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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Neutrale Belege z B Presseberichte Das Osterreichische Filminstitut OFI ist Osterreichs grosste Filmforderungseinrichtung Es fordert den Kinofilm als kulturelles Gut und das osterreichische Filmwesen und tragt damit zur Starkung der osterreichischen Filmwirtschaft und der kreativ kunstlerischen Qualitat des osterreichischen Films bei Das Filminstitut ist eine juristische Person des offentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Wien Das Geschaftsjahr ist das Kalenderjahr Direktor des Filminstituts ist seit Mai 2004 Roland Teichmann Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufgaben 3 Forderungsgrundlagen 3 1 Forderungssystem 3 2 Forderungsgegenstande 3 3 Forderungsvoraussetzungen 4 WeblinksGeschichte BearbeitenDer Osterreichische Filmforderungsfonds wurde 1981 gegrundet basierend auf dem Bundesgesetz vom 25 November 1980 uber die Forderung des osterreichischen Films Filmforderungsgesetz Letzte Anderungen im Filmfordergesetz stammen aus dem Jahr 2014 Aufgaben BearbeitenDie Aufgaben sind die Herstellung die Verbreitung und Vermarktung osterreichischer Filme zu unterstutzen die geeignet sind sowohl entsprechende Publikumsakzeptanz als auch internationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Wirtschaftlichkeit die Qualitat die Eigenstandigkeit und die kulturelle Identitat des osterreichischen Filmschaffens zu steigern die kulturellen gesamtwirtschaftlichen und internationalen Belange des osterreichischen Filmschaffens zu unterstutzen insbesondere durch Massnahmen zur Nachwuchsforderung sowie durch Erstellung eines jahrlichen Filmwirtschaftsberichts die internationale Orientierung des osterreichischen Filmschaffens und damit die Grundlagen fur die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des osterreichischen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern insbesondere durch die Forderung der Prasentation des osterreichischen Films im In und Ausland osterreichisch auslandische Koproduktionen zu unterstutzen die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehveranstaltern zur Starkung des osterreichischen Kinofilms zu unterstutzen auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmforderung des Bundes und der Lander Regionalforderungen hinzuwirken Forderungsgrundlagen BearbeitenSeit 2013 betragt das jahrliche Budget 20 Millionen Euro Forderungssystem Bearbeiten Das Forderungssystem besteht aus einer selektiven projektbezogenen Filmforderung wobei die Forderungswurdigkeit eines Filmprojektes durch die Projektkommission beurteilt wird sowie einer automatischen erfolgsabhangigen Filmforderung Referenzfilmforderung der Erfolg des Referenzfilms wird seit 1987 nach kunstlerischen und oder wirtschaftlichen Kriterien bemessen Die Entscheidungen im Rahmen der Projektforderung trifft eine Projektkommission Sie besteht aus dem Direktor des Filminstituts als Vorsitzenden und vier sachkundigen Mitgliedern aus den Bereichen Drehbuch Regie Produktion und Verwertung Forderungsgegenstande Bearbeiten Forderungsgegenstande sind die Stoffentwicklung die Projektentwicklung Herstellung in Eigenverantwortung von osterreichischen Filmherstellern produzierte osterreichische Filme und internationale Koproduktionen mit osterreichischer Beteiligung Verwertung Kinostart und Filmfestivalteilnahmen Berufliche Weiterbildung von im Filmwesen kunstlerisch technisch oder kaufmannisch tatigen Personen oder deren InteressensvertretungenForderungsvoraussetzungen Bearbeiten Forderungsvoraussetzungen fur Bewerber sind die osterreichische Staatsburgerschaft sowie ein Wohnsitz im Inland wobei Staatsangehorige von Vertragsparteien des Abkommens AEUV und des Europaischen Wirtschaftsraumes osterreichischen Staatsburgern gleichgestellt sind Ist der Forderungswerber eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechts so muss er seinen Sitz im Inland haben oder sofern er seinen Sitz in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens uber den Europaischen Wirtschaftsraum Europaischen Wirtschaftsraum hat eine Zweigniederlassung oder Betriebsstatte im Inland haben und die Verantwortung fur die Durchfuhrung des Filmvorhabens tragen Weblinks BearbeitenOffizielle Website Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Osterreichisches Filminstitut amp oldid 237934720