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Polizeiwillkur ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Der Begriff wird auch verwendet um Gewaltexzesse im Rahmen von Polizeieinsatzen zu beschreiben Dieser Artikel behandelt Delikte von Amtsinhabern Fur Delikte die von Amts wegen verfolgt werden siehe Offizialdelikt Amtsdelikt oder auch Amtswillkur bezeichnet im Strafrecht eine Straftat an der ein Amtstrager beteiligt ist Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Deutschland 2 1 Echte Amtsdelikte 2 2 Unechte Amtsdelikte 3 Osterreich 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Rechtsbegriff des Amtstragers ist in 11 StGB legaldefiniert Der Inhaber eines offentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm ubertragenen hoheitlichen und offentlich rechtlichen Aufgaben verpflichtet Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts und Neutralitatspflicht Entsprechend dieser regelmassigen beruflichen Aufgabe von Amtsinhabern im Sinne der offentlichen und rechtlichen Ordnung ergibt sich eine besondere Gefahrdung fur Handlungen die im rechtlichen Sinn in einem weiten Spektrum von der Fahrlassigkeit bis zur Selbstjustiz und Willkur liegen konnen Das Amtsdelikt umfasst jedes Delikt in dessen Tatbestand der Begriff des Amtstragers als Tatobjekt etwa 113 StGB 121 StGB als Tater 331 StGB 334 StGB oder als Rechtssubjekt verwendet wird 1 Deutschland BearbeitenBis 1943 wurde als Oberbegriff der Amtsmissbrauch im Reichsstrafgesetzbuch verwendet Dieser allgemeine Einzelstraftatbestand wurde im NS Staat durch Art 10 Buchst b Schlussvorschrift S 1 der Ersten Verordnung zur Angleichung des Strafrechts des Altreichs und der Alpen und Donau Reichsgaue Strafrechtsangleichungsverordnung vom 29 Mai 1943 Reichsgesetzblatt Teil I 1943 Nummer 57 vom 1 Juni 1943 S 339 341 2 zum 15 Juni 1943 vom Reichsminister der Justiz Otto Georg Thierack ersatzlos aufgehoben dort hiess es 339 des Reichsstrafgesetzbuchs wird gestrichen Seitdem wurde der Amtsmissbrauch als Einzelstraftatbestand nicht wieder in das StGB aufgenommen Als Amtsdelikte werden in Deutschland heute diejenigen Straftaten bezeichnet die durch einen Amtstrager der offentlichen Verwaltung bei Vornahme oder Unterlassung von Amtsgeschaften im Dienst begangen wurden Die Strafandrohungen im 30 Abschnitt des StGB sind verhaltnismassig hoch Amtstrager sollen ihr Amt unter anderem unparteiisch ehrlich anstandig und ohne personliche Vorteile erfullen Daruber hinaus sind sie gemass Art 20 Abs 3 GG und Artikel 34 GG an die verfassungsmassige Ordnung sowie an Gesetz und Recht gebunden Der Begriff des Amtstragers wird in 11 Abs 1 Nr 2 Strafgesetzbuch Art 34 GG 3 Ein Amtsdelikt stellt bei einer Verletzung individueller Rechte oder des Vermogens zivilrechtlich regelmassig eine Amtspflichtverletzung dar die eine Haftung aus 839 BGB Amtshaftung auslost die vor den Zivilgerichten zu verfolgen ist Effektiver Rechtsschutz ist auch subsidiar also zusatzlich durch die Erhebung einer Feststellungsklage nach 256 ZPO basierend auf den Grundrechten gemass Artikel 34 Satz 3 GG gegen den Staat oder die Korperschaft zu erlangen Zudem stellt ein Amtsdelikt bei Beamten Richtern und Soldaten nicht aber bei Angestellten regelmassig ein Dienstvergehen dar das oft zusatzlich in einem formlichen Disziplinarverfahren verfolgt wird Im Regelfall wird abgesehen von vorlaufigen Massnahmen wie einer Suspendierung der rechtskraftige Ausgang des Strafverfahrens abgewartet bevor das Disziplinarverfahren weiter betrieben bzw eingestellt wird Amtsdelikte sind durchweg Offizialdelikte Es werden echte von unechten Amtsdelikten unterschieden Echte Amtsdelikte Bearbeiten Echte Amtsdelikte auch eigentliche Amtsdelikte sind Straftaten die nur unter Missbrauch der Position des Amtstragers begangen werden konnen Aussageerpressung 343 StGB Falschbeurkundung im Amt 348 StGB Gebuhren und Abgabenuberhebung und Leistungskurzung 352 353 StGB Rechtsbeugung 339 StGB Vorteilsannahme und Bestechlichkeit 331 332 335 StGB Vorteilsgewahrung und Bestechung 333 334 StGB Verfolgung Unschuldiger und die Vollstreckung gegen Unschuldige 344 345 StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht sowie Verletzung des Steuergeheimnisses 353b 355 StGB Bei den echten Amtsdelikten ist im Allgemeinen die Amtstragerschaft ein strafbegrundendes personliches Merkmal im Sinne des 28 Abs 1 StGB Bei den Straftatbestanden der Abgabenuberhebung und Leistungskurzung gemass 353 StGB ist jedoch das strafbegrundende Merkmal ausschliesslich die Begehung der Tat zum Nachteil des Staates Ihre Begehung zum Vorteil des Staates stellt keine Straftat dar Unechte Amtsdelikte Bearbeiten Als unechte Amtsdelikte werden Delikte bezeichnet die allgemein strafbar sind bei Amtstragern jedoch zu einem hoheren Strafmass fuhren Fur diese Unterart existieren eigene Strafvorschriften Korperverletzung im Amt 340 StGB Gefangenenbefreiung im Amt 120 Abs 2 StGB Strafvereitelung im Amt 258a StGB Verwahrungsbruch im Amt 133 Abs 3 StGB Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung 174b StGB Notigung unter Missbrauch der Amtsbefugnisse oder der stellung 240 Abs 4 S 2 Nr 2 StGB Bei diesen Delikten ist die Amtstragereigenschaft straferhohendes Merkmal des 28 Abs 2 StGB Osterreich BearbeitenAls Amtsdelikte werden in Osterreich umgangssprachlich Delikte nach dem Strafgesetzbuch StGB bezeichnet welche Strafbare Verletzungen der Amtspflicht Korruption und verwandte Strafbare Handlungen darstellen Dazu zahlen Missbrauch der Amtsgewalt 302 StGB Fahrlassige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts 303 StGB Bestechlichkeit 304 StGB Vorteilsannahme 305 StGB Vorteilsannahme zur Beeinflussung 306 StGB Bestechung 307 StGB gemeinhin als jenes Delikt bekannt unter welchem man landlaufig Korruption versteht Vorteilszuwendung 307a StGB Vorteilszuwendung zur Beeinflussung 307b StGB Verbotene Intervention 308 StGB Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten 309 StGB Verletzung des Amtsgeheimnisses 310 StGB Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt 311 StGB Qualen oder Vernachlassigen eines Gefangenen 312 StGB Folter 312a StGB Verschwindenlassen einer Person 312b StGB Strafbare Handlungen unter Ausnutzung einer Amtsstellung 313 StGB Nachdem es im Jahr 2006 zu mehreren Verurteilungen im Bereich der Polizei nach einigen der genannten Paragraphen gekommen war wurde von Innenministerin Liese Prokop angeregt die Strafbestimmungen hinsichtlich einer hoheren Mindeststrafe zu uberarbeiten Dies deshalb weil sich die bewussten Urteile im untersten Bereich des moglichen Strafrahmens bewegten und so zu keinerlei dienstlicher Konsequenz fur die Verurteilten fuhrte Erst bei einer unbedingten Strafe ab einem halben Jahr bzw einer bedingten Strafe ab einem Jahr fuhrt dies zum Amtsverlust d h zur Entlassung aus dem Staatsdienst der Amtsverlust kann allerdings bedingt nachgesehen werden 20 Abs 2 lit 2 letzter Satz BDG Auch wurde von mehreren Seiten angeregt im Bereich der Amtsdelikte einen sogenannten Folterparagraphen einzufuhren welcher das Foltern von inhaftierten Personen durch Beamte unter eine besondere Strafandrohung stellt Der dafur derzeit gultige 312 StGB sei dafur nicht ausreichend In Osterreich untersucht u a das Bundesamt zur Korruptionspravention und Korruptionsbekampfung Amtsdelikte 4 Siehe auch BearbeitenDisziplinarrecht Korruption Kriminalitat der Machtigen RegierungskriminalitatWeblinks BearbeitenVizeprasident der EU Kommission Gunter Verheugen uber Machtkampf zwischen Kommissaren und hohen EU Beamten 10 2006 Polizeigewalt vor der deutschen JustizEinzelnachweise Bearbeiten Claus Nils Leimbrock Strafrechtliche Amtstrager Eine Analyse der Legaldefinition in 11 Abs 1 Nr 2 StGB 2009 S 9 Reichsgesetzblatt Teil I 1943 Nummer 57 vom 1 Juni 1943 S 341 OLG Dusseldorf Beschluss vom 5 Marz 2009 Az 23 W 99 08 NJW 2009 2388 Meldestelle Korruption und Amtsdelikte bak gv at abgerufen am 26 April 2012Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4142299 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtsdelikt amp oldid 229617028