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Unter mittelbarer Bundesverwaltung wird in Osterreich die Wahrnehmung der Bundesverwaltung durch solche Behorden verstanden die nicht als Bundesbehorden und damit vom Bund selbst sondern durch den Landeshauptmann als ihm unterstellte Landesbehorden eingerichtet sind Geregelt sind die Bestimmungen im Art 102 B VG Koordinator der mittelbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes der sich des Amtes der jeweiligen Landesregierung als Hilfsorgan bedient Die behordliche Zustandigkeit kann bei ihm selbst liegen im Regelfall sind jedoch die Bezirksverwaltungsbehorden zustandige Behorden Die im Einzelfall zustandigen Behorden sind dem Landeshauptmann unterstellt und an seine Weisungen gebunden Der Landeshauptmann wiederum ist in den Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung an die Weisungen des zustandigen Bundesministers gebunden und kann bei Nichtbeachtung vor dem Verfassungsgerichtshof zur Verantwortung gezogen werden Bisher ist dies in der Geschichte der Zweiten Republik nur einmal vorgekommen als die Bundesregierung den Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer anklagte 1 Uber Beschwerden gegen die in der mittelbaren Bundesverwaltung ergangenen Bescheide entscheiden im Regelfall die Landesverwaltungsgerichte da das Bundesverwaltungsgericht nur fur Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung zustandig ist Vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 waren Bescheide im administrativen Instanzenzug anzufechten bevor die Gerichtshofe des offentlichen Rechts angerufen werden konnte Gegen den Bescheid der Bezirksverwaltungsbehorde I Instanz war die Berufung an den Landeshauptmann II Instanz moglich sofern nicht fur bestimmte Angelegenheiten der Unabhangige Verwaltungssenat des betreffenden Landes zustandig war Soweit der Landeshauptmann in I Instanz zustandig war ging die Berufung im Regelfall an den zustandigen Bundesminister Quellen Bearbeiten Spruch des VerfassungsgerichtshofesWeblinks BearbeitenArt 102 B VG im Rechtsinformationssystem Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mittelbare Bundesverwaltung Osterreich amp oldid 234779403