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Ein Grundbuchberichtigungsanspruch besteht wenn eine Eintragung im Grundbuch nicht mit der wirklichen materiellen Rechtslage ubereinstimmt Durch die Unrichtigkeit des Grundbuchs wird der wahre Inhaber eines einzutragenden Rechts in der Ausubung seines Rechts behindert und es besteht die Gefahr dass er auf Grund des offentlichen Glaubens des Grundbuchs durch gutglaubigen Erwerb eines Dritten sein Recht verliert Dies soll verhindert werden indem mit Hilfe des Grundbuchberichtigungsanspruchs die Richtigkeit des Grundbuchs wiederhergestellt wird Eine Berichtigung hat im Rahmen des 894 BGB materielles Recht und nicht des 22 GBO formelles Recht zu erfolgen wenn der Aufteilungsplan nicht mit der baulichen Ausfuhrung ubereinstimmt also wenn eine Eintragung im Grundbuch nicht mit der wirklichen materiellen Rechtslage ubereinstimmt notfalls also im Klageweg falls eine notarielle Einigung mit den ubrigen Beteiligten nicht moglich ist Inhaltsverzeichnis 1 Unrichtigkeit des Grundbuchs 2 Anspruch 3 Durchsetzung 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseUnrichtigkeit des Grundbuchs BearbeitenEine Unrichtigkeit des Grundbuchs kann sich ergeben wenn bestehende Rechte zum Beispiel Eigentum beschrankte dingliche Rechte wie Dienstbarkeiten oder Grundschulden oder eine Vormerkung nicht oder mit falschem Inhalt eingetragen sind wenn nicht bestehende Rechte eingetragen sind wenn nicht mehr existierende Rechte nicht geloscht sind oder wenn nicht der richtige Rechtsinhaber eingetragen ist Beispielsweise kann eine Unrichtigkeit durch Eintragung eines falschen Berechtigten infolge eines unrichtigen Erbscheins entstehen Anspruch BearbeitenDer Grundbuchberichtigungsanspruch steht demjenigen zu dessen Recht durch die Unrichtigkeit des Grundbuchs beeintrachtigt ist etwa dem wahren Rechtsinhaber bei Eintragung eines falschen Berechtigten und dem Eigentumer oder dem Inhaber eines nachrangigen Rechts bei Eintragung einer nicht bestehenden Belastung Anspruchsgegner ist derjenige zu dessen Gunsten das dem Anspruchsteller zustehende Recht eingetragen ist oder zu dessen Gunsten sonst eine das Recht des Anspruchstellers beeintrachtigende Eintragung vorgenommen wurde Durchsetzung BearbeitenAm einfachsten kann eine Berichtigung des Grundbuchs erreicht werden falls der wahre Berechtigte seine Rechtsstellung durch offentliche oder offentlich beglaubigte Urkunden nachweisen kann Dann kann in Deutschland einfach beim Grundbuchamt nach 22 Grundbuchordnung die Berichtigung des Grundbuchs beantragt werden Zu den dazu entstehenden Gebuhren ist auch das Grundbuchamt zur Auskunft verpflichtet allerdings wird diese Auskunft in der Praxis nicht im Rahmen der Bearbeitung eines Antrages erteilt und kann vom Antragenden dann genehmigt werden sondern ist nur unabhangig vom Antrag uber eine Gebuhrenordnung oder eine Auskunft der betreffenden Stelle zu erfahren Ist ein solcher Nachweis nicht moglich hat der wahre Berechtigte in Deutschland gemass 894 BGB einen Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuches gegen die Person welche das Grundbuch als Berechtigten ausweist Grundbuchberichtigungsanspruch damit korrespondiert oft noch ein Herausgabeanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung Der Anspruch kann ohne Rechtsstreit dadurch erfullt werden dass der zu Unrecht Eingetragene die zur Berichtigung des Grundbuchs erforderliche Eintragungsbewilligung in der erforderlichen Form abgibt Geschieht dies nicht muss der wahre Berechtigte den Grundbuchberichtigungsanspruch klageweise geltend machen Das rechtskraftige Urteil ersetzt dann die Eintragungsbewilligung als grundbuchrechtliche Voraussetzung der Eintragung des wahren Rechtsinhalts im Grundbuch 1 Der Grundbuchberichtigungsanspruch ist nach 898 BGB unverjahrbar Zur einstweiligen Sicherung kann nach 899 BGB ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuches eingetragen werden Siehe auch BearbeitenKataster ImmobilieLiteratur BearbeitenClemens Stewing Geschichte des Grundbuchs in Rpfleger Der Rechtspfleger 1989 S 445 447 zur Geschichte und zum internationalen Vergleich Walter Bohringer in Georg Meikel Horst Bestelmeyer Grundbuchrecht Bd I 9 Aufl Munchen 2004 S 1 ff ISBN 3 472 04533 7 Josef Rieder Stefan Rieder Vormerkung und Widerspruch im Grundstucksverkehr Deutscher Sparkassen Verlag Stuttgart 5 2005 ISBN 3 09 305337 4Weblinks BearbeitenUbersicht der deutschen Bundesnotarkammer zur Einfuhrung des Elektronischen Grundbuchs Internet Grundbucheinsicht in Nordrhein Westfalen nur Mo Fr von 07 00 Uhr bis 21 00 Uhr verfugbar Einzelnachweise Bearbeiten vgl Thur Oberlandesgericht Beschluss vom 14 Dezember 2000 6 W 642 00 LeitsatzeBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundbuchberichtigungsanspruch amp oldid 221964438