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Ein Offizialdelikt ist in der Schweiz eine Straftat die die Strafverfolgungsbehorde von Amts wegen verfolgen muss wenn es ihr zur Kenntnis gelangt Das Gegenstuck zum Offizialdelikt ist das Antragsdelikt das nur verfolgt wird wenn der Betroffene einen Strafantrag stellt Siehe auch BearbeitenStrafgesetzbuch Schweiz Weblinks Bearbeitenjustice be ch zum Offizialdelikt abgerufen am 8 Februar 2014Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offizialdelikt Schweiz amp oldid 208494883