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Abgabenuberhebung Leistungskurzung sind ausschliesslich fur Amtstrager geltende Sonderstraftatbestande im deutschen Strafrecht welche durch 353 StGB den Eintritt der Strafbarkeit bei der rechtswidrigen Uberhebung von Abgaben oder der rechtswidrigen Kurzung von Leistungen zum Nachteil des Staates regeln wahrend die entsprechende und zum Vorteil des Staates vollzogene Amtshandlung trotz Rechtswidrigkeit keinen Straftatbestand nach diesem Paragrafen erfullt Eine Bestrafung als Betrug ist deshalb allerdings nicht ausgeschlossen 1 Abgabenuberhebung und Leistungskurzung werden ebenso wie die Gebuhrenuberhebung gemass 352 StGB den klassischen Amtsdelikten zugeordnet Abgabenuberhebung BearbeitenEin Amtstrager der Steuern Gebuhren oder andere Abgaben fur eine offentliche Kasse zu erheben hat wird wenn er Abgaben von denen er weiss dass der Zahlende sie uberhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet erhebt und das rechtswidrig Erhobene ganz oder zum Teil nicht zur Kasse bringt mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren bestraft Die Strafandrohung bezieht sich hier ausdrucklich nicht auf die rechtswidrige Erhebung von Abgaben an sich sondern erfordert zur Wirksamkeit die Erfullung des Tatbestandsmerkmals dass das rechtswidrig Erhobene nicht oder nur zum Teil zur Staats Kasse gebracht wird Die rechtswidrige Erhebung von Abgaben unter Erfullung deren vollstandiger Verbringung zur Kasse also zum Vorteil des Staates ist zwar rechtswidrig gegenuber dem von der Abgabenuberhebung Betroffenen aber fur den Amtstrager selbst straffrei Beispiel der Strafbarkeit Amtstrager X erhebt rechtswidrige Abgaben von Burger Y und veruntreut davon einen Teil oder alles hier wird die Untreue gegenuber dem Staat bestraft Beispiel der Straflosigkeit Amtstrager X erhebt rechtswidrige Abgaben von Burger Y und bringt alles zur Kasse hier wird die Rechtswidrigkeit gegenuber dem Burger nicht bestraft Leistungskurzung BearbeitenEbenso wird bestraft wer als Amtstrager bei amtlichen Ausgaben an Geld oder Naturalien dem Empfanger rechtswidrig Abzuge macht und die Ausgaben als vollstandig geleistet in Rechnung stellt Ahnlich wie bei der Abgabenuberhebung bezieht sich die Strafandrohung ausschliesslich auf die Erfullung des Tatbestandsmerkmals dass der Amtstrager die rechtswidrig mit Abzugen in Rechnung gestellten Ausgaben an den Empfanger dem Staat als vollstandig geleistet in Rechnung stellt Wer jedoch als Amtstrager bei amtlichen Ausgaben an Geld oder Naturalien dem Empfanger rechtswidrig Abzuge macht und die Ausgaben dem Staat demnach als nicht vollstandig geleistet in Rechnung stellt handelt zwar ebenfalls rechtswidrig erfullt jedoch nicht das Tatbestandsmerkmal der Strafbarkeit der rechtswidrigen Handlung Auch hier liegt eine sanktionslose Rechtswidrigkeit zugunsten des Staates vor da im Falle der um die rechtswidrig abgezogenen Betrage bereinigten Rechnungstellung dem Staat durch eine amtliche Rechtswidrigkeit ein geldwerter Vorteil entsteht Beispiel der Strafbarkeit Amtstrager X zieht dem Burger Y welchem der Staat eine staatliche Leistungen z B Sozialleistungen schuldet rechtswidrig einen Teil der staatlichen Leistung ab und stellt dem Staat jedoch die vollstandige Leistung in Rechnung auch hier wird die Untreue 266 StGB gegenuber dem Staat bestraft Beispiel der Straflosigkeit Amtstrager X zieht dem Burger Y welchem der Staat eine staatliche Leistungen z B Fursorgeleistungen schuldet rechtswidrig einen Teil der staatlichen Leistung ab und stellt dem Staat lediglich die um die rechtswidrige Kurzung bereinigte Leistung in Rechnung auch hier wird die Rechtswidrigkeit gegenuber dem Glaubiger nicht bestraft Einzelnachweise Bearbeiten BGH Beschluss vom 09 06 2009 5 StR 394 08Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abgabenuberhebung amp oldid 237869707