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Als Wildschaden werden durch Wild verursachte Schaden bezeichnet insbesondere solche in der Land Forst und Fischereiwirtschaft Wildschwein Schaden in einem Feld mit ZuckerhirseDer bei der Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier entstehende Schaden ist im juristischen Sinne kein Wildschaden sondern wird als Wildunfall bezeichnet Der dabei entstehende Schaden am Fahrzeug ist ein Unfallschaden der im Regelfall durch die Fahrzeug Teilkasko Versicherung abgedeckt ist Ebenso ist Wildschaden nicht mit Jagdschaden zu verwechseln der anlasslich der Jagdausubung entstehen kann 1 Inhaltsverzeichnis 1 Wildschaden in der Landwirtschaft 2 Wildschaden in der Forstwirtschaft 3 Haftung fur Wildschaden 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseWildschaden in der Landwirtschaft Bearbeiten nbsp Wildschaden durch Umbrechen von Grunland durch WildschweineIm Sinne der deutschen Jagdgesetze sind Wildschaden in der Landwirtschaft Beschadigungen der genutzten Flachen deren Saat und Feldfrucht durch Schalenwild Wildkaninchen und Fasane 2 Die landwirtschaftlichen Wildschaden werden durch Wildschweine Schwarzwild verursacht die wahrend der Aussaat die Felder aufsuchen und sich vom Saatgut ernahren z B Saatkartoffeln Saatgetreide wie Weizen und Mais Von besonderer Bedeutung ist der Schaden den Wildschweine an reifen Feldfruchten verursachen insbesondere an Kartoffeln Weizen Hafer und Mais Auch Rotwild verursacht hier grossen Wildschaden Ebenfalls von grosser Bedeutung sind die von Wildschweinen verursachten Wiesenschaden So suchen diese insbesondere im Fruhjahr die Wiesen und Weiden auf und suchen dort Engerlinge und Mause zum Zwecke der Eiweissaufnahme Dazu wuhlen sie die Flachen um man spricht waidmannisch vom Brechen und verursachen damit grosse Schaden Schon im fruhen Mittelalter unter karolingischer Herrschaft wurden Klagen uber hohe Wildschaden laut Der Wunsch des Adels nach viel Wild fur die reprasentative Jagd stand stets im Konflikt zu der Angst der Landbevolkerung um ihre Ernte In den Bauernkriegen waren wichtige Forderungen solche zur freien Jagd In Suddeutschland sollen vom 16 bis 18 Jahrhundert regelmassig 50 der Ernte durch Wildschaden vernichtet worden sein Zaune durften lange Zeit nicht errichtet und das Jagdwild nicht vertrieben werden 3 Wildschaden in der Forstwirtschaft BearbeitenWildschaden in der Forstwirtschaft beziehen sich auf Beschadigungen der Flora durch Verbiss Schalung und Reiben Fegen von Wild an Forstpflanzen nbsp Ubersicht verschiedener Formen von Wildschaden in Bezug auf Waldentwicklungsstadium und die dafur in Deutschland bedeutsamsten Wildart nbsp Weiserflache zur Beurteilung des Wildeinflusses auf die Naturverjungung man beachte das Fehlen von Verjungung ausserhalb des Zaunes nbsp Schaldschaden an Eiche verursacht durch Rotwild nbsp Fegeschaden an Kirsche durch Rehwild Zwiesel Bildung vermutlich durch vorherigen Wildverbiss nbsp Sanierungsflache im durch Wildschaden zerstorten alpinen SchutzwaldAnders als auf landwirtschaftlichen Flachen kann Wildverbiss im Wald zusatzlich okologische Langzeitschaden verursachen Insbesondere durch Rehwild als Selektierer mit dem selektiven Verbiss der Knospen kann aus artenreichen Mischwaldern durch komplettes Herausfressen der fur das Wild schmackhafteren Baumarten langfristig ein artenarmer Reinbestand werden Beispiele sind etwa der typische Bergmischwald der Alpen aus Fichte Weisstanne Buche Bergahorn Bergulme Esche Mehlbeere Vogelbeere und Eibe Obwohl all diese Baumarten nach wie vor ausreichend Samen abwerfen und diese auch keimen uberstehen mancherorts nur die unempfindlichen Fichten und Buchen den Frassdruck der Rehe Hirsche und Gamsen Auch im seit Jahrhunderten fur seine imposanten Mischbestande aus Eichen und Buchen bekannten Spessart fuhrt Wildverbiss mancherorts zum Totalverlust der Eichenkeimlinge und damit zu Buchenreinbestanden Anderswo wird die Verjungung potentiell autochthoner Laubholzbestande auf historisch alten Waldstandorten vernichtet womit eine Gefahr fur deren genetische Information entsteht Im Vergleich zu landwirtschaftlichen Wildschaden sind die forstwirtschaftlichen Wildschaden jahrlich weniger offensichtlich hinsichtlich ihrer langfristigen Folgen aber umso bedeutsamer Bis hin zum Verlust autochthoner genetischer Information von Baumarten Fur die Wildschadensregelung gelten gleiche Fristen zur Anmeldung wie fur die Landwirtschaft In fast allen deutschen Bundeslandern werden die Wildschaden im Wald von den Forstbehorden in Vegetationsgutachten beurteilt Haftung fur Wildschaden BearbeitenDas Wildschadensersatzrecht ist derzeit in den 29 ff Bundesjagdgesetz BJagdG 4 normiert Hiernach hat die Jagdgenossenschaft den durch Schalenwild Wildkaninchen oder Fasanen verursachten Schaden an einem Grundstuck das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehort oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist zu ersetzen Der Jagdpachter der die betreffende Jagd gepachtet hat ist im Regelfall im Jagdpachtvertrag verpflichtet den Ersatz des Wildschadens teilweise oder ganz zu ubernehmen Jagdpachtvertrage beinhalten heute zunehmend eine Wildschadenspauschale Es gibt auch Pachtvertrage die eine so genannte Spitzabrechnung der tatsachlichen Wildschadensabwehrmassnahmen beinhalten Neuere Vertragsmodelle definieren teilweise sehr konkret die zu erstattenden Geldbetrage je geschadigter Pflanze bzw Flache Bei Unstimmigkeiten zwischen den Parteien kann ein Gutachten eines vereidigten Sachverstandigen von der Unteren Jagdbehorde bestellter Wildschadensschatzer eingeholt werden 5 Fur den Fall dass der Geschadigte Ersatz von dem Pachter nicht erlangen kann bleibt die Ersatzpflicht der Jagdgenossenschaft bestehen Subsidiaritat der Haftung Im Ubrigen hat der Geschadigte eine Mitwirkungsverpflichtung zur Verhinderung von Wildschaden nach BJagdG 32 und 34 6 7 In Zukunft wird es zunehmend um Verhutung nicht um Ersatz von Wildschaden gehen Literatur BearbeitenHans Drees Begrunder Hans Jurgen Thies Wild und Jagdschaden Anleitung zur Geltendmachung und Feststellung von Wild und Jagdschaden 8 uberarbeitete Auflage Deutscher Gemeindeverlag und Kohlhammer Stuttgart 2006 188 XII S ISBN 978 3 555 01388 6 oder ISBN 3 555 01388 2 Rolf Bergheim et al Wildschaden in Feld und Wald Erkennen verhindern regulieren Deutsche Jagd Zeitung Spezial Nr 4 Parey Singhofen 2000 97 S ISBN 3 89715 303 3 Martin Moog Bewertung von Wildschaden im Wald Modelle Methoden Bewertung Neumann Neudamm Melsungen 2008 220 S ISBN 978 3 7888 1189 1 Bruno Hespeler Wildschaden heute Vorbeugung Feststellung Abwehr BLV Munchen Wien und Zurich 1999 223 S ISBN 3 405 15423 5 Mario Genth Wildschadensersatz Im Wandel der Zeit in Beitrage zur Jagd und Wildforschung Band 32 2007 S 517 523 Wolfgang Schwenke Hrsg Walter Baumler Max Postner Erhard Ueckermann Die Forstschadlinge Europas Ein Handbuch in funf Banden 5 Band Wirbeltiere Paul Parey Hamburg und Berlin 1986 ISBN 3 490 11516 3 Erhard Ueckermann Wildschadenverhutung Die Wildschadenverhutung in Wald und Feld eine praktische Anleitung zu technischen Schutzmassnahmen Schriftenreihe der Forschungsstelle fur Jagdkunde und Wildschadenverhutung des Landes Nordrhein Westfalen Heft 2 4 neubearbeitete und erweiterte Auflage Parey Hamburg und Berlin 1981 80 S ISBN 3 490 18912 4 Holger Konrad Wildschadensersatz in gemeinschaftlichen Jagdbezirken nach 29 Abs 1 BJagdG Geschichte Systematik und aktuelle Problemstellungen Reihe Studien zum internationalen europaischen und deutschen Nachhaltigkeitsrecht Bd 3 1 Aufl LIT Verlag Munster 2012 zugl Trier Univ Diss 2012 ISBN 978 3 643 11614 7 Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29 September 1976 BGBl I S 2849 das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29 Mai 2013 BGBl I S 1386 geandert worden ist Ilse Haseder Gerhard Stinglwagner Knaurs Grosses Jagdlexikon Augsburg 2000 Stichwort Wildschaden ISBN 3 8289 1579 5 Christian Ammer Torsten Vor Thomas Knoke Stefan Wagner Der Wald Wild Konflikt Analyse und Losungsansatze vor dem Hintergrund rechtlicher okologischer und okonomischer Zusammenhange Gottinger Forstwissenschaften Band 5 Gottinger Universitatsverlag Gottingen 2010 ISBN 978 3 941875 84 5 online PDF 4 51 MBWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Wildlife damage Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Wildschaden Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Text des Bundesjagdgesetzes mit den Grundsatzen zur Wildschadensverhutung und zum Wildschadensersatz waldwissen net Beurteilung von Wildverbiss in NaturverjungungenEinzelnachweise Bearbeiten BJagdG 29ff Bundesjagdgesetz Heinz Ludemann Landwirtschaft in fruheren Zeiten Beitrage aus dem Heimatmuseum der Stadt Holzgerlingen Nicht mehr online verfugbar 2013 ehemals im Original abgerufen am 31 Oktober 2022 1 2 Vorlage Toter Link www heimatmuseum holzgerlingen de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven BJagdG 29 1 Wird ein Grundstuck das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehort oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist 5 Abs 1 durch Schalenwild Wildkaninchen oder Fasanen beschadigt so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschadigten den Wildschaden zu ersetzen Der aus der Genossenschaftskasse geleistete Ersatz ist von den einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhaltnis des Flacheninhalts ihrer beteiligten Grundstucke zu tragen Hat der Jagdpachter den Ersatz des Wildschadens ganz oder teilweise ubernommen so trifft die Ersatzpflicht den Jagdpachter Die Ersatzpflicht der Jagdgenossenschaft bleibt bestehen soweit der Geschadigte Ersatz von dem Pachter nicht erlangen kann BJagdG 35 Verfahren in Wild und Jagdschadenssachen Die Lander konnen in Wild und Jagdschadenssachen das Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges davon abhangig machen dass zuvor ein Feststellungsverfahren vor einer Verwaltungsbehorde Vorverfahren stattfindet in dem uber den Anspruch eine vollstreckbare Verpflichtungserklarung Anerkenntnis Vergleich aufzunehmen oder eine nach Eintritt der Rechtskraft vollstreckbare Entscheidung Vorbescheid zu erlassen ist Die Lander treffen die naheren Bestimmungen hieruber BJagdG 32 Schutzvorrichtungen 1 Ein Anspruch auf Ersatz von Wildschaden ist nicht gegeben wenn der Geschadigte die von dem Jagdausubungsberechtigten zur Abwehr von Wildschaden getroffenen Massnahmen unwirksam macht BJagdG 34 Geltendmachung des Schadens Der Anspruch auf Ersatz von Wild oder Jagdschaden erlischt wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehoriger Sorgfalt erhalten hatte bei der fur das beschadigte Grundstuck zustandigen Behorde anmeldet Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstucken genugt es wenn er zweimal im Jahre jeweils bis zum 1 Mai oder 1 Oktober bei der zustandigen Behorde angemeldet wird Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4125707 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wildschaden amp oldid 235340424