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Widerstand gegen oder tatlicher Angriff auf Personen die Vollstreckungsbeamten gleichstehen ist die Bezeichnung eines Straftatbestandes in Deutschland 115 StGB der im Falle des Widerstands mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe im Falle des tatlichen Angriffs seit dem 30 Mai 2017 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren strafbewehrt ist 1 In besonders schweren Fallen dauert die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren 115 Abs 1 in Verbindung mit 113 Abs 2 bzw 114 Abs 2 StGB Geschutzter Personenkreis BearbeitenDie Vorschrift erweitert den Kreis der in 113 114 StGB geschutzten Personen und bestraft uber den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hinaus den Widerstand und den tatlichen Angriff auf Personen die Vollstreckungsbeamten gleichstehen wie Polizeibeamte und ihre Hilfspersonen Hilfskrafte der Feuerwehr des Katastrophenschutzes sowie der Rettungsdienste 2 Absatz 1 schutzt Personen die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind ohne Amtstrager im Sinne des 11 Abs 1 Nr 2 StGB zu sein Der zweite Absatz bezieht in diesen Schutz Personen ein die zur Unterstutzung bei der Diensthandlung hinzugezogen sind Der dritte Absatz in Verbindung mit 113 114 StGB macht strafbewehrt Hilfeleistende der Feuerwehr des Katastrophenschutzes eines Rettungsdienstes eines arztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme bei Unglucksfallen gemeiner Gefahr oder Not durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu behindern Die Aufnahme des Personals arztlicher Notdienste und von Notaufnahmen in die Vorschrift fand am 3 April 2021 statt 3 Kritik BearbeitenDa Rettungseinsatze schon im Ansatz weder Dienst noch Vollstreckungshandlungen darstellen und sich in den Kontext der geschutzten staatlichen Vollstreckungstatigkeit von vornherein nicht einfugen uberzeugt die systematische Nahe zu 113 114 StGB nicht Kritikern zufolge sei die Helferalternative des 115 Abs 3 StGB StGB folgerichtig im Umfeld der unterlassenen Hilfeleistung 323c Abs 2 StGB anzusiedeln 4 Danach wird bestraft wer Personen die bei Unglucksfallen gemeiner Gefahr oder Not einem Dritten Hilfe leisten oder leisten wollen behindert Einzelnachweise Bearbeiten Zweiundfunfzigstes Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Starkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskraften In Bundesgesetzblatt Teil I Nr 30 Bundesanzeiger Verlag 29 Mai 2017 abgerufen am 20 Januar 2019 Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Strafgesetzbuches Starkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskrafte BT Drs 18 11161 vom 14 Februar 2017 Gesetzespaket gegen Hass und Hetze tritt am 3 April 2021 in Kraft Abgerufen am 4 April 2021 Eva Kohler Die Neuregelung der 113 ff StGB endlich oder schon wieder Fachhochschule fur offentliche Verwaltung NRW Juni 2018 S 38 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Widerstand gegen oder tatlicher Angriff auf Personen die Vollstreckungsbeamten gleichstehen amp oldid 237340114