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Die Zivilkammer ist ein Spruchkorper des Landgerichts besetzt mit einem Vorsitzenden Richter und zwei beisitzenden hauptberuflichen Richtern Die Zivilkammer ist als Spruchkorper zustandig fur Berufungen und Beschwerden gegen die Urteile und sonstigen Entscheidungen des Amtsgerichtes Als erstinstanzliches Gericht ist die Zivilkammer zustandig fur die Streitigkeiten deren Streitwert oberhalb einer Streitwertsumme von 5 000 Euro liegen Einzelrichter BearbeitenAnstelle der mit drei Richtern besetzten Kammer entscheidet seit der Zivilprozessreform zum 1 Januar 2002 die Zivilkammer grundsatzlich durch den Einzelrichter Nur wenn dieser Proberichter ist und noch nicht ein Jahr lang geschaftsverteilungsplanmassig Zivilsachen bearbeitet hat wenn die Kammer als Spezialkammer fur bestimmte Rechtsmaterien wie z B Arzthaftung zustandig ist oder wenn die Sache grundsatzliche Bedeutung hat oder besondere tatsachliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist ist ausnahmsweise die vollbesetzte Kammer zustandig vgl 348 ff ZPO Weblinks Bearbeiten 348 ff ZPOBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4190992 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zivilkammer amp oldid 225296765