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Die Differenzhypothese ist ein Begriff des deutschen Vermogensschadensrechts Der Begriff geht auf den Kieler Rechtswissenschaftler Friedrich Mommsen zuruck der ihn 1855 in seinem Werk Zur Lehre von dem Interesse eingefuhrt hatte 1 und ist bis heute Ausgangspunkt zur rechtlichen Beurteilung von Vermogensschaden Die Differenzhypothese besagt dass ein Schaden in der Differenz die sich aus zwei Guterlagen ergibt besteht Verglichen werden die Guterlage die tatsachlich durch das Schadensereignis geschaffen wurde und die Guterlage die bestunde wenn das Schadensereignis hinweggedacht wurde Ist der jetzige tatsachliche Wert des Vermogens beim Geschadigten geringer als der Wert der vormals ohne das die Ersatzpflicht auslosende Ereignis bestand liegt ein Vermogensschaden vor 2 Literatur BearbeitenFriedrich Mommsen Zur Lehre von dem Interesse In Beitrage zum Obligationenrecht Schwetschke Braunschweig 1855Anmerkungen Bearbeiten Otto Palandt Burgerliches Gesetzbuch C H Beck 73 Aufl Munchen 2014 ISBN 978 3 406 64400 9 Vorbem v 249 Rnr 8 Vgl BGHZ 27 183 75 371 99 196 vgl auch in NJW 94 2357 BAG NJW 85 2545 Siehe auch BearbeitenUmfang der SchadensersatzpflichtBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Differenzhypothese Recht amp oldid 218060527