www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Geldleistung ist nach 11 SGB I eine mogliche Form der Erbringung von Sozialleistungen neben der Sachleistung und der Dienstleistung Ob eine bestimmte Leistung als Geldleistung erbracht wird ist in den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs unterschiedlich geregelt In der Sozialhilfe SGB XII hat die Geldleistung ausdrucklich Vorrang vor der Sach oder Dienstleistung soweit der Leistungsberechtigte nichts anderes wunscht und das Ziel der Sozialhilfe nicht als Sach oder Dienstleistung erheblich besser oder wirtschaftlicher als in Form von Geldleistungen erreicht werden kann 10 SGB XII Weitere Beispiele fur Geldleistungen sind das BAfoG die Arbeitsassistenz oder das Budget fur Arbeit Das Sterbegeld als Leistung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum 1 Januar 2004 abgeschafft Vorschriften zu Geldleistungen BearbeitenGeldleistungen sollen in aller Regel auf ein Bankkonto des Leistungsempfangers innerhalb der Europaischen Union uberwiesen werden Sie konnen wenn der Leistungsberechtigte es verlangt ohne zusatzliche Kosten auch in Form eines Barschecks ubermittelt werden 47 SGB I Allerdings haben einige besondere Teile des Sozialgesetzbuchs hiervon abweichende Vorschriften so etwa das SGB II Arbeitslosengeld II dort ist die Auszahlung per Barscheck kostenpflichtig sofern der Leistungsberechtigte nicht geltend macht unverschuldet nicht uber ein Bankkonto zu verfugen Eine Abzweigung von Geldleistungen an den Ehegatten und die Kinder ist moglich sofern der Leistungsberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt Zu den Kindern gehoren auch die Pflegekinder und die Stiefkinder die keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegenuber ihren Pflegeeltern bzw Stiefeltern haben 48 SGB I Befindet sich der Unterhaltspflichtige aufgrund richterlicher Anordnung langer als einen Monat in Haft sind die Leistungen abzuzweigen sofern er oder die Unterhaltsberechtigten es verlangen 49 SGB I Die Behorde die fur die Unterbringung aufkommt kann den Anspruch auf Geldleistungen abzuglich der Unterhaltsanspruche der Verwandten durch schriftliche Anzeige auf sich uberleiten 50 SGB I Eine Aufrechnung von Geldleistungen mit Forderungen gegenuber dem Leistungsberechtigten ist zulassig soweit diese Geldleistungen der Pfandung unterliegen 51 SGB I Auch eine Verrechnung zwischen zwei Leistungstragern ist unter diesen Bedingungen statthaft 52 SGB I Einmalige Geldleistungen konnen nur dann gepfandet werden wenn die Pfandung aufgrund der besonderen Umstande des Einzelfalls der Billigkeit entspricht Laufende Geldleistungen konnen nach denselben Kriterien wie Arbeitseinkommen gepfandet werden das heisst alles was den Freibetrag fur Arbeitseinkommen nach 850c ZPO ubersteigt ist vorbehaltlich einer anderweitigen Entscheidung des zustandigen Vollstreckungsgerichts pfandbar 1 Bestimmte Geldleistungen sind von vornherein von der Pfandung ausgenommen z B Elterngeld und Mutterschaftsgeld 54 SGB I Geldleistungen sind grundsatzlich vererbbar soweit sie zum Zeitpunkt des Todes bereits dem Grunde und der Hohe nach festgestellt waren oder ein Verwaltungsverfahren uber diese Geldleistungen zum Zeitpunkt des Todes noch anhangig war 59 SGB I Allerdings normiert das Sozialgesetzbuch eine sogenannte Sonderrechtsnachfolge demnach stehen Anspruche auf Geldleistungen eines Verstorbenen zunachst den nachsten Verwandten zu Ehegatte Kinder auch Geschwister Eltern auch Grosseltern oder Urgrosseltern oder Pflegeperson soweit sie mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt gefuhrt haben oder ihn wesentlich unterhalten haben 56 SGB I 2 Soweit diese Personen nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen auf die Anspruche verzichten haften sie wie ein Erbe in voller Hohe gegenuber dem Leistungstrager 57 SGB I Nur wenn es keine Sonderrechtsnachfolger gibt oder diese samtlich verzichtet haben greifen die Vorschriften des burgerlichen Erbrechts mit der Ausnahme dass der Fiskus kein Erbe von Geldleistungen sein kann 58 SGB I Geldleistungen konnen als Vorschuss erbracht werden soweit der Anspruch dem Grunde nach feststeht und die Berechnung der Hohe voraussichtlich eine langere Zeit in Anspruch nehmen wird Ergibt sich nach der endgultigen Berechnung der Leistungen eine Uberzahlung entsteht ein Erstattungsanspruch des Leistungstragers gegenuber dem Leistungsberechtigten kraft Gesetzes 42 SGB I 3 Einzelnachweise Bearbeiten Ubersicht Kontopfandungsschutz von Sozialleistungen und Kindergeld erhohter Pfandungsfreibetrag nach 850k Abs 2 ZPO Ubersicht des Bundessozialministeriums Stand Mai 2010 Norbert Finkenbusch Kostenerstattung Sonderrechtsnachfolge oder Vererbung 8 Januar 2012 vgl BSG Urteil vom 24 Oktober 2013 B 13 R 35 12 R Erstattung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen fur die Zeit nach dem Tod des BerechtigtenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geldleistung amp oldid 212042639