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Mit dem Amtshaftungsgesetz abgekurzt AHG wird in Osterreich die Haftung fur Schaden fur dritte Personen geregelt die durch ein Vollzugsorgan oder einen Amtswalter unrechtmassig und schuldhaft in Vollzug des Gesetzes verursacht wurden Diese Haftung ist in Artikel 23 Bundesverfassung B VG grundsatzlich vorgesehen und wird im Amtshaftungsgesetz naher ausgefuhrt BasisdatenTitel AmtshaftungsgesetzLangtitel Bundesgesetz uber die Haftung der Gebietskorperschaften und der sonstigen Korperschaften und Anstalten des offentlichen Rechts fur in Vollziehung der Gesetze zugefugte SchadenAbkurzung AHGTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie ZivilverfahrensrechtFundstelle BGBl Nr 20 1949Datum des Gesetzes 31 Janner 1949Inkrafttretensdatum 1 Februar 1949Letzte Anderung 11 Juli 2013Gesetzestext AHGBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Diese Amtshaftung wird mit einer Amtshaftungsklage geltend gemacht Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Gliederung 3 Abgrenzung zu anderen Gesetzen 4 Ruckersatz beim AHG 4 1 Gerichtszustandigkeit Massigungsrecht und Verjahrung 4 2 Besonderheit bei der Haftung 5 Versicherung 6 Literatur 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDas Amtshaftungsrecht wie es unter anderem im Amtshaftungsgesetz kodifiziert ist hat in Osterreich eine lange Tradition Am 12 Juli 1872 wurde zur Durchfuhrung des Artikels 9 Staatsgrundgesetz StGG das Gesetz uber die richterliche Gewalt das Klagerecht der Parteien wegen der von richterlichen Beamten in Ausubung ihrer amtlichen Wirksamkeit zugefugten Rechtsverletzungen geregelt wird 1 erlassen Dadurch hatte eine geschadigte Partei nunmehr die Moglichkeit gegen den Richter oder den Staat oder beide Klage zu erheben Bereits damals war es nach 2 nur erforderlich bei der Klage gegenuber dem Staat zu beweisen dass ein Organ des Gerichtes eine unrechtmassige schuldhafte Handlung begangen hatte und musste nicht die Person selbst benannt werden Mit dem Gesetz vom 6 Juni 1887 2 wurden Bestimmungen eingefuhrt nach welchen Erkenntnisse der Behorden des stehenden Heeres der Kriegsmarine oder der Landwehr beim Gerichtshof erster Instanz des Zustellungsortes des Erkenntnisses angefochten werden konnten mit denen Personen wegen Verletzung der Dienstpflicht oder Beschadigung von Sachen etc zum Schadenersatz verurteilt worden waren Dieses Gesetz vom 12 Juli 1872 wurde auch mit dem Einfuhrungsgesetz zur Jurisdiktionsnorm JN 3 am 1 August 1895 nicht ausser Kraft gesetzt 4 Es wurde durch das Einfuhrungsgesetz zur JN nun aber festgehalten dass auch Vollstreckungsbeamte richterliche Beamte im Sinne des Gesetzes vom 12 Juli 1872 sind 5 In 80 JN wurde eine Regelung zum Gerichtsstand fur solche Organhaftpflichtklagen aufgenommen Auch das Gesetz vom 6 Juni 1887 wurde durch das Einfuhrungsgesetz zur Zivilprozessordnung nicht aufgehoben 6 Ganz am Ende der 1895 neu eingefuhrten Zivilprozessordnung wurde in den 600 bis 602 ZPO dann das Verfahren in Streitigkeiten wegen der von richterlichen Beamten zugefugten Rechtsverletzungen geregelt Darin wurde weiter daran festgehalten dass sowohl der richterliche Beamte als auch der Staat im Sinne des Gesetzes vom 12 Juli 1872 geklagt werden konnen doch nun in erster Instanz die Oberlandesgerichte zustandig sind und in zweiter Instanz der Oberste Gerichtshof und die Verfahrensbestimmungen der ZPO auch fur diese Verfahren gelten Mit der Verordnung des Justizministers und des Finanzministers vom 6 Juni 1918 wurden diese Bestimmungen auch auf Finanzbeamte ubertragen und die Einschaltung der Finanzprokuratur vorgesehen und weitere Anpassungen 7 Mit dem Gesetzes vom 12 September 1945 uber die Finanzprokuratur in Wien Prokuratursgesetz wurde die Vertretung von richterlichen Beamten die solchen Schadenersatzanspruchen ausgesetzt waren nunmehr durch die Finanzprokuratur wahrgenommen 8 Mit 1 Februar 1949 wurde dann das Amtshaftungsgesetz in Kraft gesetzt mit eigenen Verfahrensbestimmungen und die oben genannten Gesetzes ausser Kraft gesetzt 15 AHG Vor dem Inkrafttreten des AHG wurden zum 1 Janner 1949 mit dem 10 Bundesverfassungsgesetz 9 Artikel 23 der Bundesverfassung B VG die Vorschriften des Bundes Verfassungsgesetzes uber die Schadenshaftung der Gebietskorperschaften geandert 10 Das Amtshaftungsgesetz wurde in den letzten 70 Jahren lediglich zwolfmal novelliert Neunmal ab 1974 Stand 2021 Gliederung BearbeitenDas AHG umfasst lediglich 17 Paragraphen von denen wiederum lediglich sieben Paragraphen der eigentlichen Haftpflicht gewidmet sind Das AHG verfugt uber keine Begriffsdefinitionen und kein offizielles Inhaltsverzeichnis I Abschnitt 1 bis 7 Haftpflicht II Abschnitt 8 bis 15 Verfahren III Abschnitt 15 bis 17 Schlussbestimmungen UbergangsbestimmungenAbgrenzung zu anderen Gesetzen BearbeitenDer Regress beim AHG setzt voraus dass das schadigende Organ bei einem Dritten einen Schaden verursacht hat fur den der Rechtstrager primar einzustehen hatte und dann uU beim Schadiger diesen geleisteten Schadenersatz zuruckverlangen kann Beispiel Ein Polizist verletzt einen Demonstranten vorsatzlich am Korper Primar hat dafur der Staat einzustehen sekundar im Rahmen des Regresses nach dem AHG kann der Polizist fur die finanzielle Entschadigung des Demonstranten und dessen Heilungskosten zur Verantwortung gezogen werden Die Organhaftung nach dem Organhaftpflichtgesetz OrgHG hingegen ist ein Haftungsanspruch der zwischen dem Schadiger Organ und dem Geschadigten offentlich rechtlicher Rechtstrager direkt besteht Der Schadiger hat also direkt den Rechtstrager geschadigt z B ein Polizist hat bei einem Polizeiauto einen Totalschaden verursacht Das Organhaftpflichtgesetz und das Amtshaftungsgesetz regeln keine Ruckersatz Anspruche aus Haftungen fur Schaden die zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber bestehen wenn der Arbeitgeber keine Gebietskorperschaften keine sonstigen Korperschaften oder Anstalt des offentlichen Rechts etc ist 11 Solche Anspruche zwischen normalen Dienstgebern und Dienstnehmern fur versehentlich 12 zugefugte Schaden werden im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz geregelt 13 Ruckersatz beim AHG BearbeitenMusste der Staat fur ein rechtswidriges schuldhaftes Handelns eines Organs Amtswalters in Vollziehung des Gesetzes Ersatz leisten kann er diese Aufwendungen vom Organ Amtswalter ganz oder teilweise zuruckfordern Ruckersatz Regress Ausgeschlossen ist der Ruckersatz wenn die Handlung lediglich leicht fahrlassig war 14 15 Gerichtszustandigkeit Massigungsrecht und Verjahrung Bearbeiten Zustandig ist hierfur grundsatzlich das ortlich zustandige Arbeits und Sozialgericht 16 Bei Vorsatz ist eine Massigung des Ruckersatzes durch das Gericht ausgeschlossen Bei grober Fahrlassigkeit ist es dem Richter je nach Umstanden moglich im Sinne des 2 Abs 2 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz 17 aus Grunden der Billigkeit den Ruckersatz zu massigen 18 Im Rechtsstreit uber den Schaden bei dem der Rechtstrager zur Verantwortung gezogen werden soll hat das Organ Amtswalter die Stellung eines Nebenintervenienten 19 Hat der Rechtstrager dem Organ den Streit verkundet so hat der Vorsitzende des Senates die fur das Organ zustandige Dienstbehorde von der Klage zu benachrichtigen Diese Behorde hat dem Gericht in angemessener Frist mitzuteilen ob ein Disziplinarverfahren bereits eingeleitet wurde oder nunmehr eingeleitet wird 20 Ist bereits ein Disziplinarverfahren anhangig oder eine Anklage gemass den Artikel 142 und 143 B VG 21 beim Verfassungsgerichtshof kann das Landesgericht als Arbeits und Sozialgericht das Verfahren unterbrechen Das Gericht ist dann an das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ebenso wie an ein sonstiges rechtskraftiges gerichtliches Straferkenntnis uber das Verschulden eines Organes gebunden In einem Verfahren nach dem AHG sind weder das Organ noch die als Zeugen oder Sachverstandigen zu vernehmenden Personen zur Wahrung des Amtsgeheimnisses verpflichtet 22 doch kann das Gericht die Offentlichkeit auf Antrag einer Partei auch dann auszuschliessen 172 ZPO wenn Tatsachen erortert oder bewiesen werden mussen die sonst durch das Amtsgeheimnis gedeckt waren und kann das Gericht anwesenden Personen auf Antrag einer Partei zur Geheimhaltung von Tatsachen die sonst durch das Amtsgeheimnis gedeckt waren verpflichten 23 Diese Ruckersatzanspruche nach mussen innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Tages an dem der Rechtstrager den Ersatzanspruch dem Geschadigten gegenuber anerkannt hat oder rechtskraftig zum Ersatz verurteilt worden ist bei sonstiger Verjahrung geltend gemacht werden 24 Besonderheit bei der Haftung Bearbeiten Fur die von einem Kollegialorgan beschlossenen Entscheidungen und Verfugungen haften nur die Stimmfuhrer die fur sie gestimmt haben Beruht jedoch die Entscheidung oder Verfugung auf einer unvollstandigen oder unrichtigen Darstellung des Sachverhaltes durch den Berichterstatter so haften auch die Stimmfuhrer die dafur gestimmt haben nicht es sei denn dass sie die pflichtmassige Sorgfalt grobfahrlassig ausser acht gelassen haben 25 Von einem Organ kann kein Ruckersatz wegen einer Handlung begehrt werden die auf Weisung Auftrag Befehl eines Vorgesetzten erfolgt ist es sei denn das Organ hatte die Weisung eines offenbar unzustandigen Vorgesetzten befolgt oder in Befolgung der Weisung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstossen 26 Versicherung BearbeitenZur Abwendung oder Ersatz von Anspruchen aus Schaden gegen Organe Amtswalter aus dem AHG kann eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden D amp O Versicherung auch Directors and Officers Versicherung oder Organ oder Manager Haftpflichtversicherung genannt Literatur BearbeitenMartin Paar Grundzuge des Amtshaftungsrechts Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung 2 Auflage Wien 2021 ISBN 978 3 214 02173 3 Einzelnachweise Bearbeiten RGBl Nr 112 RGBl 72 1887 RGBl 110 1985 Artikel VI Z 4 EG z JN Artikel XII Abs 1 EG z JN Siehe Artikel XI Zif 5 EG z ZPO 6 die Verordnung des Justizministers und des Finanzministers vom 6 Juni 1918 RGBl Nr 206 uber die administrative Behandlung von Syndikatsanspruchen gegen den Staat Siehe 2 Z 5 des Gesetzes vom 12 September 1945 St G Bl Nr 172 uber die Finanzprokuratur in Wien Prokuratursgesetz BGBl Nr 19 1949 Bis zum 1 Janner 1949 galt nach Artikel II 12 des Bundesverfassungsgesezes BVG 393 1929 dass die bisherigen Vorschriften zur Schadensersatzhaftung aus der Monarchie weiter gelten Siehe 1 Abs 2 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz Siehe 2 Abs 1 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz Bundesgesetz vom 31 Marz 1965 uber die Beschrankung der Schadenersatzpflicht der Dienstnehmer Dienstnehmerhaftpflichtgesetz BGBl Nr 80 1965 3 Abs 1 AHG Wahlleiter haftet fur Wiederholung der BP Wahl 2016 Webseite orf at vom 14 Oktober 2021 9 Abs 3 mit einer Besonderheit nach 9 Abs 4 AHG bei schadensverursachenden Verfugungen von Gerichten BGBl Nr 80 1965 3 Abs 2 AHG 10 Abs 1 Zif 1 AHG 10 Abs 2 AHG Anklagen mit denen die verfassungsmassige Verantwortlichkeit oberster Bundes oder Landesorgane fur die durch ihre Amtstatigkeit erfolgten schuldhaften Rechtsverletzungen geltend gemacht werden 13 Abs 1 AHG Bei Verstoss gegen die Geheimhaltungspflicht wurde 301 Strafgesetzbuches greifen 6 Abs 2 AHG 3 Abs 3 AHG 4 AHG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtshaftungsgesetz amp oldid 238044833