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Das Transfusionsgesetz TFG regelt seit 1998 in der Bundesrepublik Deutschland die Gewinnung von Blut Blutbestandteilen und Blutprodukten sowie deren Anwendung am Menschen bei Bluttransfusionen BasisdatenTitel Gesetz zur Regelung des TransfusionswesensKurztitel TransfusionsgesetzAbkurzung TFGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerwaltungsrechtFundstellennachweis 2121 52Ursprungliche Fassung vom 1 Juli 1998 BGBl I S 1752 Inkrafttreten am 7 Juli 1998Neubekanntmachung vom 28 August 2007 BGBl I S 2169 Letzte Anderung durch Art 1a G vom 11 Mai 2023 BGBl I Nr 123 vom 15 Mai 2023 Inkrafttreten derletzten Anderung 16 Mai 2023 Art 2 G vom 11 Mai 2023 GESTA M040Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Es enthalt ausserdem umfassende Dokumentationspflichten Das Transfusionsgesetz regelt damit einen Sonderfall der Gewebespende fur den das Transplantationsgesetz keine Anwendung gemass 1 Abs 2 Satz 2 TPG findet Dies legt 29 Satz 2 TFG ausdrucklich fest Die Bundesarztekammer veroffentlicht im Einvernehmen mit dem Paul Ehrlich Institut Richtlinien die die ordnungsgemassen Handhabung mit Blut Blutbestandteilen und Blutprodukten insbesondere deren Gewinnung und Verwendung regeln siehe Hamotherapie Richtlinien 1 Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung des Gesetzes 2 Regelungsmaterie 2 1 Rahmenbedingungen fur die Blutspende 2 2 Aufklarung und Einwilligung 2 3 Spenderimmunisierung und Gewinnung von Blutstammzellen 2 4 Aufwandsentschadigung 2 5 Dokumentation 2 6 Blutdepots sowie Anwendung Lagerung und Transport 2 7 Ruckverfolgung 2 8 Weitere Vorschriften 2 9 Anwendbarkeit auf Eigenbluttherapie 3 Kritik 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseEntstehung des Gesetzes BearbeitenIm Jahre 1993 wurde im sogenannten Blutskandal bekannt dass sich in den 1980er Jahren in Deutschland mehrere hundert Personen durch Bluttransfusionen mit dem HI Virus infiziert hatten Daraufhin entwickelte sich eine lebhafte Debatte uber die Notwendigkeit einer genauen rechtlichen Regelung des Blutspendewesens mit umfassenden Kontrollpflichten die schliesslich im Erlass des ersten Transfusionsgesetzes im Jahre 1998 mundete Das Gesetz wurde im Jahre 2005 umfassend geandert um europaische Vorgaben in das nationale Recht umzusetzen So verlangern sich beispielsweise die Dokumentationspflichten von bisher funfzehn auf nun dreissig Jahre Regelungsmaterie BearbeitenRahmenbedingungen fur die Blutspende Bearbeiten Das Gesetz betont die Relevanz von Blutspenden fur die Gemeinschaft Aus diesem Grunde sollen sie laut 3 Abs 3 TFG besonders vertrauensvoll und verantwortungsvoll betreut werden Die Spendeeinrichtungen mussen personell baulich raumlich und technisch ausreichend ausgestattet sein und sollen sich bei Bedarf gegenseitig unterstutzen Die jungste Anderung des Gesetzes stellt zudem klar dass bei der Durchfuhrung der Blutspende eine approbierte arztliche Person vorhanden sein muss unter deren Verantwortung die Blutspende stattfindet 4 Nr 3 und 7 Abs 2 TPG Jedoch ist dabei der Einsatz telemedizinischer Verfahren zulassig Der aktuellste Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik ist dabei zu berucksichtigen 7 Abs 1 TPG Aufklarung und Einwilligung Bearbeiten Die spendende Person muss gemass 6 TFG uber Wesen Bedeutung und Risiken der Spendeentnahme der Untersuchung des gespendeten Blutes sowie die Erhebung Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten aufgeklart werden und in diese einwilligen Informierte Einwilligung Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen Spenderimmunisierung und Gewinnung von Blutstammzellen Bearbeiten Das TFG regelt in 8 den Sonderfall der Spenderimmunisierung der einerseits notwendig ist um Hyperimmunplasma zu gewinnen andererseits aber mit Risiken fur den Spender verbunden ist 9 TFG regelt die Gewinnung von Blutbestandteilen wie Blutstammzellen oder Blutplasma Beide Paragrafen verweisen auf die zustandigen Landesbehorden und sehen umfassende Kontroll und Dokumentationspflichten vor So wurde fur Blutstammzellen ein eigenes Register beim Deutschen Institut fur Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet Aufwandsentschadigung Bearbeiten Gemass 10 TFG soll die Entnahme der Spende unentgeltlich erfolgen Der spendenden Person darf aber eine Aufwandsentschadigung gezahlt werden die sich an dem unmittelbaren Aufwand der jeweiligen Spendeart orientieren soll Dokumentation Bearbeiten Die Spendeeinrichtungen treffen gemass 11 TFG umfassende Dokumentationspflichten Nach der Neuregelung tritt an die bisherige Verpflichtung die Unterlagen uber Blutspenden funfzehn Jahre lang aufzubewahren nun eine Frist von 30 Jahren Diese Ruckverfolgbarkeit ist z B bei schweren Nebenwirkungen wichtig Blutdepots sowie Anwendung Lagerung und Transport Bearbeiten 11a stellt klar dass die strengen Vorschriften des Transfusionsgesetzes nicht nur fur Spendeeinrichtungen sondern auch fur Blutdepots gelten Weitere Vorschriften betreffen die Anwendung von Blutprodukten 13 TFG und die genaue Dokumentation dieser Anwendung 14 TFG Auch der Transport und die Lagerung sowie die Entsorgung nicht angewendeter Blutprodukte 17 TFG sind genau geregelt Ruckverfolgung Bearbeiten Fur den Fall dass ein Spender mit HIV Hepatitis Viren oder anderen Krankheitserregern infiziert ist sieht 19 TFG ein Verdachtprufungs und Ruckverfolgungsverfahren vor Infizierte Spenden sollen auf diese Weise moglichst schnell aus dem Verkehr gezogen werden konnen Weitere Vorschriften Bearbeiten Die weiteren Vorschriften des TFG betreffen ein koordiniertes Meldewesen die Erhebung epidemiologischer Daten einen Arbeitskreis von Sachverstandigen Arbeitskreis Blut Mitteilungspflichten von Behorden und weitere Nebenbestimmungen Anwendbarkeit auf Eigenbluttherapie Bearbeiten Im Rahmen der Konkretisierung von 28 TFG ist strittig ob auch fur die verschiedenen Varianten der Eigenbluttherapie das Transfusionsgesetz anwendbar ist 2 Kritik BearbeitenNach fruheren Versionen der Hamotherapie Richtlinie der Bundesarztekammer kamen homo und bisexuelle Manner neben Angehorigen anderer Risikogruppen genannt werden ausdrucklich auch Drogenabhangige Prostituierte aller Geschlechter sowie Haftlinge als Blutspender nicht in Frage 3 Diese Regelung traf bei Homosexuellenverbanden auf Kritik die darauf hinwiesen dass es diskriminierend sei Homosexuellen grundsatzlich einen unreflektierten Lebenswandel und die billigende Gefahrdung der Empfanger durch potentiell infektioses Blut zu unterstellen Mogliche Spender sollten daher nicht mehr nach ihrer sexuellen Orientierung sondern der Haufigkeit wechselnder Sexualkontakte gefragt werden 4 Durch das UPD Stiftungsgesetz 5 das auch Anderungen am TFG vorsieht wurden diese Regelungen durch eine Novelle der Hamotherapie Richtlinie Gesamtnovelle 2023 gestrichen Nach der neuen Richtlinie sind Ausschlusse oder Ruckstellungen aufgrund der Zugehorigkeit zu einer Gruppe mit einer bestimmten sexuellen Orientierung oder einer bestimmten Geschlechtsidentitat nicht mehr moglich Es gilt nur noch das jeweilige individuelle Sexualverhalten des Spenders 12a TFG 6 Jedoch stossen auch die neuen Regelungen insbesondere zum Analverkehr weiterhin auf Kritik der Verbanden Diese wurden weiterhin homo und bisexuelle Manner diskriminieren ohne dies klar zu benennen 7 Literatur BearbeitenH Blaius Der Blutskandal in Deutsche Apothekerzeitung 12 1999 S 52 63 M Bock Novellierung des Transfusionsgesetzes Konsequenzen fur die praktische Arbeit in Bayerisches Arzteblatt 2005 S 390 392 H D Lippert W A Flegel Kommentar zum Transfusionsgesetz TFG und den Hamotherapie Richtlinien Berlin 2002 A Preuss Zum Ausschluss schwuler Manner von der Blutspende lt Transfusionsgesetz vom 1 Juli 1998 Magisterarbeit Leipzig 2003 M Schmidt Blut und Paragrafen Neues vom Transfusionsgesetz in Deutsche Apothekerzeitung 35 2005 S 63 67 S Schreiber Das Transfusionsgesetz vom 1 Juli 1998 rechtliche Grundfragen Jur Diss Gottingen 2000 Frankfurt am Main 2001 Reinhard Latza Internationale Qualitatsstandards fur humane Blutprodukte Habilitationsschrift Freie Universitat Berlin 2006Weblinks BearbeitenText des Transfusionsgesetzes Gesetze im Internet Einzelnachweise Bearbeiten 18 TFG Einzelnorm Abgerufen am 26 Oktober 2023 Spickhoff Medizinrecht 3 Auflage 2018 28 TFG Rn 3 Bundesarztekammer de Memento vom 14 Dezember 2010 im Internet Archive PDF 82 kB Bundesarztekammer Erlauterungen zum Blutspende Ausschluss von Mannern die Sexualverkehr mit Mannern haben MSM Boses Blut In Suddeutsche Zeitung 23 Februar 2009 abgerufen am 19 September 2012 Bundesgesetzblatt Teil I Gesetz zur Anderung des Funften Buches Sozialgesetzbuch Stiftung Unabhangige Patientenberatung Deutschland und zur Anderung weiterer Gesetze Bundesgesetzblatt Abgerufen am 26 Oktober 2023 12a TFG Einzelnorm Abgerufen am 26 Oktober 2023 Inakzeptable Regelung Deutsche Aidshilfe kritisiert neue Blutspende Richtlinie In Der Tagesspiegel Online ISSN 1865 2263 tagesspiegel de abgerufen am 26 Oktober 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Transfusionsgesetz amp oldid 238544772