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Einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk 1 2 bilden die als Jagdgenossenschaft 3 zusammenhangenden Grundflachen einer Gemeinde somit alle Grundflachen einer Gemeinde die nicht zu einem Eigenjagdbezirk 4 gehoren wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen In den Jagdgesetzen der deutschen Bundeslander konnen diese Flachenwerte erhoht werden so in den bayerischen Alpen mit ihren Vorbergen sogar auf 500 ha Es kommt nicht darauf an ob auf den einzelnen Grundflachen die Jagd tatsachlich ausgeubt werden darf Deshalb gehoren auch Strassen und Sportstatten befriedete Bezirke 5 und die Ortsbebauung zur Flache von gemeinschaftlichen Jagdbezirken Die durch den Jagdpachter tatsachlich bejagbare Flache eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks ist entsprechend kleiner da in befriedeten Bezirken sowie an Orten an denen die offentliche Ruhe Sicherheit oder Ordnung gestort oder Menschen gefahrdet wurden nicht gejagt werden darf Die Pachtdauer betragt in der Regel zehn oder 12 Jahre Literatur BearbeitenBundesjagdgesetz und die Jagdgesetze der Lander und ihre Verordnungen Ilse Haseder Gerhard Stinglwagner Knaurs Grosses Jagdlexikon Augsburg 2000 ISBN 3 8289 1579 5 Mark G von Puckler Der Jager und sein Recht Ein Leitfaden fur Prufung und Praxis in Grundfallen Verlag Paul Parey Hamburg 1986 ISBN 3 490 14212 8 Lehrbuch Jagerprufung 5 Einzelnachweise Bearbeiten gemass 8 BJagdG Haseder Stinglwagner S 385 i S v 9 BJagdG im Regelfall gemass 7 BJagdG nach 6 BJagdGBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gemeinschaftlicher Jagdbezirk amp oldid 206854338