www.wikidata.de-de.nina.az
Der Rechtsbegriff Ordnungsmittel Art 5 ff EGStGB 177 bis 182 GVG bezeichnet im deutschen Recht bestimmte gerichtlich angeordnete Sanktionen Darunter fallen die richterliche Anordnungen gegen Prozessbeteiligte oder Zuschauer die der Aufrechterhaltung der Ordnung im Gerichtsverfahren und der Sicherung der ordnungsgemassen Durchfuhrung des Verfahrens dienen Mit ihnen wird ungebuhrliches Verhalten geahndet oder ein bestimmtes Verhalten erzwungen Sie werden in zahlreichen Verfahrensvorschriften angedroht Zum anderen sind Ordnungsmittel Sanktionen zur Vollstreckung von Unterlassungsanspruchen Inhaltsverzeichnis 1 Ordnungsmittel zur Sicherung eines geordneten Gerichtsverfahrens 1 1 Ordnungsgeld 1 2 Ordnungshaft 2 Ordnungsgeld und Ordnungshaft nach 890 ZPO 3 Abgrenzung zum Rechtsbegriff der Zwangsmittel 4 EinzelnachweiseOrdnungsmittel zur Sicherung eines geordneten Gerichtsverfahrens BearbeitenOrdnungsmittel sind das Entfernen von Personen aus dem Sitzungssaal das Ordnungsgeld und die Ordnungshaft Haufigste Anwendungsfalle sind bei Zeugen das Nichterscheinen ohne ausreichende Entschuldigung die unberechtigte Aussageverweigerung siehe hierzu auch Zeugnisverweigerungsrecht und die unberechtigte Verweigerung der Eidesleistung bei Zuschauern Zeugen Sachverstandigen und Angeklagten Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen des Gerichtsvorsitzenden Ungebuhr Ungehorigkeit vor Gericht Nicht zulassig sind Ordnungsmittel beim Verteidiger dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auch Rechtsreferendare Schoffen und Beisitzern Auch gegen eine Partei kann ein Ordnungsgeld nicht jedoch Ordnungshaft wie gegen einen Zeugen verhangt werden sofern sie einer gerichtlichen Ladung nicht nachkommt 141 Abs 3 ZPO Gegen einen verstorbenen Zeugen kann kein Ordnungsmittel festgesetzt werden Wurde bereits ein Ordnungsmittel festgesetzt und war zum Todeszeitpunkt noch ein Rechtsmittel gegen die Verhangung bei Gericht anhangig ist das Verfahren durch Beschluss einzustellen 1 Ordnungsgeld Bearbeiten Ordnungsgeld als Sanktion ist die durch das Gericht angeordnete Verpflichtung zur Zahlung einer Geldleistung Die Anordnung wird haufig sogleich mit der Androhung von Ordnungshaft fur den Fall der Nichteintreibbarkeit des Ordnungsgeldes verbunden Ordnungshaft Bearbeiten Ordnungshaft ist eine im Falle der genannten Verstosse angedrohte Freiheitsentziehung Sie darf nur von einem Richter angeordnet werden Im Strafverfahren kann sie von 1 Tag bis zu 6 Wochen verhangt werden Art 6 Abs 2 EGStGB Gesetzlich geregelt ist sie in 70 Abs 1 Strafprozessordnung StPO In 70 Abs 2 StPO ist zusatzlich die Moglichkeit einer Beugehaft von bis zu sechs Monaten vorgesehen Die Ordnungshaft bzw Beugehaft wird beendet wenn der Zeuge sich zu einer Aussage bereit erklart Ausser bei nur vorgetauschter Bereitschaft des Zeugen hat die blosse Mitteilung der Willensanderung des Zeugen zur sofortigen Beendigung der Haft zu fuhren 2 Sind die Massregeln erschopft so konnen sie in demselben oder in einem anderen Verfahren das dieselbe Tat zum Gegenstand hat nicht wiederholt werden 70 Abs 4 StPO Fur den Zivilprozess trifft 380 Zivilprozessordnung ZPO eine entsprechende Regelung soweit der Zeuge ausbleibt Bei wiederholtem Ausbleiben eines Zeugen konnen die Massnahmen mehrfach angeordnet werden Es kann dann auch eine zwangsweise Vorfuhrung des Zeugen angeordnet werden Die Beuge bzw Ordnungshaft bei Verweigerung des Zeugnisses ist in 390 ZPO geregelt Ordnungsgeld und Ordnungshaft nach 890 ZPO BearbeitenEinen anderen Begriff des Ordnungsgeldes und der Ordnungshaft verwendet das deutsche Recht in 890 ZPO Dort handelt es sich um die zivilrechtliche Zwangsvollstreckung in Fallen in denen der Schuldner verpflichtet ist eine Handlung zu unterlassen z B Verwendung einer fremden Marke Verbreitung einer falschen Tatsachenbehauptung korperliche Annaherung an den Glaubiger oder die Vornahme einer Handlung zu dulden z B Betreten des Grundstucks durch den Nachbarn zum Ausbessern des Zaunes Verstosst der Schuldner trotz Androhung des Ordnungsmittels 890 Abs 2 ZPO gegen seine Verpflichtung kann das Gericht ein Ordnungsgeld im gesetzlichen Rahmen von bis zu 250 000 Euro festsetzen oder alternativ oder ersatzweise Ordnungshaft Aus dieser Festsetzung wird von Amts wegen zugunsten der Staatskasse vollstreckt Ein Wahlrecht des Schuldners ob er lieber zahlen oder in Haft gehen mochte besteht nicht Abgrenzung zum Rechtsbegriff der Zwangsmittel BearbeitenNicht zu verwechseln ist die Ordnungshaft mit der Zwangshaft Zwangshaft dient zum einen als Zwangsmittel der Verwaltungsvollstreckung Zum anderen dienen Zwangsgeld und Zwangshaft nach 888 ZPO der Zwangsvollstreckung einer Verpflichtung des Schuldners zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung die also nur er selbst erbringen kann Einzelnachweise Bearbeiten BFH Beschluss vom 7 Marz 2007 AZ X B 76 06 Joerg Sommermeyer NStZ 1992 222 ff Bereitschaftserklarung als Beendigungsgrund fur die Beugehaft Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4172735 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ordnungsmittel amp oldid 192034813 Ordnungsgeld