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Die Rechtsanwaltskammer Wien ist die Standesvertretung der in der Wien niedergelassenen Rechtsanwalte und Rechtsanwaltsanwarter Ihren Sitz hat die Rechtsanwaltskammer in der Bundeshauptstadt Wien wo sich mit dem Verfassungsgerichtshof dem Verwaltungsgerichtshof und dem Obersten Gerichtshof auch die hochsten Organe der Rechtsprechung Osterreichs befinden Prasident der Rechtsanwaltskammer Wien ist derzeit Michael Enzinger Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Organisation 3 Mitgliedschaft 4 Literatur 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten1841 wird eine Vereinigung fur eine Bibliothek fur alle Juristen mit unentgeltlichem Zugang zu Lese und Klubraumen geschaffen 1938 aufgelost 1954 55 neu gegrundet Eugen Megerle von Muhlfeld unter anderem Dekan der juristischen Fakultat an der Universitat Wien sowie Vorstand des Advokatenkollegiums initiiert bei Justizminister Anton von Schmerling 1850 die Grundung der Advokatenkammer in Wien Schon vor der offiziellen staatlichen Genehmigung wurde Muhlfeld zum Prasidenten gewahlt ein Statut und eine Geschaftsordnung ausgearbeitet sowie ein Kammersitz und Personal ausgewahlt 1851 treten die Advokaten der Kreisgerichtsstadte Niederosterreichs der Wiener Advokatenkammer bei 1861 auch alle anderen Advokaten Niederosterreichs Die Rechtsanwaltskammer erhalt die Bezeichnung Niederosterreichische Advokatenkammer 1 Die am 6 Juli 1868 geschaffene Advokatenordnung RGBO 96 enthielt die wichtigsten Kernbereiche der anwaltlichen Berufsregeln Unter anderem wurde der Wirkungsbereich des Ausschusses der Kammern um das Recht zur Listenfuhrung uber die im Kammersprengel wohnhaften Advokaten erweitert Advokatenbuch Matrikel und durfte der Ausschuss Gutachten uber die Angemessenheit von Rechtsanwaltshonoraren abgeben und bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern versuchen eine gutliche Einigung zu erzielen Zudem wurde die Advokatur freigegeben 2 Mit Gesetz vom 1 April 1872 3 wurde den Rechtsanwaltskammern die Aufsicht und Disziplinargewalt uber die in die Advokatenliste eingetragenen Advokaten uberantwortete Das damals begrundete System besteht weitgehend bis heute 4 Nach 1887 wird der Pensionsverein fur Advokaten und Advokaturskandidaten gegrundet 1893 folgt ein Statut der Krankenkasse fur Advokatursbeamte und 1894 die niederosterreichische Advokatenhilfskasse 1900 beginnt die Wiener RAK Mitteilungen an die Mitglieder zu versenden Ab 1901 werden Fortbildungsseminare fur Advokaturanwarter angeboten Per Gesetz 5 wurde 1919 die Bezeichnung Advokat in Rechtsanwalt Advokaturkandidat in Rechtsanwaltsanwarter die Advokatenkammer in Rechtsanwaltskammer umbenannt wie dies in Deutschland seit der Rechtsanwaltsordnung 1878 ublich war Durch die Auflosung der Donaumonarchie 1918 haben sich im Rumpfstaat Deutsch Osterreich viele Advokaten aus den deutschsprachigen Landern der ehemaligen Monarchie niedergelassen und die Zahl der Anwalte des verhaltnismassig kleinen Staates betrachtlich gesteigert Es wurde die Einfuhrung eines Numerus clausus fur Anwalte bzw Rechtsanwaltsanwarter diskutiert und teilweise von den Kammern befurwortet Es wurde eine gesamtosterreichische schriftliche Befragung beschlossen zu deren Durchfuhrung sich die Wiener Kammer bereit erklarte Diese Befragung unterblieb jedoch da sich die Wirtschaftliche Organisation in Wien bei ihrer Tagung im Fruhjahr 1927 in uberragender Stimmenmehrheit fur eine Beibehaltung geltender gesetzlicher Grundlagen und keine Einfuhrung gesetzlicher Sperrmassnahmen aussprach 6 Durch den Vertrag von Trianon 1920 war das damalige Deutsch Westungarn an die neue Republik Osterreich abzutreten 1921 kam die Landnahme des Burgenlandes zu einem Abschluss das neu hinzugekommene Land wurde danach in Burgenland umbenannt Die burgenlandischen Advokaten wurden bis 1924 in die Rechtsanwaltskammer in Wien eingegliedert Die Kammer umfasste somit alle zugelassenen Rechtsanwalte aus dem Burgenland Niederosterreich und Wien 1928 wird der anwaltliche Versorgungsfonds gegrundet Am 19 Juni 1950 wird die Errichtung eines neuen Vorsorgefonds festgelegt Durch die Einfuhrung des Standestaats in Osterreich beginnend mit Marz 1933 und Massnahmen auf der Basis des KWEG sind eine Reihe von Verordnungen erlassen worden wodurch besondere Massnahmen zur Hintanhaltung der mit einer Storung der offentlichen Ruhe Ordnung und Sicherheit verbundenen Schadigung des wirtschaftlichen Lebens getroffen worden waren Elf dieser Verordnungen haben auch den Stand der Rechtsanwalte betroffen und waren geeignet dem bisher weitgehend unabhangigen Rechtsanwaltsberuf Schranken aufzuerlegen 7 Die Selbstverwaltung der Kammer wurde auch durch die Verordnung vom 31 Marz 1934 8 erheblich eingeschrankt da die Mandate der Ausschusse der Rechtsanwaltskammern fur erloschen erklart wurden wenn der Inhaber zur Zeit seiner Wahl der sozialdemokratischen Partei oder einer von dieser beeinflussten Organisationen angehort hatte Neu und Ersatzwahlen wurden zudem verboten Mit 1 Janner 1936 wurden an die Stelle der gewahlten Ausschusse der Kammern und ihrer Prasidien vom Bundesministerium fur Justiz des Standestaats bestellte Funktionare eingesetzt 9 Die Standige Vertreterversammlung der Rechtsanwaltskammer Osterreichs StVV 10 hatte in weiterer Folge durch eine Bundeskammer der Rechtsanwalte ersetzt werden sollen Durch den Anschluss Osterreichs an das Deutsche Reich siehe Osterreich in der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Autonomie Selbstverwaltung der osterreichischen Rechtsanwaltskammern ebenfalls bald ganz beseitigt Zahlreiche in Wien eingetragene Rechtsanwalte wurden aus der Liste gestrichen Ursachen waren Kriegdienstleistungen und die Verordnung vom 31 Marz 1938 11 wodurch judischen Anwalten die Ausubung ihres Berufes untersagt wurde Durch die Verordnung vom 27 September 1938 12 mussten auch judische Mischlinge bis zum Jahresende 1938 aus der Liste der Rechtsanwalte geloscht werden am 13 Marz 1938 waren noch 2541 Rechtsanwalte eingetragen am 31 Dezember 1938 nur mehr 771 Nach dem Krieg wurde mit Gesetz vom 31 Juli 1945 13 die Rechtsanwaltsordnung und das Disziplinarstatut in der Fassung vom 13 Marz 1938 wieder in Kraft gesetzt Aufgrund der Besetzung Osterreichs war jedoch eine Selbstverwaltung der Kammern wie vor 1933 gegeben noch nicht moglich Die in Wien anwesenden Rechtsanwalte beschliessen am 16 April 1945 dennoch den Wiederaufbau der Kammer Emerich Hunna wird zum Kammerprasidenten bestellt 1957 wird die Rechtsanwaltskammer in Wien in Rechtsanwaltskammer fur Wien Niederosterreich und Burgenland umbenannt 1969 wird Walter Schuppich zum Prasidenten gewahlt und bleibt das fur 24 Jahre Man spricht deshalb von der Ara Schuppich 14 1970 wird eine Erste anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammer Wien fur die rechtsuchende Bevolkerung als Serviceeinrichtung geschaffen 1988 entsteht aus der Rechtsanwaltskammer fur Wien Niederosterreich und Burgenland die Niederosterreichische Rechtsanwaltskammer die Burgenlandische Rechtsanwaltskammer und die Wiener Rechtsanwaltskammer Organisation BearbeitenDie Standesvertretung ist Mitglied des Osterreichischen Rechtsanwaltskammertags eines Zusammenschlusses der Rechtsanwaltskammern aller osterreichischen Bundeslander Organisatorisch ist die Rechtsanwaltskammer eine Korperschaft des offentlichen Rechts die mit dem Recht auf autonome Selbstverwaltung sowie begrenzten hoheitlichen Befugnissen ausgestattet ist Die Aufgabengebiete der Rechtsanwaltskammer Wien reichen von der Vertretung der Rechtsanwalte uber die Begutachtung von Gesetzen und das Erstellen von Gutachten bis zur Uberwachung der Einhaltung der Berufspflichten im Wege des Disziplinarrechts Ebenso werden von den Prufungskommissaren der Rechtsanwaltskammer die Prufungen der Rechtsanwaltsanwarter und der Richteramtsanwarter durchgefuhrt Oberstes Entscheidungsgremium der Rechtsanwaltskammer ist der Ausschuss der durch die Vollversammlung der Wiener Rechtsanwalte gewahlt wird und dem ein Prasident Prasidentin sowie drei Vizeprasidenten vorstehen Diesem beigegeben sind der Disziplinarrat und die Prufungskommissare die ebenfalls durch die Vollversammlung bestellt werden Mitgliedschaft BearbeitenDie Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer Wien besteht fur die eingetragenen Rechtsanwalte RA und die Rechtsanwaltsanwarter RAA Die Stimmrechte in der Mitgliederversammlung sind zwischen Rechtsanwalten und Rechtsanwaltsanwartern ungleich verteilt etwa 1 2 RA RAA 15 Mit der Mitgliedschaft verbunden ist die Verpflichtung zur Bezahlung der Kammerumlage Zum 1 November 2013 waren in Wien 2 743 Rechtsanwalte eingetragen 16 zum Vergleich bereits 1926 waren in der Kammer Wien Niederosterreich und Burgenland etwa 2 600 Rechtsanwalte eingetragen Das Verhaltnis der eingetragenen Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Wien Niederosterreich und Burgenland zum restlichen Osterreich betrug daher etwa 2 600 700 17 3 7 1 Im Jahr 2013 1 November betragt das Verhaltnis der Rechtsanwaltskammer Wien ohne Niederosterreich und Burgenland 1 1 15 18 bzw RAK Wien Niederosterreich Burgenland zum Rest von Osterreich 1 2 1 19 Literatur BearbeitenPeter Wrabetz Osterreichs Rechtsanwalte in Vergangenheit und Gegenwart 2 Auflage Osterreich Wien 2008 ISBN 978 3 7046 5269 0 Friedrich Kubl Geschichte der osterreichischen Advokatur Hrsg Doris Stroher Schriftenreihe des Osterreichischen Rechtsanwaltskammertages Band 3 3 Auflage Osterreichischer Rechtsanwaltskammertag Wien 1981 DNB 810996855 Ernst Jahoda Geschichte der osterreichischen Advokatur 1918 1973 Schriftenreihe des Osterreichischen Rechtsanwaltskammertages Band 1 1 Auflage Osterreichischer Rechtsanwaltskammertag Wien 1978 DNB 850966914 Siehe auch BearbeitenRechtsanwaltskammer Osterreich allgemeine Ubersicht Weblinks BearbeitenWebauftritt der Rechtsanwaltskammer Wien Verein zur Erforschung der anwaltlichen Berufsgeschichte der zwischen 1938 und 1945 diskreditierten Mitglieder der osterreichischen Rechtsanwaltskammern Einzelnachweise Bearbeiten Dieser Absatz wurde stark an Auszuge aus Die Geschichte der Kammer veroffentlicht von der RAK Wien 1 angelehnt Abgerufen am 1 November 2013 Der Rechtsanwalt wird ohne behordliche Genehmigung durch Eintragung ins Advokatenbuch Liste der Rechtsanwalte aufgenommen und erhalt dadurch seine Berufszulassung bei Erfullung der gesetzlichen Voraussetzungen RGBl Nr 40 betreffend die Handhabung der Disciplinargewalt uber Advocaten und Advocaturscandidaten Vgl z B Disziplinarstatut vom 28 Juni 1990 oBGBl 474 StGBl Nr 95 1919 Dieser Absatz ist weitgehend ein Auszug aus der umfassenden geschichtlichen Zusammenstellung der Rechtsanwaltskammer der Steiermark 2 Abgerufen am 1 November 2013 Z B Verbot der Sozialdemokratischen Partei mit der Moglichkeit den Sozialdemokraten die Berufsausubung zu verbieten BGBl Nr 196 1934 Dieser Absatz ist weitgehend ein Auszug aus der umfassenden geschichtlichen Zusammenstellung der Rechtsanwaltskammer der Steiermark 3 Abgerufen am 1 November 2013 Aufbauend auf der Standige Delegation der osterreichischen Advokatenkammer Die StVV ist direkter Vorlaufer des ORAK RGBl I S 353 RGBl I S 1406 StGBl Nr 103 1945 Willkommen bei der Rechtsanwaltskammer Wien Abgerufen am 13 Februar 2017 Der Osterreichische Verfassungsgerichtshof VfGH hat im Erkenntnis G31 2013 ua V20 2013 ua Pkt 3 3 festgestellt dass bei Abstimmungen im Rahmen von Plenarversammlungen die von Rechtsanwaltsanwartern bestehende Regelung uber ein qualifiziertes Stimm und Mitspracherecht zulassig sein durfte wenn die unterschiedliche Gewichtung dem aus dem Gleichheitssatz erwachsenden Sachlichkeitsgebot genugt und mit dem sich aus Art 120a und Art 120c B VG ergebenden demokratischen Prinzip vereinbar ist Die Stimmengewichtung in 24 Abs 3 letzter Satz RAO jedoch verstosse gegen diese verfassungsrechtlichen Anforderungen weil die dem demokratischen Prinzip innewohnende grundsatzliche Gleichheit der Stimme generell durchbrochen wird ohne dass hierfur ein entsprechend sachlicher Grund bestehen durfte und weil keine sachlich differenzierende Regelung je nach Entscheidungsgegenstand und unterschiedlicher Betroffenheit der jeweiligen Gruppe der Kammerangehorigen vorgenommen wird z B die nur Rechtsanwaltsanwarter betreffenden Regelungen der Umlagenordnung und der Beitragsordnung Sofern es sich daher um Angelegenheiten handelt bei denen keine besondere Betroffenheit alleine der Rechtsanwaltsanwarter gegeben ist sei es zulassig eine unterschiedliche Stimmengewichtung vorzusehen siehe auch Anwalt Aktuell 6 13 S 19 und 7 13 S 5 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 3 November 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www anwaltaktuell at Auf rund 640 Einwohner kommt daher ein Rechtsanwalt Rechnerisch hat Wien daher die grosste Rechtsanwaltsdichte von Osterreich und rund doppelt so viele wie der Osterreichdurchschnitt etwa 1 450 RA Ew Das Burgenland hat mit 4 860 Ew RA die geringste Rechtsanwaltsdichte in Osterreich Unubertroffen ist jedoch in den deutschsprachigen Landern das Furstentum Liechtenstein mit einem Rechtsanwalt auf rund 212 Einwohner Die Zahl 700 fur das restliche Osterreich stammt aus der umfassenden geschichtlichen Zusammenstellung der Rechtsanwaltskammer der Steiermark 4 Abgerufen am 1 November 2013 2743 3143 zugelassene Rechtsanwalte 3219 2667 zugelassene Rechtsanwalte Rechtsanwaltskammern in Osterreich Rechtsanwaltskammer Burgenland Rechtsanwaltskammer fur Karnten Rechtsanwaltskammer Niederosterreich Rechtsanwaltskammer Wien Rechtsanwaltskammer Oberosterreich Salzburger Rechtsanwaltskammer Steiermarkische Rechtsanwaltskammer Tiroler Rechtsanwaltskammer Vorarlberger RechtsanwaltskammerOsterreichischer Rechtsanwaltskammertag Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Korperschaft GND 15728 4 lobid OGND AKS LCCN n94007184 VIAF 164261646 Abgerufen von 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