Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wurde im Jahr 1948 gegründet und später in Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger umbenannt. Er war bis Ende 2019 das organisatorische Dach über der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Im Rahmen einer tiefgreifenden Umgestaltung durch das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz wurde der Hauptverband ab 1. Jänner 2020 in Dachverband der Sozialversicherungsträger umbenannt und tiefgreifend umorganisiert. Die Rechtsperson blieb jedoch dieselbe, womit auch alle abgeschlossenen Verträge vorerst unverändert weiter bestehen blieben.
Staatliche Ebene | Bundesebene |
---|---|
Rechtsform | Körperschaft öffentlichen Rechts |
Aufsicht | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und Bundesministerium für Finanzen |
Gründung | 1. Jänner 1948 als Hauptverband der Sozialversicherungsträger, später umbenannt in Dachverband der Sozialversicherungsträger |
Hauptsitz | Wien III., Haidingergasse 1 |
Organisation und Selbstverwaltung Bearbeiten
Die österreichische Sozialversicherung wird nach dem Prinzip der Selbstverwaltung durchgeführt. Selbstverwaltung bedeutet, dass der Staat bestimmte ihm obliegende Verwaltungsaufgaben jenen Personengruppen überträgt, die daran ein unmittelbares Interesse haben. Aus Vertreterinnen und Vertretern dieser Personengruppen sind Verwaltungskörper zu bilden, denen die dem Staat gegenüber weisungsfreie Durchführung des betreffenden Verwaltungsbereichs obliegt.
Die Selbstverwaltungsgremien des Hauptverbandes waren zuletzt die Trägerkonferenz und der Verbandsvorstand.
Trägerkonferenz Bearbeiten
Die Trägerkonferenz bestand aus den Obfrauen und Obmännern und dem ersten Stellvertreter der Versicherungsträger sowie drei Seniorenvertretern. So wurden die einzelnen Sozialversicherungsträger in die Selbstverwaltung des Hauptverbandes eingebunden. Die Trägerkonferenz ist das rechtsetzende Organ des Hauptverbandes. Ihr oblagen die Beschlussfassung über – den Jahresvoranschlag (Budgetrecht), – den Jahresbericht (bestehend aus dem Rechnungsabschluss und den statistischen Nachweisungen), – die Satzung, die Mustersatzung, die Musterkrankenordnung und die Mustergeschäftsordnung, – Richtlinien, – die Zielsteuerung zur Koordinierung des Verwaltungshandelns der Sozialversicherungsträger, – ein Leitbild für den Hauptverband.
Verbandsvorstand Bearbeiten
Der Verbandsvorstand bestand aus zwölf Mitgliedern, die von der Trägerkonferenz über Vorschlag der Interessensvertretungen entsandt wurden.
Er umfasste: 6 Dienstnehmervertreter – 5 Mitglieder wurden von der Bundesarbeitskammer aus dem Kreis der Dienstnehmer vorgeschlagen – 1 Mitglied wurde von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst vorgeschlagen
6 Dienstgebervertreter – 5 Mitglieder wurden von der Wirtschaftskammer Österreich aus dem Kreis der Dienstgeber vorgeschlagen – 1 Mitglied wurde von der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs („Landwirtschaftskammer Österreich“) vorgeschlagen.
Der Verbandsvorstand war das geschäftsführende Organ des Hauptverbandes. Ihm oblag:
Die Amtsdauer der Verwaltungskörper beim Hauptverband dauerte jeweils vier Jahre.
Vorsitzende der Konferenz des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger Bearbeiten
Generaldirektoren des Hauptverbandes Bearbeiten
Einzelnachweise Bearbeiten
- Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz SV-ÜG, BGBl. Nr. 142/1947.
- Regierungsvorlage 329 an verschiedenen Stellen, so z. B. auf S. 8.
- Hauptverband der österreichischen SozialversicherungsträgerJahresbericht 2018
Weblinks Bearbeiten
- Jahresbericht 2018 - Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
- Jahresbericht 2017 - Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger