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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Amtspflicht bezeichnet in Deutschland die Pflicht einer in einem offentlich rechtlichen Dienstverhaltnis stehenden Person Beamter Soldat Richter gegenuber einem Dritten die sich aus seinem Amt bzw seiner Rechtsstellung dem Dritten gegenuber ergibt sowie die Pflichten von Personen in einem offentlich rechtlichen Amtsverhaltnis z B Mitglieder der Verfassungsorgane Weiterhin werden auch die Pflichten von Notaren Notarassessoren und Mitgliedern eines Anwaltsgerichtes als Amtspflichten bezeichnet Die Pflichten gegenuber dem Dienstherrn sind hingegen Dienstpflichten Inhaltsverzeichnis 1 Umfang 2 Inhalt 3 Amtspflichtverletzung 4 Personliche Haftung und Staatshaftung 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseUmfang BearbeitenNicht nur Beamte sind Trager einer Amtspflicht Beamter ist haftungsrechtlich jeder dem die Ausubung offentlicher Gewalt anvertraut ist 1 Dazu gehoren auch etwa Angestellte Schoffen Schulerlotsen oder Schornsteinfeger die hoheitliche Tatigkeiten ausuben 2 Auch der Abschleppunternehmer der von der Polizei beauftragt wird ist bei der Ausfuhrung der Ersatzvornahme Beamter im Sinne des staatshaftungsrechtlichen Beamtenbegriffs 3 weil der Abschleppvorgang nach Ansicht des BGH materiell rechtlich noch Teil der polizeilichen Vollstreckungsmassnahme ist Auch andere offentliche Amtstrager etwa Notare unterliegen einer Amtspflicht Notare haften nach 19 BNotO personlich Die Subsidiaritat ihrer Haftung gem 19 Abs 1 Satz 2 BNotO gilt nur fur hoheitliche Tatigkeit Beurkundung nicht fur Beratung oder Aufbewahrung Handlungen die ein Beamter innerhalb der durch die Amtspflicht gezogenen Grenzen vornimmt sind selbst dann nicht rechtswidrig wenn sie Privatrechte und Rechte Dritter verletzen Strafrechtlich ist von Bedeutung dass es sich insbesondere bei Bestechungsdelikten um fur den offentlichen Dienst Verpflichtete handelt bei wirtschaftlicher Tatigkeit kommt es darauf an ob diese der Daseinsvorsorge dient 4 Echte Amtsdelikte konnen nur von echten Beamten begangen werden bei Nichtbeamten bleiben sie straflos Unechte Amtsdelikte hingegen sind fur alle Amtstrager strafbar bei Beamten jedoch mit hoherer Strafe bedroht Inhalt BearbeitenDie Amtspflicht aussert sich im hoheitlichen Handeln bei Ausubung offentlicher Gewalt sei es durch behordliche Genehmigung Erlass von rechtswidrigen Verwaltungsakten amtlichen Auskunften oder Ratschlagen oder Unterlassen von gesetzlich gebotenen offentlichen Aufgaben etwa Daseinsvorsorge wie die Mullabfuhr oder offentliche Streupflicht Sie umfasst die sorgfaltige behordliche Behandlung anvertrauter fremder Belange und die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit 5 Zu den Amtspflichten gehoren ferner zustandigkeits und verfahrensgemasses Handeln Verhaltnismassigkeit und Erteilung ordnungsgemasser Auskunfte Antragsgesuche sind gewissenhaft forderlich sachdienlich und in angemessener Frist zu bearbeiten und zu entscheiden 6 Amtspflichtverletzung BearbeitenUberschreitet ein Amtstrager die Grenzen seiner Amtspflicht so liegt eine Amtspflichtverletzung vor Das fehlerhafte Verhalten von Bediensteten der offentlichen Hand lost Amtshaftung aus Ein Amtshaftungsanspruch setzt voraus dass ein offentlich Bediensteter vorsatzlich oder fahrlassig seine Amtspflicht einem Dritten gegenuber verletzt Weitere Voraussetzung fur alle Falle der Amtspflichtverletzung ist dass der Geschadigte Rechtsmittel eingelegt hat um einen Schaden abzuwenden 839 Abs 3 BGB Diese ist jedoch haftungsrechtlich lediglich dann von Bedeutung wenn es sich um eine vorsatzliche Pflichtverletzung handelt Bei fahrlassiger Amtspflichtverletzung tritt nach der Subsidiaritatsklausel des 839 Abs 1 Satz 2 BGB eine Haftung nur ein wenn der Geschadigte nicht anderweitig Ersatz durch Dritte erlangen kann Wird fahrlassig eine fehlerhafte Baugenehmigung erteilt ist der Bauherr vorrangig auf die Ersatzhaftung des fehlerhaft bauplanenden Architekten zu verweisen 7 Ist die Ersatzhaftung etwa wegen Vermogensverfalls des Dritten nicht durchsetzbar haftet auch bei Fahrlassigkeit der Beamte Eine Amtspflichtverletzung liegt auch dann vor wenn die Grenzen eines vorhandenen Ermessens spielraums verletzt werden ohne dass ein Ermessensmissbrauch vorliegt Der Beamte darf danach sein Ermessen nur pflichtgemass nicht jedoch falsch fehlerhaft oder gar nicht ausuben Die Rechtsprechung verlangt zudem einen inneren Zusammenhang zwischen der Verletzungshandlung und der Verfolgung hoheitlicher Zwecke Danach weist eine nichthoheitliche Dienstfahrt einen inneren Zusammenhang zwischen der Verletzungshandlung und der Verfolgung hoheitlicher Zwecke auf wenn sie dazu dient eine hoheitliche Massnahme am Zielort vorzunehmen Der Bundesgerichtshof stellt darauf ab ob der Sinn dieser Dienstfahrt darin besteht hoheitlich tatig zu werden 8 Der selbstliquidierende beamtete Chefarzt handelt privatrechtlich sodass er bei einem Behandlungsfehler nicht in Ausubung des ihm ubertragenen offentlichen Amts seine Amtspflicht verletzt 9 Die offentliche Hand kann sich einer Amtshaftung fur fehlerhaftes Verhalten ihrer Bediensteten grundsatzlich nicht dadurch entziehen dass sie die Durchfuhrung einer Massnahme auf einen privaten Unternehmer ubertragt 10 Die Amtspflichtsverletzung kann zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen fuhren Auch die Amtspflichtverletzung des Richters begrundet nach 839 Abs 2 BGB in Verbindung mit Art 34 GG Schadensersatzpflichten 11 Dies gilt im Fall des Richterspruchprivilegs aber nur bei Amtspflichtverletzungen welche in einer Straftat bestehen 839 Abs 2 BGB 12 Begriff und Verstandnis der Vorschrift des 839 Abs 2 S 1 BGB haben sich im Lauf der Zeit gewandelt War zunachst ganz allgemein vom Richterprivileg die Rede anderte sich dies sodann zum Spruchrichterprivileg und schliesslich nach aktuellem Stand zum Richterspruchprivileg 13 14 Dies fuhrt dazu dass Schadensersatzanspruche unter anderem dann durchgesetzt werden konnen wenn dem Richter eine Rechtsbeugung nachgewiesen werden kann Eine Rechtsbeugung ist hierbei in zwei Fallgruppen denkbar Bei evident inhaltlich grob unrichtigen Gerichtsentscheidungen 15 und bei evident grob unrichtiger Verfahrensgestaltung 16 Richter an Registergerichten sind keine Spruchrichter 17 weil in der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Urteile gefallt werden Deshalb kommt den Registerrichtern das Spruchrichterprivileg nicht zugute Ebenfalls keine Anwendung findet das Spruchrichterprivileg nach 839 Abs 2 S 2 BGB auf Falle der verweigerten oder verzogerten Amtstatigkeit also der pflichtwidrigen Untatigkeit Verfassungsrechtlich ist die Amtspflichtverletzung jeder Rechtsverstoss gegen offentlich rechtliche und privatrechtliche Normen die den exekutiven Hoheitstrager Behorden binden Art 20 Abs 3 GG Personliche Haftung und Staatshaftung BearbeitenNormadressat der Haftungsanspruche ist nach 839 Abs 1 BGB eindeutig der Beamte Das Gleiche gilt fur Sachverstandige bei ihrer gerichtlichen Gutachtertatigkeit 839a BGB Im BGB ist die Rede davon dass ein Beamter bei Amtspflichtverletzung personlich haftet und nicht der Dienstherr die Behorde Fur vorsatzlich oder grob fahrlassig herbeigefuhrte Schaden beim Dienstherrn haftet der Beamte nach 75 Bundesbeamtengesetz bzw den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften fur Arbeitnehmer im offentlichen Dienst folgt eine ahnliche Haftung aus dem Arbeitsvertrag Damit offentliche Bedienstete diesem hohen personlichen Haftungsrisiko nicht ausgesetzt sind ist in Art 34 GG eine Ruckhaftung des Dienstherrn oder des Staates vorgesehen Die personliche Haftung des Beamten wird dadurch auf den Staat ubergeleitet Verletzt jemand in Ausubung eines ihm anvertrauten offentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenuber obliegende Amtspflicht so trifft durch die Vorrangigkeit des Verfassungsrechts vor dem Zivilrecht die Verantwortlichkeit grundsatzlich den Staat oder die Korperschaft in deren Dienst er steht Bei Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit bleibt der Ruckgriff des Staates auf den Beamten jedoch vorbehalten Fur den Anspruch auf Schadensersatz und fur den Ruckgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden Notare haften nach der Bundesnotarordnung personlich und mussen sich daher entsprechend versichern 19a BNotO eine Staatshaftung ist bei ihnen ausgeschlossen Ausnahmen gelten fur die Amtsnotare in Baden Wurttemberg Siehe auch BearbeitenDienstaufsichtLiteratur BearbeitenManfred Baldus Bernd Grzeszick Sigrid Wienhues Staatshaftungsrecht das Recht der offentlichen Ersatzleistungen 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2013 ISBN 978 3 8114 9151 9 Steffen Detterbeck Kay Windthorst Hans Dieter Sproll Hrsg Staatshaftungsrecht C H Beck Munchen 2000 ISBN 3 406 45837 8 Bernd Hartmann Offentliches Haftungsrecht Okonomisierung Europaisierung Dogmatisierung Mohr Siebeck Tubingen 2013 ISBN 978 3 16 152525 4 Peter Itzel Karin Schwall Christoph Stein Praxishandbuch des Amts und Staatshaftungsrechts 2 Auflage Springer Berlin 2012 ISBN 978 3 642 13001 4 Fritz Ossenbuhl Matthias Cornils Staatshaftungsrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64151 0 Bernd Tremml Michael Karger Michael Luber Der Amtshaftungsprozess Amtshaftung Notarhaftung Europarecht 4 Auflage Vahlen Munchen 2013 ISBN 978 3 8006 4701 9 Weblinks BearbeitenBernd Rohlfing Amtshaftung Universitatsverlag Gottingen 2015 ISBN 978 3 86395 218 1 freie Onlineversion Einzelnachweise Bearbeiten BGHZ 2 350 354 jurion de BGH Az III ZR 82 81 1 2 Vorlage Toter Link www jurion de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im September 2022 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis abgerufen 20 Mai 2019 BGH NJW 1993 1258 1259 Schonke Schroder und Dreher Trondle Kommentar StGB zu 111 Nr 2 4 StGB BGHZ 34 184 BGH WPM 1972 743 BGH Urteil vom 19 Marz 1992 Az III ZR 117 90 BGHZ 42 176 BGH NJW 1986 2338 Fall Lara BGHZ 121 161 165 f Rechtslupe 18 Jahre Prozessdauer und das Richterspruchprivileg vom 6 Dezember 2010 Palandt Rnrn 63 ff zu 839 BGB Marten Breuer Staatshaftung fur judikatives Unrecht Mohr Siebeck 2011 ISBN 978 3 16 150535 5 S 169 ff Christian Kirchberg Anwaltshaftung Richterhaftung Was macht den Unterschied aus In BRAK Mitteilungen 2018 S 59 63 Thomas Fischer Kommentar zum StGB 64 Auflage 2017 Rn 16 zu 339 StGB Thomas Fischer Kommentar zum StGB 64 Auflage 2017 Rn 17 zu 339 StGB BGH NJW 1959 1085 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4120885 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtspflicht amp oldid 226032594 Amtspflichtverletzung