www.wikidata.de-de.nina.az
Das Allgemeine Pensionsgesetz APG regelt seit dem 1 Janner 2005 das Pensionssystem fur alle in Osterreich in der Pensionsversicherung versicherten Personen die ab dem 1 Janner 1955 geboren sind BasisdatenTitel Allgemeines PensionsgesetzAbkurzung APGTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie SozialversicherungFundstelle BGBl I Nr 142 2004Datum des Gesetzes 15 Dezember 2004Inkrafttretensdatum 1 Janner 2005Letzte Anderung BGBl I Nr 100 2018Gesetzestext Allgemeines PensionsgesetzBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Anspruchsvoraussetzungen 3 1 Anfallsalter 3 2 Mindestversicherungszeit 4 Berechnung 4 1 Vorgangermodelle 4 2 Pensionskonto 4 3 Parallelrechnung bis 31 Dezember 2013 4 4 Neues Pensionskonto ab 1 Janner 2014 4 4 1 Kontoerstgutschrift 5 Antrittsalter 6 Literatur 7 Weblinks und Quellen 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Beitragssatze der Pensionsversicherung die nicht jahrlich neu festgesetzt werden betragen fur Arbeiter und Angestellte einheitlich 22 8 Prozent des monatlichen Arbeitsverdiensts bis zur Hochstbeitragsgrundlage 2022 5 670 Euro wovon 10 25 Prozent von den Arbeitnehmern Dienstnehmeranteil und 12 55 Prozent von den Arbeitgebern Dienstgeberanteil erhoben werden 1 Eine Pensionsversicherung fur Beamte gibt es in der osterreichischen Sozialversicherung nicht 2 Die gesetzlich als Ruhegenuss bezeichnete Altersversorgung wird fur ehemalige Bundesbeamte vom Pensionsservice der Versicherungsanstalt offentlich Bediensteter Eisenbahnen und Bergbau verwaltet aber vom ehemaligen Dienstgeber aus dem Staatshaushalt erbracht in den auch die Pensionsbeitrage fliessen Aktiven Beamten wird ein Pensionsbeitrag abgezogen der in den 1990er Jahren angehoben wurde auf 12 55 Prozent fur vor dem 1 Janner 1955 Geborene Fur spatere Jahrgange betragt er zwischen 10 25 und 12 40 Prozent und fur Bezugsteile uber der ASVG Hochstbeitragsgrundlage 2022 5 670 Euro zwischen 0 und 11 73 Prozent Der Dienstgeber entrichtet einen Pensionsbeitrag von 12 55 Prozent 3 Fur Osterreich betrug der Kostenanstieg der Pensionsversicherung in den Jahren 2008 2018 42 7 Prozent wahrend das BIP nur um 31 4 Prozent gesteigert wurde Vor allem in wirtschaftlich schlechten Jahren nimmt die Diskrepanz zwischen Pensionen und BIP besonders stark zu 4 Geschichte BearbeitenIn Osterreich waren fruher Pensionisten als Pensionare werden in Osterreich Bewohner von Altersheimen Altenheimen bezeichnet nur ehemalige Beamte wahrend Rentner ehemals in der Privatwirtschaft gearbeitet haben Heute beziehen alle ehemaligen Arbeitnehmer Pensionen die allerdings nicht den gleichen Berechnungsgrundlagen wie z B Durchrechnungszeiten unterliegen Heute werden Pensionsbezieher durchgehend als Pensionisten bezeichnet Das Wort Pension fur eine dauernde Leistung aus der Pensionsversicherung wurde in Osterreich durch Gesetzesnovellen im Jahr 1962 eingefuhrt vorher bezeichnete das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ASVG auch Pensionsversicherungsleistungen als Renten Seitdem werden in Osterreich nur noch die dauernden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Renten bezeichnet Hingegen verwenden sowohl das Recht der Europaischen Union als auch das deutsche Recht weiterhin das Wort Rente fur Leistungen aus Pensionsversicherungen Trotz der Pensionsharmonisierung am 1 Janner 2005 unterscheidet das osterreichische Pensionssystem weiterhin zwischen der weitgehend vereinheitlichten gesetzlichen Pensionsversicherung umfasst unselbstandig Beschaftigte Bauern und Selbstandige und den verschiedenen Beamtenversorgungssystemen Das Pensionsrecht der Beamten des Bundes wird zunehmend mit dem allgemeinen Pensionsrecht der Erwerbstatigen in der Privatwirtschaft und der Vertragsbediensteten zusammengefuhrt Bei Beamten die ab 1976 geboren oder die ab 2005 ernannt worden sind wird die Pension ausschliesslich nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz Pensionskonto berechnet Fur die vorher Geborenen bzw Ernannten gelten Ubergangsregelungen 5 Bis 31 Dezember 2004 gab es verschiedenste Pensionsregelungen fur unterschiedliche soziale Gruppen wie Arbeiter Angestellte Selbstandige Bauern oder Arbeiter in knappschaftlichen Betrieben Diese alten Regelungen haben fur alle Versicherten die vor dem 1 Janner 1955 geboren wurden weiterhin Gultigkeit Auch fur alle spater Geborenen die bereits vor dem 1 Janner 2005 Versicherungszeiten erworben haben gelten die alten Bestimmungen teilweise weiter Im Zuge der Pensionsharmonisierung wurde das Allgemeine Pensionsgesetz verabschiedet Anspruchsvoraussetzungen BearbeitenAnfallsalter Bearbeiten Das Anfallsalter fur eine Alterspension wurde einheitlich mit 65 Jahren fur Frauen und Manner festgelegt Fur Frauen geboren bis zum 1 Juni 1968 gelten Ubergangsbestimmungen Neben der Alterspension wurde fur Versicherte mit langer Versicherungsdauer die Moglichkeit der Korridorpension geschaffen Das Anfallsalter fur diese Pensionsart liegt bei 62 Jahren Mindestversicherungszeit Bearbeiten Die fruher als Wartezeit bezeichnete Mindestversicherungszeit betragt fur eine Alterspension 180 Versicherungsmonate von denen mindestens 84 aufgrund einer Erwerbstatigkeit erworben sein mussen Fur die Korridorpension betragt die Mindestversicherungszeit 480 Versicherungsmonate Fur die Mindestversicherungszeit gelten nur Versicherungsmonate nach dem APG also nur Versicherungsmonate erworben ab 2005 Versicherte die bereits vor dem 1 Janner 2005 Versicherungszeiten erworben haben konnen die Anspruchsvoraussetzungen auch erfullen wenn sie die Wartezeit nach den alten bis 2004 geltenden Regelungen erfullen Berechnung BearbeitenVorgangermodelle Bearbeiten Nach den alten Bestimmungen wurde zunachst eine Bemessungsgrundlage gebildet die sich aus dem Durchschnitt der Einkommen bis zur Hochstbeitragsgrundlage in einem bestimmten Bemessungszeitraum errechnet hat Als Pension gebuhrte ein gewisser Prozentsatz von der Bemessungsgrundlage Der Prozentsatz war von der Anzahl der Versicherungsmonate abhangig Pensionskonto Bearbeiten Entgegen den Vorgangermodellen wird die Pension nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz grundsatzlich anders errechnet Fur jeden Versicherten wird ein Pensionskonto eingerichtet Am Ende eines Kalenderjahres wird eine jahrliche Gutschrift auf das Pensionskonto ermittelt 1 78 der Summe der Beitragsgrundlagen in diesem Jahr also vereinfacht gesagt 1 78 vom Jahresverdienst allerdings nur bis zur Hochstbeitragsgrundlage von derzeit Stand 2015 monatlich 5 425 Euro 6 Die Summe aller jahrlichen Gutschriften diese werden jeweils entsprechend aufgewertet um die Teuerungsrate abzugelten ergibt dann eine Gesamtgutschrift Die Gesamtgutschrift bei Pensionsbeginn entspricht einer Jahrespension also ergibt sich eine Monatspension indem die Gesamtgutschrift durch 14 geteilt wird da zu den 12 Monatsauszahlungen noch 2 Pensionssonderzahlungen kommen die im April und Oktober ausgezahlt werden 7 Beispiel Pensionsberechnung nach dem APGMonatseinkommen brutto 2 000 ergibt Jahreseinkommen 2 000 x 14 28 000 ergibt Jahresgutschrift 1 78 28 000 x 1 78 498 40angenommen der Versicherte arbeitet 40 Jahre lang und verdient jedes Jahr gleich viel also 28 000 und jahrliche Anpassungen Teurungsausgleich lassen wir der Einfachheit halber ausser Betracht ergibt das eine Lebens Gesamtgutschrift 498 40 40 19 936 Jahresbruttopension ergibt eine monatliche Bruttopension 19 936 14 1 424 Jeder Versicherte nach dem APG kann jederzeit von seinem Pensionsversicherungstrager einen aktuellen Auszug seines Pensionskontos Kontostand anfordern Bereits festgestellte Gutschriften bleiben garantiert und konnen nicht durch zukunftige Gesetzesanderungen reduziert werden Dadurch soll eine gewisse Rechtssicherheit bei der Altersvorsorge erzielt werden Parallelrechnung bis 31 Dezember 2013 Bearbeiten Fur alle Versicherten die ab dem 1 Janner 1955 geboren sind und Versicherungszeiten nach altem und neuem Recht also vor 2005 und ab 2005 erworben haben wird die sogenannte Parallelrechnung angewandt Ausnahmen bei geringem Anteil nach alten bzw neuem Recht Zunachst wird hier eine fiktive Pensionshohe nach altem Recht ASVG GSVG FSVG BSVG errechnet und zwar so als waren alle Versicherungsmonate auch die ab 2005 nach altem Recht erworben worden als hatte es das APG gar nicht gegeben Danach wird eine fiktive Pensionshohe nach dem APG errechnet so als waren alle Versicherungsmonate auch die vor 2005 nach neuem Recht erworben worden als hatte das APG immer schon gegolten Nun wird festgestellt wie viel Prozent der Versicherungsmonate nach altem Recht also vor 2005 und wie viel Prozent nach dem APG also ab 2005 erworben wurden Von der Altpension wird so der Prozentsatz der alten Monate herangezogen und von der APG Pension der Prozentsatz der APG Monate Beide anteilsmassigen Leistungen werden addiert und ergeben die Pension nach der Parallelrechnung Beispiel ParallelrechnungAnnahme fiktive Altpension Rechtslage vor 2005 1 600 Annahme fiktive APG Pension laut oberem Beispiel 1 424 Annahme Anteil der Versicherungsmonate nach Altrecht 40 nach APG 60 ergibt anteilsmassige Altpension 1 600 x 40 640 ergibt anteilsmassige APG Pension 1 424 x 60 854 40ergibt eine monatliche Bruttopension 640 854 40 1 494 40Neues Pensionskonto ab 1 Janner 2014 Bearbeiten Mit der Einfuhrung des neuen Pensionskontos ab 1 Janner 2014 werden die Pensionen fur alle ab 1 Janner 1955 geborenen Personen ausschliesslich auf Basis eines einzigen Pensionskontosystems berechnet Kontoerstgutschrift Bearbeiten Personen die ab 1 Janner 1955 geboren sind und bis zum 31 Dezember 2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben erhalten eine Kontoerstgutschrift Die bis Ende 2013 erworbenen Versicherungsmonate werden zusammengefuhrt und als Kontoerstgutschrift ins neue Pensionskonto ubertragen Ab 1 Janner 2014 gibt es keine andere Pensionsberechnung mehr es gilt ausschliesslich die Berechnung mit dem neuen Pensionskonto Antrittsalter BearbeitenFur offentlich Bedienstete mit Beamtenstatus galt ein Antrittsalter von 60 Jahren das mit der Pensionsreform 2003 bis 2017 sowohl fur Manner als auch fur Frauen auf 65 Jahre angehoben wurde Fur Vertragsbedienstete und Dienstnehmer der Privatwirtschaft gilt ein Antrittsalter von 60 Jahren fur Frauen und von 65 Jahren fur Manner Beginnend mit 2024 soll bis 2033 das Antrittsalter fur Frauen an das der Manner angehoben werden 8 Mit Anfang 1993 9 wurde eine Anpassung des Antrittsalters fur Frauen an das der Manner in den Verfassungsrang gehoben 8 und dadurch dem Zugriff des Verfassungsgerichtshofes entzogen der das unterschiedliche Antrittsalter als verfassungswidrig 10 erkannt hatte Pensionsantritt fur FrauenGeburtsdatum Antrittsalter Antrittsdatumbis 31 12 1963 60 Jahre bis 31 12 20231 1 30 6 1964 60 5 Jahre 1 7 31 12 20241 7 31 12 1964 61 Jahre 1 7 31 12 20251 1 30 6 1965 61 5 Jahre 1 7 31 12 20261 7 31 12 1965 62 Jahre 1 7 31 12 20271 1 30 6 1966 62 5 Jahre 1 7 31 12 20281 7 31 12 1966 63 Jahre 1 7 31 12 20291 1 30 6 1967 63 5 Jahre 1 7 31 12 20301 7 31 12 1967 64 Jahre 1 7 31 12 20311 1 30 6 1968 64 5 Jahre 1 7 31 12 2032ab 1 7 1968 65 Jahre ab 1 7 2033Pensionsantritt fur Manner65 JahreSeit Ende 2011 wird eine vorgezogene Anhebung diskutiert Eine um funf Jahre geringere Beitragszahlung wird als Mit Ursache fur das geschlechtsspezifisch geringere Erwerbs und Pensionseinkommen herangezogen 11 12 13 vgl Gender Pay Gap Politisch wird das ungleiche Antrittsalter teilweise als Pfand 14 15 fur andere Gleichstellungsmassnahmen herangezogen 16 17 18 Aufgrund des fruheren Pensionsantritts einerseits der deutlich hoheren Lebenserwartung andererseits und der daraus resultierenden langeren Pensionsbezugsdauer kann die osterreichische Durchschnittsfrau trotz geringerer monatlicher Pension insgesamt mit rund 87 000 Euro mehr Pensionsleistungen als der Durchschnittsmann rechnen 19 20 Literatur BearbeitenR Kronberger Finanzierung von Pensionssystemen In Wirtschaftspolitische Blatter 4 2001 Osterreichischer Wirtschaftsverlag Wien 2001 Weblinks und Quellen BearbeitenPensionsversicherungsanstalt Sozialversicherungsanstalt der gewerbliche WirtschaftEinzelnachweise Bearbeiten Pensionsversicherungsanstalt Beitragshohe abgerufen am 11 Marz 2022 Versicherungsanstalt offentlich Bediensteter Eisenbahnen und Bergbau Ruhegenuss fur Beamte Informationen zur Beamtenpension abgerufen am 10 Marz 2022 Bundesministerium fur Kunst Kultur offentlichen Dienst und Sport Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst 2023 Wien 2023 S 7 PDF Pensionsausgaben wachsen starker In dieSubstanz at 21 August 2019 abgerufen am 6 September 2019 deutsch Verwaltungsakademie des Bundes Pensionsrecht fur Beamtinnen und Beamte Stand Janner 2021 abgerufen am 11 August 2023 Veranderliche Werte fur 2015 Memento vom 14 Januar 2015 im Internet Archive Pensionsanweisungen Pensionssonderzahlungen PV Pensionsversicherungsanstalt abgerufen am 11 August 2023 a b Bundesverfassungsgesetz uber unterschiedliche Altersgrenzen von mannlichen und weiblichen Sozialversicherten RIS 1 Januar 1993 abgerufen am 1 Dezember 2011 XVIII Gesetzgebungsperiode Montag 30 11 und Dienstag 1 Dezember 1992 PDF 5MB In Stenographisches Protokoll der 90 Sitzung des Nationalrates der Republik Osterreich Parlament 1 Dezember 1992 S 9986 ff abgerufen am 1 Dezember 2011 VfGH Sammlungsnummer 12568 RIS 6 Dezember 1990 abgerufen am 1 Dezember 2011 Aufhebung von Regelungen uber das unterschiedliche Pensionsalter von Mann und Frau wegen Verstosses gegen den Gleichheitssatz kein adaquater Ausgleich fur die Doppelbelastung sowie fur eine allfallige erhohte korperliche Beanspruchung der Frau keine Rechtfertigung durch biologische Grunde jedoch Zulassigkeit differenzierter Pensionsregelungen als Ausgleich fur eine erhohte physische oder psychische Belastung bestimmter Personengruppen besondere Bedeutung des Vertrauensschutzes im Pensionsrecht keine sofortige Gleichsetzung des Pensionsalters von Frau und Mann Brigitte Pechar Frauen wollt ihr langer arbeiten Wiener Zeitung 17 November 2011 abgerufen am 1 Dezember 2011 Sozialminister Hundstorfer bricht SPO Tabu und will uber hoheres Pensionsalter fur Frauen reden OVP Frauen sollen ab 2016 17 spater in Pension Die Presse 20 November 2011 abgerufen am 1 Dezember 2011 Thomas Prior Mitterlehner Wir sollten das Frauenpensionsalter anheben Die Presse 23 November 2011 abgerufen am 1 Dezember 2011 Ich kann nicht von Gendergerechtigkeit sprechen und diesen Bereich ausblenden Die Angleichung ware ja auch im Interesse der Frauen Wenn man bedenkt dass gerade in den letzten Berufsjahren viele Karriereschritte erfolgen ist das fruhere Pensionsantrittsalter mit ein Grund fur die Einkommensschere Herwig Kainz Das Pfand in der Hand der Frauen ein Bumerang Osterreichischer Gewerbeverein 21 Marz 2002 abgerufen am 1 Dezember 2011 SP Frauensprecherin Barbara Prammer teilte uns befragt von einer Frau mit dass die auf Jahrzehnte einzementierte Manner Pensionsdiskriminierung ein Pfand in der Hand der Frauen sei In einem Rechtsstaat ein sonderbares Argument das dem ABGB aus 1811 entstammen konnte Gerade die aktuelle Journal Berichterstattung zeigt ja dass Frauen insbesondere nach Scheidungen sogar Kinder als Pfand einsetzen ORF Report Pensionen ORF 19 Marz 2002 abgerufen am 1 Dezember 2011 Diese funf Jahre sind ein Pfand in der Hand der Frauen und dieses Pfand ist sehr sehr wertvoll und kostbar und das war es in der Vergangenheit schon und das wird es auch in der Zukunft sein Das heisst hier haben Frauen noch immer die Moglichkeit Ihr in der Politik Ihr oder Du liebe Gesellschaft bist uns noch einiges schuldig und dann wenn ihr sozusagen diese Aufgaben erledigt habt dann reden wir uber das gesetzliche Pensionsalter Benedikt Narodoslawsky Rosa Winkler Hermaden Hundstorfer ist ein Getriebener derStandard at 24 November 2011 abgerufen am 1 Dezember 2011 OGB Frauenchefin Ruprecht Warum altere Frauen beim Pensionsantritt privilegiert gehoren und man arme Manner vernachlassigen kann Nina Weissensteiner Frauenpensionen OVP Seniorinnen emport uber OGB Der Standard 28 November 2011 abgerufen am 1 Dezember 2011 Seniorenbundlerinnen werfen der Frauen Gewerkschaftsvorsitzenden Brigitte Ruprecht Alters und Frauendiskriminierung vor Lukas Kapeller Jetzt bist du 60 Ich hole mir eine Jungere derStandard at 29 November 2011 abgerufen am 1 Dezember 2011 Warum die Grune Judith Schwentner nicht will dass Frauen so spat wie Manner in Pension gehen Zumindest vorlaufig OECD Ruge fur die Pensionsreform Wiener Zeitung 7 Juni 2007 abgerufen am 16 Dezember 2011 Interessantes innerosterreichisches Detail Bei einer fiktiven Berechnung einer Einmalzahlung der gesamten Pension kommen Frauen deutlich besser weg wohl wegen hoherer Lebenserwartung und fruherem Pensionsantritt So kann die Durchschnittsfrau in ihrem Leben 407 755 Euro Pensionseinkunfte lukrieren der Durchschnittsmann nur 320 432 Euro OECD Hrsg Renten auf einen Blick 2007 Staatliche Politik im OECD Landervergleich OECD Publishing Paris 2007 ISBN 978 92 64 03438 9 doi 10 1787 9789264034396 de englisch Pensions at a Glance 2007 Public Policies across OECD Countries Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeines Pensionsgesetz amp oldid 236351336