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Die Wahlschuld bezeichnet im deutschen Privatrecht eine Verpflichtung Schuld die sich auf mehrere verschiedene Einzelleistungen richtet wobei der Schuldner im Zweifel das Wahlrecht hat welche Verpflichtung tatsachlich zu erfullen ist Die Wahlschuld Wahlrecht ist gem 262 BGB definiert Mit anderen Worten wird der Schuldner nur zu einer Leistung verpflichtet Welche der moglichen Leistungen von ihm letztlich zu erbringen ist wird spater bestimmt im Zweifel steht das Wahlrecht dem Schuldner zu Die Wahl wirkt im deutschen Privatrecht dabei gem 263 Abs 2 BGB auf den Entstehungszeitpunkt der Verpflichtung zuruck sie gilt als die von Anfang an allein geschuldete Die Wahlschuld wird haufig in der betrieblichen Altersvorsorge bAV uber die arbeitsrechtliche Vereinbarung einer Versorgungszusage zur Erfullung von Versorgungsleistungen verwendet Literatur BearbeitenJoachim Erler Wahlschuld mit Wahlrecht des Glaubigers und Schuld mit Ersetzungsbefugnis des Glaubigers Grote Koln 1964 Claudia Wagner Die Wahlschuld im System der unbestimmten Leistungen Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 2010 ISBN 978 3 8305 1813 6 Karl Heinz Ziegler Die Wertlosigkeit der allgemeinen Regeln des BGB uber die sog Wahlschuld 262 bis 265 BGB in Archiv fur civilistische Praxis 171 1971 S 193 217 Weblinks BearbeitenDefinitionBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wahlschuld amp oldid 233106033