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Streitverkundigung Litisdenunziation nach 21 ZPO ist in Osterreich und Liechtenstein in Deutschland Streitverkundung genannt die formelle Benachrichtigung einer dritten Person lat Litisdenunziat von einem bevorstehenden oder bereits anhangigen Rechtsstreit durch jemanden Litisdenunziant 1 der ein rechtliches Interesse am Ausgang diese Verfahrens hat 2 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Zweck 3 Wirkung 4 Form 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDer Gesetzestext zur Streitverkundigung wurde in Osterreich mit der Gesetz vom 1 August 1895 uber das gerichtliche Verfahren in burgerlichen Rechtsstreitigkeiten Zivilprozessordnung eingefuhrt 3 In Liechtenstein mit der Rezeption der osterreichischen Zivilprozessordnung von 1895 durch das Gesetz vom 10 Dezember 1912 uber das gerichtliche Verfahren in burgerlichen Rechtsstreitigkeiten Zivilprozessordnung 4 In beiden Landern gilt dieser Gesetzestext seither identisch und unverandert bis heute Zweck BearbeitenDurch die Streitverkundigung soll die dritte Person zum Beitritt in den Prozess aufgefordert werden Dies damit sie der streitverkundenden Partei oder einer Prozesspartei Hilfe leistet oder aber auch dass sie gegenuber der streitverkundenden Partei spater keine Vorhalte machen kann diese hatte nicht alles unternommen um die Rechte der dritten Person zu schutzen z B einer am Streit interessierten Versicherung und oder wegen moglicher Obliegenheitsverletzungen In bestimmten Fallen besteht eine gesetzliche Verpflichtung den Streit zu verkunden siehe z B 310 Abs 3 oEO bzw Artikel 231 Abs 3 fl EO 931 oABGB bzw 931 fl ABGB 10 Amtshaftungsgesetz nur Osterreich 39 Abs 1 CMR und andere mehr Wirkung BearbeitenDurch die Streitverkundigung kann die dritte Person Nebenintervenient Streithelfer werden oder auch Streitgenosse 14 ZPO muss dies aber nicht Tritt die Person welcher der Streit verkundet wurde dem Verfahren nicht bei kann sie mogliche Nachteile fur sich aus dem Verfahren gegenuber der streitverkundenden Partei nur noch sehr einschrankend geltend machen Der dem der Streit verkundet wurde wird allein durch die Streitverkundung nicht Verfahrensbeteiligter Daher konnen ihm auch keine Verfahrenskosten auferlegt werden solange er nicht formell beitritt Die Streitverkundigung hat auf den Fortgang des Verfahrens grundsatzlich auch keinen Einfluss Insbesondere kann die benachrichtigte Person nicht die Unterbrechung des anhangigen Rechtsstreites die Erstreckung von Fristen oder die Verlegung einer zur Verhandlung bestimmten Tagsatzung verlangen 21 Abs 3 ZPO Ein in diesem Verfahren ergangenes Urteil gilt grundsatzlich auch gegenuber der dem Streit beigetretenen Person aber auch gegenuber der Person welche den Beitritt abgelehnt hat Form BearbeitenDie Streitverkundigung erfolgt durch Ubersendung eines Schriftsatzes an das zustandige Prozessgericht welches der dritten Person diesen Schriftsatz ohne weitere Prufung 25 ZPO formell zustellt 21 Abs 1 ZPO In diesem Schriftsatz hat der Streitverkundigende den Grund der Benachrichtigung anzugeben und die Lage des Rechtsstreites falls derselbe bereits begonnen hat kurz zu bezeichnen ist 21 Abs 1 ZPO Es kann sich im Schriftsatz auch bereits die Aufforderung an die dritte Person befinden als Nebenintervenient dem Verfahren beizutreten 18 iVm 21 Abs 2 ZPO Der dem der Streit verkundet wurde kann dem Streit auf Seiten des Klagers oder des Beklagten beitreten Einzelnachweise Bearbeiten 21 erster Satz ZPO Wer behufs Begrundung civilrechtlicher Wirkungen einen Dritten von einem Rechtsstreite zu benachrichtigen hat 21 Abs 1 ZPO RGBl Nr 113 1895 LGBl 1912 009 001 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Streitverkundigung amp oldid 217938626