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Das Ius variandi ist ein Begriff der lateinischen Rechtssprache und bezeichnet das Recht eines Glaubigers verschiedene Anspruche wahlweise geltend zu machen Es ist das Gegenprinzip zur Bindungswirkung bei einseitigen Gestaltungserklarungen 1 Besondere Bedeutung kommt dem ius variandi im zivilrechtlichen Gewahrleistungsrecht zu So stehen im Kauf und Werkvertragsrecht folgende Sachmangelgewahrleistungsanspruche in elektiver Konkurrenz 2 im Kaufrecht zunachst nur Anspruch auf Nacherfullung 439 BGB dann Rucktrittsrecht 440 323 326 Abs 5 BGB und die dort genannten Vorschriften oder Minderung 441 BGB Anspruch auf Schadensersatz 437 Nr 3 BGB und die dort genannten Vorschriften Ersatz vergeblicher Aufwendungen 284 BGB im Werkvertragsrecht Anspruch auf Nacherfullung 635 BGB Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen und Vorschuss bei Selbstvornahme 637 BGB Rucktrittsrecht 634 Nr 3 BGB und die dort genannten Vorschriften Minderung 638 BGB Anspruch auf Schadensersatz 634 Nr 4 BGB und die dort genannten Vorschriften Grundsatzlich ist der Ubergang vom Erfullungsanspruch auf Rucktritt und Schadensersatz moglich da dessen Geltendmachung nach Auffassung des BGH keine rechtsgestaltende Wirkung hat Es handelt sich nicht um eine Wahlschuld bei welcher der Wahl nach 263 Abs 2 BGB gestaltende Wirkung zukame sondern um sog elektive Konkurrenz 3 4 Ubt der Glaubiger sein Wahlrecht erst nach Rechtshangigkeit des zunachst geltend gemachten Anspruchs aus liegt darin keine Klageanderung 264 Nr 3 ZPO er muss aber seinen Klagenantrag umstellen 5 Siehe auch BearbeitenLatein im Recht Actio redhibitoriaLiteratur BearbeitenTheodor Baums Hrsg Johannes Wertenbruch Hrsg in Gemeinschaft mit Marcus Lutter Karsten Schmidt Festschrift fur Ulrich Huber zum siebzigsten Geburtstag Beate Gsell Verfasserin Kaufvertragliche Nacherfullung in der Schwebe Leistungsbewirkung nach Nachfristablauf sowie bei verzogerter Wahl der Nacherfullung durch den Kaufer Ius variandi Mohr Siebeck Tubingen 2006 ISBN 3 16 148709 5 S 299 319 312 ff Abbas Samhat Die Abgrenzung der Wahlschuld von der elektiven Konkurrenz nach dem BGB in Studien zum Privatrecht Band 25 Mohr Siebeck Tubingen 2012 ISBN 978 3 16 152032 7 S 265 ff Einzelnachweise Bearbeiten Hans Georg Leser Der Rucktritt vom Vertrag Abwicklungsverhaltnis u Gestaltungsbefugnisse Theodor Baums Ulrich Huber Johannes Wertenbruch Marcus Lutter Festschrift fur Ulrich Huber zum siebzigsten Geburtstag Stephan Lorenz Einfluss des Erfullungsverlangens auf ein entstandenes Rucktrittsrecht Keine rechtsgestaltende Wirkung kein Wegfall des Rucktrittsrechts keine erneutes Fristsetzungserfordernis Maklerkosten und Aufwendungsersatz nach 284 BGB zu BGH Urteil vom 20 Januar 2006 V ZR 124 05 Christoph Althammer Ius variandi und Selbstbindung des Leistungsglaubigers NJW 2006 1179 Zusammenfassung von Nadja Goldmann VerwaltungsNews 25 April 2006 Clemens Maurer Ubergang von Minderung zum grossen Schadensersatz statt der ganzen Leistung gemass 325 BGB analog SVR Strassenverkehrsrecht 2017 S 321 324 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ius variandi amp oldid 205205676