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Der Klageantrag ist ein wesentliches Erfordernis in zivil und verwaltungsgerichtlichen Verfahren Er ist zentraler Teil der Klageschrift der in 253 Abs 2 Nr 2 ZPO sowie einen bestimmten Antrag normiert ist Eine entsprechende verwaltungsrechtliche Vorschrift findet sich in 82 Abs 1 Verwaltungsgerichtsordnung VwGO Im Klageantrag muss der Klager angeben welchen Rechtsschutz er vom Gericht verlangt etwa den Beklagten zur Zahlung einer bestimmten Summe oder Herausgabe einer bestimmten Sache zu verurteilen oder in offentlich rechtlichen Streitigkeiten einen bestimmten Verwaltungsakt aufzuheben bzw den Prozessgegner zum Erlass aufzufordern 42 Abs 1 VwGO Das vom Klager im Rahmen des Klageantrags Verlangte wird als Klagebegehren bzw Rechtsschutzbegehren bezeichnet Indem der Antrag die Rechtsfolge die der Klager beansprucht kennzeichnet bestimmt er zudem den Streitgegenstand 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt und Einzelheiten 1 1 Zivilgerichtsbarkeit 1 2 Verwaltungsgerichtsbarkeit 2 EinzelnachweiseInhalt und Einzelheiten BearbeitenZivilgerichtsbarkeit Bearbeiten Um erkennen zu konnen worauf sich das Rechtsschutzbedurfnis des Klagers bezieht muss der Klageantrag hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen ob es sich um eine Leistungs Feststellungs oder Gestaltungsklage handelt was im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln ist Von diesem Grundsatz bilden die Stufenklage nach 254 ZPO und bestimmte Leistungsbegehren eine Ausnahme bei denen die Leistung durch ein Gestaltungsurteil festzusetzen ist etwa in den Fallen des 2048 S 3 und des 2156 S 2 BGB Die Stufenklage als objektive Klagehaufung ermoglicht einen zunachst unbestimmten Antrag Grundsatzlich sind Zahlungsklagen eindeutig zu beziffern etwa Der Beklagte wird verurteilt an den Klager 550 EUR zu zahlen wahrend etwa fur Unterhaltsanspruche oder wenn es dem Klager nicht zuzumuten ist die Hohe seines Anspruchs zu ermitteln ein unbezifferter Zahlungsantrag zulassig ist Dies kann etwa der Fall sein wenn das Gericht den Betrag rechtsgestaltend zu bestimmen hat 2 Die Klage ist nur zulassig wenn der Klager dem Gericht den anspruchsbegrundenden Sachverhalt so darlegt dass es die Grossenordnung des geltend gemachten Anspruchs bestimmen kann Werden zwei inhaltlich also nicht nur der Form nach verschiedene Antrage gestellt folgen daraus auch zwei prozessuale Anspruche da zwei Behauptungen aufgestellt und Entscheidungen verlangt werden wahrend es sich lediglich um einen Anspruch und somit Streitgegenstand handelt wenn der Antrag im Rahmen der Anspruchskonkurrenz auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestutzt wird Verwaltungsgerichtsbarkeit Bearbeiten Gegenuber dem Verwaltungsgericht muss der Klager in seinem Antrag die behauptete Rechtsverletzung durch den Verwaltungsakt bzw seine Ablehnung im Antrag darlegen Wahrend die Verletzung der Soll Anforderungen nach 82 Abs 1 S 1 VwGO eine Klage nicht unzulassig macht schliesst das Fehlen eines bestimmten Klageantrages nach Satz 2 die Zulassigkeit aus da das Gericht in diesem Fall keine Sachentscheidung treffen kann Der bestimmte Antrag muss spatestens am letzten Tag der mundlichen Verhandlung vorliegen und kann auch noch nach Ablauf der Klagefrist eingereicht werden 3 Einzelnachweise Bearbeiten Thomas Putzo Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz und den Einfuhrungsgesetzen Einleitung II Prozessuale Grundbegriffe C H Beck Munchen 1995 S 9 Thomas Putzo Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz und den Einfuhrungsgesetzen 2 Buch Verfahren im ersten Rechtszuge 253 C H Beck Munchen 1995 S 447 Ferdinand O Kopp Verwaltungsgerichtsordnung 82 Rn 10 Teil II Verfahren im ersten Rechtszug C H Beck Munchen 1994 S 1083Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Klageantrag amp oldid 187165451