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Als Fonds des offentlichen Rechts bezeichnet man im Recht Osterreichs eine Form der juristischen Person offentlichen Rechts Inhaltsverzeichnis 1 Definition und Abgrenzung 2 Beispiele 3 Literatur 4 EinzelnachweiseDefinition und Abgrenzung BearbeitenNeben der Anstalt offentlichen Rechts und der Korperschaft des offentlichen Rechts bilden die Fonds die wichtigste Organisationsform juristischer Personen des offentlichen Rechts Fonds dienen der Verwaltung von Geldmitteln oder anderen Vermogensmitteln Der osterreichische Gesetzgeber gebraucht daneben auch gelegentlich die Bezeichnung Stiftung vgl etwa 1 Abs 1 ORF G Anders als im Privatrecht ist die Unterscheidung von Fonds und Stiftung im offentlichen Recht jedoch nachrangig 1 Fonds konnen Rechtspersonlichkeit haben man nennt sie in diesem Fall selbstandige Fonds Haben sie daruber hinaus eigene Organe heisst man sie echte selbstandige Fonds Fonds ohne Rechtspersonlichkeit wie etwa der Katastrophenfonds nach dem KatastrophenfondsG werden als unselbstandige Fonds oder Verwaltungsfonds bezeichnet 1 Beispiele BearbeitenUmwelt und Wasserwirtschaftsfonds Familienlastenausgleichsfonds Wohnbaufonds Landesgesundheitsfonds Salzburger Gesundheitsfonds Landeskulturfonds Verkehrssicherheitsfonds Osterreichisches Filminstitut Nationalfonds der Republik Osterreich fur Opfer des Nationalsozialismus Allgemeiner EntschadigungsfondsLiteratur BearbeitenWalter Antoniolli und Friedrich Koja Allgemeines Verwaltungsrecht Manz Wien 1986 S 299 Ludwig K Adamovich Bernd Christian Funk Gerhart Holzinger Stefan L Frank Osterreichisches Staatsrecht IV Allgemeine Lehren des Verwaltungsrechts Springer Wien New York 2009 ISBN 978 3 211 85486 0 46 Kapitel Organisationsrechtliche Grundbegriffe Friedrich Koja Der Begriff der juristischen Person offentlichen Rechts In Zeitschrift fur Verwaltung 1984 S 489 sqq Dietmar Pauger Die juristische Person offentlichen und die juristische Person privaten Rechts In Zeitschrift fur Verwaltung 1986 S 1 sqq Einzelnachweise Bearbeiten a b Lit Adamovich Funk Holzinger Frank Osterreichisches Staatsrecht 2009 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fonds des offentlichen Rechts amp oldid 223390414