www.wikidata.de-de.nina.az
Ein Verwaltungshelfer ist eine private naturliche oder juristische Person die Hilfstatigkeiten im Auftrag und nach Weisung der sie betrauenden Behorde wahrnimmt Voraussetzung ist dass die offentliche Hand in so weitgehendem Masse auf die Durchfuhrung der Arbeiten Einfluss nimmt dass der Private gleichsam als blosses Werkzeug oder Erfullungsgehilfe des Hoheitstragers handelt 1 Das unterscheidet den Verwaltungshelfer vom Beliehenen 2 dem die Befugnis zur selbstandigen Wahrnehmung offentlicher Aufgaben ubertragen wird Wenn private naturliche Personen als Verwaltungshelfer bei der Erledigung hoheitlicher Aufgaben tatig werden sind sie Beamte im haftungsrechtlichen Sinne Sie handeln in Ausubung eines ihnen anvertrauten offentlichen Amtes Der Ausschluss juristischer Personen erklart sich daraus dass Inhaber eines Amtes nur eine naturliche Person sein kann 3 Die Handlung des Verwaltungshelfers muss der Hoheitstrager wie eine eigene gegen sich gelten lassen Seine personliche Haftung scheidet daher gemass Art 34 Satz 1 GG aus 4 5 6 Wird der Verwaltungshelfer aufgrund freiwilliger vertraglicher Vereinbarung tatig kann diese offentlich rechtlicher oder privatrechtlicher Natur sein 7 und wird mitunter einheitlich als Verwaltungsvertrag bezeichnet 8 Unabhangig von der Qualifizierung als Verwaltungshelfer wird nach heutiger Rechtsprechung der Abschleppunternehmer der von der Polizei mit der Entfernung eines PKW aus dem Haltverbot beauftragt wird zumindest als Beamter im haftungsrechtlichen Sinne angesehen 9 Ein anderes Beispiel ist der Schulerlotse der im Auftrag der Schulverwaltung Schulern auf dem Schulweg uber die Strasse hilft 10 oder ein Statikburo das von einer Baugenehmigungsbehorde mit der Prufung der Standfestigkeit eines geplanten Bauvorhabens beauftragt wird 11 sowie eine Privatperson die von der Polizei zur kurzfristigen Regelung des Verkehrs herangezogen wird beispielsweise bei einem Unfall Literatur BearbeitenDas demokratische Prinzip im Grundgesetz Die Erfullung von Verwaltungsaufgaben durch Private Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Speyer am 8 und 9 Oktober 1970 Mit Beitragen von Werner von Simson Martin Kriele Fritz Ossenbuhl Hans Ullrich Gallwas 1971 ISBN 3 11 003684 3 Dirk Ehlers Die Erledigung von Gemeindeaufgaben durch Verwaltungshelfer Kommunalwissenschaftliche Forschung und kommunale Praxis Bd 6 Carl Heymanns Verlag Koln 1997 ISBN 978 3 452 23843 6 Marie Ackermann Verwaltungshilfe zwischen Werkzeugtheorie und funktionaler Privatisierung Berlin 2016 ISBN 978 3 428 14875 2 Zugleich Hamburg Univ Diss 2015Einzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 18 Februar 2014 VI ZR 383 12 OLG Hamm VersR 1992 1227 m w N Verwaltungshelfer Rechtslexikon de abgerufen am 30 Oktober 2019 Markus Heintzen Beteiligung Privater an der Wahrnehmung offentlicher Aufgaben und staatliche Verantwortung 2002 S 254 BGH Urteil vom 6 Juni 2019 III ZR 124 18 Ottheinz Kaab BGH Verkehrsschilder aufstellende Mitarbeiter eines privaten Unternehmens handeln als Verwaltungshelfer Website des Beck Verlags 29 Juli 2019 Michael Luber Regress gegen Beliehene und Verwaltungshelfer August 2019 vgl Martin Burgi Funktionale Privatisierung und Verwaltungshilfe Staatsaufgabendogmatik Phanomenologie Verfassungsrecht Tubingen 1999 S 164 ff Besprechung von Gerrit Manssen JZ 1999 S 1048 Burmeister Krebs Autexier Hengstschlager Schweizer Vertrage und Absprachen zwischen der Verwaltung und Privaten VVDStRL 52 1993 S 250 ff BGHZ 121 161 OLG Hamm NJW 2001 376 Detterbeck JuS 2000 574 ff OLG Koln NJW 1968 655 BVerwGE 57 S 55 58Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungshelfer amp oldid 212561869