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Die Francovich Entscheidung EuGH C 6 90 und C 9 90 Slg 1991 5357ff des Europaischen Gerichtshofes EuGH vom 19 November 1991 ist eine wichtige Entscheidung auf dem Gebiet des Europarechts Der EuGH stellte darin unter anderem klar dass die mangelnde nationale Umsetzung einer Richtlinie Entschadigungsanspruche gegen einen Staat nach sich ziehen kann Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Entscheidung 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDer Francovich Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde Durch die Richtlinie 80 987 sollte Arbeitnehmern auf Gemeinschaftsebene ein Mindestschutz bei Zahlungsunfahigkeit des Arbeitgebers unbeschadet in den Mitgliedstaaten bestehender gunstigerer Bestimmungen gewahrleistet werden Insofern sollte ein offentlicher Fonds errichtet werden bei dessen Ausgestaltung die Mitgliedstaaten Spielraume haben Zu diesem Zweck sah die Richtlinie insbesondere spezielle Garantien fur die Befriedigung nichterfullter Anspruche der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt vor Herr Francovich hatte fur ein Unternehmen in Vicenza gearbeitet dafur aber nur gelegentlich Abschlagszahlungen auf seinen Lohn erhalten Er erhob deshalb Klage vor der Pretura Vicenza die die Beklagte zur Zahlung von rund 6 Millionen Lire verurteilte Im Rahmen der Zwangsvollstreckung nahm der Gerichtsvollzieher des Tribunale Vicenza ein Protokoll uber eine fruchtlose Pfandung auf Der Klager verlangte daraufhin vom italienischen Staat die in der Richtlinie 80 987 vorgesehenen Garantien hilfsweise Schadensersatz Italien hatte es aber versaumt einen solchen offentlichen Fonds zu schaffen und die Klage wurde somit zunachst abgewiesen Trotz des Ablaufs der Umsetzungsfrist konnte ein Anspruch auf die Garantien auch nicht aus der Richtlinie selbst hergeleitet werden da diese zu unbestimmt war und daher nicht den Erfordernissen fur eine unmittelbare Anwendbarkeit genugte Deshalb stellte sich die Frage ob die unterlassene Umsetzung der Richtlinie zumindest einen Staatshaftungsanspruch gegen Italien begrundete 1 Entscheidung BearbeitenDer EuGH entwickelte somit das Institut des ungeschriebenen Entschadigungsanspruchs wegen Verstosses gegen das Gemeinschaftsrecht und stellte folgenden Kriterien auf Eine Richtlinie wurde fehlerhaft oder nicht umgesetzt Die verletzte Rechtsnorm bezweckt dem Einzelnen Rechte zu verleihen Es muss sich damit um eine individualschutzende Norm handeln Der Verstoss ist hinreichend qualifiziert Verstoss gegen Gemeinschaftsrecht muss offenkundig und erheblich sein Die Nichtumsetzung muss kausal fur einen Schaden sein 2 Insofern stand den Klagern ein Schadensersatzanspruch gegen Italien zu Als Begrundung fuhrte der EuGH das Prinzip der Gemeinschaftstreue aus Art 4 Abs 3 EUV ex Art 10 EGV an und dass es der Durchsetzung des Gemeinschaftsrechtes hinderlich sei dass ein Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht umsetzen wurde Zudem sei es ein Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dass die Mitgliedstaaten zum Ersatz der Schaden verpflichtet sind die dem einzelnen durch Verstosse gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen die diesen Staaten zuzurechnen sind Die herrschende Meinung verneint einen nationalen Amtshaftungsanspruch 839 BGB Art 34 GG mit dem Argument dass die nichtumgesetzte EU Richtlinie keinen drittschutzenden Charakter habe der fur die Eroffnung dieses Anspruchs unter anderem erforderlich ware 3 Vielmehr folgt der Entschadigungsanspruch aus dem seit der Frankovich Entscheidung bestehenden unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch Die hierfur erforderliche Pflichtverletzung eines Mitgliedsstaates liegt in der Nichtumsetzung der EU Richtlinie wonach er unionsrechtlich verpflichtet ist Sofern ein Staat dieser Verpflichtung nicht nachkommt besteht unter den oben genannten Voraussetzungen der Staatshaftungsanspruch Literatur BearbeitenChristian Baldus Rainer Becker Quasi Beihilfe statt horizontaler Direktwirkung Zur Vereinbarkeit der Francovich Rechtsprechung des EuGH mit dem Rechtsgedanken des Binnenmarktes In Europarecht 34 Jg 1999 H 3 S 375 394 Cornelia M Binia Das Francovich Urteil des Europaischen Gerichtshofes im Kontext des deutschen Staatshaftungsrechts Frankfurt am Main u a Lang 1998 Hans Heiner Gotzen Das Francovich Urteil des EuGH In Verwaltungsrundschau Zeitschrift fur Verwaltung in Praxis und Wissenschaft 40 Jg 1994 S 318f M P F Granger National applications of Francovich and the construction of a European administrative jus commune In European law review Vol 32 1 2007 S 157 192 Carol Harlow Francovich and the problem of the disobedient state In European law journal ISSN 1351 5993 Vol 2 1996 S 199 225 Christoph Henrichs Haftung der EG Mitgliedstaaten fur Verletzung von Gemeinschaftsrecht Die Auswirkungen des Francovich Urteils des Europaischen Gerichtshofs in den Rechtsordnungen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten Baden Baden Nomos 1995 Martin W Huff Francovich oder was hat der Burger von der Gemeinschaft In Europaische Zeitschrift fur Wirtschaftsrecht EuZW 6 Jg 1995 H 6 S 161 Tobias Jaag Die Francovich Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs In Schweizerische Zeitschrift fur internationales und europaisches Recht 6 Jg 1996 S 505 526 Stephan Keiler Christoph Grumbock Hrsg EuGH Judikatur aktuell Rechtsprechung der Gerichte der Europaischen Gemeinschaften nach Politiken Wien Linde Verlag 2006 S 343 348 Autor Andreas Auer Sofia Moreira de Sousa Wolfgang Heusel Hrsg Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts von Francovich zu Kobler Zwolf Jahre gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung Koln Bundesanzeiger 2004 Rudolf Streinz Europarecht 11 Auflage Heidelberg 2019 Waltraud Hakenberg Europarecht 9 Auflage Munchen 2021 Weblinks BearbeitenUrteil des EuGHEinzelnachweise Bearbeiten Hakenberg Europarecht Rn 247 ff Hakenberg Europarecht Rn 247 BGH NJW 2013 168 Streinz Europarecht Rn 517Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Francovich Entscheidung amp oldid 229743454