www.wikidata.de-de.nina.az
Die juristische Beurteilung der Massnahmen gegen die COVID 19 Pandemie in Deutschland bezeichnet die Auseinandersetzung um die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes infolge der COVID 19 Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen in der rechtswissenschaftlichen Literatur und vor den Gerichten der Verwaltungs und der Verfassungsgerichtsbarkeit insbesondere mit deren Auswirkungen auf Rechtsstaatlichkeit und Burgerrechte Vielfach werden Versammlungs und Veranstaltungsverbote gepruft die grundrechtlich geschutzte Freiheiten zum Schutz anderer Grundrechte einschranken Auch die Frage nach der Ungleichbehandlung bei den Massnahmen ist Thema gerichtlicher Auseinandersetzung Verfahren bezuglich der Rechtmassigkeit von Grundrechtseinschrankungen durch Verordnungen und Gesetze sind vor dem Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren vielfach noch anhangig Teilweise ist noch mit einer langeren Dauer bis zum Ergehen von Urteilen zu rechnen Inhaltsverzeichnis 1 Verfassungskonformitat 1 1 Prinzip der Gewaltenteilung 1 1 1 Grundlage des Handelns der Exekutive vor Inkrafttreten des 28a IfSG 1 1 2 28a IfSG als Grundlage des Handelns der Exekutive 1 2 Parlamentsvorbehalt 1 2 1 Entscheidungen von Bundesgerichten 1 2 2 Entscheidungen von obersten Gerichten der Lander 1 2 3 Entscheidungen von Gerichten unterer Instanzen 1 2 4 Rolle des Robert Koch Instituts und des Paul Ehrlich Instituts im Willensbildungsprozess 1 3 Gleichheitsgrundsatz Art 3 GG 1 3 1 Ungleichbehandlung bei Umstellung auf Distanzunterricht 1 3 2 Altersdiskriminierung 1 3 3 Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen 1 3 4 Ungleichbehandlung Geimpfter bzw Genesener und Nicht Geimpfter 1 3 5 3G Regel und 2G Regel 1 3 5 1 Hintergrund 1 3 5 2 Entwicklung des Diskurses 1 3 6 Ungleichbehandlung vollstandig Geimpfter und Geboosterter 2 Einzelne Massnahmen 2 1 AHA Regel 2 1 1 Maskenpflicht 2 2 Datenschutz 2 2 1 Kontaktnachverfolgung 2 3 Ausgangs Aufenthalts Kontakt und Einreisebeschrankungen 2 3 1 Einschrankungen der Bewegungsfreiheit im Allgemeinen 2 3 2 Ausgangssperre 2 3 3 Auflagen fur den Aufenthalt im Freien 2 3 4 Unklarer Reisebegriff 2 3 5 Einreiseverbote und Inselsperrungen 2 3 6 Quarantane nach Einreise 2 3 7 Beherbergungsverbote 2 3 8 Nutzungsverbote fur Zweitwohnungen 2 3 9 Schliessung von Angeboten der Eingliederungshilfe 2 4 Versammlungen und Veranstaltungen 2 4 1 Gottesdienstverbote 2 4 2 Demonstrationsverbote 2 5 Einschrankungen der Gewerbefreiheit 2 5 1 Quadratmeter Regelungen fur Geschafte 2 5 2 Abholdienste 2 5 3 Betrieb von Freizeit Spiel und Vergnugungseinrichtungen 2 5 4 Gaststatten 2 5 5 Sexuelle Dienstleistungen 2 6 Verkauf und Verwendung bestimmter Warengattungen 2 6 1 Alkoholausschank und verkauf 2 6 2 Feuerwerksverbote 2 7 Arbeitsformen 2 7 1 Homeoffice 2 7 2 Bibliotheken 2 8 Ausfall von Prasenzunterricht an Schulen 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseVerfassungskonformitat BearbeitenDas Bundesverfassungsgericht BVerfG entschied in mehreren Fallen bereits vor Inkrafttreten des 28a IfSG im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Antragsteller 1 2 3 Daraus dass das BVerfG die Antrage auf einstweiligen Rechtsschutz ablehnte schloss das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht 4 am 30 November 2020 dass das BVerfG die Massnahmen jedenfalls nicht fur offensichtlich verfassungswidrig gehalten habe Prinzip der Gewaltenteilung Bearbeiten Grundlage des Handelns der Exekutive vor Inkrafttreten des 28a IfSG Bearbeiten Das Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland bestimmt dass Eingriffe in Grundrechte nur dann rechtmassig sind wenn ein Gesetz ausdrucklich solche Eingriffe fur zulassig erklart Fur die Gesetzgebung wiederum ist im Rahmen des Prinzips der Gewaltenteilung die Legislative zustandig Gesetze werden in Deutschland wie in jeder reprasentativen Demokratie von gewahlten Vertretern des Volkes beschlossen Die Aufgabe der Exekutive ist es Gesetze auszufuhren Zu beachten ist vor allem die Wesentlichkeitsdoktrin des Bundesverfassungsgerichts Demnach durfen wesentliche Entscheidungen nicht vom Gesetzgeber an die Verwaltung delegiert werden Einige Juristen gaben im Fruhjahr 2020 zu bedenken dass der als Selbst Verzwergung 5 bewertete Verzicht des Landtags von Nordrhein Westfalen seine Funktion als Gesetzgeber wahrzunehmen wahrscheinlich nicht rechtens sei Nur der Gesetzgeber und nicht die staatliche Exekutive habe das Recht Massnahmen zu beschliessen durch die Grundrechte von Einwohnern einer Gebietskorperschaft eingeschrankt werden und zwar nur in Form von Gesetzen Auch in anderen Landern beruhten im Fruhjahr 2020 Kontaktverbote und andere Restriktionen in Sachen COVID 19 Pandemie auf Rechtsverordnungen und zunachst auch auf Allgemeinverfugungen von Landesregierungen 6 Der Rechtsanwalt und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum lobte im April 2020 den Parlamentsvorbehalt der in die zweite Vorlage des nordrhein westfalischen Epidemiegesetzes eingefugt wurde Dagegen kritisierte er die seinerzeitige Fassung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes da dies Landern und Kommunen weitreichende Ermachtigungen erteile ohne dass der Bundesgesetzgeber die hierfur verfassungsrechtlich notwendigen konkreten Vorgaben im Gesetz selbst gemacht habe Auch die Ausgangssperre in Bayern kritisierte er als unverhaltnismassig 7 Ebenfalls von einer mangelnden Legitimation der Landes Exekutive ging der Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg im April 2020 aus er zweifelte ob ein Betriebsverbot durch eine Rechtsverordnung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes verfassungsrechtlich dem Vorbehalt des Gesetzes als Parlamentsvorbehalt bzw der Wesentlichkeitsdoktrin genuge 8 9 Da es aber nur um eine Entscheidung im vorlaufigen Rechtsschutz ging konnte der Verwaltungsgerichtshof diese Frage offenlassen Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied in einem Beschluss Ende April 2020 zur 800 Quadratmeter Begrenzung siehe unten in eine ahnliche Richtung Je langer die Grundrechtseinschrankungen wegen der Pandemie aufrechterhalten blieben desto mehr spreche dafur dass es spezielle Regelungen durch ein parlamentarisches Bundesgesetz geben musse 10 Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kritisierte dass Teile des Infektionsschutzgesetzes in der im Fruhjahr 2020 gultigen Fassung wegen Verstosses gegen Art 80 Abs 1 Satz 2 des Grundgesetzes moglicherweise verfassungswidrig seien 11 Das Fernsehmagazin Monitor kritisierte in einem Beitrag von Golineh Atai und Lisa Seemann die weitreichende n Befugnisse die der Bundesminister fur Gesundheit durch die Gesetzesanderung erhielt Er durfe nun Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen und Gesetze ausser Kraft setzen so Monitor Der angepasste 28 des Infektionsschutzgesetzes IfSG greife flachendeckend in den Schutzbereich elementarer Grundrechte wie Freiheit der Person Versammlungsfreiheit Freizugigkeit und Unverletzlichkeit der Wohnung ein 12 Am 18 Juni 2020 debattierte der Bundestag auf Antrag der FDP uber die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite Der von der FDP beauftragte Gutachter Thorsten Kingreen kam in seinem Gutachten zu dem Schluss wegen des zuruckgegangenen Infektionsrisikos gebe es keine sachliche Grundlage mehr fur die Feststellung einer solchen Lage und die damit verbundenen rechtlichen Regelungen Also bestehe eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Aufhebung FDP und AfD schlossen sich der Forderung nach einer Aufhebung an CDU CSU SPD Bundnis 90 Die Grunen und Die Linke wandten sich dagegen und warnten davor die Corona Krise als beendet zu betrachten 13 14 Das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht 15 ging im November 2020 in einem Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes nicht davon aus dass die Wesentlichkeitsdoktrin durch den Erlass von Verordnungen verletzt worden sei Entscheidend war fur das Gericht unter anderem dass der Verordnungsgeber gerade schneller auf die akute Pandemie Lage reagieren konne als der Gesetzgeber Entsprechend entschieden auch das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg 16 im November und bereits im April 2020 das Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen 17 zum Gesetzesvorbehalt Auch das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen soll nach einer Entscheidung aus dem November 2020 18 die entsprechende bremische Verordnung der Wesentlichkeitstheorie genugen Fur das Sachsische Oberverwaltungsgericht OVG 19 spiele am 17 November 2020 beim Problem Wesentlichkeitstheorie unter anderem das Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und der im Gesetzesentwurf neu vorgesehene 28a Infektionsschutzgesetz IfSG eine entscheidende Rolle im vorlaufigen Rechtsschutz Auch das Sachsische OVG lehnte es ab die damalige Sachsische Corona Schutz Verordnung vorlaufig ausser Kraft zu setzen Der Thuringer Verfassungsgerichtshof entschied am 1 Marz 2021 in einem abstrakten Normenkontrollverfahren dass bestimmte Corona Bestimmungen im Landesrecht Thuringens aus dem Sommer 2020 verfassungswidrig und daher nichtig seien 20 Die Thuringer SARS CoV 2 Massnahmenfortentwicklungsverordnung in der Fassung vom 4 Juni 2020 sei aus formalen Grunden nichtig weil sie nicht von einem formell ordnungsgemass ermachtigten Verordnungsgeber erlassen worden sei und gegen das Zitiergebot fur Rechtsverordnungen verstosse Einzelne Bussgeldregelungen der Thuringer SARS CoV 2 Infektionsschutz Grundverordnung vom 9 Juni 2020 und der Zweiten Thuringer SARS CoV 2 Infektionsschutz Grundverordnung mit Stand vom 7 November 2020 verstiessen gegen das aus Art 44 ThurVerf in Verbindung mit Art 103 Abs 2 GG folgende besondere Bestimmtheitsgebot und seien deshalb nichtig Der Verfassungsgerichtshof nahm allerdings an dass 32 Satz 1 i V m 28 Abs 1 Satz 1 IfSG fur die damaligen Normen eine ausreichende Ermachtigungsgrundlage darstelle und damit nicht gegen die Wesentlichkeitstheorie verstossen worden sei Mit Entscheidung vom 19 Mai 2021 beschloss der Verfassungsgerichtshof in der Entscheidung uber die Thuringer Verordnung uber ausserordentliche Sondermassnahmen zur Eindammung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 Thuringer SARS CoV 2 Sondereindammungsmassnahmenverordnung kurz ThurSARS CoV 2 Sonder EindmassnVO vom 31 Oktober 2020 eine Divergenzvorlage zum Bundesverfassungsgericht gemass Art 100 Abs 3 GG da zwischen den Landesverfassungsgerichten Uneinigkeit bestehe wie lange die Verordnungen als Ubergangslosung auf 28 IfSG gestutzt werden konnen 21 Das Landesverfassungsgericht Sachsen Anhalt entschied am 26 Marz 2021 in zwei abstrakten Normenkontrollverfahren Die Achte SARS CoV 2 Eindammungsverordnung zuletzt geandert am 30 Oktober 2020 sei nach dem ersten Urteil im Wesentlichen verfassungswidrig Sie sei in grossen Teilen nicht von der zum Erlass geltenden Verordnungsermachtigung in 32 S 1 i V m 28 IfSG gedeckt zum Teil verstiessen die Normen auch gegen das Bestimmtheitsgebot 22 Die einmal nichtige Verordnung ware auch nicht durch Berufung auf eine neue Verordnungsermachtigung wieder wirksam geworden Die Neunte SARS CoV 2 Eindammungsverordnung zuletzt geandert am 25 Februar 2021 sei nach dem zweiten Urteil uberwiegend von der Verordnungsermachtigung in 32 S 1 i V m 28a IfSG gedeckt 23 Dort seien die Kontaktbeschrankungen das Beherbergungsverbot die Untersagung von Reisebusreisen und die Schliessung der Gaststatten verfassungsrechtlich gerechtfertigt Lediglich das generelle an allen Orten geltende Verbot des Alkoholausschanks und Alkoholkonsums in der Offentlichkeit sei nicht von der speziellen Verordnungsermachtigung gedeckt Angesichts dessen sei auch kein Ruckgriff auf die generelle Verordnungsermachtigung moglich Ebenfalls am 26 Marz 2021 entschied das Landesverfassungsgericht Sachsen Anhalt in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren dass die Zehnte SARS CoV 2 Eindammungsverordnung zur Ganze verfassungsgemass sei 24 Das Bundesverfassungsgericht BVerfG entschied in mehreren Fallen im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Antragsteller 25 26 27 Daraus dass das BVerfG die Antrage ablehnte schloss das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht 28 am 30 November 2020 dass das BVerfG die Massnahmen jedenfalls nicht fur offensichtlich verfassungswidrig gehalten habe 28a IfSG als Grundlage des Handelns der Exekutive Bearbeiten Im Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite spielte die Wesentlichkeitsdoktrin ebenfalls eine Rolle Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfes nimmt der Gesetzgeber nun die wesentlichen Regelungen und Abwagungen selbst vor Der Gesetzgeber nimmt vorliegend die Abwagung der zur Bekampfung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erforderlichen Massnahmen und der betroffenen grundrechtlichen Schutzguter vor und regelt somit die wesentlichen Entscheidungen 29 Nach dem Gutachten des Sachverstandigen im Gesetzgebungsverfahren Ferdinand Wollenschlager stellt die Regelung im Gesetzentwurf eine erhebliche Verbesserung hinsichtlich der Wesentlichkeitsdoktrin und des Vorbehalts des Gesetzgebers dar Gleichzeitig schlug er jedoch auch weitere Optimierungen vor 30 Die Sachverstandige Andrea Kiessling lehnte dagegen den Entwurf als verfassungswidrig ab 31 Unter anderem sollten nach Andrea Kiessling die Massnahmen nach dem 28a IfSG des Entwurfs einer Begrundungspflicht unterliegen und befristet werden 31 28a sollte durch ein differenziertes System verschiedener Standardermachtigungen ausgestaltet werden 31 Die endgultig Gesetz gewordene Fassung wurde danach im Vergleich zum Gesetzentwurf im Bundestagsausschuss fur Gesundheit uberarbeitet 32 Insbesondere wurden in dem neuen 28a IfSG die Regelbeispiele fur Massnahmen in zwei Gruppen verschiedener Grundrechtsrelevanz gegliedert Die Massnahmen nach dem Gesetz gewordenen 28a IfSG sind zu begrunden und zu befristen in der Regel auf vier Wochen Im Einstweiligen Rechtsschutz argumentierte das Schleswig Holsteinische Oberverwaltungsgericht am 23 November 2020 dass infolge eines Beherbergungsverbots durch eine Landesverordnung kein Verstoss gegen den Parlamentsvorbehalt und die Wesentlichkeitstheorie vorliege Schon nach der vorhergehenden Gesetzeslage gelte dies erst recht mit der Einfugung des neuen 28a InfSG durch den Gesetzgeber Mit der Benennung nicht abschliessender Regelbeispiele etwaiger Schutzmassnahmen gibt der Gesetzgeber in Ausubung seiner Beobachtungs und Korrekturpflicht Reichweite und Grenzen exekutiven Handelns vor Es ergeben sich angesichts dieser gesetzgeberischen Klarstellung keine durchgreifenden Zweifel daran dass die im Verordnungswege erfolgte Umsetzung des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundeslander vom 28 Oktober 2020 auf einer hinreichenden Ermachtigungsgrundlage fusst 33 Nicht in dem neuen 28a IfSG genannte Schutzmassnahmen sollen nach allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur zur Bekampfung der Ausbreitung von SARS CoV 2 nicht moglich sein 34 35 36 Insofern ist von einer Sperrwirkung der Vorschrift die Rede 37 Parlamentsvorbehalt Bearbeiten Hauptartikel Parlamentsvorbehalt und Wesentlichkeitstheorie Entscheidungen von Bundesgerichten Bearbeiten Mit Beschluss vom 30 November lehnte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen Abs 1 Nr 13 Nr 14 des neuen 28a IfSG ab 38 Die Beschwerde gegen die Moglichkeit der Beschrankung oder Schliessung von gastronomischen Betrieben bzw Gewerben sowie Handelsbetrieben sei nicht ausreichend begrundet gewesen Entscheidungen von obersten Gerichten der Lander Bearbeiten In einer Eil Entscheidung vom 8 Dezember 2020 ging der Bayerische Verwaltungsgerichtshof soweit im Eilverfahren prufbar von einer Verfassungsmassigkeit der neuen gesetzlichen Regelung im Infektionsschutzgesetz aus Die bisher geausserten Zweifel des Senats zur Frage des Parlamentsvorbehalts hat der Gesetzgeber mit den Anderungen des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18 November 2020 weitgehend ausgeraumt 39 Entscheidungen von Gerichten unterer Instanzen Bearbeiten Das Amtsgericht Weimar begrundete in einem Urteil vom 11 Januar 2021 40 die Unrechtmassigkeit eines Bussgeldbescheids vom 24 April 2020 damit dass die Kontaktbeschrankungen der damals geltenden dritten Thuringer Eindammungsverordnung verfassungswidrig und damit nichtig gewesen seien Das betreffe sowohl formell die mangelnde Befugnis der Thuringer Landesregierung durch eine Rechtsverordnung so schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte vorzunehmen als auch materiell die Verletzung der Menschenwurde Weiter genuge der Lockdown hinsichtlich seiner Schutzwirkung einerseits und seinen sozialen und wirtschaftlichen Folgen andererseits nicht dem Grundsatz der Verhaltnismassigkeit Unter Juristen und auch medial bekam das Urteil einige Aufmerksamkeit die inhaltlich juristischen Bewertungen gingen auseinander wahrend weitgehende Einigkeit uber die starke Gegenlaufigkeit des Urteils zu ansonsten vorherrschenden Meinungen bestand 41 42 Die in Frage stehende Bussgeldvorschrift wurde Anfang Marz 2021 aus formalen Grunden auch vom Thuringer Verfassungsgerichtshof fur nichtig erklart 43 Ebenfalls das Amtsgericht Weimar setzte im April 2021 44 die Masken Abstands und Testpflicht an zwei Schulen aus 45 Eine Familienrichterin am Amtsgericht Weilheim bewertete die Pflicht im Prasenzunterricht bayerischer Schulen eine Maske zu tragen als Gefahrdung des Kindeswohls 46 Allerdings hob das Oberlandesgericht Jena im Mai 2021 das Weimarer Amtsgerichtsurteil auf 47 Gegen den Familienrichter hat die StA Erfurt dann im Juni 2022 Anklage wegen Rechtsbeugung beim LG Erfurt erhoben Der Familienrichter habe sich bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt Er habe das familienrechtliche Verfahren dazu missbraucht seine private Meinung zur Schadlichkeit staatlicher Massnahmen zur Bekampfung der Corona Pandemie offentlichkeitswirksam darzustellen Der Familienrichter soll sogar aktiv nach maskenkritischen Eltern fur sein Urteil gesucht haben 48 49 Alexander Thiele Professor fur Offentliches Recht an der Universitat Munchen verteidigte das Prinzip dass Gerichtsurteile unabhangig von der Gute ihrer Begrundungen wirksam und verbindlich sind und dass die Exekutive sich nicht uber unliebsame Gerichtsurteile hinwegsetzen sondern nur auf dem Wege des Instanzenzugs gegen sie vorgehen kann 50 Rolle des Robert Koch Instituts und des Paul Ehrlich Instituts im Willensbildungsprozess Bearbeiten Am 20 Januar 2022 beschlossen Bundestag und Bundesrat eine Novelle der Covid 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung die das Paul Ehrlich Institut im Benehmen mit dem Robert Koch Institut ermachtigte kurzfristig zu bestimmen wie lange ein Genesener als solcher gilt und mit welchen Impfstoffen man unter welchen Bedingungen vollstandig geimpft ist 51 Bestimmungen uber Ubergangsregelungen und die Notwendigkeit der Einschaltung politisch Verantwortlicher enthalt die neue Verordnung nicht Die Zeit kritisierte Die zuvor auf politischem Wege entschiedenen Grundrechtseinschrankungen obliegen nun also lediglich zwei nachgeordneten Behorden des Ministeriums die aus heiterem Himmel CDU Gesundheitspolitiker Sorge den Genesenenstatus verkurzten 52 und den mit der Vakzine von Johnson amp Johnson Geimpften ihren Impfstatus aberkannten 53 54 Und das obwohl die Ampel Koalition im Herbst mit dem Versprechen angetreten war Grundrechtseingriffe wieder starker parlamentarisch zu legitimieren 55 Am 28 Juli 2020 hatte im Zusammenhang mit Regelungen uber Beherbergungsverbote in Bayern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bemangelt dass Veroffentlichungen des Robert Koch Instituts keine unmittelbare Rechtswirkung fur Burger haben durften Denn ein Burger durfe nicht schrankenlos einer Normsetzungsgewalt ausgeliefert sein die ihm gegenuber weder staatlich noch mitgliedschaftlich legitimiert ist 56 Das Verwaltungsgericht Osnabruck schloss sich dieser Begrundung an und erklarte mit Beschluss vom 4 Februar 2022 die Verkurzung des Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate fur verfassungswidrig 57 In eine ahnliche Richtung tendiert die Begrundung des Bundesverfassungsgerichts fur seine Aussage die Verfassungsbeschwerde gegen die Einfuhrung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei nicht offensichtlich unbegrundet 58 Denn in 20a IfSG werde auf die COVID 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung verwiesen die ihrerseits wiederum auf die Internetseiten des Paul Ehrlich Instituts und des Robert Koch Instituts verweise Diese doppelte dynamische Verweisung sei moglicherweise nicht verfassungsgemass Die Verfassungsmassigkeit dieser Regelung musse abschliessend im Hauptsacheverfahren gepruft werden 59 Wolfgang Janisch interpretiert die Aussagen des Gerichts in Randnotiz 14 als Ruge eines formalen Fehlers den der Gesetzgeber schleunigst korrigieren sollte um keine Angriffspunkte zu bieten 60 Der Gesetzgeber kam einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durch Anderung der strittigen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes mit Gesetz vom 18 Marz 2022 zuvor Daraufhin erklarte das Bundesverfassungsgericht die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der neuen Fassung ohne dynamische Verweisung auf die Veroffentlichungen des Paul Ehrlich Instituts und des Robert Koch Instituts fur mit dem Grundgesetz vereinbar uber die alte Fassung hatte das Gericht wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedurfnisses nicht mehr zu entscheiden 61 Gleichheitsgrundsatz Art 3 GG Bearbeiten Ungleichbehandlung bei Umstellung auf Distanzunterricht Bearbeiten Der Hessische Verwaltungsgerichtshof verbot die Ungleichbehandlung von Schulern im Land Hessen Wenn Schulern der Klasse 5 aus Grunden des Infektionsschutzes der Prasenzunterricht in ihrer Schule bis zum 3 Mai weiter untersagt werde gebe es keinen verfassungsgemassen Grund Schuler der Klasse 4 anders zu behandeln Mit der Ausnahme der Viertklassler seien samtliche Klassen die keine Abschlussprufungen hatten von der Prasenzpflicht befreit Prasenzunterricht zu einem fruheren Zeitpunkt fur die vierte Klasse sei folglich verfassungswidrig 62 In der entsprechenden Regelung in Niedersachsen sah das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht allerdings keinen unbegrundeten Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz 63 Altersdiskriminierung Bearbeiten Zu Beginn der Pandemie wurden Stimmen laut denen zufolge Senioren aufgrund ihrer erhohten Gefahrdung schwer an COVID 19 zu erkranken oder daran zu versterben durch besondere Regelungen geschutzt werden mussten 64 Aus anderer Sicht wurde solches als Bevormundung kritisiert 65 Am 3 Juni 2020 kritisierte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorengenerationen BAGSO die Moglichkeit von Kontaktbeschrankungen zwischen Heimbewohnern und ihren Angehorigen sowie weiteren Besuchspersonen Hintergrund war dass mehrere Bundeslander es noch im Mai 2020 ins Ermessen der Heimbetreiber stellten solche Besuche zu untersagen 66 Zur Einsamkeits Prophylaxe forderte die BAGSO tagliche Besuchsmoglichkeiten und bezeichnete Kontaktverbote zwischen engsten Familienangehorigen als die mit Abstand schwersten Grundrechtseingriffe in der gesamten Corona Zeit Senioren betreffende Regelungen die uber das Verbot physischer Kontakte zu Bewohnern von Alten und Pflegeheimen hinausgingen wurden 2020 nicht beschlossen obwohl es auch in Deutschland Plane hierzu gab Hauptartikel Altersdiskriminierung Umgang mit Senioren als Risikogruppe Im Marz 2021 kritisierte die Beauftragte der Landesregierung Baden Wurttemberg fur die Belange von Menschen mit Behinderungen dass junge Menschen mit einem erhohten Risiko fur einen schweren bis todlichen Krankheitsverlauf durch die Praxis der Impfpriorisierung unzulassig benachteiligt wurden Sie seien ebenso gefahrdet wie die bevorzugten Gruppen von Senioren und gefahrdeter als Gruppen von mittelalten und jungeren Menschen die nachtraglich wegen ihrer Systemrelevanz priorisiert wurden aber nicht selbst ein erhohtes Risiko hatten an COVID 19 schwer zu erkranken oder zu sterben 67 Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen Bearbeiten Am 16 Dezember 2021 stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss 1 BvR 1541 20 fest dass der Gesetzgeber Art 3 Abs 3 Satz 2 GG verletzt hat weil er es unterlassen hat Vorkehrungen zu treffen damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung uberlebenswichtiger nicht fur alle zur Verfugung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird 68 Es musse gesetzlich sichergestellt sein dass bei Triage Entscheidungen allein nach der aktuellen und kurzfristigen Uberlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird Das Hauptproblem bestehe darin dass oft behinderungstypische Beeintrachtigungen bei der Beurteilung einzelner Menschen mit Behinderung unter der Kategorie Komorbiditat erfasst wurden und sich negativ auf den Entscheidungsprozess von Intensiv und Notfallmedizinern auswirkten 69 Der Gesetzgeber musse tatig werden aber er und nicht das Bundesverfassungsgericht hat zu entscheiden welche Massnahmen zweckdienlich sind Mathias Hong 70 zeigt auf dass eine derartige Denkweise europaweit keineswegs selbstverstandlich sei So habe etwa am 17 Marz 2020 ein Arzt einer Klinik in Bergamo einem Journalisten mitgeteilt dass er wenn ein Patient 85 Jahre alt sei das Bett einem anderen gebe der 45 Jahre alt sei Erlaube man es so Hong die Maximinierung der geretteten Restlebensdauer zum obersten Rettungsprinzip zu machen ergaben sich zwangslaufig Rechnungen wie die folgende Einer Sechzigjahrigen musste die Behandlung mit einem Beatmungsgerat selbst dann noch zugunsten eines Zwanzigjahrigen verweigert werden wenn sie sehr wahrscheinlich zu 70 gerettet werden konnte ohne Behandlung aber mit Sicherheit sturbe der Zwanzigjahrige dagegen schon ohne Behandlung wahrscheinlich zu 70 uberleben wurde sich mit der Behandlung aber seine Uberlebenswahrscheinlichkeit noch einmal auf nahezu 100 steigern liesse Denn die Rechnung ergabe dann dass sich wahrscheinlich mehr Lebensjahre gewinnen liessen wenn der Zwanzigjahrige beatmet wurde nicht die Sechzigjahrige Derartige Rechnungen gelten in Deutschland als ein Verstoss gegen die Menschenwurde Ungleichbehandlung Geimpfter bzw Genesener und Nicht Geimpfter Bearbeiten Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags kamen am 25 Januar 2021 zu dem Urteil dass unter dem Vorbehalt dass die Ungefahrlichkeit Geimpfter wissenschaftlich nachgewiesen werden konne eine Ruckgabe der zeitweilig eingeschrankten Grundrechte nur an Geimpfte und Genesene verfassungsgemass sei 71 Das Robert Koch Institut gab im Januar 2021 zu bedenken dass es nicht sicher sei dass von Geimpften und Genesenen keine Gefahr fur die ubrige Bevolkerung ausgehe 72 Im August 2021 argumentierten Gegner einer Ungleichbehandlung von Geimpften und Genesenen einerseits und von Ungeimpften andererseits dass der Beweis der Ungefahrlichkeit der beiden erstgenannten Gruppen nie erbracht worden sei Es gebe im Gegenteil weltweit wahrend des Siegeszugs der Delta Variante von SARS CoV 2 nachweislich Impfdurchbruche bei Menschen die vollstandig gegen COVID 19 geimpft seien Deshalb durften Geimpfte nicht rechtswidrig privilegiert werden 73 Josef Franz Lindner Inhaber des Lehrstuhls fur Offentliches Recht Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universitat Augsburg vertritt die Auffassung man musse von einer Rechtswidrigkeit impfstatusbezogener Ungleichbehandlung durch den Staat ausgehen 74 Private allerdings durften Vertrage schliessen mit wem sie wollen solange sie nicht Menschen auf der Grundlage derjenigen Merkmale diskriminierten die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG ausdrucklich genannt werden Befurworter einer Ungleichbehandlung wenden hiergegen ein dass von Anfang an allen Experten klar gewesen sei dass es einen vollstandigen Schutz gegen COVID 19 durch Impfungen nie wurde geben konnen Es gehe also um das Ausmass des Risikos das von Menschen mit unterschiedlichem Impfstatus ausgehe und von dem sie selbst betroffen seien Am 17 August 2021 gab der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek bekannt dass an diesem Tag die 7 Tage Inzidenz bei Ungeimpften in Bayern bei 58 pro 100 000 Einwohner liege dagegen bei Geimpften nur bei 5 75 pro 100 000 Einwohner 75 Ab dem 1 November 2021 erhalten Arbeitnehmer die zum Kreis derjenigen gehoren denen die Standige Impfkommission eine Impfung gegen COVID 19 empfiehlt die sich dennoch aber nicht haben impfen lassen dann wenn sie sich als Kontaktpersonen positiv Getesteter in Quarantane begeben mussen und dadurch bedingt ihrer Erwerbstatigkeit nicht nachgehen konnen keine staatliche Entschadigung fur den Ausfall ihres Lohns oder Gehalts Die Regelungen uber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind insofern nicht betroffen als Personen die nicht positiv auf SARS CoV 2 getestet wurden nicht als krank gelten Positiv getestete Ungeimpfte behalten ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung Die staatliche Leistung sei eine Form des Schadensersatzes Einen solchen gebe es generell nur wenn der Eintritt des Schadensfalls nicht mit grosser Wahrscheinlichkeit hatte verhindert werden konnen Die Impfung gegen COVID 19 stelle eine solche Moglichkeit dar Durch die neue Regelung wird eine bereits vorher gultige in 56 des Infektionsschutzgesetzes vorgesehene Moglichkeit in der Praxis angewendet 76 Ein eher pragmatisches Argument trugen einzelne Gesundheitsamter vor Viele positiv Getestete seien nur dann bereit dem Amt weitere Kontaktpersonen zu benennen wenn sie erfuhren dass uber Geimpfte keine Quarantane verhangt werde 77 3G Regel und 2G Regel Bearbeiten Hauptartikel 3G Regel Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vertritt den Rechtsstandpunkt dass vollstandig Geimpfte und Genesene zu Recht nicht von den rechtsverbindlichen Einschrankungen Ungeimpfter im Rahmen von 3G und 2G Regelungen betroffen seien 78 Da weder im Grundgesetz noch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der Impfstatus ausdrucklich erwahnt werde falle die Ungleichbehandlung Nichtgeimpfter nicht unter das Diskriminierungsverbot Hintergrund Bearbeiten Anders als noch zu Beginn des Jahres steht in Deutschland seit Sommer 2021 ausreichend COVID 19 Impfstoff zur Verfugung um jeden Einwohner gegen das Virus zu impfen Die Impfpriorisierung wurde am 7 Juni 2021 aufgehoben 79 Ebenfalls seit Juni 2021 empfiehlt die Standige Impfkommission eine Impfung nicht nur fur Erwachsene sondern auch fur Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren 80 seit August 2021 ohne Beschrankung auf bestimmte Teilgruppen Die Impfung ist unabhangig von dem individuellen Krankenversicherungsschutz fur alle Personen kostenlos 81 Eine gesetzliche Impfpflicht besteht aber weiterhin nicht Die Landesregierungen sind mit Wirkung zum 15 September 2021 fur die Dauer einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ermachtigt worden durch Rechtsverordnungen Vorlagepflichten hinsichtlich des 3G Status Genesen Geimpft Getestet zu regeln 82 Dazu ist der Katalog der Regelbeispiele besonderer Schutzmassnahmen durch Einfugung des neuen 28a Abs 1 Nr 2a IfSG erweitert worden 83 Entwicklung des Diskurses Bearbeiten Am 16 Januar 2021 regte Bundesaussenminister Heiko Maas an dass in Deutschland erlaubt werden solle dass Personen die gegen COVID 19 geimpft wurden oder die von der Krankheit genesen sind fruher Kinos und Restaurants besuchen durfen als diejenigen die bislang noch nicht infiziert wurden und noch keinen Impfschutz geniessen Der erstgenannte Personenkreis trage nicht mehr zu dem Risiko bei dass die Intensivbetten und Beatmungsgerate nicht reichten Einen Grund ihnen weiterhin Freiheitsrechte vorzuenthalten gebe es nicht mehr 84 Dieser Sichtweise schloss sich am 25 Januar 2021 Justizministerin Christine Lambrecht an 85 Auch Thomas Fischer Rechtswissenschaftler und ehemaliger Vorsitzender des 2 Strafsenats des Bundesgerichtshofs ist der Ansicht dass es sich bei der Ungleichbehandlung von Geimpften sowie Genesenen einerseits und der ubrigen Bevolkerung Deutschlands andererseits nicht um eine verfassungswidrige Privilegierung der erstgenannten Gruppen handele Nicht mit irgendwelchen Verboten belegt zu werden sei kein Privileg sondern der Regelfall in einem Rechtsstaat Das Aufheben nicht erforderlicher Grundrechtseingriffe sei kein Gnadenakt oder Privileg sondern rechtliche Notwendigkeit 86 Siehe auch Immunitatsausweis Am 7 Mai 2021 wurde vom Bundesrat eine Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmassnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID 19 COVID 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung SchAusnahmV beschlossen der zufolge fur Geimpfte und Genesene nachtliche Ausgangssperren Kontaktbeschrankungen und Sportverbote nicht mehr gelten Bei der Einreise aus einem Risikogebiet oder nach dem Kontakt mit einem Virustrager mussen sie in der Regel nicht in Quarantane Immer wenn der Zugang zu einem Laden oder einer Dienstleistung nur mit einem negativen Test moglich ist durfen Geimpfte und Genesene auf den Test verzichten Diese Befreiungen sind immer wirksam wenn es auf welcher Rechtsgrundlage auch immer entsprechende Verbote und Testvorgaben gibt 87 Die FDP kritisierte im Bundestag dass es weiterhin nicht erlaubt sei dass Gasthauser Hotels und Kunsthallen speziell fur Geimpfte und Genesene offnen In einem abgelehnten Entschliessungsantrag der Fraktion der FDP sollte die Bundesregierung dazu aufgefordert werden Genesene und Geimpfte grundsatzlich von den Massnahmen zur Bekampfung des Coronavirus Sars CoV 2 auszunehmen 88 Das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht erklarte in einem Beschluss vom 18 Mai 2021 der sich mit Beherbergungsverboten befasst dass es auch im Hinblick auf das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art 2 Abs 1 GG unangemessen erscheine auch Geimpfte und Genesene von der Beherbergung auszuschliessen 89 Daraus lasst sich ableiten dass in Niedersachsen Beherbergungsverbote und beschrankungen nur noch als Mittel zur Abwehr von Gefahren praktiziert werden durfen die von Ungeimpften ausgehen Das Gericht empfahl haufige Testungen als ausreichende Alternative und Ersatz fur Beherbergungsverbote und beschrankungen Am 7 Juli 2021 aktualisierte Heiko Maas seine Forderung vom Januar 2021 Wenn alle Menschen in Deutschland ein Impfangebot hatten gebe es rechtlich und politisch keine Rechtfertigung mehr fur irgendeine Einschrankung Damit sei im Laufe des August 2021 zu rechnen 90 Diese Ausserung erfolgte auf dem Hintergrund der weltweit im Sommer 2021 gemachten Erfahrung dass auch vollstandig Geimpfte sich mit der SARS CoV 2 Variante Delta nachweislich sowohl infizierten als auch die Infektion weitergaben 91 Tatsachlich wurde in Deutschland die Situation dass alle Impfwilligen zeitnah ein Impfangebot erhalten konnten bereits im Juli 2021 erreicht Seitdem wird intensiv uber die Legitimitat der 3G bzw der 2G Regel diskutiert Die Frage ob der Ausschluss von Personen die von ihrem Recht auf Nichtimpfung Gebrauch machen von der Teilhabe an Dienstleistungsangeboten in geschlossenen Raumen eine unzulassige Diskriminierung darstelle ist unter Politikern und Juristen umstritten Der Verfassungsrechtler Volker Boehme Nessler vertrat am 28 August 2021 den Standpunkt dass Impfunwilligen keine Nachteile entstehen durften wenn sie sich nicht impfen lassen wollen Solange Impfungen weiterhin freiwillig seien sei die 3G Regel eine verfassungswidrige Form der Diskriminierung Ungeimpfter 92 Der niedersachsische Ministerprasident Stephan Weil ausserte in der Sendung Markus Lanz am 24 August 2021 dass er sich eine 2G Regelung wegen der gravierenden Ausschlusswirkung auf Nicht Geimpfte allenfalls fur Diskotheken vorstellen konne in denen das Tanzen ohne Maske erlaubt werden solle 93 Am 14 September 2021 gab der Ministerprasident bekannt dass Gastronomie Betriebe sowie Betreiber von Kultur und Sportstatten in Niedersachsen wahlen durfen sollen ob sie nur noch Geimpfte und Genesene einlassen oder ob sie an der 3G Regel festhalten 94 95 Am 9 September 2021 pladierte Frank Ulrich Montgomery Vorsitzender des Weltarztebundes im Kampf gegen die vierte Pandemie Welle fur eine umfassende 2G Regel Damit solle deutschlandweit der Zugang zu Veranstaltungen oder in der Gastronomie nur Genesenen und Geimpften erlaubt werden Dort wo es nicht praktikabel sei Ungeimpfte auszuschliessen wie etwa im offentlichen Nahverkehr musse dann zumindest eine strengere 3G Regel gelten 96 Heike Werner Thuringische Gesundheitsministerin hielt es am 1 Oktober 2021 fur wichtig dass n iemand vom offentlichen Leben ausgeschlossen werden soll insbesondere nicht diejenigen die sich nicht oder noch nicht impfen lassen konnen Darunter versteht die Ministerin auch Erwachsene mit Vorerkrankungen 97 Die Hamburger Senatskanzlei erklarte am 5 Oktober 2021 es sei medizinisch geboten dass Erwachsene denen eine Impfung nicht empfohlen werden konne sich keinen unnotigen Infektionsrisiken aussetzen und deshalb auf die Wahrnehmung von Angeboten unter 2G Bedingungen verzichten Wenn nach einer Ubergangsfrist auch alle Jugendlichen geimpft sein konnen soll auch fur sie sowie fur Kinder ab 12 Jahren die 2G Regel dort gelten wo sie auf Erwachsene angewendet wird Ob sie Kinder unter zwolf Jahren zu 2G Angeboten mitnehmen lag Anfang Oktober 2021 in Hamburg in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten 98 Hamburg uberliess es seinerzeit Gastwirten und Veranstaltern ob sie per Hausrecht die 2G Regel anwenden 99 100 Dazu mussten Betreiber oder Veranstalter die das Betreten ihres Betriebs oder ihrer Veranstaltung nach dem 2G Zugangsmodell nur nach Vorlage eines Coronavirus Impfnachweises oder eines Genesenennachweises gestatten wollen diesen Umstand der zustandigen Behorde vorab elektronisch anzeigen Ein Betrieb im Zwei G Zugangsmodell war erst nach Ubermittlung der Anzeige gestattet 101 102 Der Staatsrechtler Henrik Eibenstein stellt klar dass die Hamburger Regelung vom Oktober 2021 keine staatlich angeordnete 2G Regel darstellt sondern Gewerbetreibenden eben nur die Option einraumt ihr Angebot dann unter den Vorzugen einer Aufhebung diverser Einschrankungen exklusiv Geimpften und Genesenen zu eroffnen 103 104 Ein solches Wahlrecht halten der Rechtswissenschaftler Christian Ernst sowie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht fur zulassig 105 106 Dem Beispiel Hamburgs folgten weitere Bundeslander 107 108 109 110 Das Verwaltungsgericht Berlin entschied bereits am 20 August 2021 dass ein generelles Verbot von Tanzveranstaltungen in Berlin nicht verhaltnismassig sei und die durch Art 12 Abs 1 GG geschutzte Berufsausubung der betroffenen Betreiber von Diskotheken und Clubs unzulassig einschranke 111 Das Risiko fur Teilnehmer an derartigen Veranstaltungen sich mit SARS CoV 2 zu infizieren konne und durfe dadurch minimiert werden dass nur gegen COVID 19 Geimpfte und als von der Krankheit genesen Geltende Zutritt zu solchen Veranstaltungen erhielten 112 Da auch eine Impfung nicht mit hundertprozentiger Sicherheit vor einer Ansteckung schutze halt der Verfassungsrechtler Ulrich Battis diese Differenzierung aus verfassungsrechtlicher Sicht fur unzulassig 113 Im Beschluss vom 29 September 2021 meinte das VG Frankfurt am Main der hessische Verordnungsgeber habe es in der Dritten Verordnung zur Anderung der Coronavirus Schutzverordnung versaumt wie es 28a Abs 5 Satz 1 IfSG erfordere dazulegen aus welchem Grund ausgerechnet und einzig Verkaufsstatten und ahnliche Einrichtungen im Sinne von 21 CoSchuV von dem 2G Zugangsmodell ausgenommen werden sollen 114 Es gestattete einer Einzelhandlerin einstweilen den Verkauf von Grills und Grillzubehor mit 2G Regel 115 116 Fur die Zeit vom 8 bis zum 25 November 2021 galt in Sachsen ein sog 2G Optionsmodell 117 Bereits zu diesem fruhen Zeitpunkt galten 2G Regeln in Sachsen ausdrucklich auch fur Fussballspiele 118 Am 10 November 2021 erklarte der Virologe Christian Drosten dass seiner Einschatzung nach angesichts der stark ausgepragten vierten Welle weder 3G noch 2G Regelungen ausreichen wurden um den Anstieg der Zahl Neuinfizierter abzubremsen Kurzfristig musse man wieder Massnahmen diskutieren die wir eigentlich hofften hinter uns zu haben auch Lockdowns 119 Am 2 Dezember 2021 teilte der niedersachsische Ministerprasident Stephan Weil mit dass er erwage die 2G plus Regel dahingehend zu modifizieren dass Booster Geimpfte in Niedersachsen von der Pflicht zu tagesaktuellen Tests befreit werden Weil begrundete dies mit einem erhohten Impfschutz der Menschen mit einer Drittimpfung Dieser sei auf einem derart hohen Niveau dass die Gefahr dass Geimpfte untereinander das Virus weitergeben wahrscheinlich nur noch verschwindend gering sei 120 Mit Beschluss vom 10 Dezember 2021 setzte das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die 2G Plus Regel fur korpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Fusspfleger mit sofortiger Wirkung ausser Kraft Die 2G Plus Regel fur Sportstatten und kulturelle Einrichtungen wie Theater und Kinos hielt das Gericht dagegen fur rechtmassig 121 Am 16 Dezember kippte das Gericht schliesslich die 2G Regel fur den Einzelhandel komplett 122 Als erste Hochschule in Deutschland ordnete am 14 November 2021 die Friedrich Alexander Universitat Erlangen Nurnberg eine 2G Regelung fur Prasenzveranstaltungen an mit der Folge dass nicht als genesen bzw vollstandig geimpft geltende Studierende von ihnen ausgeschlossen wurden 123 In Baden Wurttemberg wurde mit Wirkung vom 25 November 2021 eine landesweit geltende 2G Regelung fur Prasenzveranstaltungen in Hochschulen angeordnet Dort machte sich die Landesregierung Sorgen um die Studierfahigkeit des Studiums d h darum dass nicht geimpfte Studierende ihre Studienzeit verlangern bzw ihr Studium abbrechen mussten 124 Der Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg setzte mit Beschluss vom 15 Dezember die 2G Regel fur Hochschulen mit sofortiger Wirkung ausser Kraft 125 Daraufhin erliess das Land jedoch eine neue Coronaschutzverordnung mit der die 2G Regel an Hochschulen mit Verweis auf die Omikron Variante wieder eingefuhrt wurde Der Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg setzte mit Beschluss vom 21 Januar die 2G Regel an Hochschulen erneut ausser Kraft Nach Ansicht des Gerichts sei das Land Baden Wurttemberg nicht befugt Zugangsbeschrankungen fur Ungeimpfte dauerhaft und damit unabhangig von der jeweiligen Hospitalisierungsinzidenz zu verhangen Das Bundesrecht sieht fur derartige Einschrankungen ausdrucklich eine Anknupfung an die Hospitalisierungsinzidenz vor das Land durfe hiervon nicht abweichen 126 Am 19 Januar 2022 setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G Regel fur den Einzelhandel ausser Kraft Die 2G Regel im Einzelhandel sei zwar grundsatzlich rechtmassig die konkrete Ausgestaltung in Bayern verletze aber das Bestimmtheitsgebot da aus dem Gesetz nicht mit hinreichender Sicherheit hervorgehe welche Geschafte als Geschafte des taglichen Bedarfs von der 2G Regel ausgenommen sind 127 Ungleichbehandlung vollstandig Geimpfter und Geboosterter Bearbeiten Mit Wirkung vom 4 Dezember 2021 verfugte das Land Niedersachsen dass die Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen Betrieben und Veranstaltungen fur die derzeit die 2Gplus Regelungen gelten nicht bei Geboosterten angewendet werden soll 128 Niedersachsen reagiere mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Ubertragung des Corona Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering sei Daruber hinaus solle die Regelung dazu beitragen die stark beanspruchten Testkapazitaten zu entlasten Damit schuf das Land Niedersachsen eine zweite Stufe der Ruckgabe von Freiheitsrechten an Menschen mit einer vermeintlich geringen Gefahrdung durch SARS CoV 2 Dem Beispiel Niedersachsens folgte am 6 Dezember Baden Wurttemberg 129 Die Konferenz des Gesundheitsminister beschloss am 14 Dezember 2021 die Testpflicht fur Geboosterte weitgehend auszusetzen Es gelte nicht nur die Ressource Testsets zu schonen sondern auch eine starke Motivation zum Aufbau einer Boosterimpfung aufzubauen Die Verantwortbarkeit eines Verzichts auf Vollzug der Testpflicht solle uberpruft werden sobald die SARS CoV 2 Variante Omikron in Deutschland dominant geworden sei 130 Wegen der hohen 7 Tage Inzidenz im Land setzte Sachsen Anhalt die Ausnahmeregelung der Gesundheitsministerkonferenz allerdings nicht um 131 Nach der in Baden Wurttemberg geltenden Regelung sind von der Testpflicht befreit Personen mit einer Boosterimpfung Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und Genesene deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zuruckliegt Kritisch beurteilte das Robert Koch Institut es dass lange Zeit Menschen die nach dem Erwerb ihres Status als vollstandig Geimpfte nach nur einer Impfung mit dem Vakzin von Johnson amp Johnson kurz zuvor ihre Zweitimpfung erhalten haben als Geboosterte bezeichnet bzw Geboosterten gleichgestellt wurden Im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen habe das Vakzin bereits gegenuber der Delta Mutante von COVID 19 eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gezeigt und der Impfschutz habe nach einer nur einmaligen Impfstoffdosis schneller abgenommen als die Wirkung nach der zweiten Impfung bei den anderen Vakzinen bei denen diese Impfung fur die Anerkennung des Status eines vollstandig Geimpften erforderlich sei 132 Aus dem mangelhaften Schutz Geimpfter nach nur einer Impfung leitete das RKI fruhzeitig die Forderung ab dass die Zweitimpfung von mit dem Vakzin von Johnson amp Johnson Erstgeimpften als Vervollstandigung der Grundimmunisierung bewertet werden musse Einzelne Massnahmen BearbeitenAHA Regel Bearbeiten Maskenpflicht Bearbeiten Am 26 Juni 2020 lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof es ab das eingeschrankte Gebot zum Tragen einer Mund Nasen Bedeckung in Gottesdiensten ausser Kraft zu setzen 133 Am 23 Oktober 2020 lehnte das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg einen Antrag im vorlaufigen Rechtsschutz gegen die Maskenpflicht Pflicht zum Tragen einer Mund Nasen Bedeckung im offentlichen Nahverkehr und in Ladenlokalen ab 134 Der Antragsteller habe schon nicht dargelegt dass ihm ein bleibender Nachteil drohe Am 25 November 2020 lehnte das Thuringer Oberverwaltungsgericht OVG es ab eine Verordnung ausser Kraft zu setzen aus der eine Maskenpflicht fur Schuler ausserhalb des Unterrichts folge Dabei nahm das OVG auch Bezug auf die neue Rechtslage Der Gesetzgeber selbst hat nunmehr in 28a IfSG unmittelbar zum Ausdruck gebracht dass die Feststellung des Coronavirus und die dadurch verursachte Krankheit COVID 19 nach der vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite zuletzt BT Drs 19 24387 Grundlage fur die Anordnung von infektionsschutzrechtlichen Massnahmen ist die sich nicht nur an Kranke Krankheitsverdachtige Ansteckungsverdachtige oder Ausscheider sondern auch an Dritte richten konnen 135 Mit Beschluss vom 7 Dezember 2020 lehnte das Sachsische Oberverwaltungsgericht OVG es ab die Verpflichtung zum Tragen einer Mund Nasen Bedeckung Maskenpflicht in Schulen ausser Vollzug zu setzen 136 Die Antragstellerin war Betreiberin von Berufsfachschulen Das OVG stellte dabei unter anderem auf 28a Abs 1 Nr 2 Infektionsschutzgesetz IfSG ab der eine solche Maskenpflicht ausdrucklich unter bestimmten Voraussetzungen als Massnahme gegen die COVID 19 Pandemie vorsieht Am 8 Dezember 2020 scheiterte eine Schulerin vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Antrag sie vorlaufig von der Maskenpflicht auf dem Schulgelande zu befreien 137 Die vorgelegten Atteste seien nicht ausreichend Insbesondere enthielten sie keine Diagnosen aus denen eine gesundheitliche Beeintrachtigung glaubhaft gemacht worden sei Datenschutz Bearbeiten Kontaktnachverfolgung Bearbeiten Am 28 August 2020 entschied der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes auf einen Antrag teilweise zugunsten des Antragstellers 138 Hinsichtlich der Kontaktnachverfolgung fehle es an einem parlamentarischen Gesetz als Grundlage der Datenerhebung das hinreichend bestimmt sei Am 21 Oktober 2020 lehnte der Bayerische Verfassungsgerichtshof es ab die Regelungen zur Erfassung von Kontaktdaten in der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmassnahmenverordnung ausser Vollzug zu setzen 139 Das Gericht sah keinen Mangel der gesetzlichen Grundlage der Datenerhebung Es lasse sich bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen uberschlagigen Prufung nicht feststellen dass die angegriffenen Vorschriften der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmassnahmenverordnung wegen Fehlens einer ausreichenden Ermachtigungsgrundlage oder wegen einer Abweichung von den Vorgaben der bundesrechtlichen Ermachtigung gegen das Rechtsstaatsprinzip der Bayerischen Verfassung verstossen Am 11 November 2020 entschied das Sachsische Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren zu Lasten der Antragstellerin Die Frage der hinreichenden Bestimmtheit der Verordnungsermachtigung fur Kontaktdatenerhebungen liess das Gericht im einstweiligen Rechtsschutz offen die Folgenabwagung falle aber zuungunsten der Antragstellerin aus 140 Ausgangs Aufenthalts Kontakt und Einreisebeschrankungen Bearbeiten Einschrankungen der Bewegungsfreiheit im Allgemeinen Bearbeiten Der fruhere Prasident des Bundesverfassungsgerichts Hans Jurgen Papier erklarte Anfang April 2020 gegenuber der Suddeutschen Zeitung er halte die derzeitigen Einschrankungen der Bewegungsfreiheit zwar fur rechtmassig Politik und Verwaltung mussten jedoch immer wieder prufen ob weniger einschneidende Massnahmen moglich seien 141 Das Oberverwaltungsgericht Munster urteilte am 6 Juli 2020 dass Kontaktbeschrankungen und Quarantanemassnahmen die uber einen ganzen Kreis verhangt werden auch dann auf ihre Verhaltnismassigkeit uberpruft werden mussten wenn die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner pro Woche in diesem Kreis uberschritten werde 142 Dies gelte jedenfalls dann wenn nur in bestimmten Gemeinden des Kreises ein Infektionsgeschehen erkennbar sei das gegenuber dem ubrigen Nordrhein Westfalen erhoht sei 143 Am 26 Marz 2021 erklarte das Landesverfassungsgericht Sachsen Anhalt die Bestimmungen der am 15 September 2020 erlassenen achten Eindammungsverordnung zu Beschrankungen privater Feiern 144 fur verfassungswidrig da die Ermachtigungsgrundlage gefehlt habe 145 Ausgangssperre Bearbeiten Hauptartikel Ausgangssperre Die Anwaltin Jessica Hamed vertrat in der Frankfurter Rundschau die Auffassung diejenigen Ausgangssperren die nicht als Rechtsverordnungen sondern als Allgemeinverfugungen mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz IfSG erlassen wurden seien rechtswidrig Der 28 IfSG decke lediglich Eingriffe die auf Einzelpersonen bezogen seien nicht aber solche auf die Allgemeinheit Ausserdem sei die Verhaltnismassigkeit einiger Beschrankungen zweifelhaft 146 Als unverhaltnismassig und in sich widerspruchlich bewertete der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes die Ausgangssperre im Saarland die das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Grunde erlaubte Sie wurde am 28 April 2020 von dem Gericht mit sofortiger Wirkung weitgehend ausser Vollzug gesetzt 147 148 Der Gerichtshof folgte damit dem Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde eines Burgers Es sei nicht ersichtlich inwiefern im Saarland eine Kontaktsperre nach dem Vorbild anderer Lander nicht hinreichend wirksam sein solle 147 149 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte am 28 April einen Eilantrag auf sofortige Lockerung der Ausgangssperre mit der Begrundung 150 151 ab dem Antragsteller entstehe praktisch kein Schaden weil es viele triftige Grunde gebe die Wohnung zu verlassen Im Hinblick auf die Zweite Bayerische Infektionsschutzmassnahmenverordnung 152 stellte das Gericht insbesondere fest Aus der Gesamtschau der Regelbeispiele ergibt sich bei verfassungskonformer Auslegung dass im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten nicht von vorneherein unzulassigen Bedurfnisbefriedigung dienende Anlass als triftiger Grund geeignet ist das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen 153 Am 14 Dezember 2020 lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen eine nachtliche Ausgangssperre in einem Hotspot ab 154 Die Beschrankung sei voraussichtlich rechtmassig insbesondere auch verhaltnismassig Es handele sich auch nicht um eine Freiheitsentziehung so dass auch nicht die Entscheidung einem Richter vorbehalten sei Mit Entscheidung vom 17 Dezember 2020 lehnte ebenfalls der Bayerische Verfassungsgerichtshof es ab die Regelung vorlaufig ausser Vollzug zu setzen 155 Am 18 Dezember 2020 lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg drei Antrage ab die nachtliche Ausgangssperre in Baden Wurttemberg vorlaufig ausser Kraft zu setzen 156 Die Regelung beruhe auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage und sei auch verhaltnismassig Der Augsburger Staatsrechtler Josef Franz Lindner kritisierte im Januar 2021 in der Zeit dass die Verfassungs und Verwaltungsgerichte ihrer notwendigen Kontrollfunktion angesichts der massiven Grundrechtseinschrankungen im Zuge der Pandemie immer weniger nachkamen sich vielmehr von der zunehmend alarmistischen Rhetorik der Politik anstecken lassen Jede Massnahme die auch nur ganz entfernt nur theoretisch dazu beitragen kann Kontakte und damit potenzielle Virusubertragungen zu vermeiden wird von den Gerichten akzeptiert Als Extrembeispiele nennt er die Eilentscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs 154 und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs 155 zu den Ausgangsbeschrankungen die das Verbot abendlichen Joggings fur rechtmassig erklaren obwohl der tatsachliche Beitrag des Verbots fur die Kontaktreduzierung so gering ist dass er in keinem Verhaltnis zum Ausmass des Grundrechtseingriffs steht minimaler Effekt bei maximaler Freiheitsbeschrankung Die Politik habe wie die hohen Todeszahlen bei den uber 80 jahrigen Menschen zeigten beim Schutz dieser Menschen leider nicht denselben Ehrgeiz an den Tag gelegt wie bei der Verhangung immer harterer Freiheitseingriffe zulasten aller Indem die Gerichte sich dem nicht entgegenstellten stehe die Justiz so Lindner mittlerweile auf Linie einer auf Repression fokussierten Exekutive 157 Am 26 Januar 2021 setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Regelung vorlaufig ausser Kraft der zufolge Bewohner eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt in Bayern sich nicht weiter als 15 km von ihrem Wohnort entfernen durfen wenn in ihrer Kommune vom Robert Koch Institut eine 7 Tage Inzidenz von mehr als 200 Neuinfizierten auf 100 000 Einwohnern festgestellt wurde Bewegungsradius Regelung 158 Ein Einreiseverbot fur Gebietsfremde zum Schutz vor einer Uberbeanspruchung von Erholungsgebieten und der touristischen Infrastruktur vor einer Uberbeanspruchung durch Tagesausflugler hingegen sei zulassig Es wird aber nicht die Verhaltnismassigkeit der Regelung in Frage gestellt sondern nur deren fehlende Bestimmtheit bemangelt Die Regelung sei unvollstandig 159 und nicht hinreichend deutlich und anschaulich 160 Die Frage inwiefern die Regelung geeignet sei ihr Ziel zu erreichen wird offengelassen unter anderem mit einem Hinweis auf die Gefahr sic der verstarkten Ansammlungen von Personen innerhalb des 15 km Umkreises 161 Auch dieses Urteil folgt somit der repressiven Linie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs 162 Eine Allgemeinverfugung der Region Hannover vom 31 Marz 2021 durch die uber die Region eine nachtliche Ausgangssperre verhangt wurde setzte am 7 April 2021 das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht vorlaufig durch einen Eilbeschluss ausser Kraft 163 Dem Eilbeschluss zufolge sei diese Ausgangssperre voraussichtlich rechtswidrig denn sie sei nicht erforderlich Es gebe keine Beweise dafur dass es in der Region nachts in erheblichem Umfang Verstosse gegen Kontaktbeschrankungen gebe und dass die Behorden vor Beschluss der Allgemeinverfugung alles Erforderliche unternommen hatten um Verstosse gegen die Beschrankungen festzustellen und zu unterbinden Es sei nicht zielfuhrend ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevolkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklaren 164 Am 5 Mai 2021 lehnte das Bundesverfassungsgericht mehrere Antrage auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab 165 Mit ihnen sollten die bundeseinheitlichen nachtlichen Ausgangssperren aufgrund des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorubergehend ausser Kraft gesetzt werden Der Antrag eines Beschwerdefuhrers der nach eigenen Angaben nach uberstandener COVID 19 Erkrankung immunisiert sei wird in einem eigenen Verfahren behandelt 166 Auflagen fur den Aufenthalt im Freien Bearbeiten Bezuglich der in Berlin und Brandenburg angewandten Praxis das Sitzen im offentlichen Raum durch die Polizei unterbinden zu lassen ist der Jurist Udo Vetter der Ansicht eine Pause sei notwendiger Teil der Bewegung an der frischen Luft und die ist nach wie vor erlaubt Auch der Rechtswissenschaftler Clemens Arzt ist der Meinung das Sitzen einer Person auf einer Bank gebe der Polizei keine Befugnis diese Person zu kontrollieren weiterhin ist er der Auffassung die verordnete Verscharfung der Ausweispflicht zur Mitfuhrpflicht sei ohne Rechtsgrundlage 167 Am 2 April 2020 erlaubte der Berliner Senat kurzes Ausruhen auf einer Parkbank wieder 168 Unklarer Reisebegriff Bearbeiten Am Abend der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zur Anderung des Infektionsschutzgesetzes IfSG am 18 November 2020 kritisierte die Verfassungsrechtlerin Anika Klafki dass die Schlussbestimmung des neuen 28a IfSG 15 Reisebeschrankungen zu kurz geraten sei Den Landern werde ein zu grosser Ermessensspielraum dafur gegeben eigenstandig zu bestimmen was als Reise gelten konne so dass eine Vielzahl an Gerichtsverfahren zu dem Aspekt zu erwarten sei 169 Entsprechende Kritik am unklaren Reisebegriff hatte Anika Klafki bereits im Gesetzgebungsverfahren in ihrer Stellungnahme geaussert 170 Einreiseverbote und Inselsperrungen Bearbeiten Gemass 4a der Verordnung der Landesregierung vom 3 April 2020 171 sollte es Einwohnern Mecklenburg Vorpommerns fur den Zeitraum von Freitag 10 April 2020 0 00 Uhr bis Montag 13 April 2020 24 00 Uhr untersagt sein tagestouristische Ausfluge zu den Ostseeinseln und der Mecklenburgischen Seenplatte zu unternehmen Dieses Verbot wurde durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg Vorpommern mit Beschluss vom 9 April 2020 vorlaufig ausser Vollzug gesetzt 172 173 Alle Reisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg Vorpommern aus anderen Bundeslandern blieben gem 4 Abs 1 der Verordnung aber weiterhin untersagt 174 175 Quarantane nach Einreise Bearbeiten Am 20 November 2020 setzte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen die Quarantanepflicht fur Reiseruckkehrer aus einem Risikogebiet Absonderung in Nordrhein Westfalen vorubergehend ausser Vollzug Es sei nicht nachvollziehbar warum jemand auch dann ein erhohtes Risiko darstellen wurde wenn er aus einem Gebiet zuruckgekehrt sei in dem die Inzidenzwerte vergleichbar wie die zu Hause gewesen seien 176 177 Am 30 November 2020 lehnte das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht es ab die Niedersachsische Quarantane Verordnung vom 6 November 2020 vorlaufig ausser Vollzug zu setzen 178 Es begrundete seine Entscheidung unter anderem damit dass Touristen im Reiseland andere Kontakt und Bewegungsprofile hatten als die daheim Gebliebenen In Deutschland konne man gerade aufgrund des Lockdown light keine touristischen Angebote in Anspruch nehmen Am 3 Dezember 2020 lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg es ab die brandenburgische SARS CoV 2 Quarantaneverordnung in der Fassung der Anderung vom 13 November 2020 vorubergehend ausser Vollzug zu setzen 179 Zum einen seien die Antragsteller durch diese Verordnung voraussichtlich gar nicht betroffen Aber auch ein Antrag gegen eine spatere Verordnung sei voraussichtlich nicht begrundet Die Inzidenz sei im geplanten Reiseland den Vereinigten Arabischen Emiraten zwar nicht hoher angegeben als im heimischen Landkreis Die Antragsteller hatten jedoch nicht vorgetragen dass im Urlaubsland vergleichbare Einschrankungen unter anderem Kontakteinschrankungen und Hygienegebote gelten wurden Auch wurden Touristen sich anders verhalten und mehr Kontakte haben als zuhause bleibende Personen Ebenfalls am 3 Dezember lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof es ab die bayrische Einreise Quarantaneverordnung vorubergehend ausser Vollzug zu setzen 180 Die Abwagung der jeweiligen Folgen falle unter Berucksichtigung der gesetzgeberischen Wertungen des neuen 28a Infektionsschutzgesetz IfSG zu Lasten des Antragstellers aus Weiterhin am 3 Dezember 2020 lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg VGH es ab die dortige Corona Verordnung Einreise Quarantane CoronaVO EQ vorlaufig ausser Vollzug zu setzen 181 182 Der VGH fuhrte in der Pressemitteilung aus Die Pflicht zur Quarantane nach Einreise aus einem auslandischen Risikogebiet sei auch nicht im Hinblick auf die auch in Deutschland hohen und zum Teil hoheren Infektionszahlen als in ausgewiesenen Risikogebieten zu beanstanden Der seit dem 2 November in Deutschland angeordnete lockdown light schranke die gesamte Mobilitat als auch den Reiseverkehr innerhalb der Bundesrepublik massiv ein 181 Am 7 Dezember 2020 lehnte das Thuringer Oberverwaltungsgericht OVG es ab die Funfte Thuringer Quarantaneverordnung und damit die angeordnete Quarantane fur Reiseruckkehrer vorlaufig ausser Vollzug zu setzen Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache liess das OVG offen auch wenn es vor allem Argumente fur eine Rechtmassigkeit nannte Im Rahmen der Folgenabwagung erweise sich als entscheidend dass eine auch nur vorlaufige Ausservollzugsetzung zu einer Gefahr fur Gesundheit Leib und Leben einer unuberschaubaren Vielzahl von Menschen werden konne weil sie aufgrund ihrer Allgemeinverbindlichkeit weit uber den Fall des Antragstellers hinaus wirken wurde 183 Ebenfalls am 7 Dezember lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg einen Antrag ab die SARS CoV 2 Quarantaneverordnung des Landes Brandenburg fur Reiseruckkehrer ausser Kraft zu setzen 184 Am 10 Dezember 2020 wies das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einen Eilantrag gegen Quarantane Massnahmen bei Reiseruckkehrern ab 185 Die Rechtmassigkeit der entsprechenden Verordnung liess das Gericht offen Bei der Folgenabwagung wurden aber nach der Pressemitteilung die Interessen der Gesamtbevolkerung am Schutz von Leib und Leben gegenuber den Interessen von der Antragstellerin geltend gemachten Grunde uberwiegen Am 11 Dezember 2020 wies das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt einen Eilantrag auf vorlaufige Ausservollzugsetzung der dortigen Quarantane Verordnung ab Es begrundete seine Entscheidung nach der Pressemitteilung unter anderem damit dass sich das Verhalten von Auslandsurlaubern wesentlich von dem der im Inland verbliebenen Personen unterscheide zumal hier Beherbergungsbetriebe fur touristische Zwecke Gastronomie und Kulturbetriebe derzeit geschlossen seien 186 Beherbergungsverbote Bearbeiten Hauptartikel Beherbergungsverbot Beherbergungsverbote bzw Beherbergungseinschrankungen wurden bis zum Oktober 2020 von vielen Gerichten vorlaufig ausser Vollzug gesetzt Im November 2020 weigerte sich der Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg jedoch ein Beherbergungsverbot des Lockdown light ausser Vollzug zu setzen 187 Mit Beschluss vom 26 Marz 2021 lehnte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen es ab das geltende Beherbergungsverbot vorlaufig ausser Kraft zu setzen 188 Dabei hob das Gericht hervor dass das Beherbergungsverbot sich auf den neuen 28a Infektionsschutzgesetz IfSG stutzen konne und insbesondere deshalb nicht gegen die Wesentlichkeitsdoktrin verstosse Nutzungsverbote fur Zweitwohnungen Bearbeiten Am 31 Marz 2020 gab das Verwaltungsgericht Potsdam einer Klage zweier Berliner statt die entgegen einer Allgemeinverfugung des Landkreises Ostprignitz Ruppin weiterhin ihre Zweitwohnsitze betreten wollen 189 Das Urteil erklarte die Verfugung als solche nicht fur rechtswidrig es hat somit keine direkte rechtliche Wirkung fur andere Betroffene 190 In einer Stellungnahme warnte der Landrat vor einer Uberlastung der Krankenhauser im Landkreis und erklarte Viele verweisen auf das Recht am Eigentum Dabei ist das grosste Gut was wir besitzen unsere Gesundheit 191 Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg eine entsprechende Beschwerde des Landkreises abwies 192 wurde die Allgemeinverfugung vom Landkreis am 8 April 2020 ausser Vollzug gesetzt 193 Die Einschrankungen fur Zweitwohnungen sind oder waren in den Bundeslandern sehr unterschiedlich Beispielsweise durften Besitzer von Zweitwohnungen in Schleswig Holstein zwar bleiben nach der Abreise aber nicht ohne triftigen Grund erneut einreisen Zweitwohnungsbesitzer auf den Inseln und den Halligen mussten abreisen In Bayern waren Fahrten zum Zweitwohnsitz wahrend der Ausgangsbeschrankungen nur mit triftigen Grund gestattet In Niedersachsen war der Aufenthalt in der Zweitwohnung weiterhin erlaubt 194 jedoch wurden im Marz an der Kuste landkreisbezogene Nutzungsverbote verfugt 195 Schliessung von Angeboten der Eingliederungshilfe Bearbeiten Mit Beschluss vom 29 April 2020 setzte das Thuringer Oberverwaltungsgericht eine Vorschrift der Thuringer Coronaschutzverordnung die ein Verbot von Angeboten der Eingliederungshilfe sowie eine sofortige Schliessung aller Einrichtungen der Behindertenhilfe anordnete ausser Vollzug Diese Vorschrift sei bereits zu unbestimmt da nicht klar sei was der Gesetzgeber unter einer dringenden Notwendigkeit die eine Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe ausnahmsweise doch erlaube verstehe Unter der Annahme dass jedenfalls Kost und Logis der behinderten Menschen auch wahrend der Pandemie gesichert sein mussen sei die Vorschrift offensichtlich nicht geeignet ihr Ziel zu erfullen da der Kontakt behinderter Menschen untereinander etwa beim gemeinsamen Mittagessen unumganglich sei Soweit die Vorschrift weitergehende Dienstleistungen wie etwa Leistungen der medizinischen Rehabilitation umfasst stelle sie eine unzulassige Diskriminierung aufgrund der Behinderung dar 196 Nachdem der Gesetzgeber mit der folgenden Coronaschutzverordnung die gleiche Vorschrift erneut einfuhrte setzte das Thuringer Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8 Mai 2020 auch diese Vorschrift ausser Kraft Die Wiedereinfuhrung der durch Beschluss des Gerichts ausser Vollzug gesetzten Vorschrift stelle eine Verletzung der entgegenstehenden Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung dar 197 Versammlungen und Veranstaltungen Bearbeiten Gottesdienstverbote Bearbeiten Der Antrag eines in Hessen lebenden Katholiken auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch welche Gottesdienste in Kirchen Synagogen und Moscheen erlaubt werden sollten wurde vom Bundesverfassungsgericht am 10 April 2020 abgewiesen Jedoch stelle das Bundesverfassungsgericht klar dass ein Gottesdienstverbot als schwerer Eingriff in die Glaubensfreiheit eine fortlaufende Prufung der Verhaltnismassigkeit erfordere 198 199 Hessen liess ab 1 Mai wieder Gottesdienste zu es mussten Abstandsregeln eingehalten werden weitere Auflagen wie eine Maskenpflicht verhangte das Land zunachst nicht 200 Am 29 April setzte das Bundesverfassungsgericht die Corona Verordnung des Landes Niedersachsen teilweise vorlaufig ausser Vollzug Es ermoglichte damit Ausnahmen von dem strikten Verbot von Gottesdiensten in Niedersachsen 201 Im Beschluss schrieb das Bundesverfassungsgericht Jedenfalls nach derzeitigem Stand der Erkenntnis und der Strategien zur Bekampfung der epidemiologischen Gefahrenlage ist ein generelles Verbot von Gottesdiensten in Moscheen ohne die Moglichkeit im Einzelfall und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Ausnahmen unter situationsgerechten Auflagen und Beschrankungen zulassen zu konnen voraussichtlich nicht mit Art 4 GG vereinbar 202 Zuvor hatte das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht es noch abgelehnt das entsprechende Verbot der Zusammenkunfte in Kirchen Moscheen Synagogen und die Zusammenkunfte anderer Glaubensgemeinschaften einschliesslich der Zusammenkunfte in Gemeindezentren vorlaufig ausser Kraft zu setzen 203 Demonstrationsverbote Bearbeiten nbsp Schild nach einer Demonstration Ende April 2020 in Berlin fur die Grundrechte anlasslich der politischen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz Die Versammlungsfreiheit wurde durch die beschlossenen Infektionsschutzmassnahmen von Ende Marz bis Anfang Juni 2020 fast vollstandig ausgesetzt 204 Dies wurde von Juristen kritisiert Der Lehrstuhlinhaber fur Offentliches Recht und Verfassungstheorie an der Universitat Munster Oliver Lepsius bezeichnete Mitte April 2020 die von den Landesregierungen erlassenen Verordnungen welche zu dem Zeitpunkt alle Demonstrationsverbote beinhalteten als unverhaltnismassig unbestimmt und sinnwidrig 205 Es muss die Moglichkeit bestehen mit Gleichgesinnten durch eine Demonstration in der Offentlichkeit gehort zu werden so Lepsius Fur den Lehrstuhlinhaber fur Offentliches Recht an der Universitat Regensburg Thorsten Kingreen sei ein fur den offentlichen Diskurs zentrales Grundrecht komplett kaltgestellt und dies auf einer sehr wackligen gesetzlichen Grundlage Die meisten Landesverordnungen enthalten nach Angaben des Journalisten Frederik Schindler offiziell Ausnahmen des Versammlungsverbots jedoch seien Demonstrationen in den vergangenen Wochen im ganzen Land absolute Einzelfalle gewesen Mehrere Demonstrationen wurden verboten Fur den Berliner Rechtswissenschaftler Clemens Arzt sei das kategorische Verbot im Vorhinein in keiner Weise mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar und mit dem Grundgesetz kompatibel Er sehe insbesondere bei der Versammlungsfreiheit einen uberbordenden Aktionismus zur Aushebelung oder Begrenzung 204 Von einer Verfassungswidrigkeit pauschaler Versammlungsverbote geht auch der Rechtswissenschaftler Henrik Eibenstein aus da es in solchen Fallen an einer stets erforderlichen Einzelfallprufung fehlen wurde 206 Das Bundesverfassungsgericht hob am 15 207 und 17 208 April 2020 zwei pauschale Demonstrationsverbote in den Stadten Giessen und Stuttgart auf die von den betroffenen Stadten zuvor mit Verweis auf die beschlossenen Infektionsschutzverordnungen der jeweiligen Lander erteilt worden waren Die verantwortliche Behorde habe den Einzelfall zu berucksichtigen auch eine stark gestiegene Infektionszahl befreie nicht davon moglichst in kooperativer Abstimmung mit dem Antragsteller alle in Betracht kommenden Schutzmassnahmen in Betracht zu ziehen und sich in dieser Weise um eine Losung zu bemuhen so der Beschluss des Verfassungsgerichts vom 17 April 209 Am 16 Mai 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Antrag im Eilverfahren ab Der Antrag hatte sich im Wesentlichen gegen das Verbot von Versammlungen uber 50 Personen in Brandenburg gewendet Der Beschwerdefuhrer habe schon nicht vor den Verwaltungsgerichten dargelegt wie bei der von ihm gewunschten Demonstration bis zu 1000 Personen die Hygiene gewahrleistet werden konne insbesondere da in Brandenburg fur Versammlungen keine Mund Nasen Bedeckungen vorgeschrieben seien 210 Am 21 November 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht es ab das Verbot einer Demonstration am 22 November in Duisburg vorlaufig aufzuheben Es sei nicht ersichtlich dass bei der Durchfuhrung der Versammlung das Risiko einer Weiterverbreitung des SARS CoV 2 Virus durch geeignete Massnahmen hinreichend eingeschrankt werden konnte Wesentlich war dass es zuvor bei mehreren Veranstaltungen der Querdenken Bewegung zu Verstossen gegen die Maskenpflicht und den Mindestabstand kam 211 Zuvor hatten bereits das Verwaltungsgericht Dusseldorf 212 und das Oberverwaltungsgericht fur das Land Nordrhein Westfalen 213 es abgelehnt das Verbot der Stadt Duisburg vorlaufig ausser Kraft zu setzen Das Verwaltungsgericht bezog sich in seiner Begrundung unter anderem auf Erfahrungen mit ahnlichen Veranstaltungen In Anbetracht der Erfahrungen mit den Versammlungen der Querdenken Bewegung insbesondere in Berlin am 29 August 2020 in Munchen am 15 August 2020 und in Leipzig am 7 November 2020 bei denen es jeweils zu zahlreichen Verstossen u a gegen die Maskenpflicht und das Mindestabstandsgebot kam kann sich die von der Antragsgegnerin geausserte Einschatzung dass es ohne die angeordnete Untersagung erneut zu einer Vielzahl von Verstossen gegen Hygienevorgaben mit entsprechenden erheblichen Infektionsgefahren kommen werde auf konkrete Erfahrungen aus der jungeren Vergangenheit stutzen Am 30 November 2020 untersagte das Ordnungsamt der Stadtgemeinde Bremen mit fur sofort vollziehbar erklartem Bescheid eine von Querdenken421 in Bremen fur den 5 Dezember angemeldete Versammlung Mit Beschluss vom 2 Dezember 2020 lehnte das Verwaltungsgericht Bremen einen Antrag ab das Verbot einstweilen ausser Vollzug zu setzen 214 Das Verwaltungsgericht stutzte sich unter anderem auf den neuen 28a Infektionsschutzgesetz IfSG In der Begrundung hiess es Die Erfahrungen anderer Querdenken Versammlungen in der jungeren Vergangenheit rechtfertigen die Prognose dass die Polizeikrafte angesichts des geplanten Umfangs der angemeldeten Versammlung auch bei der Hinzuziehung weiterer Krafte aus anderen Bundeslandern nicht durchgehend in der Lage sein werden auf die Einhaltung etwaiger infektionsschutzrechtlicher Auflagen hinzuwirken 214 Die Antrage an das Oberverwaltungsgericht Bremen 215 und das Bundesverfassungsgericht 216 hiergegen waren am 4 und 5 Dezember erfolglos Das Bundesverfassungsgericht schrieb in der Begrundung Bei Durchfuhrung der beantragten Versammlung mit einer Teilnehmerzahl von ca 20 000 Personen wurden nach der vom Antragsteller nicht widerlegten Feststellung der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens die gebotenen Mindestabstande nicht eingehalten werden konnen 216 Ebenfalls am 5 Dezember 2020 bestatigte der Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg das Verbot von Querdenker Demonstrationen in Mannheim 217 Die Umstande rechtfertigten die Annahme dass der Veranstalter zumindest billigend in Kauf nehme dass die erlaubte Teilnehmerzahl uberschritten werde Bereits am 4 Dezember 2020 erlaubte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen im vorlaufigen Rechtsschutz eine Versammlung unter dem Motto Abrustung statt Aufrustung am 5 Dezember mit bis zu 200 Teilnehmern 218 Zuvor war die Teilnehmerzahl auf lediglich 100 Teilnehmer auf dem Kolner Roncalliplatz beschrankt gewesen Mit Beschluss vom 11 Dezember 2020 bestatigte das Sachsische Oberverwaltungsgericht OVG 219 wie schon zuvor das Verwaltungsgericht Dresden 220 ein Demonstrationsverbot der Stadt Dresden zu Lasten der Initiative Querdenken 351 Das OVG schrieb Die Prognose der Antragsgegnerin also der Stadt Dresden in Bezug auf ein nicht zu erwartendes Einhalten der Mindestabstande des Verweigerns des Tragens einer Mund Nasenabdeckung sowie die Befurchtung dass den Polizeikraften nicht Folge geleistet werde sei aufgrund der von der Antragsgegnerin geschilderten Erfahrungen bei Versammlungen in der Vergangenheit insbesondere auch in Leipzig nicht zu beanstanden 219 Auch das Bundesverfassungsgericht lehnte am 12 Dezember 2020 einen entsprechenden Eilantrag ab 221 Am 12 Dezember 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht es ab ein Demonstrationsverbot fur eine fur den gleichen Tag angekundigte Querdenker Versammlung in Frankfurt einstweilen ausser Vollzug zu setzen 222 Zuvor hatten bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main 223 und der Hessische Verwaltungsgerichtshof 224 entsprechende Antrage abgelehnt Es kam zu Gegendemonstrationen und vereinzelt zu Verstossen gegen das Verbot der Querdenker Versammlung 222 Mit Beschluss vom 17 Dezember 2020 lehnte das Verwaltungsgericht Freiburg es ab ein Verbot der Stadt Weil am Rhein hinsichtlich einer Demonstration der Querdenker Bewegung vorlaufig ausser Vollzug zu setzen 225 Am 18 Dezember 2020 bestatigte der Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg diese Entscheidung 226 Einschrankungen der Gewerbefreiheit Bearbeiten Quadratmeter Regelungen fur Geschafte Bearbeiten Gegen die Vorschrift wonach in den meisten Branchen Verkaufsstellen keine grossere Verkaufsflache als 800 Quadratmeter anbieten durften gab es vor den Gerichten der Lander eine Vielzahl von Klagen Der Bayerische Verfassungsgerichtshof BayVerfGH in Munchen 227 sah Ende April 2020 in der 800 Quadratmeter Regel einen verfassungswidrigen Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes Dennoch setzte der BayVerfGH die bayrische Rechtsverordnung nicht ausser Vollzug wegen der kurzen Dauer der Regelung und der bestehenden Corona Notstandslage Jedoch sei die Vorschrift so zu verstehen dass auch Geschafte offnen durften die ihre Verkaufsflache entsprechend reduzieren wurden Das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht 228 hielt die entsprechende niedersachsische Vorschrift mit tatsachlicher Verkaufsflache fur rechtens Fur das Saarland erlaubte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes 229 unter Verweis auf den Gleichheitssatz eine Lage ausserhalb der Innenstadt und ein Hygienekonzept vorlaufig die Offnung eines Mobelgeschafts mit mehr als 800 Quadratmetern In Bayern wurde die Verordnung ausdrucklich so gefasst dass auch eine Reduzierung der Verkaufsflache moglich sei Danach lehnte das Bundesverfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab insbesondere unter Verweis auf die kurze Geltung der Regelung 230 Nach der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Lander am 25 November 2020 wurden Regelungen erlassen dass in Geschaften mit mehr als 800 Quadratmetern einschliesslich Einkaufszentren nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter auf der 800 Quadratmeter ubersteigenden Flache erlaubt sein solle In kleineren Geschaften und bezogen auf die Flache bis 800 Quadratmetern sollte weiterhin 1 Kunde pro 10 Quadratmeter erlaubt sein Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes OVG Saarland setzte am 11 Dezember 2020 Betretungsbeschrankungen fur den Lebensmittel Einzelhandel vorlaufig ausser Vollzug soweit es diese verscharften Betretungsbeschrankungen fur grossere Geschafte betraf 231 232 Die Beschrankung sei nicht bestimmt genug da unklar bleibe was alles zu dieser Flache zahle Zudem sei zweifelhaft ob die Regelung erforderlich sei Am 15 Dezember fasste das OVG Saarland einen entsprechenden Beschluss fur die Nachfolgeregelung 233 Dagegen hielt mit Beschluss ebenfalls vom 11 Dezember 2020 das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt die entsprechende Regelung in der Verordnung fur Sachsen Anhalt aufrecht 234 Soweit es aufgrund der Regelung zu Warteschlangen vor den Geschaften kommen sollte so sei dies hinzunehmen da diese Warteschlangen voraussichtlich an der freien Luft liegen wurden Mit Beschluss vom 16 Dezember 2020 hat das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht OVG Niedersachsen die entsprechende niedersachsische Regelung grosstenteils aufrechterhalten 235 Lediglich die Regelung zur Berechnung der massgeblichen Verkaufsflachen bei Einkaufszentren hat das OVG Niedersachsen vorlaufig ausser Vollzug gesetzt da sie nicht bestimmt genug sei Ebenfalls am 16 Dezember 2020 lehnte der Hessische Verwaltungsgerichtshof es ab die entsprechende Regelung in Hessen vorlaufig ausser Vollzug zu setzen 236 Die Regelung sei bestimmt genug verhaltnismassig und verstosse nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz Mit entsprechender Begrundung lehnte es bereits am 11 Dezember 2020 auch das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg ab die vergleichbare Regelung fur Brandenburg ausser Vollzug zu setzen 237 Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen lehnte mit Beschluss vom 17 Dezember 2020 einen Antrag ab die entsprechende Regelung fur Bremen fur grossere Geschafte vorlaufig ausser Kraft zu setzen 238 Die Regelung sei verhaltnismassig Die Differenzierung zwischen Geschaften verschiedener Grosse sei gerechtfertigt Abholdienste Bearbeiten Mit Beschluss vom 18 Dezember 2020 lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg den Antrag einer Buchhandlung ab das Abholverbot fur den geschlossenen Einzelhandel in Baden Wurttemberg ausser Vollzug zu setzen Diese Einschrankung sei fur die geschlossenen Laden zwar eine erhebliche Erschwerung aber im Hinblick auf die sehr prekare Infektionslage zumutbar zumal viele Geschafte insbesondere Buchladen bereits Onlineshops und die weiterhin erlaubten Lieferdienste eingerichtet hatten hiess es in der Pressemitteilung 239 Betrieb von Freizeit Spiel und Vergnugungseinrichtungen Bearbeiten Mit Beschluss vom 27 November 2020 setzte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt das Verbot der Offnung von Wettannahmestellen in Sachsen Anhalt vorlaufig ausser Vollzug 240 Es stutzte seine Entscheidung vor allem auf den Vergleich mit den staatlichen Lottoannahmestellen die weiterhin geoffnet bleiben konnten Das Verbot der Offnung von Wettannahmestellen wurde sich so nicht schlussig in das Gesamtkonzept einfugen 240 Mit Beschlussen vom 13 und vom 15 November 2020 hat das Thuringer Oberverwaltungsgericht es in vier Eilverfahren abgelehnt die Schliessung von Fitnessstudios aufgrund der damaligen Corona Verordnung des Landes vorlaufig ausser Vollzug zu setzen 241 Das Land musse aber die Ungleichbehandlung gegenuber sonstigen Sportarten ohne Kontakt begrunden Mit Beschluss vom 19 November 2020 lehnte das Oberverwaltungsgericht Hamburg OVG es ab die Hamburger Coronavirus Eindammungsverordnung teilweise vorlaufig ausser Kraft zu setzen 242 Die Antragstellerin wollte wieder ihre Fitnessstudios offnen lassen Das OVG hob damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg auf Im Gegensatz zum Verwaltungsgericht sah das OVG keine Probleme der Verordnung hinsichtlich des Parlamentsvorbehalt s 243 Das Verwaltungsgericht sah dagegen noch in erster Instanz die Beachtung des verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatzes nicht gegeben 244 Am 30 November 2020 lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof es ab die Achte Bayerische Infektionsschutzmassnahmenverordnung hinsichtlich des Betriebs von Spielhallen vorubergehend ausser Vollzug zu setzen 245 Die Begrundung lautete unter anderem In der gegenwartigen Phase der Pandemie die von einem diffusen Ausbruchsgeschehen gepragt ist und in der ein Grossteil der Infektionen nicht mehr zuruckverfolgt werden kann ist die Prognose des Verordnungsgebers dass die zwischenzeitlichen vordringlich auf Einhaltung von Abstand und Hygiene ausgerichteten Massnahmen nicht mehr genugen sondern dass die Kontakte der Bevolkerung insgesamt deutlich verringert werden mussten nicht offensichtlich fehlerhaft 245 Mit Beschluss vom 9 Dezember 2020 entschied das Sachsische Oberverwaltungsgericht dass die Schliessung von EMS Sportstudios voraussichtlich rechtmassig sei und die Sachsische Corona Schutz Verordnung in dieser Hinsicht nicht vorlaufig ausser Vollzug zu setzen sei 246 Der Betrieb von EMS Sportstudios sei nicht wesentlich gleich mit Individualsport oder mit dem Betrieb von Einrichtungen des Freizeit und Amateursportbetriebs daher liege auch kein Verstoss gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor Gaststatten Bearbeiten Am 29 April 2020 lehnte das Sachsische Oberverwaltungsgericht es ab die damalige Sachsische Corona Schutz Verordnung ausser Vollzug zu setzen soweit die Verordnung das eingeschrankte Verbot des Betriebs von Gastronomiebetrieben anordnet Mitnahme von Speisen war weiterhin erlaubt 247 Auch der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen lehnte den folgenden entsprechenden Antrag am 14 Mai 2020 ab auch weil die Verordnung sowieso auslief 248 Am 12 November 2020 lehnte es das Thuringer Oberverwaltungsgericht es ab die Schliessung von Gaststatten aufgrund der Thuringer SARS CoV 2 Sondereindammungsmassnahmenverordnung ausser Vollzug zu setzen 249 Es stelle dabei vor allem auf die Kompensationszahlungen ab Am 2 Dezember 2020 lehnte erneut das Sachsische Oberverwaltungsgericht einen Antrag ab die damalige Sachsische Corona Schutz Verordnung vorlaufig ausser Vollzug zu setzen soweit dort die eingeschrankte Schliessung von Gaststatten angeordnet wird 250 Insbesondere angesichts der jungst vorgenommenen Einfuhrung eines neuen 28a IfSG und anderer flankierender Regelungen in das Infektionsschutzgesetz bestanden zur Ermachtigungsgrundlage im Gesetz fur die Verordnung noch immer keine Bedenken hinsichtlich des Wesentlichkeitsgrundsatz es und des Bestimmtheitsgebotes nach Art 80 Abs 1 Satz 2 Grundgesetz GG Die Massnahme sei auch verhaltnismassig Die Antragstellerin habe nicht ausreichend glaubhaft gemacht dass sie keine kompensierende Forderung durch die offentliche Hand erhalten wurde Am 11 Dezember 2020 lehnte das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg einen Eilantrag eines Gastronomiebetriebs in Erkner ab Es liege zwar ein erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit vor Jedoch gelte nach der Pressemitteilung Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwagung uberwiege angesichts der immer noch gleichbleibend hohen bzw wieder ansteigenden Infektionszahlen und der steigenden Auslastung der Intensivbetten jedoch das Interesse am Schutz des Lebens und der korperlichen Unversehrtheit der Bevolkerung 251 In seinem Urteil vom 26 Marz 2021 252 erklarte das Landesverfassungsgericht Sachsen Anhalt die flachendeckende Schliessung von Gaststatten durch eine am 31 Oktober 2020 erlassene Verordnung 253 fur verfassungswidrig da die Ermachtigungsgrundlage fehlte 145 Mit Beschluss vom 23 Marz 2022 erklarte das Bundesverfassungsgericht die Schliessung von Gaststatten im Zeitraum April bis Juni 2021 durch die sogenannte Bundesnotbremse fur mit dem Grundgesetz vereinbar und wies die Verfassungsbeschwerde eines Berliner Gastwirts ab 254 Sexuelle Dienstleistungen Bearbeiten Der 13 Senat des Oberverwaltungsgerichts fur das Land Nordrhein Westfalen hat im Eilverfahren am 8 September 2020 die Untersagung des Angebots von sexuellen Dienstleistungen in und ausserhalb von Prostitutionsstatten Bordellen und ahnlichen Einrichtungen in der Coronaschutzverordnung vorlaufig ausser Vollzug gesetzt Das Gericht hat damit dem Antrag eines Unternehmens stattgegeben das in Koln ein Erotik Massagestudio betreibt 255 Dagegen hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 18 November 2020 einen Antrag auf Ausservollzugsetzung des Verbots der Ausubung des Prostitutionsgewerbes abgelehnt 256 Im Hinblick auf den Wesentlichkeitsgrundsatz und den darin begrundeten Parlamentsvorbehalt verwies das Gericht auf laufende Gesetzgebungsverfahren im Bund und im Land Die Massnahme sei auch verhaltnismassig gerade im Hinblick auf staatliche Kompensationsleistungen Auch hat der Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg am 12 November 2020 entschieden dass die befristete Untersagung des Betriebs von erganze stationaren Prostitutionsstatten durch die baden wurttembergische Coronaverordnung voraussichtlich mit hoherrangigem Recht vereinbar sei Insbesondere liege keine Ungleichbehandlung vor Denn die Erbringung sexueller Dienstleistungen in Prostitutionsbetrieben ist notwendigerweise auf engsten Korperkontakt ausgerichtet und begrundet daher gegenuber dem Einzelhandel eine erhohte Infektionsgefahr Die Prostitution ist auf sexuelle Erregung gerichtet die mit einer deutlich gesteigerten Atemfrequenz und daher mit einem erhohten Aerosolausstoss verbunden ist Zudem findet sie in geschlossenen Raumen statt in denen typischerweise erhohte Infektionsgefahren bestehen 257 Allerdings sei offen ob die angefochtene Vorschrift den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts im Sinne der Wesentlichkeitsdoktrin genuge Dies konne im vorlaufigen Rechtsschutz jedoch offenbleiben da zumindest keine uberwiegenden Erfolgsaussichten gegeben seien Am 11 November 2020 entschied das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht 258 dass die Schliessung von Prostitutionsstatten wahrend der Corona Pandemie durch die Niedersachsische Corona Verordnung nicht vorlaufig ausser Vollzug zu setzen sei Einen Verstoss gegen die Wesentlichkeitsdoktrin konnte das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht nicht erkennen Dabei stellte es vor allem auf die Anderungen in dem Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27 Marz 2020 ab sowie darauf dass da Infektionsschutzrecht kurzfristige Reaktionen des Verordnungsrechtsgebers notig mache Verkauf und Verwendung bestimmter Warengattungen Bearbeiten Alkoholausschank und verkauf Bearbeiten Verschiedene Gerichte beurteilten das Verbot unterschiedlich mit entsprechender Begrundung Am 26 Oktober 2020 wies das Oberverwaltungsgericht fur das Land Nordrhein Westfalen es ab eine dortige Verordnung vorlaufig ausser Kraft zu setzen Das Verfahren betraf vor allem eine Sperrzeit einschliesslich Verbot des Ausserhausverkaufs fur diese Zeit In der Begrundung schrieb das OVG unter anderem Die enthemmende Wirkung von Alkohol erscheint ohne Weiteres dazu angetan die Wirksamkeit der zur Kontaktbeschrankung und zur Einhaltung von Mindestabstanden im offentlichen Raum erlassenen Regelungen negativ zu beeinflussen Dass die diesbezuglichen Vorgaben bei alkoholbedingter Enthemmung zwar nicht notwendigerweise vorsatzlich missachtet aber schlicht vergessen werden konnen durfte nicht zweifelhaft sein Im Ubrigen durfte auch davon auszugehen sein dass die Bereitschaft zur Einhaltung hygienerechtlicher Schutzvorschriften in einer auch alkoholbedingt enthemmten Grundstimmung generell sinkt Nach den Ausfuhrungen des Antragsgegners haben die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt dass die geltenden Massgaben der Coronaschutzverordnung vor allem zu fortgeschrittener Stunde und mit fortschreitendem Alkoholkonsum missachtet wurden An diese Erfahrungen darf der Antragsgegner anknupfen 259 Am 29 Oktober 2020 setzte das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht eine Verordnung hinsichtlich einer Sperrzeit und eines Alkohol Ausser Haus Verkaufsverbots vorlaufig ausser Kraft Die Verbote seien nicht erforderlich bzw dies sei nicht ausreichend und in sich konsistent begrundet Nachvollziehbare Anhaltspunkte dafur dass in Gastronomietrieben in der Zeit zwischen 23 00 Uhr und 6 00 Uhr sowie im Zusammenhang mit dem Ausser Haus Verkauf alkoholischer Getranke ein signifikantes Infektionsrisiko gegenuber dem sonstigen gastronomischen Betrieb besteht hat der Antragsgegner nicht nachvollziehbar aufzuzeigen vermocht 260 Am 30 Oktober 2020 lehnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Antrag gegen ein Ausschank und Alkoholverkaufsverbot in einer Allgemeinverfugung des Gesundheitsamtes Karlsruhe im Eilverfahren ab Das Verwaltungsgericht begrundete seine Entscheidung unter anderem mit der enthemmenden Wirkung von Alkohol die sowohl problematisch e Verhaltensweisen Schreien lautes Reden geringere Distanz zwischen Einzelpersonen etc als auch sonstige versehentliche Nichtbeachtung der Hygieneregeln fordere 261 Am 11 November 2020 lehnte das Verwaltungsgericht Weimar einen Antrag im Eilverfahren ab Der Antragsteller hatte sich gegen eine Allgemeinverfugung mit dem Verbot des Verkaufs und Ausschanks offener alkoholischer Getranke in Thuringen gewandt 262 Am 26 Marz 2021 erklarte das Landesverfassungsgericht Sachsen Anhalt das Verbot des Alkoholausschanks und konsums in der Offentlichkeit in der seit dem 16 Dezember 2020 geltenden Neunten SARS CoV 2 Eindammungsverordnung des Landes Sachsen Anhalt 263 fur verfassungswidrig 145 Feuerwerksverbote Bearbeiten Mit Beschluss vom 18 Dezember 2020 setzte das Niedersachsische Oberverwaltungsgericht das sogenannte Feuerwerksverbot der Niedersachsischen Corona Verordnung vorlaufig ausser Kraft Das umfassende Feuerwerksverbot sei keine notwendige Infektionsschutzmassnahme Dabei wurde unter anderem darauf abgestellt dass die Niedersachsischen Corona Verordnung mit dem umfassenden Feuerwerksverbot uber diejenigen Massnahmen hinaus gehen wurde die die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs zuvor vereinbart hatten Das Land Niedersachsen habe im Normenkontrolleilverfahren weder eine nachvollziehbare noch eine uberzeugende Begrundung fur seine abweichende Beurteilung der Erforderlichkeit prasentiert heisst es in der entsprechenden Pressemitteilung 264 Aufgrund des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs BayVGH vom 29 Dezember 2020 blieben Antragssteller im vorlaufigen Rechtsschutz gegen ein umfassendes Feuerwerksverbot in Augsburg erfolgreich 265 Es ging im Verfahren gegen eine Untersagung pyrotechnische Gegenstande der Kategorie F2 im Sinne von 3a des Sprengstoffgesetzes SprengG mit sich zu fuhren oder abzubrennen die auf allen offentlichen und privaten Flachen unter freiem Himmel galt Die Allgemeinverfugung blieb im Verhaltnis zu den Antragsstellern vorlaufig ausser Kraft Der BayVGH war der Ansicht dass ein solches Verbot bei den bereits geltenden Verboten nicht auf das Infektionsschutzgesetz gestutzt werden konne und dass der Bund aufgrund des Sprengstoffgesetzes und der darauf fussenden Verordnungen schon eine abschliessende Regelung getroffen habe In diese Richtung argumentierte zuvor schon der Rechtswissenschaftler Henrik Eibenstein der das pauschale und generelle Verbot jedwede Feuerwerkskorper zu verkaufen beziehungsweise abzubrennen als ein Lehrbuchbeispiel fur einen Verstoss gegen das Ubermassverbot bezeichnete Die Intention des Gesetzgebers personelle und sachliche Kapazitaten in den Krankenhausern zu schonen damit die Versorgung von an COVID 19 erkrankten Patienten nicht beeintrachtigt wurde sei zwar nachvollziehbar erweise sich aber hochstens als eine der Gefahrenabwehr deutlich vorverlagert Risikovorsorge zu der 28 IfSG nicht ermachtigt 266 Arbeitsformen Bearbeiten Homeoffice Bearbeiten Durch die SARS CoV 2 Arbeitsschutzverordnung Corona ArbSchV wurden mit Wirkung zum 27 Januar 2021 Arbeitgeber verpflichtet den Beschaftigten im Fall von Buroarbeit oder vergleichbaren Tatigkeiten anzubieten diese Tatigkeiten in deren Wohnung auszufuhren wenn keine zwingenden betriebsbedingten Grunde entgegenstehen 2 Abs 4 Corona ArbSchV Nach Einschatzung des Rechtswissenschaftlers Michael Fuhlrott ist jedoch fraglich ob die Anordnung von Homeoffice per Verordnung uberhaupt zulassig ist Ein derart weitgehender Eingriff in die betriebliche Organisationshoheit bedurfe vielmehr eines von Bundestag und Bundesrat beschlossenen formellen Gesetzes 267 Bibliotheken Bearbeiten Bibliotheken haben im Rahmen der Schutzmassnahmen ihr Angebot einschranken mussen Teilweise war eine Arbeit vor Ort nicht moglich was insbesondere bei Hochschulbibliotheken zu Rechtsstreitigkeiten gefuhrt hat Bibliotheken sind gegebenenfalls notwendig um der Berufs und Wissenschaftsfreiheit gerecht zu werden 268 269 270 Wissenschaftler und Studierende aber auch die allgemeine Offentlichkeit mussen im Rahmen der Bibliotheks und Hochschulgesetze Zugang zu den Informationen der Bibliotheken haben Die Gerichte erkannten dass die Gesetz und Verordnungsgeber zwar den Zugang beschranken konnen sie mussen aber den Informationszugang grundsatzlich garantieren soweit dieser zumindest durch die Wissenschafts und Berufsfreiheit geschutzt ist 271 Ausfall von Prasenzunterricht an Schulen Bearbeiten In seiner Entscheidung vom 19 November 2021 1 BvR 971 21 und 1 BvR 1069 21 272 stellte das Bundesverfassungsgericht fest dass es ein Recht auf schulische Bildung gebe Aus diesem resultiere ein Recht auf gleichen Zugang zu staatlichen Bildungsangeboten im Rahmen des vorhandenen Schulsystems Entfalle der schulische Prasenzunterricht aus uberwiegenden Grunden der Infektionsbekampfung fur einen langeren Zeitraum sind die Lander nach Art 7 Abs 1 GG verpflichtet den fur die Personlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen unverzichtbaren Mindeststandard schulischer Bildung so weit wie moglich zu wahren Allerdings durfte der Staat grosse Gefahren fur Leib und Leben am Ende nicht deshalb in Kauf nehmen weil er nicht genug dazu beigetragen hat dass freiheitsschonendere Alternativen zur Abwehr der mit dem Prasenzunterricht verbundenen Gefahren erforscht wurden Das bundesgesetzliche Verbot von Prasenzunterricht bei Uberschreiten der festgelegten Inzidenzwerte in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Stadten bewirkte zwar so das BVerfG einen Eingriff in das Recht auf schulische Bildung Dem Bund stand aber fur das Verbot von Prasenzunterricht durch 28b Abs 3 Satz 2 und 3 IfSG die konkurrierende Gesetzgebungszustandigkeit nach Art 74 Abs 1 Nr 19 GG zu weil es sich um eine Massnahme gegen ubertragbare Krankheiten bei Menschen handelte Eine mildere Form der wirksamen Bekampfung der mit COVID 19 verbundenen Gefahren als allgemeine Schulschliessungen habe es in der Jahresmitte 2021 nicht gegeben Das Verbot von Prasenzunterricht in Gestalt des Gebots von Wechselunterricht ab einer Sieben Tage Inzidenz von 100 und einer Untersagung jeglichen Prasenzunterrichts ab einer Sieben Tage Inzidenz von 165 gemass 28b Abs 3 Satz 2 und 3 IfSG war also so das BVerfG verhaltnismassig Es diente verfassungsrechtlich legitimen Zwecken a war zur Verfolgung dieser Zwecke geeignet b und erforderlich c sowie nach Massgabe der bei Verabschiedung des Gesetzes vorliegenden Erkenntnisse seinerzeit angemessen d 273 An die Adresse der Lander gerichtet stellte das Gericht fest Der Distanzunterricht ist fur die Schuler ab der Sekundarstufe das wesentliche Mittel um Bildungsdefizite und Lerneinbussen infolge der Schulschliessungen wenigstens teilweise vermeiden zu konnen Die den Landern eroffnete Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung des Bildungsauftrags nach Art 7 Abs 1 GG gab ihnen daher nicht die Befugnis zu entscheiden ob wegfallender Prasenzunterricht durch Distanzunterricht ersetzt wird oder nicht Hierbei spiele es keine Rolle ob Prasenzunterricht von ihnen selbst oder durch den Bund untersagt wurde 274 Literatur BearbeitenAnika Klafki Verwaltungsrechtliche Anwendungsfalle im Kontext der Covid 19 Pandemie In Juristische Schulung JuS Nr 6 2020 S 511 Anna Katharina Mangold Grundrechtliche Bewertung einer Ausgangssperre zur Pandemiebekampfung Kurzgutachten Hrsg Gesellschaft fur Freiheitsrechte 20 April 2021 29 S freiheitsrechte org PDF 578 kB abgerufen am 21 April 2021 Fabian Michl Der demokratische Rechtsstaat in Krisenzeiten In Juristische Schulung JuS Nr 6 2020 S 507 Dietrich Murswiek Die Corona Waage Kriterien fur die Prufung der Verhaltnismassigkeit von Corona Massnahmen In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht NVwZ Extra 5 Marz 2021 S 1 15 beck de PDF Hans Jurgen Papier Umgang mit der Corona Pandemie Verfassungsrechtliche Perspektiven In Aus Politik und Zeitgeschichte Nr 35 37 2020 S 4 8 bpb de Arne Pautsch Volker M Haug Parlamentsvorbehalt und Corona Verordnungen ein Widerspruch In Neue Justiz NJ Band 7 2020 S 281 1 PDF Klaus Ferdinand Garditz Grundrechtsschutz in der Pandemie NJW 2021 S 2761 Thorsten Kingreen Der demokratische Rechtsstaat in der Corona Pandemie NJW 2021 S 2766 Christian Waldhoff Der Bundesstaat in der Pandemie NJW 2021 S 2772 Rainer Schlegel Der Sozialstaat in und nach der Covid 19 Pandemie NJW 2021 S 2782 Gregor Thusing Lehren aus der Pandemie Zwang Anreiz und Appell als Instrumente des Arbeits Rechts NJW 2021 S 2789 Volker Erb Die Vernachlassigung strafrechtlicher Wertungen in der Bekampfung der Corona Pandemie ZIS online 2022 S 95 105 Volltext online Weblinks BearbeitenAnika Klafki Corona Krise Wie weit durfen Grundrechtseinschrankungen gehen 3 April 2020 bpb Oliver Lepsius Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona Pandemie 6 April 2020 Andrea Kiessling Was verlangen Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgebot Standardmassnahmen im Infektionsschutzgesetz In Verfassungsblog 4 November 2020 abgerufen am 11 Dezember 2020 Experten kritisieren Neufassung des Infektionsschutzgesetzes Deutscher Bundestag 12 November 2020 abgerufen am 11 Dezember 2020 Mit verlinkten Stellungnahmen Christoph Degenhart im Interview mit Heike Anger Staatsrechtler zum Infektionsschutzgesetz Es muss sicherlich noch einmal nachgebessert werden 18 November 2020 abgerufen am 11 Dezember 2020 Uwe Volkmann Das Massnahmegesetz In Verfassungsblog 20 November 2020 abgerufen am 9 Dezember 2020 Im Lockdown unterwegs Das gilt bei Ausgangssperre und Ausgangsbeschrankung adac de 19 Januar 2021 abgerufen am 21 Januar 2021 Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss vom 15 Juli 2020 1 BvR 1630 20 BVerfG Beschluss vom 9 Juni 2020 1 BvR 1230 20 BVerfG Beschluss vom 28 April 2020 1 BvR 899 20 OVG Niedersachsen Beschluss vom 30 November 2020 13 MN 520 20 BeckRS 2020 33216 Rn 15 beck online Egoist klagt gegen das Kontaktverbot und kriegt am Ende womoglich Recht In lawblog de 26 Marz 2020 abgerufen am 30 Marz 2020 Dazu und zur gerichtlichen Bewertung Lukas C Gundling Zur freiheitlichen Demokratie zwischen Schutz von Menschenleben und Selbstaufgabe In Zeitschrift fur Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht ZLVR Nr 2 2020 ISSN 2511 3666 S 31 44 zlvr de PDF abgerufen am 22 Juni 2020 Was gestern notig war muss heute vielleicht nicht mehr sein Legal Tribune Online 11 April 2020 VGH Baden Wurttemberg Beschluss vom 9 April 2020 1 S 925 20 Randnummern 37 43 Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz verfassungsgemass VGH Baden Wurttemberg zur Betriebsschliessung wegen Corona In Legal Tribune Online 9 April 2020 abgerufen am 26 Mai 2020 VGH Bayern Beschluss vom 27 April 2020 20 NE 20 793 Randnummer 45 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags Staatsorganisation und 5 Infektionsschutzgesetz PDF Deutscher Bundestag 2 April 2020 S 9 abgerufen am 11 April 2020 Golineh Atai Lisa Seemann Eingriff in die Grundrechte Wie weit geht der Staat Monitor 2 April 2020 abgerufen am 14 April 2020 Claus Peter Kosfeld Deutscher Bundestag Streit um Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Abgerufen am 12 September 2020 Gutachter bestatigt Forderung nach Ende der Pandemie Notlage Abgerufen am 12 September 2020 OVG Niedersachsen Beschluss vom 10 November 2020 13 MN 479 20 Rn 15 f OVG Berlin Brandenburg Beschluss vom 20 November 2020 11 S 120 20 OVG Nordrhein Westfalen Beschluss vom 6 April 2020 13 B 398 20 NE Rn 45 ff OVG Bremen Beschluss vom 24 November 2020 1 B 362 20 OVG Sachsen Beschluss vom 17 November 2020 3 B 350 20 VerfGH Thuringen Urteil vom 1 Marz 2021 VerfGH 18 20 ThurVerfGH Beschl v 19 Mai 2021 Az VerfGH 110 20 online LVerfG Sachsen Anhalt Urteil vom 26 Marz 2021 LVG 25 20 LVerfG Sachsen Anhalt Urteil vom 26 Marz 2021 LVG 4 21 LVerfG Sachsen Anhalt Urteil vom 26 Marz 2021 LVG 11 21 BVerfG Beschluss vom 15 Juli 2020 1 BvR 1630 20 BVerfG Beschluss vom 9 Juni 2020 1 BvR 1230 20 BVerfG Beschluss vom 28 April 2020 1 BvR 899 20 OVG Niedersachsen Beschluss vom 30 November 2020 13 MN 520 20 BeckRS 2020 33216 Rn 15 beck online Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU CSU und SPD Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite In Bundestags Drucksache 19 23944 Deutscher Bundestag 3 November 2020 abgerufen am 2 Dezember 2020 Ferdinand Wollenschlager Schriftliche Stellungnahme Offentliche Anhorung des Ausschusses fur Gesundheit des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU CSU und SPD Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite BT Drucksache 19 23944 und zu weiteren Antragen der Fraktionen der AfD DIE LINKE der FDP und BUNDNIS 90 DIE GRUNEN BT Drs 19 22547 22551 23689 23942 23949 und 23950 am 12 November 2020 11 November 2020 abgerufen am 2 Dezember 2020 a b c Andrea Kiessling Stellungnahme als geladene Einzelsachverstandige fur die offentliche Anhorung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 12 11 2020 10 November 2020 abgerufen am 2 Dezember 2020 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fur Gesundheit 14 Ausschuss In Bundestags Drucksache 19 24334 Deutscher Bundestag 16 November 2020 abgerufen am 2 Dezember 2020 OVG Schleswig Holstein Beschluss vom 23 November 2020 3 MR 66 20 Bayerischer VGH Beschluss vom 19 01 2021 20 NE 21 76 Abgerufen am 3 Februar 2022 LVerfG Sachsen Anhalt 02 02 2021 LVG 4 21 Abgerufen am 3 Februar 2022 Henrik Eibenstein Die vertane Chance des 28a IfSG Abgerufen am 3 Februar 2022 Wissenschaftliche Dienste Bundestag Zum Ruckgriff auf die Generalklausel in 28 Infektionsschutzgesetz nach Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite Abgerufen am 3 Februar 2022 BVerfG Beschluss vom 30 November 2020 1 BvR 2647 20 VGH Bayern Beschluss vom 8 Dezember 2020 20 NE 20 2461 Amtsgericht Weimar Urteil vom 11 Januar 2021 6 OWi 523 Js 202518 20 Goran Schattauer Spektakulares Corona Urteil Richter nennt Lockdown katastrophale Fehlentscheidung In Focus Online 24 Januar 2021 abgerufen am 25 Januar 2021 Josef Franz Lindner Justiz auf Linie In Die ZEIT 28 Januar 2021 abgerufen am 28 Mai 2021 VerfGH Thuringen Urteil vom 1 Marz 2021 VerfGH 18 20 Amtsgericht Weimar Beschluss vom 08 04 2021 9 F 148 21 Abgerufen am 7 Marz 2022 Amtsgericht Weimar hebt Masken Abstands und Testpflicht an zwei Schulen auf VG Weimar dazu offensichtlich rechtswidrig haufe de 21 April 2021 abgerufen am 25 Mai 2021 Familiengerichte urteilen gegen die Maskenpflicht im Unterricht und stutzen sich dabei auf Argumente aus der Querdenker Szene news4teachers de 14 April 2021 abgerufen am 27 Mai 2021 Oberlandesgericht hebt Masken Beschluss von Weimarer Richter auf mdr de 18 Mai 2021 abgerufen am 25 Mai 2021 Anklage gegen Richter wegen spektakularem Maskenurteil In haufe de 5 Juni 2022 abgerufen am 5 Juni 2022 Mustafa Enes Ozcan Anklage gegen Weimarer Familienrichter Nur ein falsches Urteil oder schon Rechtsbeugung In LTO de 5 Juni 2022 abgerufen am 5 Juni 2022 Warum Richter Urteile zur Corona Pandemie fallen konnen die der Wissenschaft widersprechen correctiv org 13 April 2021 abgerufen am 27 Mai 2021 Verordnung zur Anderung der COVID 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung und der Coronavirus Einreiseverordnung Drucksache 20 390 Deutscher Bundestag 11 Januar 2022 abgerufen am 29 Januar 2022 Fachliche Vorgaben fur Genesenennachweise mit Wirkung vom 15 01 2022 rki de 3 Februar 2022 abgerufen am 15 Februar 2022 Impfnachweis im Sinne der COVID 19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung und der Coronavirus Einreiseverordnung Paul Ehrlich Institut 15 Januar 2022 abgerufen am 15 Februar 2022 Bund andert Regeln fur Personen die mit Impfstoff von Johnson amp Johnson geimpft wurden Zweite Impfung gilt nicht mehr als Auffrischung Niedersachsisches Ministerium fur Soziales Gesundheit und Gleichstellung 17 Januar 2022 abgerufen am 15 Februar 2022 Den Uberblick verloren zeit de 21 Januar 2022 abgerufen am 29 Januar 2022 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Normenkontrollsache gegen den Freistaat Bayern AZ 20 NE 20 1609 28 Juli 2020 Absatz 42 Abgerufen am 29 Januar 2022 Gericht Verkurzung von Genesenenstatus ist verfassungswidrig NDR de BVerfG Beschluss des Ersten Senats vom 10 Februar 2022 1 BvR 2649 21 Rn 14 bundesverfassungsgericht de 10 Februar 2022 abgerufen am 14 Februar 2022 BVerfG zu Corona Impfung Einrichtungsbezogene Impfpflicht bleibt vorerst lto de Legal Tribune Online 11 Februar 2022 abgerufen am 15 Februar 2022 Wolfgang Janisch Impfpflicht Freiheit ist ein Gemeinschaftswerk sueddeutsche de 11 Februar 2022 abgerufen am 14 Februar 2022 BVerfG Beschluss vom 27 April 2022 AZ 1 BvR 2649 21 Pressemitteilung VGH Hessen Beschluss vom 24 April 2020 8 B 1097 20 N OVG Niedersachsen Beschluss vom 30 April 2020 13 MN 131 20 Ehemalige Verfassungsrichterin pladiert fur eine Ausgangssperre nur fur Altere handelsblatt com 24 Marz 2020 abgerufen am 27 Mai 2021 Strikte Isolation ist gerade fur Altere Gift Wie schutzt man Senioren vor Covid 19 Spiegel Online 2 April 2020 abgerufen am 27 Mai 2021 Interview mit Johannes Pantel Gerontopsychiater und Professor fur Altersmedizin an der Universitat Frankfurt am Main Besuche in Pflegeheimen Einige Bundeslander mussen dringend nachbessern Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen BAGSO 3 Juni 2020 abgerufen am 27 Mai 2021 Impfreihenfolge Ungerechtigkeit stoppen Ministerium fur Soziales Gesundheit und Integration Baden Wurttemberg 17 Marz 2021 abgerufen am 26 Mai 2021 Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen fur den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen Pressemitteilung Nr 109 2021 bundesverfassungsgericht de 28 Dezember 2021 abgerufen am 9 Januar 2022 Leitsatze zum Beschluss des Ersten Senats vom 16 Dezember 2021 1 BvR 1541 20 Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderung in der Triage Leitsatz 61 bundesverfassungsgericht de 16 Dezember 2021 abgerufen am 10 Januar 2022 Mathias Hong Corona Triage Das Verbot hoheitlicher Maximierung geretteter Lebensjahre statt geretteter Menschenleben als Menschenwurdekern der Schutzpflicht fur das Leben humanistsche union de abgerufen am 9 Januar 2022 Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulassigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenuber ungeimpften Personen bundestag de 25 Januar 2021 abgerufen am 25 Mai 2021 Corona Forschung Kann ich trotz Corona Impfung andere anstecken In dw com Deutsche Welle 4 Januar 2021 abgerufen am 18 Januar 2021 Testpflicht jetzt auch fur Geimpfte lto de 23 August 2021 abgerufen am 27 August 2021 Franz Josef Lindner Privilegien fur einige oder Lockdown fur alle Coronaimpfung offene Verfassungsrechtsfragen In verfassungsblog de 29 Dezember 2020 abgerufen am 18 Januar 2021 7 Tage Inzidenz bei Geimpften in Bayern derzeit nur bei 5 75 pro 100 000 Einwohner In bayern de 17 August 2021 abgerufen am 27 August 2021 Gesundheitsminister beschliessen Ende der Quarantane Entschadigung fur Ungeimpfte spuegel de 22 September 2021 abgerufen am 23 September 2021 Nachverfolgung kaum noch moglich faz net 26 August 2021 abgerufen am 27 August 2021 Einschrankungen fur nicht Geimpfte antidiskriminiuerungsstelle de abgerufen am 4 Januar 2022 Coronavirus Impfverordnung Impf Priorisierung aufgehoben bundesregierunhttps www antidiskriminierungsstelle de DE was wir machen projekte Corona geimpft genesen geimpft genesen node htmlg de 7 Juni 2021 STIKO Empfehlung zur COVID 19 Impfung Robert Koch Institut Stand 17 September 2021 Kosten Wer zahlt die Impfung in Deutschland WDR 2 August 2021 vgl Art 12 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermogens Aufbauhilfe 2021 und zur vorubergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfallen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Anderung weiterer Gesetze Aufbauhilfegesetz 2021 AufbhG 2021 vom 10 September 2021 BGBl I S 4147 Franz Josef Duwell Neue Regelungen fur Arbeitgeber und Beschaftigte zum Infektionsschutz 3G Regel und Abfrage des Impf und Serostatus 6 Oktober 2021 Maas halt Einschrankungen nach Impfung nicht mehr fur gerechtfertigt In Spiegel Online 16 Januar 2021 abgerufen am 18 Januar 2021 Ungleichbehandlung von CoViD19 Geimpften und Nicht Geimpften Interview mit Justizministerin Christine Lambrecht Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz 25 Januar 2021 abgerufen am 25 Mai 2021 Thomas Fischer Es geht nicht um Privilegien In Spiegel Online 1 Januar 2021 abgerufen am 18 Januar 2021 Christian Rath Ausnahmeverordnung fur Geimpfte und Genesene Wenige Wochen Ungleichheit lto de Legal Tribune Online 7 Mai 2021 abgerufen am 25 Mai 2021 Bundestag beschliesst Ausnahmen fur Corona Geimpfte und Genesene Deutscher Bundestag 6 Mai 2021 abgerufen am 26 Mai 2021 Niedersachsisches OVG Beschluss vom 18 05 2021 13 MN 260 21 openjur de 19476 abgerufen am 10 November 2021 Aussenminister Maas fur baldige Lockerungen sueddeutsche de 6 Juli 2021 abgerufen am 7 Juli 2021 z B Delta Variante Israel meldet deutlich niedrigere Wirksamkeit von Corona Impfung 6 Juli 2021 abgerufen am 7 Juli 2021 Jurist 3G Regel ist Impfpflicht durch die Hintertur evangelisch de 28 August 2021 abgerufen am 17 September 2021 Markus Lanz vom 24 August 2021 In zdf de 24 August 2021 abgerufen am 26 August 2021 Weil Gastronomie und Kultur sollen 2G Regel wahlen konnen ndr de 14 September 2021 abgerufen am 15 September 2021 Lauterbach und Ullmann streiten Wie gerecht ist die 2G Regel ndr de 9 September 2021 abgerufen am 15 September 2021 Montgomery fur deutschlandweite 2G Regel dw com Deutsche Welle 9 September 2021 abgerufen am 6 November 2021 Thuringen fuhrt 2G und 3G Plus als Optionsmodelle ein Thuringisches Ministerium fur Arbeit Soziales Gesundheit Frauen und Familie 1 Oktober 2021 abgerufen am 18 Oktober 2021 CoronaHH 3G Modell mit 2G Option in Hamburg ein Uberblick hamburg de 5 Oktober 2021 abgerufen am 18 Oktober 2021 Wo und seit wann gilt die 2G Regel Alle Infos zur Bedeutung der neuen Massnahme In swp de 10 September 2021 abgerufen am 10 September 2021 2G Regel Intensivbettenbelegung Alle Infos zu Baden Wurttemberg In swp de 10 September 2021 abgerufen am 10 September 2021 vgl Angebote fur den Publikumsverkehr ausschliesslich fur Geimpfte und Genesene Zwei G Zugangsmodell 10j Verordnung zur Eindammung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 in der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburgische SARS CoV 2 Eindammungsverordnung HmbSARS CoV 2 EindammungsVO vom 17 September 2021 Anzeige eines Betriebs eines Angebots oder einer Veranstaltung im Zwei G Modell nach 10j Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 Hamburgische SARS CoV 2 Eindammungsverordnung Freie und Hansestadt Hamburg abgerufen am 18 September 2021 Tomasz Kurianowicz Es gehort zur Freiheit des Einzelnen fur sich selbst Risiken zu ubernehmen heise de 10 September 2021 abgerufen am 29 August 2021 Thomas Holl 2G Optionsregel Der Staat druckt sich FAZ 15 September 2021 Privilegierung Geimpfter und faktischer Impfzwang Das Hamburger 2G Zugangsmodell und seine grundrechtlichen Auswirkungen 1 September 2021 Justizministerin Lambrecht Keine Bedenken gegen 2G Regel tagesschau de 27 August 2021 8 8a Dritte SARS CoV 2 Infektionsschutzmassnahmenverordnung vom 14 September 2021 26a Verordnung zum Schutz der Bevolkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS CoV 2 Coronavirus Schutzverordnung CoSchuV Konsolidierte Lesefassung Stand 16 September 2021 Immer mehr Bundeslander setzen auf 2G tagesschau de 14 September 2021 abgerufen am 15 September 2021 2G Regel Was gilt in den einzelnen Bundeslandern mdr de 25 September 2021 abgerufen am 17 Oktober 2021 VG Berlin Beschluss vom 20 August 2021 VG 14 L 467 21 Hasso Suliak Berlin halt generelles Tanzverbot fur unverhaltnismassig Geimpfte und Genesene durfen wieder in die Clubs lto de 20 August 2021 abgerufen am 27 August 2021 Ware die 2G Regel verfassungswidrig Das sagen Juristen zu Rechten fur Ungeimpfte Augsburger Allgemeine 12 August 2021 VG Frankfurt am Main Beschluss vom 29 September 2021 5 L 2709 21 F nicht rechtskraftig Ungleichbehandlung zu anderen Angeboten Gericht erlaubt Einzelhandlerin Offnung mit 2G Regel 30 September 2021 VG Frankfurt am Main 2G Regel auch im Einzelhandel moglich Legal Tribune Online 30 September 2021 6a der Verordnung des Sachsischen Staatsministeriums fur Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS CoV 2 und COVID 19 Sachsische Corona Schutz Verordnung SachsCoronaSchVO vom 5 November 2021 Amtliche Bekanntmachungen sachsen de abgerufen am 7 November 2021 Corona Verordnung Sachsen 2G in Gastronomie Pflicht FFP2 Masken in Bus und Bahn Das sind die neuen Regeln lr online de 5 November 2021 abgerufen am 6 November 2021 Christian Drosten rechnet mit neuen Shutdown Massnahmen zeit de 10 November 2021 abgerufen am 11 November 2021 Weil erwagt Ausnahmen fur Booster Geimpfte bei 2G Plus ndr de 3 Dezember 2021 abgerufen am 3 Dezember 2021 Gericht kippt 2G Plus Regel fur Friseure Fusspflege und andere korpernahe Dienste Hannoversche Allgemeine Zeitung Aus fur 2G im Einzelhandel Weil plant Anhorung vor OVG NDR de Erlangen Erste Hochschule in Bayern stellt auf 2G im Horsaal um br de 14 November 2021 abgerufen am 14 Dezember 2021 2G Regel an Hochschulen ab 29 November 2021 Staatsministerium Baden Wurttemberg Pressestelle der Landesregierung 25 November 2021 abgerufen am 16 Dezember 2021 Student klagt erfolgreich gegen Corona Massnahme Verwaltungsgerichtshof kippt 2G Regel an Hochschulen in BW SWR de Eilantrag eines ungeimpften Studenten VGH Beschluss 2G Regel an Hochschulen in BW wird ausser Vollzug gesetzt SWR de Corona Pandemie Gericht in Bayern kippt 2G Regel im Einzelhandel Stern de Erleichterungen bei 2Gplus Niedersachsen entbindet Personen mit vollstandig abgeschlossener Impfserie und Auffrischungsimpfung ab Samstag von Testpflicht Niedersachsisches Ministerium fur Soziales Gesundheit und Gleichstellung 3 Dezember 2021 abgerufen am 5 Januar 2022 Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G Plus sozialministerium baden wuerttemberg de 5 Dezember 2021 abgerufen am 7 Januar 2022 Gesundheitsminister wollen Geboosterte von der Corona Testpflicht bei 2G plus befreien Aber Ausnahmen beschlossen GMK Vorsitzender Holetschek In spatestens acht Wochen Lage neu bewerten bayern de 14 Dezember 2021 abgerufen am 7 Januar 2022 Sachsen Anhalt befreit Geboosterte nicht von Corona Testpflicht bei 2G Plus mdr de 17 Dezember 2021 abgerufen am 7 Januar 2022 Warum sollten mit Janssen geimpfte Personen im Rahmen der Grundimmunisierung eine zweite Impfstoffdosis bekommen rki de 21 Dezember 2021 abgerufen am 5 Januar 2022 VGH Bayern Beschluss vom 26 Juni 2020 20 NE 20 1423 VerfG Brandenburg Beschluss vom 23 Oktober 2020 VfGBbg 17 20 EA OVG Thuringen Beschluss vom 25 November 2020 3 EN 746 20 OVG Sachsen Beschluss vom 7 Dezember 2020 3 B 396 20 VGH Bayern Beschluss vom 8 Dezember 2020 20 CE 20 2875 VerfGH Saarland Beschluss vom 28 August 2020 Lv 15 20 VerfGH Bayern Beschluss vom 21 Oktober 2020 26 VII 20 OVG Sachsen Beschluss vom 11 November 2020 3 B 357 20 Wolfgang Janisch Nicolas Richter Demokratie Selbst in Kriegszeiten werden die Grundrechte nicht angetastet In sueddeutsche de 1 April 2020 abgerufen am 2 April 2020 Lockdown im Kreis Gutersloh aufgehoben So freudig reagieren Einwohner wdr de 6 Juli 2020 abgerufen am 7 Juli 2020 OVG Nordrhein Westfalen Beschluss vom 6 Juli 2020 13 B 940 20 NE 8 SARS CoV 2 Eindammungsverordnung In Gesetz und Verordnungsblatt Sachsen Anhalt 2020 31 30 Oktober 2020 abgerufen am 27 Marz 2021 a b c Gericht erklart mehrere alte Corona Regelungen fur nichtig In n tv 26 Marz 2021 abgerufen am 27 Marz 2021 Coronakrise Risikogruppen haben nichts davon wenn alle weggesperrt werden Frankfurter Rundschau 30 Marz 2020 abgerufen am 30 Marz 2020 a b Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Leitsatze zum Beschluss vom 28 April 2020 Az Lv 7 20 eA Zitat 7 Die irreversiblen Folgen einer uneingeschrankten Fortdauer des Eingriffs in das Grundrecht der Freiheit der Person haben bei Abwagung mit den moglichen Folgen ihrer teilweisen auf den familiaren Bereich beschrankten Aussetzung angesichts der relativen Entwicklung der Infektionszahlen im Verhaltnis zur Einwohnerzahl von grenznahen Bundeslandern mit und ohne Ausgangssperre und angesichts vorliegender Studien zu ihrer Wirkungsweise im Vergleich zu anderen bereits teilweise aufgehobenen Massnahmen der Pandemiebekampfung sowie angesichts der Inkonsistenz der Regelungen hoheres Gewicht Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Beschluss vom 28 April 2020 Az Lv 7 20 Janek Boffel Ausgangsbeschrankungen teilweise aufgehoben In Saarlandischer Rundfunk 28 April 2020 abgerufen am 28 April 2020 VGH Munchen Beschluss v 28 04 2020 20 NE 20 849 Kontaktreduzierung uber ein Wohnungsverlassungsverbot Abgerufen am 26 Mai 2020 Beschluss VGH Senate 28 04 2020 PDF Abgerufen am 2 Mai 2020 Zweite Bayerische Infektionsschutzmassnahmenverordnung PDF Abgerufen am 2 Mai 2020 Trotz Ablehnung von Eilantrag Gerichtsurteil legt nahe Es gibt in Bayern praktisch keine Ausgangsbeschrankung mehr Focus Online 2 Mai 2020 abgerufen am 2 Mai 2020 a b VGH Bayern Beschluss vom 14 Dezember 2020 20 NE 20 2907 a b VerfGH Bayern Beschluss vom 17 Dezember 2020 110 VII 20 Eilantrage gegen nachtliche Ausgangssperre abgelehnt Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg 18 Dezember 2020 abgerufen am 18 Dezember 2020 Josef Franz Lindner Justiz auf Linie In Die ZEIT 28 Januar 2021 abgerufen am 29 Januar 2021 VGH Bayern Beschluss vom 26 Januar 2021 20 NE 21 162 VGH Bayern Beschluss vom 26 Januar 2021 20 NE 21 162 Randnummer 20 VGH Bayern Beschluss vom 26 Januar 2021 20 NE 21 162 Randnummer 22 VGH Bayern Beschluss vom 26 Januar 2021 20 NE 21 162 Randnummer 23 Wegen unklaren raumlichen Geltungsbereichs BayVGH kippt 15 km Regelung fur Corona Hotspots lto de Legal Tribune Online 26 Januar 2021 abgerufen am 30 Januar 2021 OVG Niedersachsen Beschluss vom 7 April 2021 13 ME 166 21 Ausgangsbeschrankung der Region Hannover voraussichtlich rechtswidrig Niedersachsisches Oberverwaltungsgericht 7 April 2021 abgerufen am 9 April 2021 BVerfG Beschluss vom 5 Mai 2021 Az 1 BvR 781 21 1 BvR 805 21 1 BvR 820 21 1 BvR 854 21 1 BvR 889 21 Eilantrage gegen bundesrechtliche nachtliche Ausgangsbeschrankungen abgelehnt Pressemitteilung Nr 33 2021 vom 5 Mai 2021 Bundesverfassungsgericht abgerufen am 5 Mai 2021 Der Rechtsstaat leidet unter Corona Kai Biermann Zeit Online 30 Marz 2020 Berlin Mindestabstand Kontaktbeschrankungen In rbb24 de Abgerufen am 12 April 2020 Anika Klafki Verfassungsrechtlerin uber das neue Infektionsschutzgesetz In tagesschau de 18 November 2020 abgerufen am 26 November 2020 Anika Klafki Stellungnahme als Einzelsachverstandige zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite BT Drs 19 23944 10 November 2020 abgerufen am 17 Dezember 2020 Landesrecht Dienstleistungsportal M V In landesrecht mv de Abgerufen am 29 April 2020 Beschluss Gericht kippt Ausflugs Verbot an Ostern In Nordkurier de 9 April 2020 abgerufen am 9 April 2020 OVG Mecklenburg Vorpommern Beschluss vom 9 April 2020 2 KM 281 20 OVG Stefan Ludmann Hamburger scheitert mit Klage gegen Corona Regeln in MV In NDR de 9 April 2020 abgerufen am 29 April 2020 OVG Mecklenburg Vorpommern Beschluss vom 9 April 2020 2 KM 267 20 OVG Quarantanepflicht fur Auslandsruckkehrer ausser Vollzug gesetzt Nicht mehr online verfugbar Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen 20 November 2020 archiviert vom Original am 20 November 2020 abgerufen am 20 November 2020 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ovg nrw de OVG Nordrhein Westfalen Beschluss vom 20 November 2020 13 B 1770 20 NE OVG Niedersachsen Beschluss vom 30 November 2020 13 MN 520 20 OVG Berlin Brandenburg 3 Dezember 2020 11 S 122 20 VGH Bayern Beschluss vom 3 Dezember 2020 20 NE 20 2749 a b Corona Verordnung Einreise Quarantane bleibt anwendbar Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg 4 Dezember 2020 abgerufen am 5 Dezember 2020 VGH Baden Wurttemberg Beschluss vom 3 Dezember 2020 1 S 3737 20 Die Pressesprecherin Katharina Hoffmann Corona Pandemie Keine vorlaufige Ausservollzugsetzung der Quarantane fur Reiseruckkehrer Oberverwaltungsgericht Thuringen 9 Dezember 2020 abgerufen am 11 Dezember 2020 Zu OVG Thuringen Beschluss vom 7 Dezember 2020 3 EN 810 20 OVG bestatigt im Eilverfahren Brandenburger Quarantaneregelung fur Reiseruckkehrer aus internationalen Risikogebieten 44 20 In Pressemitteilungen Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg 8 Dezember 2020 abgerufen am 18 Dezember 2020 Zu OVG Berlin Brandenburg Beschluss vom 7 Dezember 2020 OVG 11 S 123 20 Oberverwaltungsgericht weist Eilantrag gegen Quarantane Massnahmen bei Reiseruckkehrern zuruck In Pressemitteilung 28 20 11 Dezember 2020 abgerufen am 14 Dezember 2020 Zu OVG Saarland Beschluss vom 10 Dezember 2020 2 B 361 20 Eilantrag gegen hausliche Quarantane nach Ruckkehr aus Risikogebiet im Ausland hier Osterreich erfolglos Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt Pressestelle 11 Dezember 2020 abgerufen am 14 Dezember 2020 Zu OVG Sachsen Anhalt Beschluss vom 11 Dezember 2020 3 R 260 20 VGH Baden Wurttemberg Beschluss vom 5 November 2020 1 S 3405 20 OVG Nordrhein Westfalen 26 Marz 2021 13 B 346 21 NE VG Potsdam Beschluss vom 31 Marz 2020 6 L 302 20 Gericht kippt Einreiseverbot fur Zweitwohnungsnutzer In RBB24 de Abgerufen am 1 April 2020 Landrat verteidigt Einreisesperre nach Ostprignitz Ruppin In rbb24 de Abgerufen am 3 April 2020 OVG Berlin Brandenburg Beschluss vom 7 April 2020 11 S 15 20 Suddeutsche Zeitung Ostprignitz Ruppin hebt Einreiseverbot auf Abgerufen am 12 April 2020 Gudrun Mallwitz Coronavirus Streit um Regeln zum Zweitwohnsitz In kommunal de 26 Marz 2020 abgerufen am 9 Mai 2020 Allgemeinverfugung des Landkreises Aurich zur Beschrankung der Nutzung einer Nebenwohnung angesichts der Corona Epidemie und zum Schutz der Bevolkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 auf dem Gebiet des Landkreises Aurich PDF 21 Marz 2020 archiviert vom Original am 21 Marz 2020 abgerufen am 12 Mai 2020 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www landkreis aurich de Verbot der Eingliederungshilfe nach der 3 Thuringer Corona Verordnung Corona Pandemie Verbot von Eingliederungshilfe fur Menschen mit Behinderungen erneut ausser Vollzug gesetzt Pressestelle Bundesverfassungsgericht Gottesdienstverbot bedarf als uberaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prufung seiner Verhaltnismassigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse Pressemitteilung Nr 24 2020 10 April 2020 abgerufen am 26 Mai 2020 BVerfG Beschluss vom 10 April 2020 1 BvQ 28 20 Zitat Der uberaus schwerwiegende Eingriff in die Glaubensfreiheit zum Schutz von Gesundheit und Leben ist auch deshalb derzeit vertretbar weil die Verordnung vom 17 Marz 2020 und damit auch das hier in Rede stehende Verbot von Zusammenkunften in Kirchen bis zum 19 April 2020 befristet ist Damit ist sichergestellt dass die Verordnung unter Berucksichtigung neuer Entwicklungen der Corona Pandemie fortgeschrieben werden muss Hierbei ist wie auch bei jeder weiteren Fortschreibung der Verordnung hinsichtlich des im vorliegenden Verfahren relevanten Verbots von Zusammenkunften in Kirchen eine strenge Prufung der Verhaltnismassigkeit vorzunehmen und zu untersuchen ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Uberlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann das Verbot von Gottesdiensten unter gegebenenfalls strengen Auflagen und moglicherweise auch regional begrenzt zu lockern Hessen erlaubt bald wieder Gottesdienste und Besuche im Heim In Hessenschau de 28 April 2020 abgerufen am 24 Mai 2020 Vorlaufige Eroffnung der Moglichkeit auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom generellen Verbot von Gottesdiensten in Kirchen Moscheen und Synagogen zuzulassen Pressemitteilung Nr 28a 2020 29 April 2020 abgerufen am 29 April 2020 BVerfG Beschluss der 2 Kammer des Ersten Senats vom 29 April 2020 1 BvQ 44 20 OVG Niedersachsen Beschluss vom 23 April 2020 13 MN 109 20 a b Frederik Schindler Uberbordender Aktionismus bei Aushebelung von Grundrechten Welt de 15 April 2020 abgerufen am 15 April 2020 Cornelia Brammen Bedenklicher Vollzugseifer Frankfurter Rundschau 15 April 2020 abgerufen am 15 April 2020 Henrik Eibenstein Die vertane Chance des 28a IfSG Abgerufen am 24 Januar 2022 BVerfG Beschluss der 1 Kammer des Ersten Senats vom 15 April 2020 Az 1 BvR 828 20 BVerfG Beschluss der 1 Kammer des Ersten Senats vom 17 April 2020 Az 1 BvQ 37 20 Verfassungsgericht genehmigt Demonstration gegen Corona Beschrankungen Die Zeit 18 April 2020 abgerufen am 19 April 2020 BVerfG Beschluss vom 16 Mai 2020 1 BvQ 55 20 BVerfG Beschluss vom 21 November 2020 1 BvQ 135 20 VG Dusseldorf Beschluss vom 19 November 2020 24 L 2335 20 OVG Nordrhein Westfalen Beschluss vom 20 November 2020 15 B 1834 20 a b VG Bremen Beschluss vom 2 Dezember 2020 5 V 2748 20 OVG Bremen Beschluss vom 4 Dezember 2020 1 B 385 20 a b BVerfG Beschluss vom 5 Dezember 2020 1 BvQ 145 20 Mannheim Heutige Querdenker Demonstrationen bleiben verboten In Pressemitteilungen Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg 5 Dezember 2020 abgerufen am 8 Dezember 2020 Zu VGH Baden Wurttemberg Beschluss vom 5 Dezember 2020 1 S 3891 20 OVG Nordrhein Westfalen Beschluss vom 4 Dezember 2020 15 B 1909 20 a b Demonstration der Initiative Querdenken 351 am Samstag in Dresden bleibt untersagt In Medieninformation 27 2020 Sachsisches Oberverwaltungsgericht 12 Dezember 2020 abgerufen am 12 Dezember 2020 11 12 2020 Querdenken 351 Demonstration am 12 Dezember 2020 in Dresden bleibt verboten Nicht mehr online verfugbar In justiz sachsen de Verwaltungsgericht Dresden archiviert vom Original am 19 Januar 2021 abgerufen am 13 Dezember 2020 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www justiz sachsen de Niederlage fur Querdenker Bundesverfassungsgericht bestatigt Verbot von Dresdner Demo Verlag Der Tagesspiegel GmbH 12 Dezember 2020 abgerufen am 13 Dezember 2020 a b Alexander Jurgs und Helmut Schwan Corona Proteste in Frankfurt Kreuz und quer nach Demonstrationsverbot Frankfurter Allgemeine Zeitung 12 Dezember 2020 abgerufen am 13 Dezember 2020 Kundgebungen und Demonstrationszug am 12 12 2020 zum Thema Wiege der Demokratie Fur Frieden und Freiheit bleibt verboten Pressestelle VG Frankfurt a M 11 Dezember 2020 abgerufen am 15 Dezember 2020 Aktenzeichen 5 L 3330 20 F Fur heute angekundigte Kundgebungen und der Aufzug von Querdenken 69 in Frankfurt am Main bleiben verboten Pressestelle VGH Kassel 12 Dezember 2020 abgerufen am 15 Dezember 2020 Aktenzeichen 2 B 3080 20 Weil am Rhein Querdenken Demo darf nicht stattfinden Juris GmbH 18 Dezember 2020 abgerufen am 18 Dezember 2020 Zu VG Freiburg Beschluss vom 17 Dezember 2020 7 K 3936 20 Weil am Rhein Querdenker Demonstration bleibt verboten Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg 18 Dezember 2020 abgerufen am 21 Dezember 2020 Zu VGH Baden Wurttemberg Beschluss vom 18 Dezember 2020 1 S 4098 20 BayVerfGH Beschluss vom 27 April 2020 Az 20 NE 20 793 OVG Niedersachsen Beschluss vom 27 April 2020 Az 13 MN 98 20 OVG Saarland Beschluss vom 27 April 2020 2 B 143 20 BVerfG Beschluss vom 29 April 2020 Az 1 BvQ 47 20 Oberverwaltungsgericht setzt Betretungsbeschrankungen fur den Lebensmittel Einzelhandel teilweise vorlaufig ausser Vollzug In Pressemitteilung 29 20 Oberverwaltungsgericht des Saarlandes 14 Dezember 2020 abgerufen am 14 Dezember 2020 OVG Saarland Beschluss vom 11 Dezember 2020 2 B 362 20 OVG Saarland Beschluss vom 15 Dezember 2020 2 B 369 20 Eilantrag gegen Begrenzung der Anzahl der Kunden bei einer Verkaufsflache von uber 800 Quadratmetern von Ladengeschaften ausserhalb von Einkaufszentren erfolglos In Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt Pressestelle 11 Dezember 2020 abgerufen am 14 Dezember 2020 Zu OVG Sachsen Anhalt Beschluss vom 11 Dezember 2020 3 R 261 20 Keine vorlaufige Ausservollzugsetzung der 800 m Regelung in der Niedersachsischen Corona Verordnung Nicht mehr online verfugbar 16 Dezember 2020 archiviert vom Original am 22 Januar 2021 abgerufen am 17 Dezember 2020 Zu OVG Niedersachsen Beschluss vom 16 Dezember 2020 13 MN 552 20 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot oberverwaltungsgericht niedersachsen de Gestaffelte Beschrankungen des Publikumsverkehrs in Verkaufsstatten mit einer Verkaufsflache von mehr als 800 Quadratmetern bleiben in Hessen bestehen Pressestelle VGH Kassel 17 Dezember 2020 abgerufen am 18 Dezember 2020 Zu VGH Hessen Beschluss vom 16 Dezember 2020 8 B 3000 20 N OVG Berlin Brandenburg Beschluss vom 11 Dezember 2020 11 S 124 20 OVG Bremen Beschluss vom 17 Dezember 2020 1 B 406 20 Corona Verordnung Untersagung des Abholservice im geschlossenen Einzelhandel bleibt bestehen Eilantrag einer Buchhandlung abgelehnt Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg 18 Dezember 2020 abgerufen am 21 Dezember 2020 Zu VGH Baden Wurttemberg Beschluss vom 18 Dezember 2020 1 S 4080 20 a b Verbot der Offnung von Wettannahmestellen in Sachsen Anhalt vorlaufig ausser Vollzug gesetzt In Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts 27 November 2020 abgerufen am 8 Dezember 2020 Zu OVG Sachsen Anhalt 27 11 2020 3 R 226 20 Corona Pandemie Fitnessstudios bleiben in Thuringen geschlossen Land muss Ungleichbehandlung begrunden 16 November 2020 abgerufen am 8 Dezember 2020 OVG Hamburg Beschluss vom 19 November 2020 5 Bs 209 20 Oberverwaltungsgericht Hamburg Coronabedingte Schliessung von Fitnessstudios voraussichtlich rechtmassig In Pressemitteilungen Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 19 September 2020 abgerufen am 8 Dezember 2020 VG Hamburg Beschluss vom 10 November 2020 13 E 4550 20 a b VGH Bayern Beschluss vom 30 November 2020 20 NE 20 2484 OVG Sachsen Beschluss vom 9 Dezember 2020 3 B 381 20 OVG Sachsen Beschluss vom 29 April 2020 3 B 138 20 VerfGH Sachsen Beschluss vom 14 Mai 2020 72 IV 20 e A Thuringer OVG Beschluss vom 12 November 2020 3 EN 747 20 OVG Sachsen Beschluss vom 2 Dezember 2020 3 B 370 20 Eilantrage gegen Schliessung eines Fitnessstudios und eines Gastronomiebetriebes abgelehnt In Pressemitteilungen Verfassungsgericht des Landes Brandenburg 11 Dezember 2020 abgerufen am 14 Dezember 2020 LVerfG Sachsen Anhalt LVG 25 20 26 Marz 2021 abgerufen am 30 Marz 2021 Zweite Verordnung zur Anderung der Achten SARS CoV 2 Eindammungsverordnung In Gesetz und Verordnungsblatt Sachsen Anhalt 2020 38 30 Oktober 2020 abgerufen am 27 Marz 2021 BVerfG Beschluss vom 23 Marz 2022 AZ 1 BvR 1295 21 Pressemitteilung vom 10 Mai 2022 Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts fur das Land Nordrhein Westfalen vom 8 September 2020 Memento des Originals vom 27 November 2020 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ovg nrw de Zuletzt abgerufen am 17 Dezember 2020 Zu OVG Nordrhein Westfalen Beschluss vom 8 September 2020 13 B 902 20 NE OVG Saarland Beschluss vom 18 November 2020 2 B 339 20 VGH Baden Wurttemberg Beschluss vom 12 November 2020 1 S 3396 20 OVG Niedersachsen Beschluss vom 11 November 2020 OVG 13 MN 485 20 OVG Nordrhein Westfalen Beschluss vom 26 Oktober 2020 13 B 1581 20 NE OVG Niedersachsen Beschluss vom 29 Oktober 2020 13 MN 393 20 VG Karlsruhe Beschluss vom 30 Oktober 2020 3 K 4418 20 Ausschankverbot fur alkoholische Getranke in Thuringen voraussichtlich rechtmassig juris GmbH 11 Dezember 2020 abgerufen am 13 Dezember 2020 Zu VG Weimar Beschluss vom 11 Dezember 2020 8 E 1612 20 We 9 SARS CoV 2 EindV In Gesetz und Verordnungsblatt Sachsen Anhalt 2020 47 15 Dezember 2020 abgerufen am 27 Marz 2021 Vorlaufige Ausservollzugsetzung des Feuerwerksverbots in der Niedersachsischen Corona Verordnung Nicht mehr online verfugbar Niedersachsisches Oberverwaltungsgericht archiviert vom Original am 18 Dezember 2020 abgerufen am 18 Dezember 2020 Zu OVG Niedersachsen Beschluss vom 18 Dezember 2020 13 MN 568 20 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot oberverwaltungsgericht niedersachsen de BayVGH Beschluss vom 29 Dezember 2020 20 CS 20 3139 Henrik Eibenstein Feuerwerksverbote in pandemischen Zeiten Gefahrenabwehr amp vorsorge Abgerufen am 24 Januar 2022 Michael Fuhlrott Rechtsverordnung aus dem BMAS Homeoffice wird zur Pflicht Legal Tribune Online 21 Januar 2020 abgerufen am 24 Januar 2021 Pauline Dietrich Corona und die Jura Bibliotheken Was geht wo und wie gut klappt es LTO Karriere vom 8 April 2021 VG Giessen Beschluss vom 11 August 2020 3 L 2412 20 GI ZLVR 2020 S 99 ff online VG Berlin Beschluss vom 17 Marz 2021 VG 14 L 90 21 ZLVR 2021 S 69 ff online Lukas C Gundling Zum Zugang zu und der Nutzung von Hochschulbibliotheken In Zeitschrift fur Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht ZLVR 2 2021 S 46 53 online Leitsatze zum Beschluss des Ersten Senats vom 19 November 2021 Bundesnotbremse II Schulschliessungen 1 BvR 971 21 1 BvR 1069 21 bundesverfassungsgericht de 19 Dezember 2021 abgerufen am 10 Januar 2022 Leitsatze zum Beschluss des Ersten Senats vom 19 November 2021 Bundesnotbremse II Schulschliessungen Leitsatz 109 bundesverfassungsgericht de 19 Dezember 2021 abgerufen am 10 Januar 2022 Leitsatze zum Beschluss des Ersten Senats vom 19 November 2021 Bundesnotbremse II Schulschliessungen Leitsatz 171 bundesverfassungsgericht de 19 Dezember 2021 abgerufen am 10 Januar 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Juristische Beurteilung der Massnahmen gegen die COVID 19 Pandemie in Deutschland amp oldid 232314619