Staatsgewalt nach Art 285 f des Schweizer StGB geregelt Einzelnachweise Bearbeiten OGH 14Os124 18vBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Widerstand gegen die Staatsgewalt amp oldid 235326103