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In Osterreich bestehen neun vollstandig unabhangige Rechtsanwaltskammern kurz RAK Diese bilden fur jedes Bundesland die weitestgehend eigenverantwortliche Standesvertretung aller niedergelassenen Rechtsanwalte und Rechtsanwaltsanwarter sowie der als europaische Rechtsanwalte im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tatigen auslandischen Rechtsanwalte wahrend dieser Tatigkeit im jeweiligen Bundesland 7 EIRAG 1 2 Ihren Sitz hat die jeweilige Rechtsanwaltskammer in acht Bundeslandern in der jeweiligen Landeshauptstadt nur in Vorarlberg befindet sich der Sitz in Feldkirch wo sich mit dem Landesgericht Feldkirch auch das hochste Organ der Rechtsprechung in Vorarlberg befindet Vorarlberger Rechtsanwaltskammer In Osterreich gab es 6216 eingetragene Rechtsanwalte mit Ende 2016 Die mitgliederstarkste Rechtsanwaltskammer ist die des Bundeslandes Wien 3 Der Anteil an Frauen betragt bei den eingetragenen Rechtsanwalten 22 Von den 6216 eingetragenen Rechtsanwalten sind lediglich 1 35 84 Personen niedergelassene europaische Rechtsanwalte zum Vergleich in Liechtenstein sind rund 10 der Rechtsanwalte niedergelassene europaische Rechtsanwalte davon uber 60 aus Osterreich 4 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufgaben 3 Organisation der Kammern 3 1 Selbstverwaltung und Zwangsmitgliedschaft 3 1 1 Selbstverwaltung der Kammern 3 1 2 Zwangsmitgliedschaft 3 2 Vollversammlung 3 3 Ausschuss der Rechtsanwalte 3 4 Prufungskommission 3 5 Rechnungsprufer 3 6 Disziplinarrat 3 7 Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammern 3 8 Osterreichischer Rechtsanwaltskammertag 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie osterreichischen Rechtsanwalte bekamen im Jahr 1869 5 erstmals eine eigene Standesvertretung 6 Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Rechtsanwalte der unmittelbaren Oberaufsicht der Gerichte unterstellt Wahrend der Zeit des Standestaats in Osterreich also von 1933 bis 1938 wurden die Kammerfunktionare nicht mehr durch die Vollversammlung der Rechtsanwalte sondern durch den Justizminister bestellt Mit dem Anschluss Osterreichs an Deutschland im Jahr 1938 endete jegliche Autonomie der Advokatenkammer und die osterreichischen Rechtsanwalte wurden in weiterer Folge durch den Reichsjustizminister ernannt Aufgaben BearbeitenDie Aufgabengebiete der Rechtsanwaltskammern in Osterreich reichen von der Vertretung der Rechtsanwalte uber die Begutachtung von Gesetzen und das Erstellen von Gutachten bis zur Uberwachung der Einhaltung der Berufspflichten im Wege des Disziplinarrechts Ebenso werden von den Prufungskommissaren der Rechtsanwaltskammer die Prufungen der Rechtsanwaltsanwarter RAA und teilweise der Richteramtsanwarter RiAA durchgefuhrt Die Hauptaufgabe der aller neun Rechtsanwaltskammern in Osterreich ist es die Ehre und Wurde des Rechtsanwaltsstandes aufrechtzuerhalten 23 RAO 7 iVm 1 Abs 3 DSt 8 9 Diese Hauptaufgabe beruht auf der Autonomie der Rechtsanwaltskammern Selbstverwaltungskorper und sichert wiederum die Unabhangigkeit der einzelnen Rechtsanwalte als auch des ganzen Rechtsanwaltstandes 10 Die Hauptaufgabe zur Sicherung der Ehre und des Ansehens des Standes wird unter anderem durch die Disziplinargerichtsbarkeit der Rechtsanwaltskammer ausgeubt 11 Weitere wesentliche Aufgaben sind die Fuhrung der Rechtsanwaltsliste und der Liste der Rechtsanwaltsanwarter 12 Einberufung der Vollversammlung Bestellung der Verfahrenshelfer im Rahmen der Pflichtverteidigung Vorschreibung und Hereinbringung der Kammerumlage Bestellung des mittlerweiligen Stellvertreters fur verstorbene erkrankte oder dauerhaft verhinderte Rechtsanwalte Erstellung von Gutachten in Honorarfragen und anderes mehr Uber die Rechtmassigkeit der Verwaltungsfuhrung der jeweiligen Rechtsanwaltskammer besteht ein Aufsichtsrecht des Justizministeriums Art 23 Abs 5 RAO Organisation der Kammern BearbeitenDie Rechtsanwaltskammer in jedem osterreichischen Bundesland wird durch die in der Liste eingetragenen Rechtsanwalte gebildet Die Tatigkeit der Rechtsanwaltskammer wird durch die Vollversammlung und den Ausschuss der Rechtsanwalte den Disziplinarratausgeubt Selbstverwaltung und Zwangsmitgliedschaft Bearbeiten Selbstverwaltung der Kammern Bearbeiten Ein wesentliches Kennzeichen der osterreichischen Rechtsanwaltskammern ist die Selbstverwaltung sowie die begrenzt ubertragenen hoheitlichen Befugnissen Die Selbstverwaltung der Rechtsanwaltskammern in Osterreich beruht wesentlich auf der Rechtspersonlichkeit der Kammern als Korperschaften offentlichen Rechts der Pflichtmitgliedschaft der demokratischen Struktur innerhalb der Kammer z B Wahlen der Disziplinargerichtsbarkeit und Disziplinargewalt der Richtlinienkompetenz nach 37 RAO Zwangsmitgliedschaft Bearbeiten Die Mitgliedschaft in der jeweiligen Rechtsanwaltskammer besteht fur die eingetragenen Rechtsanwalte RA und die Rechtsanwaltsanwarter RAA Damit verbunden ist auch die Verpflichtung zur Bezahlung von Beitragen Kammerumlage 13 Vollversammlung Bearbeiten Die Aufgaben der Vollversammlung Plenarversammlung der Rechtsanwalte der jeweiligen Kammer sind in 27 RAO geregelt Die Beschlussfassung erfolgt grundsatzlich mit einfacher Mehrheit Bei Anderung der Geschaftsordnungen sowie der Satzungen der Rechtsanwaltsversorgungseinrichtungen jedoch mit qualifizierter Mehrheit 27 Abs 4 RAO Ausschuss der Rechtsanwalte Bearbeiten Oberstes Entscheidungsgremium und Verwaltungsorgan der Rechtsanwaltskammer ist der Ausschuss der Rechtsanwalte Kammerausschuss der durch die Vollversammlung der Rechtsanwalte des jeweiligen Bundeslandes in geheimer Wahl mit absoluter Stimmenmehrheit gewahlt wird Ausschuss der Rechtsanwalte jeder osterreichischen Rechtsanwaltskammer wird durch ein Sekretariat unterstutzt Dem Ausschuss steht ein Prasident sowie ein Vizeprasident vor Der Prasident bzw Vizeprasident kann ausschliesslich aus dem Kreis der eingetragenen Rechtsanwalte gewahlt werden keine RAA Der Prasident der regionalen Rechtsanwaltskammer ist auch immer gleichzeitig Delegierter zum ORAK Die Funktionsperiode betragt jeweils vier Jahre Der Ausschuss kann auch in Abteilungen untergliedert werden Die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses richtet sich nach der Anzahl der Kammerangehorigen 26 RAO Die Aufgaben des Ausschusses der jeweiligen Rechtsanwaltskammer ist in 28 RAO demonstrativ aufgezahlt Prufungskommission Bearbeiten Die Mitglieder der Prufungskommission fur die Rechtsanwaltsprufung und Richteramtsprufung werden aus dem Kreis der eingetragenen Rechtsanwalte von der Vollversammlung gewahlt Rechnungsprufer Bearbeiten Die Rechnungsprufer werden aus dem Kreis der eingetragenen Rechtsanwalte von der Vollversammlung gewahlt Disziplinarrat Bearbeiten Bei jeder Rechtsanwaltskammer in Osterreich ist ein eigener Disziplinarrat DR eingerichtet Organe des Disziplinarrates sind Kammeranwalt KA 14 Untersuchungskommissar UK 15 Disziplinarrat DR 16 Disziplinarvergehen der Rechtsanwalte und Rechtsanwaltsanwarter sowie der als europaische Rechtsanwalte im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tatigen auslandischen Rechtsanwalte werden ausschliesslich vom Disziplinarrat der jeweiligen Rechtsanwaltskammer behandelt 1 Abs 2 DSt Gerichte und Verwaltungsbehorden konnen lediglich die zustandige Rechtsanwaltskammer verstandigen wenn der Verdacht auf ein Disziplinarvergehen vorliegt Als direkte Disziplinarstrafen stehen zur Verfugung 16 Abs 1 DSt schriftlicher Verweis Geldbusse bis EURO 45 000 Untersagung der Ausubung der Rechtsanwaltschaft bis zu einem Jahr Dauer Verlangerung der Praxiszeit fur Rechtsanwaltsanwarter bis zu einem Jahr Dauer Streichung von der Liste der Rechtsanwalte sowie Schuldspruch ohne Strafausspruch 39 DSt Als indirekte Disziplinarstrafen steht das Verbot der Aufnahme von RAA bis zu einem Jahr Dauer zur Verfugung 16 Abs 4 DST Als einstweilige Massnahme kann unter Umstanden auch die Uberwachung der Kanzleifuhrung oder die Entziehung des Vertretungsrechts vor bestimmten Gerichten oder Verwaltungsbehorden angeordnet werden Berufungsinstanz gegen die Entscheidungen des Disziplinarrates ist der Oberste Gerichtshof OGH 17 Der OGH erledigt die diesbezuglichen Aufgaben in elf Senaten Jeder Senat besteht aus zwei Berufsrichtern und zwei aus dem Anwaltsstand gewahlten Richtern Anwaltsrichtern Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammern Bearbeiten Die Rechtsanwaltskammern in Osterreich haben eigene Versorgungseinrichtungen fur ihre Mitglieder fur den Fall des Alters und der Berufsunfahigkeit der Versorgung der Hinterbliebenen eines Rechtsanwalteseinzurichten und aufrechtzuerhalten 49 ff RAO Die finanziellen Mittel fur die Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammern werden durch Beitrage der Mitglieder und Zahlungen des Bundes fur die geleistete Verfahrenshilfeaufgebracht Uber die Leistungen und die Umlagenordnung entscheidet jahrlich die Vollversammlung der Rechtsanwaltskammer Osterreichischer Rechtsanwaltskammertag Bearbeiten Die Rechtsanwaltskammern sind Mitglieder des Osterreichischen Rechtsanwaltskammertags ORAK Der ORAK ist ein Zusammenschluss der Rechtsanwaltskammern aller osterreichischen Bundeslander und organisatorisch wie die Rechtsanwaltskammern eine Korperschaft des offentlichen Rechts Organe des ORAK sind Vertreterversammlung 18 Prasidentenrat Prasidium 38 RAO Die Aufgaben des ORAK sind in 35 ff RAO geregelt Grundsatzlich sind die Aufgaben von den regionalen Rechtsanwaltskammern wahrzunehmen Nur in den Bereichen in denen uberregionale Angelegenheiten wahrzunehmen sind liegt die Zustandigkeit des ORAK vor Subsidiaritatsprinzip Uberregionale Aufgaben sind zum Beispiel die Begutachtung von und Stellungnahme zu Bundesgesetzen oder die Erstattung von Vorschlagen zu Bundesgesetzen sowie die Erlassung von Richtlinien RL 19 Die ORAK hat den Sitz in Wien Uber die Rechtmassigkeit der Verwaltungsfuhrung des ORAK besteht ein Aufsichtsrecht des Justizministeriums Art 23 Abs 3 RAO Weblinks BearbeitenRechtsanwaltskammern in Osterreich Tiroler Rechtsanwaltskammer Vorarlberger Rechtsanwaltskammer Salzburger Rechtsanwaltskammer Steiermarkische Rechtsanwaltskammer Rechtsanwaltskammer fur Karnten Rechtsanwaltskammer Niederosterreich Rechtsanwaltskammer Wien Rechtsanwaltskammer Oberosterreich Rechtsanwaltskammer Burgenland Osterreichischer RechtsanwaltskammertagEinzelnachweise Bearbeiten Europaisches Rechtsanwaltsgesetz oBGBl I 27 2000 Gemass der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Reinhard Gebhard Rs C 55 94 darf auch ein im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit vorubergehend tatiger Rechtsanwalt im betreffenden EWR Mitgliedstaat eine Kanzleieinrichtung unterhalten soweit dies fur die Erbringung der vorubergehenden Dienstleistung erforderlich ist Europaische Rechtsanwalte mussen im Rahmen der Ausubung der Dienstleistungsfreiheit unter der Bezeichnung auftreten welche sie im Heimatstaat verwenden mussen durfen Wien ca 45 Oberosterreich ca 11 Tirol ca 9 6 Steiermark ca 9 3 Niederosterreich ca 7 4 Vorarlberg ca 3 2 Burgenland ca 0 7 Quelle Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer Memento des Originals vom 2 Marz 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www lirak li Stand 26 September 2014 Advokatenordung vom 6 Juli 1868 Die erste Berufsordnung der Rechtsanwalte in Osterreich stellt die Provisorische Advokatenordnung vom 16 August 1849 dar In dieser ist bereits die Grundlage fur die Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in Osterreich gelegt Rechtsanwaltsordnung oRGBl 1898 96 Disziplinarstatut fur Rechtsanwalte und Rechtsanwaltsanwarter BGBl 1990 474 Dies bereits nach der Provisorische Advokatenordnung vom 16 August 1849 wobei damals die Rechtsanwaltskammer noch keine Disziplinargewalt ausubte Dabei sind die Rechtsanwaltskammern auch befugt Personen welche grundsatzlich die Eintragungserfordernisse in die Listen erfullen zu verweigern wenn der Bewerber Vertrauensunwurdig ist 5 Abs 2 RAO 67 Abs 2 DSt Die Unabhangigkeit des Rechtsanwaltes ist eine der drei Saulen der osterreichischen Rechtsanwaltschaft 1 Saule ist die Unabhangigkeit vor staatlichen Einflussen siehe auch Inkompatibilitat nach 20 RAO 2 Saule ist die Verschwiegenheitspflicht und das Recht zur Verschwiegenheit Anwaltsgeheimnis Anwaltsimmunitat 3 Saule ist die absolute Treuepflicht des Rechtsanwaltes gegenuber seinem Mandanten Das erste Disziplinarstatut fur die osterreichischen Rechtsanwaltskammern stammt vom 1 April 1872 Jede Person welche die Erfordernisse fur die Eintragung in diese Listen erfullt 1 Abs 1 und 2 RAO ist grundsatzlich einzutragen Uber das Eintragungsansuchen entscheidet die ortlich zustandige Rechtsanwaltskammer 5 und 5a RAO Ahnlich der Zwangsmitgliedschaft in der Arbeiterkammer bzw der Wirtschaftskammer Der KA wird von der Vollversammlung der jeweiligen RAK gewahlt und ist ehrenamtlich tatig Seine Funktion entspricht im Disziplinarverfahren etwa der eines Staatsanwaltes im Strafverfahren Der UK wird vom Prasidenten des Disziplinarrates aus den Mitgliedern des DR bestellt Seine Funktion entspricht im Disziplinarverfahren etwa der eines Untersuchungsrichters im Strafverfahren Diese Einrichtung entspricht im Disziplinarverfahren etwa der einer Richterbank im Strafverfahren Die mundlichen Verhandlungen des DR sind jedoch nicht offentlich Dauer der Funktion 4 Jahre fur die gewahlten Disziplinarrate aus dem Kreis der RA und zwei Jahre fur die Disziplinarrate aus dem Kreis der RAA 7 DSt Die Tatigkeit als DR ist ehrenamtlich 14 Abs 2 DSt Bis zum 1 Januar 2014 war dazu die Oberste Disziplinarkommission OBDK mit Sitz in Wien berufen Die OBDK war ein Tribunal im Sinne vom Art 6 EMRK Art 133 Zif 4 B VG Dieser Kommission gehorten mindestens acht hochstens jedoch 16 Richter des OGH und 32 eingetragenen Rechtsanwalte an jedoch keine RAA Dauer der ehrenamtlichen Funktion war fur Berufsrichter sechs Jahre und fur Anwaltsrichter funf Jahre Gegen Entscheidungen der OBDK war eingeschrankt eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof moglich Art 144 B VG Die Anzahl der zur Vertreterversammlung entsendeten Delegierten richtet sich nach der Grosse der jeweiligen regionalen Rechtsanwaltskammer Je 150 angefangene Kammermitglieder wird ein Delegierter entsendet Als grosste Rechtsanwaltskammer stellt diejenige von Wien die meisten Delegierten 24 Zum Beispiel wurden vom ORAK erlassen RL uber die Berufsausubung der Rechtsanwalte und Rechtsanwaltsanwarter RL BA Ausbildungsrichtlinie Autonome Honorar Kriterien AHK Rechtsanwaltskammern in Osterreich Rechtsanwaltskammer Burgenland Rechtsanwaltskammer fur Karnten Rechtsanwaltskammer Niederosterreich Rechtsanwaltskammer Wien Rechtsanwaltskammer Oberosterreich Salzburger Rechtsanwaltskammer Steiermarkische Rechtsanwaltskammer Tiroler Rechtsanwaltskammer Vorarlberger RechtsanwaltskammerOsterreichischer Rechtsanwaltskammertag Gesetzliche berufliche Vertretungen in Osterreich Osterreichische Apothekerkammer Kammer fur Arbeiter und Angestellte Kammer der 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