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Ein Offizialdelikt ist eine strafbare Handlung die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss Siehe dazu im Einzelnen Offizialdelikt Deutschland Offizialdelikt Osterreich Offizialdelikt Schweiz Dies ist eine Begriffsklarungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offizialdelikt amp oldid 146370325