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Mit dem Gegenrecht auch Gegenseitigkeitsrecht werden Mitgliedern alpiner Vereine auf Schutzhutten anderer alpiner Vereine dieselben Rechte und Pflichten wie den Mitgliedern des Vereins dem die Hutte gehort eingeraumt Inhaltsverzeichnis 1 Internationales Gegenrecht 1 1 Geschichte 1 2 Teilnehmende Vereine 2 Osterreichisches Gegenrecht 2 1 Geschichte 2 2 Teilnehmende Vereine 3 Weitere Gegenrechtsabkommen 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInternationales Gegenrecht BearbeitenIm Rahmen des multilateralen Abkommens Gegenrecht auf Hutten haben sich die grosseren alpinen Vereine zur Gewahrung des Gegenrechts verpflichtet Zur Inanspruchnahme wird ein gultiger Jahresausweis des jeweiligen Vereins auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten GEGENRECHT RECIPROCITE eingedruckt oder aufgeklebt ist benotigt Das internationale Gegenrecht gilt derzeit auf 545 Hutten des Osterreichischen Alpenvereins Deutschen Alpenvereins und Alpenvereins Sudtirol sowie auf weiteren 1 300 Hutten in der Schweiz Liechtenstein Frankreich Italien Spanien Slowenien Belgien Luxemburg und in den Niederlanden Gemass der Internationalen Vereinbarung uber das Gegenrecht auf Berghutten 1 treffen sich die beteiligten Vereine alljahrlich zu einer Versammlung in deren Rahmen alle ordentlichen Fragen des Gegenrechts behandelt werden Die Versammlung findet normalerweise im Umfeld der Mitgliedsversammlung des Club Arc Alpin CAA an deren Ort statt wird der die Vorsitzende durch das internationale Gegenrechtssekretariat unterstutzt Das internationale Gegenrechtssekretariat wird durch den Schweizer Alpen Club gefuhrt SAC Geschaftsstelle und UIAA Office in Bern ist das Gegenrechtssekretariat allein berechtigt die Gegenrechtsmarken fur den individuellen Verkauf zu drucken und auszugeben Geschichte Bearbeiten Das internationale Gegenrecht wurde 1978 eingefuhrt Grundervereine der internationalen Vereinbarung waren der Deutsche Alpenverein der Osterreichische Alpenverein der Club Alpin Francais die Federacion Espanola de Deportes de Montana y Escalada der Club Alpino Italiano und der Schweizer Alpen Club Weitere huttenbesitzende und auch nicht huttenbesitzende Vereine sind dem Abkommen spater beigetreten Zum 1 Januar 2012 ist die Federazione Alpinistica Ticinese dem internationalen Gegenrechtsabkommen beigetreten Nicht mehr eigenstandig beteiligt ist der Belgische Alpenclub dessen Mitglieder jedoch als Sektion Flandern in den Osterreichischen Alpenverein integriert wurden und damit weiterhin gegenrechtsberechtigt bleiben 2 Teilnehmende Vereine Bearbeiten Folgende Vereine nehmen am internationalen Gegenrecht teil 3 Land Verein e Belgien nbsp Belgien Club Alpin BelgeDanemark nbsp Danemark Dansk BjergklubDeutschland nbsp Deutschland Deutscher AlpenvereinFrankreich nbsp Frankreich Club Alpin Francais Societe des Touristes du DauphineVereinigtes Konigreich nbsp Grossbritannien Alpine ClubItalien nbsp Italien Club Alpino Italiano Alpenverein SudtirolLiechtenstein nbsp Liechtenstein Liechtensteiner AlpenvereinLuxemburg nbsp Luxemburg Groupe Alpin LuxembourgeoisNiederlande nbsp Niederlande Nederlandse Klim en Bergsport VerenigingOsterreich nbsp Osterreich Osterreichischer AlpenvereinSchweiz nbsp Schweiz Schweizer Alpen Club Federazione Alpinistica Ticinese Vereinigung der Akademischen Alpenclubs der Schweiz Akademischer Alpenclub Basel Akademischer Alpenclub Bern Club Alpin Academique Geneve Akademischer Alpen Club ZurichSlowenien nbsp Slowenien Slowenischer AlpenvereinSpanien nbsp Spanien Federacion Espanola de Deportes de Montana y EscaladaMitglieder von Vereinen der Union Internationale des Associations d Alpinisme UIAA die dem Gegenrechtsabkommen nicht pauschal beigetreten sind konnen uber das internationale Gegenrechtssekretariat eine Gegenrechts Einzelmarke erwerben und geniessen damit dasselbe Gegenrecht Osterreichisches Gegenrecht BearbeitenIn Osterreich gilt unabhangig vom internationalen Gegenrecht ein nationales Gegenrecht in der aktuell seit dem 1 Januar 2004 gultigen Form 4 Zur Inanspruchnahme wird ein gultiger Jahresausweis des jeweiligen Vereins auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten Osterreichische Huttenmarke eingedruckt oder aufgeklebt ist benotigt Das osterreichische Gegenrecht gilt auf 300 Hutten von Vereinen die nicht am internationalen Gegenrecht teilnehmen Geschichte Bearbeiten Das osterreichische Gegenrecht trat zum 1 Januar 1982 mit dem Abkommen uber das Gegenrecht auf Schutzhutten alpiner Vereine Osterreichs in Kraft Nachdem anfanglich eine separate Huttenmarke erworben werden musste ist seit dem Jahr 2000 lediglich ein Mitgliedsausweis eines der teilnehmenden Vereine erforderlich Teilnehmende Vereine Bearbeiten Folgende Vereine nehmen am osterreichischen Gegenrecht teil Osterreichischer Alpenverein Deutscher Alpenverein Osterreichischer Alpenklub Alpine Gesellschaft Preintaler Naturfreunde Osterreich Osterreichischer Touristenklub Osterreichische Bergsteigervereinigung Alpine Gesellschaft Haller Alpine Gesellschaft Krummholz Akademischer Alpenklub InnsbruckWeitere Gegenrechtsabkommen BearbeitenDer Alpenverein Sudtirol und der Osterreichische Alpenklub pflegen ebenfalls ein bilaterales Gegenrechtsabkommen 5 Weblinks BearbeitenGegenrecht auf der Website des Deutschen Alpenvereins Gegenrecht auf Schutzhutten auf der Website des Osterreichischen Alpenvereins Gegenrecht auf der Website des Liechtensteiner AlpenvereinsEinzelnachweise Bearbeiten UIAA Internationale Vereinbarung uber das Gegenrecht auf Berghutten https www alpenverein de huetten wege touren gegenrecht aid 11027 html Internationales Gegenrecht auf Berghutten PDF Schweizer Alpen Club SAC abgerufen am 23 April 2023 https vavoe at service schutzhutten huttengegenrecht http www alpenverein it de berg wanderfreunde avs h C3 BCtten vorteile f C3 BCr avs mitglieder 97 html Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gegenrecht amp oldid 233102365