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Das Bundesamt zur Korruptionspravention und Korruptionsbekampfung kurz BAK ist eine Einrichtung des Bundesministeriums fur Inneres welches mittels des Bundesgesetzes uber das Bundesamt zur Korruptionspravention und Korruptionsbekampfung BAK G geregelt ist Mit dem Jahr 2012 loste das BAK das vormals bestehende Buro fur Interne Angelegenheiten BIA ab Osterreich Bundesamt zur Korruptionspravention und Korruptionsbekampfung Osterreichische BehordeStaatliche Ebene BundStellung der Behorde nachgeordnete DienststelleAufsicht Bundesministerium fur InneresGrundung 2012Hauptsitz Wien Herrengasse 7Behorden leitung Otto KerblWebsite www bak gv atDas BAK ist in der Meidlinger Kaserne untergebracht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Organisation 3 Rechtliche Grundlagen 4 Weisungen Beauftragungen und Meldepflichten 5 Ermittlungsverfahren 6 Rechtsschutz 7 Korruptionspravention 8 Publikationen 9 WeblinksAllgemeines BearbeitenDas BAK ist organisatorisch ausserhalb der Generaldirektion fur die offentliche Sicherheit angesiedelt und bundesweit zustandig fur die Vorbeugung Verhinderung und Bekampfung von Korruption die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschafts und Korrupionsanwaltschaft WKStA die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit auslandischen und internationalen Anti KorruptionseinrichtungenOrganisation BearbeitenDas BAK wird vom Direktor derzeit Mag Andreas Wieselthaler bzw bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Direktor geleitet Diese werden nach einer Anhorung durch die Prasidenten des Verfassungsgerichtshofs des Verwaltungsgerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs fur eine Funktionsperiode von funf Jahren vom Innenminister bzw der Innenministerin bestellt Wiederbestellungen sind moglich Jede entgeltliche Nebenbeschaftigung ist dem Direktorium untersagt mit Ausnahme von Publikationen und Tatigkeiten im Bereich der Lehre Das BAK gliedert sich in 3 Abteilungen innerhalb dieser Abteilungen in einzelne Referate Abteilung IV BAK 1 Ressourcen Support und Recht Abteilung IV BAK 2 Pravention Edukation und internationale Zusammenarbeit Abteilung IV BAK 3 Operativer DienstDerzeit beschaftigt das BAK rund 120 Mitarbeiterinnen und MitarbeiterRechtliche Grundlagen BearbeitenDas Bundesgesetz uber die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionspravention und Korruptionsbekampfung BAK G welches am 1 Janner 2010 in Kraft getreten ist und zuletzt mit BGBl I Nr 52 2015 novelliert wurde bildet die Rechtsgrundlage fur das Bundesamt zur Korruptionspravention und Korruptionsbekampfung BAK Mit diesem Bundesgesetz kommt Osterreich internationalen Vorgaben bzw Verpflichtungen hinsichtlich der Etablierung von unabhangigen nationalen Einrichtungen zur Korruptionspravention und bekampfung nach Insbesondere das von Osterreich am 11 Janner 2006 ratifizierte Ubereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption United Nations Convention against Corruption UNCAC fordert die Vertragsstaaten in Art 6 und 36 zur Schaffung solcher Behorden auf Das BAK ist in diesem Sinne sowohl eine Praventionsdienststelle nach Art 6 als auch eine Law Enforcement Einrichtung nach Art 36 der UNCAC Die Aufgaben des BAK sind unter 4 BAK G geregelt 4 1 Das Bundesamt ist bundesweit fur sicherheits und kriminalpolizeiliche Angelegenheiten wegen folgender strafbarer Handlungen zustandig Missbrauch der Amtsgewalt 302 des Strafgesetzbuches StGB BGBl Nr 60 1974 Bestechlichkeit 304 StGB Vorteilsannahme 305 StGB Vorteilsannahme zur Beeinflussung 306 StGB Bestechung 307 StGB Vorteilszuwendung 307a StGB Vorteilszuwendung zur Beeinflussung 307b StGB Verbotene Intervention 308 StGB 8a Verletzung des Amtsgeheimnisses 310 StGB 8b Verstosse gegen 18 Informationsordnungsgesetz Untreue unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder unter Beteiligung eines Amtstragers 153 Abs 2 zweiter Fall 313 oder in Verbindung mit 74 Abs 1 Z 4a StGB Geschenkannahme durch Machthaber 153a StGB Wettbewerbsbeschrankende Absprachen bei Vergabeverfahren 168b StGB und Schwerer Betrug 147 StGB sowie Gewerbsmassiger Betrug 148 StGB auf Grund einer solchen Absprache Geschenksannahmstrafbare Handlungen nach dem StGB sowie nach den strafrechtlichen Nebengesetzen von offentlich Bediensteten aus dem Ressortbereich des Bundesministeriums fur Inneres soweit diese uber schriftlichen Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft vom Bundesamt zu verfolgen sind und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten 309 StGB Geldwascherei 165 StGB soweit die Vermogensbestandteile aus einem in Z 1 bis Z 8 Z 9 Z 11 zweiter und dritter Fall und Z 12 genannten Vergehen oder Verbrechen herruhren Kriminelle Vereinigung oder Kriminelle Organisation 278 und 278a StGB soweit die Vereinigung oder Organisation auf die Begehung der in Z 1 bis Z 9 und Z 11 zweiter und dritter Fall genannten Vergehen oder Verbrechen ausgerichtet ist strafbare Handlungen nach dem StGB sowie nach den strafrechtlichen Nebengesetzen soweit diese mit Z 1 bis 13 in Zusammenhang stehen und soweit diese uber schriftlichen Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft vom Bundesamt zu verfolgen sind strafbare Handlungen nach dem StGB sowie nach den strafrechtlichen Nebengesetzen von offentlich Bediensteten aus dem Ressortbereich des Bundesministeriums fur Inneres soweit diese uber schriftlichen Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft vom Bundesamt zu verfolgen sind In den Fallen der Z 11 bis 13 kommt eine Zustandigkeit des Bundesamtes nur dann in Betracht wenn die genannten Straftaten gemass 28 Abs 1 2 Satz StGB fur die Bestimmung der Strafhohe massgeblich sind 2 Das Bundesamt ist fur Ermittlungen im Rahmen der internationalen polizeilichen Kooperation und Amtshilfe oder zur Zusammenarbeit mit den zustandigen Einrichtungen der Europaischen Union sowie mit den Ermittlungsbehorden der Mitgliedstaaten der Europaischen Union in den im Abs 1 genannten Fallen zustandig Das Bundesamt ist in Angelegenheiten des Abs 1 Z 1 bis 13 im Hinblick auf die internationale polizeiliche Kooperation der zentrale nationale Ansprechpartner gegenuber OLAF Interpol Europol sowie anderen vergleichbaren internationalen Einrichtungen 4 Abs 1 Bundeskriminalamt Gesetz BGBl I Nr 22 2002 bleibt unberuhrt 3 Das Bundesamt hat im Rahmen der Analyse von Korruptionsphanomenen Erkenntnisse uber deren Vorbeugung Verhinderung und Bekampfung zu erstellen und diese in geeignete Praventionsmassnahmen umzusetzen Weisungen Beauftragungen und Meldepflichten BearbeitenWeisungenWeisungen an das Bundesamt zur Sachbehandlung in einem bestimmten Verfahren sind schriftlich zu erteilen und zu begrunden Eine aus besonderen Grunden insbesondere wegen Gefahr im Verzug vorerst erteilte mundliche Weisung ist unverzuglich schriftlich nachzureichen geregelt unter 7 BAK G Beauftragungen von DienststellenDas BAK kann andere Dienststellen aus Zweckmassigkeitsgrunden mit der Durchfuhrung einzelner Ermittlungen beauftragen oder wenn kein besonderes offentliches Interesse besteht Ermittlungen in ihrer Gesamtheit ubertragen 6 BAK G MeldepflichtDie Sicherheitsbehorden oder dienststellen die von einer Straftat die in die Zustandigkeit des BAK fallt Kenntnis erlangen haben diese unverzuglich schriftlich dem BAK zu melden Erlass zur Einrichtung und Organisation des BAK Jeder Bundesbedienstete kann den Verdacht einer Straftat die in die Zustandigkeit des BAK fallt ausserhalb des Dienstweges direkt an das BAK melden 5 BAK G Ermittlungsverfahren BearbeitenKorruptionsfalle konnen uber das Whistleblower Tool der WKSTA oder auch beim SPOC Single Point of Contact im BAK sowie bei jeder Polizeidienststelle gemeldet werden Langt beim BAK ein Hinweis ein hat das BAK in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft die Verpflichtung den ihr zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklaren Das BAK ist aber in jedem Fall verpflichtet der zustandigen Staatsanwaltschaft uber den eingegangenen Hinweis zu berichten auch wenn aus Sicht des BAK kein Anfangsverdacht vorliegt oder Zweifel am Vorliegen eines Anfangsverdachts bestehen Die Ermittlungsergebnisse werden in regelmassigen Abstanden in Form von Berichten an die WK StA ubermittelt die gegebenenfalls noch weitere Auftrage erteilen kann Sind die Ermittlungen abgeschlossen ubermittelt das BAK einen Endbericht an die WK StA Die Staatsanwaltschaft entscheidet ob sie diesen Antrag vor Gericht bringt also Anklage erhebt oder einstellt ErmittlungsbefugnisseDas BAK verfugt uber keinerlei Sonderrechte und ist wie jede kriminalpolizeiliche Dienststelle auch an die einschlagigen sicherheitspolizeilichen und strafprozessualen Bestimmungen gebunden d h Ermittlungsmassnahmen sind beispielsweise Einvernahmen Hausdurchsuchungen Telekommunikationsuberwachungen Observationen etc Das BAK kann andere Dienststellen z B Landeskriminalamter Polizeiinspektionen mit der Durchfuhrung einzelner Ermittlungshandlungen oder der Ermittlung insgesamt betrauen wenn dies zweckmassig ist Rechtsschutz BearbeitenGemass 8 BAK G ist zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Hinblick auf Sachverhalte im Zusammenhang mit der Tatigkeit des Bundesamtes beim BM I eine Rechtsschutzkommission bestehend aus dem Rechtsschutzbeauftragten nach 91a SPG und zwei weiteren Mitgliedern eingerichtet Die weiteren Mitglieder werden vom Bundesprasidenten auf Vorschlag der Bundesregierung nach Anhorung der Prasidenten des Verfassungsgerichtshofes des Verwaltungsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes fur die Dauer von funf Jahren bestellt Wiederbestellungen sind ebenfalls zulassig Zum weiteren Mitglied darf nicht bestellt werden wer in den letzten zwolf Jahren Direktor oder Stellvertreter des Bundesamtes war Samtliche Mitglieder der Rechtsschutzkommission sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhangig und an keine Weisungen gebunden auch unterliegen sie der Amtsverschwiegenheit Korruptionspravention BearbeitenDas BAK hat den gesetzlichen Auftrag im Rahmen der Analyse von Korruptionsphanomenen Erkenntnisse uber deren Vorbeugung Verhinderung und Bekampfung zu erstellen und diese in geeignete Praventionsmassnahmen umzusetzen Nach dem Verstandnis des BAK umfasst Korruptionspravention alle Massnahmen die darauf abzielen Korruption zu verhindern Das BAK bedient sich eines umfassenden evidenzbasierten und auf nachhaltige Wirkung ausgerichteten Instrumentariums an entsprechenden Massnahmen PraventionsprojekteBei der Durchfuhrung von Praventionsprojekten werden Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Ursachen und Grundlagenforschung in konkrete Praventionsempfehlungen umgesetzt Themenfelder fur die Praventionsprojekte ergeben sich unter anderem aus im Ermittlungsbereich bearbeiteten und abgeschlossenen Fallen die auf korruptionsgefahrdete Bereiche hinweisen Integritatsbeauftragten NetzwerkZur Forderung integren Verhaltens von offentlich Bediensteten etabliert das BAK ein Integritatsbeauftragtennetzwerk und bildet Mitarbeiter des offentlichen Dienstes zu Experten fur Fragen der Integritatsforderung und Korruptionspravention aus Diese Integritatsbeauftragten sollen in ihren Organisationseinheiten als Multiplikatoren des Integritatsgedanken fungieren Publikationen BearbeitenKorruption und AmtsmissbrauchGrundlagen Definitionen und Beispiele zu den 302 304 bis 311 StGB sowie weitere praxisrelevante Tatbestande im Korruptionsbereich ISBN 978 3 214 03875 5Weblinks BearbeitenOffizielle Webprasenz des BM I Offizielle Webprasenz des BAK Bundesgesetz uber die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionspravention und KorruptionsbekampfungDie osterreichische Sicherheitsexekutive Sicherheitsbehorden und behordliche Organisationseinheiten Bundesministerium fur Inneres Generaldirektion fur die offentliche Sicherheit Bundespolizeidirektion Landespolizeidirektion Polizeikommissariat Bezirkshauptmannschaft BurgermeisterOperative Organisationseinheiten des Bundes Alpinpolizei Bereitschaftseinheit Bezirkspolizeikommando Bundesamt zur Korruptionspravention und Korruptionsbekampfung Bundeskriminalamt Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst Einsatzeinheit Einsatzgruppen zur Bekampfung der Strassenkriminalitat Einsatzkommando Cobra Entscharfungsdienst Flugpolizei A FIU Geldwaschemeldestelle Landesamt fur Verfassungsschutz und Terrorismusbekampfung Landeskriminalamt Polizeianhaltezentrum Polizeiinspektion PUMA Sondereinheit fur Observation Sektor Graz Sektor Linz See und Stromdienst Stadtpolizeikommando WEGAOperative Organisationseinheiten der Gemeinden GemeindewachkorperHistorische Organisationseinheiten Bundesamt fur Verfassungsschutz und Terrorismusbekampfung Bundesgendarmerie Bundespolizeidirektion Bundessicherheitswachekorps Buro fur Interne Angelegenheiten Einsatzabteilung Kranich Kriminalbeamtenkorps Landespolizeikommando Sicherheitsdirektion Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesamt zur Korruptionspravention und Korruptionsbekampfung amp oldid 227778034