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In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Probleme der Abtretbarkeit fehlen noch Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der Begriff der Anspruchskonkurrenz bezeichnet im Zivilrecht den Fall dass positiv mehrere materielle Anspruche auf denselben Lebenssachverhalt Anwendung finden und negativ kein materieller Anspruch den jeweils anderen verdrangt 1 Das Phanomen ruhrt daher dass Bernhard Windscheid den Begriff des materiellen Anspruchs einfuhrte den er zuvor aus dem romischen Recht entwickelt hatte 2 Das hat zur Folge dass ein und dasselbe Interesse nunmehr mit mehreren materiellen Anspruchen verfolgt werden kann 3 Da die Gleichsetzung von materiellem und prozessualem Anspruch zu prozessualen und materiellen Problemen fuhrte kam es zu einer Trennung beider Begriffe 4 Ein prozessualer Anspruch zur Abgrenzung besser als Streitgegenstand bezeichnet kann auf verschiedene materielle Anspruche gestutzt werden Auf die Regelung der Frage in welchem Verhaltnis diese mehreren Anspruche zueinander stehen hat der Gesetzgeber bewusst verzichtet 5 In der Praxis wird das Verhaltnis vielfach durch von der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatze gelost 6 Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung 2 Konstellationen 2 1 Materielles Recht 2 2 Prozessrecht 3 Losungen 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAbgrenzung BearbeitenDie Wahlschuld auch Alternativobligation oder alternatives Schuldverhaltnis ist in 262 265 BGB gesetzlich geregelt Inhalt des Schuldverhaltnisses sind mehrere verschiedene Leistungen nach Wahl des Glaubigers aktive Alternativobligation oder des Schuldners passive Alternativobligation 7 Hat zumindest eine der Parteien an der endgultigen Entscheidung uber den konkreten Leistungsgegenstand ein besonderes Interesse liegt eine Wahlschuld vor Kommt es den Parteien hingegen nicht auf die Auswahl und damit auch nicht auf die individuelle Beschaffenheit der Stucke sondern nur auf die Gattungseigenschaft an liegt eine Gattungsschuld vor 8 Die Abgrenzung ist bedeutsam weil der Schuldner bei der Gattungsschuld Sachen mittlerer Art und Gute zu leisten hat 243 Abs 1 BGB bei der Wahlschuld aber nach Treu und Glauben den Leistungsgegenstand frei wahlen kann 263 Abs 1 BGB Die Ausubung des Wahlrechts fuhrt bei der Wahlschuld zur ruckwirkenden Konkretisierung 263 Abs 2 BGB bei der Gattungsschuld nur zu einer Wirkung ex nunc 243 Abs 2 BGB Bei der Ersetzungsbefugnis facultas alternativa schuldet der Schuldner nur eine Leistung nur sie kann der Glaubiger fordern Das Schuldverhaltnis ist damit anders als bei der Wahlschuld von Anfang an bestimmt Der Schuldner hat aber das Recht sich durch eine andere als die an sich geschuldete Leistung von seiner Verbindlichkeit zu befreien vgl beispielsweise 528 Abs 1 Satz 2 BGB oder der Glaubiger hat das Recht statt der geschuldeten Leistung eine andere zu fordern vgl 249 Abs 2 BGB Konstellationen BearbeitenJe nach Auslegung des Begriffs Anspruch ergeben sich materiellrechtlich und prozessual unterschiedliche Konkurrenzsituationen Materielles Recht Bearbeiten Bei der Anspruchsgrundlagen oder Anspruchsnormenkonkurrenz 9 auch bezeichnet als Mehrheit der Anspruchsgrundlagen 10 besteht eine Einheit des anspruchsbegrundenden Sachverhalts und eine Ubereinstimmung des Anspruchsinhalts Dem Glaubiger steht gegen einen Schuldner ein Recht auf eine bestimmte Leistung Forderung zu das jedoch aus mehreren Rechtsgrunden folgt beispielsweise ein Anspruch auf Schadensersatz aus Vertrag und Delikt 11 aus einer Verschuldens oder einer Gefahrdungshaftung Ein Eigentumer kann die Herausgabe auf Grund seines Eigentums Eigentumsschutz aus ungerechtfertigter Bereicherung Bereicherungsrecht oder aus Delikt verlangen Ferner konnen innerhalb desselben Rechtsgebiets Vertrag Delikt etc mehrere verschiedene Forderungen oder Gestaltungsrechte bestehen 12 Im Fall des Verkaufs mangelhafter Ware kann dem Kaufer nach 437 BGB ein Anspruch auf Nacherfullung oder das Recht zur Vertragsaufhebung oder zur Minderung des Kaufpreises und oder ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verkaufer zustehen Fur einen deliktisch verursachten Schaden kann Ausgleich in Natur oder Ersatz des Wertverlustes vorgesehen sein 249 BGB Schliesslich kann man von Anspruchskonkurrenz sprechen wenn ein Glaubiger aus einem einheitlichen Geschehen Anspruche gegen mehrere Schuldner hat diese Anspruche aber ebenfalls nicht unabhangig voneinander sind sondern in einem gegenseitigen Bezug stehen etwa bei der gleichzeitigen Haftung eines Schadigers und seines Versicherers Gesamtschuld Prozessrecht Bearbeiten Gem 260 ZPO konnen unter bestimmten Voraussetzungen mehrere prozessuale Anspruche des Klagers gegen denselben Beklagten in einer Klage verbunden werden objektive Klagehaufung Losungen BearbeitenAls Losung kommt im Grundsatz in Betracht dass der Glaubiger die mehreren Anspruche entweder kumulieren sie also nebeneinander geltend machen kann kumulative Konkurrenz oder die mehreren Anspruche ihm wahlweise zustehen sie sich aber wechselseitig ausschliessen elektive Konkurrenz mit Wahlrecht des Glaubigers vgl die Fulle der Anspruche beim Rucktritt vom Vertrag gem 346 BGB 13 oder aber er nur einen bestimmten Anspruch geltend machen kann wahrend die ubrigen ausgeschlossen sind Konsumtion oder Gesetzeskonkurrenz Im Fall der kumulativen Konkurrenz gebuhren dem Glaubiger die geschuldeten Leistungen im Ergebnis jedoch nicht nebeneinander sondern es findet ein Vorteilsausgleich statt So mindert etwa die Erlangung des stellvertretenden commodum den Schadensersatz wegen Nichterfullung 285 Abs 2 BGB Eine Kumulation kommt nur in Betracht wenn die mehreren Anspruche nicht deckungsgleich sondern auf unterschiedliche Rechtsschutzziele gerichtet sind So kann neben Schadensersatz wegen einer Korperverletzung nach 823 Abs 1 BGB auch Schmerzensgeld fur dadurch nicht erfasste immaterielle Schaden verlangt werden 253 BGB Bei einem Nebeneinander von vertraglichen und deliktischen Anspruchen alternative Konkurrenz kann sich der Glaubiger in Deutschland fur den jeweils vorteilhafteren Anspruch entscheiden Dasselbe gilt bei Bereicherungs und Deliktsanspruchen Prozessual ist eine Geltendmachung in Gestalt eines Haupt und eines Hilfsantrags zulassig Da hinsichtlich der Verjahrung jeder Anspruch grundsatzlich seinen eigenen Regeln folgt kann der Glaubiger gegebenenfalls bei Verjahrung des einen Anspruchs noch den unverjahrten anderen Anspruch durchsetzen Die Verjahrung wird durch 213 BGB fur aus demselben Grund gegebene Anspruche harmonisiert Wie weit diese Harmonisierungswirkung reicht insbesondere ob sich die Anspruche auf dasselbe wirtschaftliche Interesse richten mussen ist in der Rechtswissenschaft ausgesprochen umstritten Ein Teil der Fachliteratur verweist auf den Gesetzesentwurf der Schuldrechtskommission 14 wonach die fur einen geltend gemachten Anspruch bewirkten verjahrungshemmenden oder den Neubeginn der Verjahrung auslosenden Massnahmen sich in all den Fallen auf samtliche Anspruche erstrecken in denen das Gesetz einem Glaubiger von vornherein mehrere auf das gleiche Interesse gerichtete aber inhaltlich verschiedene Anspruche zur Wahl stellt elektive Konkurrenz oder es ihm zumindest in Verfolgung des gleichen wirtschaftlichen Interesses ermoglicht von einem Anspruch zum anderen uberzugehen alternative Konkurrenz 15 Die Gegenansicht verweist darauf dass man sich von dieser Idee im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahren abgewandt habe und es stattdessen allein darauf ankomme dass das Gesetz dem Glaubiger aus demselben Grund verschiedene Anspruche zur Hand gebe 16 Der Bundesgerichtshof hatte diese Frage direkt noch nicht zu entscheiden aber bereits angedeutet dass er die Identitat des wirtschaftlichen Interesses nur fur Anspruche in alternativer Konkurrenz fordert 17 Eine gesetzlich oder durch Parteiabrede begrundete Haftungsbeschrankung etwa im Schenkungsrecht gem 521 BGB gilt grundsatzlich entsprechend fur den konkurrierenden deliktischen Anspruch und verdrangt den allgemeinen Haftungsmassstab aus 276 BGB 18 Nach der europaischen Verbrauchsguterkauf Richtlinie 1999 44 kann der Kaufer zunachst nur Nacherfullung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung beanspruchen Erst wenn sie ausscheidet oder misslingt erlaubt die Richtlinie einen Ubergang zur Vertragsauflosung oder zur Minderung Siehe auch BearbeitenKonkurrenz Strafrecht Deutschlands Literatur BearbeitenBernhard Windscheid Die Actio des romischen Zivilrechts vom Standpunkt des heutigen Rechts 1856 Detlef Liebs Die Klagenkonkurrenz im romischen Recht 1972 Rolf Dietz Anspruchskonkurrenz bei Vertragsverletzung und Delikt 1934 Andreas Klein Konkurrenz und Auslegung Der deliktsrechtliche Gehalt vertragsrechtlicher Normen 1997 ISBN 3 428 09023 3 Peter Schlechtriem Vertragsordnung und ausservertragliche Haftung Eine rechtsvergleichende Untersuchung zur Konkurrenz von Anspruchen aus Vertrag und Delikt 1972 Ulrich Budenbender Der Nacherfullungsanspruch des Kaufers Wahlschuld oder elektive Konkurrenz Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik beider Rechtsinstitute AcP 2005 S 386 429 Abbas Samhat Die Abgrenzung der Wahlschuld von der elektiven Konkurrenz nach dem BGB Mohr Siebeck 2012 ISBN 978 3 16 152032 7 Andreas Betzelt Anspruchskonkurrenz bei grenzuberschreitendem Lebenssachverhalt Mohr Siebeck 2023 ISBN 978 3 16 162775 0Einzelnachweise Bearbeiten Andreas Betzelt Anspruchskonkurrenz bei grenzuberschreitendem Lebenssachverhalt Mohr Siebeck Tubingen 2023 ISBN 978 3 16 162775 0 S 31 ff Andreas Betzelt Anspruchskonkurrenz bei grenzuberschreitendem Lebenssachverhalt Studien zum auslandischen und internationalen Privatrecht Mohr Siebeck Tubingen 2023 ISBN 978 3 16 162775 0 S 17 ff Pietzcker GRUR 1974 S 613 Schwab JuS 1965 S 81 Andreas Betzelt Anspruchskonkurrenz bei grenzuberschreitendem Lebenssachverhalt Studien zum auslandischen und internationalen Privatrecht Mohr Siebeck Tubingen 2023 ISBN 978 3 16 162775 0 S 26 ff Andreas Betzelt Anspruchskonkurrenz bei grenzuberschreitendem Lebenssachverhalt Studien zum auslandischen und internationalen Privatrecht Mohr Siebeck Tubingen 2023 ISBN 978 3 16 162775 0 S 21 ff Ulrich Magnus Anspruchskonkurrenz Handworterbuch des Europaischen Privatrechts HWB EuP 2009 abgerufen am 30 Juni 2018 Paul Langheineken Anspruch und Einrede nach dem Deutschen Burgerlichen Gesetzbuch Leipzig Engelmann 1903 S 193 Digitalisat 1 2 Vorlage Toter Link dlib pr mpier mpg de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2023 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Christian Rabl Gefahrtragung beim Kauf Manz Wien 2002 S 345 f vgl Apostolos Georgiades Die Anspruchskonkurrenz im Zivilrecht und Zivilprozessrecht 1968 Karl Larenz Allgemeiner Teil des deutschen Burgerlichen Rechts 7 Aufl 1989 14 IV 4 S 266 f Hermann Eichler Die Konkurrenz der vertraglichen und deliktischen Haftung im deutschen Recht AcP 1963 S 401 420 Gunther Jahr Anspruchsgrundlagenkonkurrenz und Erfullungskonnexitat in Verfahrensrecht am Ausgang des 20 Jahrhunderts Festschrift fur Gerhard Luke zum 70 Geburtstag 1997 S 297 322 dazu Stephan Lorenz Einfluss des Erfullungsverlangens auf ein entstandenes Rucktrittsrecht Keine rechtsgestaltende Wirkung kein Wegfall des Rucktrittsrechts keine erneutes Fristsetzungserfordernis Maklerkosten und Aufwendungsersatz nach 284 BGB zu BGH Urteil vom 20 Januar 2006 V ZR 124 05 BT Drs 14 6040 PDF 1 3 MB Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts S 121 f MuKo Grothe 213 Rn 3 NK BGB Mansel Budzikiewicz 213 Rn 7 Staudinger Peters Jacoby 213 Rn 5 BGH Urteil vom 27 September 2017 VIII ZR 99 16 Rdnr 33 Tobias Merger Anna Kraft Praxisrelevante Haftungsbeschrankungen Memento des Originals vom 3 Juli 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde 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