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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Vollstreckung gegen Unschuldige ist eine Straftat nach 345 StGB Dieses Gesetz soll Personen vor einer unberechtigten Vollstreckung durch Amtstrager schutzen Tatbestand BearbeitenTatbestand der Vollstreckung gegen Unschuldige ist das Vollstrecken einer Freiheitsstrafe einer Massregel der Sicherung und Besserung oder einer behordlichen Verwahrung z B Ingewahrsamnahme nach den Polizeigesetzen der Lander obwohl die Voraussetzungen fur eine Vollstreckung nicht gegeben sind Ob auch die Vollstreckung von Untersuchungshaft von dieser Vorschrift erfasst wird ist umstritten 1 Zur tatsachlichen Freiheitsentziehung muss es anders als bei der Freiheitsberaubung noch nicht gekommen sein 2 vielmehr umfasst der Tatbestand jedes Handeln von der Anordnung der Vollstreckung uber dessen Vollzug bis hin zur tatsachlichen Freiheitsentziehung und daruber hinaus noch die Uberwachung der Dauer der Vollstreckung soweit dieses Handeln zu einem nicht unerheblichen Nachteil fur den Betroffenen gefuhrt hat 3 Ob die Voraussetzungen fur eine Vollstreckung gegeben sind richtet sich einzig und allein nach formellem Recht eine materielle Prufung der zugrundeliegenden Entscheidung findet nicht statt 4 Die Vollstreckung gegen Unschuldige ist ein sogenanntes echtes Amtsdelikt Tater dieser Tat kann demnach nur ein Amtstrager sein der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer solchen Strafe berufen ist der also konkret zustandig ist ohne dass er zwingend die Vollstreckung z B als Richter leiten muss 5 Die Tat kann sowohl vorsatzlich als auch fahrlassig begangen werden Bei vorsatzlicher Begehung lautet das Strafmass Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren in minder schweren Fallen von drei Monaten bis zu funf Jahren es handelt sich somit bei der vorsatzlichen Vollstreckung gegen Unschuldige um ein Verbrechen Bei fahrlassiger Begehung lautet das Strafmass Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe Absatz 3 erweitert den Anwendungsbereich des Straftatbestandes um solche Strafen die nicht zu einer Freiheitsentziehung fuhren z B Geldstrafen oder die keine Strafhaft sind ausdrucklich im Gesetz aufgefuhrt sind der Jugendarrest die Vollstreckung von Bussgeldbescheiden Ordnungsgeld und Ordnungshaft sowie Disziplinarmassnahmen der Berufsgerichte In dieser Variante kann die Tat allerdings nur vorsatzlich begangen werden eine Strafbarkeit wegen Fahrlassigkeit scheidet aus 6 Das Strafmass betragt Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren es handelt sich somit bei dieser Variante um ein Vergehen dessen Versuch allerdings nach Satz 3 dennoch strafbar ist 7 Literatur BearbeitenFrank Zieschang 345 In Leipziger Kommentar 12 Ausgabe Band 13 331 358 Verlag Walter de Gruyter Berlin 2009 ISBN 3110971461 S 307ffEinzelnachweise Bearbeiten Leipziger Kommentar 345 Rn 9 Leipziger Kommentar 345 Rn 2 Leipziger Kommentar 345 Rn 5 Leipziger Kommentar 345 Rn 6 Leipziger Kommentar 345 Rn 4 Leipziger Kommentar 345 Rn 7 Leipziger Kommentar 345 Rn 13 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vollstreckung gegen Unschuldige amp oldid 175243730