www.wikidata.de-de.nina.az
Unter Verwaltungsprivatrecht wird das Handeln eines Verwaltungstragers verstanden der Aufgaben der offentlichen Leistungsverwaltung gegenuber dem Burger in privatrechtlicher Rechtsform erfullt 1 Dies ist beispielsweise der Fall wenn die Verwaltung eine offentliche Einrichtung privatrechtlich betreibt etwa im Bereich der Daseinsvorsorge die Gas Wasser und Stromversorgung in Form einer GmbH Nicht gemeint sind damit die Beschaffungs oder auch Vermogensverwaltung sowie erwerbswirtschaftliche Betatigungen die der eigenen Versorgung dienen Ubersicht VerwaltungshandelnIn diesen Fallen bleibt die Verwaltung obwohl sie privatrechtlich tatig ist unmittelbar und in vollem Umfang an die Grundrechte gebunden 2 Das Verwaltungsprivatrecht bietet somit keine Flucht der Verwaltung vor der Grundrechtsbindung keine Flucht ins Privatrecht Verwaltungsprivatrecht ist somit durch Normen des offentlichen Rechts uberlagertes Privatrecht Es kommt nur in Betracht wenn in erster Linie privatrechtliche Vorschriften massgeblich sind Prozesse sind gemass 13 GVG im Wege der Zivilgerichtsbarkeit durchzusetzen Die Erledigung von Verwaltungsaufgaben in Form des Privatrechts kann der Leistungsverwaltung Vorteile bieten 3 So herrscht im Privatrecht eine hohere Bestimmungsdichte vor wobei nicht erforderliche Regelungen weitgehend disponibel sind was fur eine freiere Vertragsgestaltung sorgt 3 Demgegenuber ist das Verwaltungsrecht luckenhaft geregelt und die Normen sind zumeist zwingender Natur 3 Schliesslich ist eine von der Gemeinde abhangige juristische Person beispielsweise die Gas Wasser und Stromversorgungs GmbH weitgehend der Kontrolle des Gemeinderats entzogen was fur die Kommunalverwaltung attraktiv sein kann 3 Siehe auch BearbeitenZweistufentheorie Fiskalgeltung der Grundrechte Kommunalwirtschaft Gemeinde Kommunales UnternehmenEinzelnachweise Bearbeiten Detterbeck Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht 9 Auflage Munchen 2011 Rn 905 m w N So etwa BGH NVwZ 2010 S 531 533 ff Steffen Detterbeck Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht 9 Auflage Munchen 2011 Rn 905 m w N a b c d Hartmut Maurer Christian Waldhoff Allgemeines Verwaltungsrecht 19 Auflage Munchen 2017 3 Rn 26 Normdaten Sachbegriff GND 4188135 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungsprivatrecht amp oldid 226948600